Schweitzer Fachinformationen
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Die Figur des Rechtsmissbrauchs ist ein anerkanntes und notwendiges Korrektiv unserer kodifizierten Rechtsordnung. Nicht erst, aber vor allem seit den gesetzlichen Änderungen des ESUG taucht der Vorwurf missbräuchlichen Verhaltens immer häufiger auch im Insolvenzrecht auf. Unter Berücksichtigung der allgemeinen Grundsätze der Rechtsmissbrauchslehre untersucht die Arbeit den bislang im Zusammenhang mit dem Insolvenzverfahren erhobenen Missbrauchsvorwurf und widmet sich der grundsätzlichen Frage, inwieweit das Insolvenzverfahren überhaupt Gegenstand missbräuchlicher Rechtsausübung sein kann. Einen Schwerpunkt der Untersuchung bildet darüber hinaus der mitunter als missbräuchlich empfundene strategische Einsatz der Sanierungsinstrumente der Insolvenzordnung. Die Arbeit zeigt auf, dass die Annahme eines Rechtsmissbrauchs zwar grundsätzlich denkbar, der Vorwurf aber nur selten gerechtfertigt ist. Daher mahnt sie - auch mit Blick auf das zu erwartende vorinsolvenzliche Sanierungsverfahren - zu einem behutsameren Umgang
Christopher Lutz studierte Rechtswissenschaften an der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn mit Schwerpunkt im Wirtschaftsrecht sowie Betriebswirtschaftslehre an der Universität Mannheim. Nach Abschluss der Ersten juristischen Prüfung war er als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für deutsches und internationales Zivilverfahrensrecht für Prof. Dr. Moritz Brinkmann, LL.M. (McGill) tätig. Den juristischen Vorbereitungsdienst absolvierte er im Bezirk des Oberlandesgerichts Köln. Seit Abschluss der Zweiten juristischen Staatsprüfung ist er als Rechtsanwalt bei einer internationalen Wirtschaftskanzlei tätig
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