IV. Lernmaterialien
Es genügt nicht, allein den bloßen Gesetzestext als Lernmaterial heranzuziehen. Wie bereits beschrieben geht es insbesondere darum, zu verstehen, was ein bestimmter Paragraph aussagt und wie er in der Fallbearbeitung anzuwenden ist. Es gibt eine unglaubliche Menge an Materialien, auf die Studierende bei der Vermittlung dieses Verständnisses zurückgreifen mögen.
Von der unermesslichen Fülle unterschiedlichster Lernmaterialien zu allen Rechtsgebieten kann man gerade im ersten Semester schnell erdrückt werden. Zur Auswahl stehen (ausführliche) Lehrbücher, (sehr ausführliche) Kommentare, (knapp gehaltene) Skripte, vorgedruckte Karteikarten und vieles mehr. Die wichtigsten Lernmaterialien sollen im Folgenden vorgestellt werden. Des Weiteren soll ein Überblick darüber verschafft werden, welche Lernmaterialien Sie sich einfach selbst erstellen können.
Dabei ist gleichwohl nicht zu vernachlässigen, was alles schon im Gesetz steht: Lesen Sie stets immer ausführlich die Paragraphen, welche im Lehrbuch oder Skript behandelt werden. Einiges lässt sich aus einer Gesetzesnorm bereits selbst ableiten oder erschließen. Dadurch kann für eine bevorstehende Klausur der Lernaufwand reduziert werden.
1. Lehrbücher
Zu den "klassischen" Lernmaterialien gehören zweifellos die Lehrbücher. Hier befasst sich der Autor (meist ein oder mehrere Professoren) intensiv mit einem juristischen Themenbereich, der ausführlich und verständlich auch anhand von Abbildungen wie Schemata erklärt wird. Die bekannten Lehrbücher erscheinen meist jedes Jahr in aktualisierter Form, sodass stets neue Rechtsprechung oder Literatur Berücksichtigung findet. Der Vorteil von Lehrbüchern ist, dass sie juristische Probleme nicht künstlich "verknappt" darstellen, sondern etwa auch deren Hintergründe beleuchten, was bereits in den ersten Semestern das problemorientierte Arbeiten in der Klausur durchaus erleichtern kann. Auch ist es von nennenswertem Vorteil, ein Problem auf Anhieb zu verstehen und nicht bloß stumpf irgendwelche Argumente oder Formulierungen auswendig zu lernen.
Allein zu dem Thema "Allgemeiner Teil des Bürgerlichen Rechts", welches zumeist im ersten oder zweiten Semester im Zivilrecht gelehrt wird, gibt es eine Vielzahl an zur Auswahl stehenden Lehrbüchern. Regelmäßig werden zu Beginn einer Vorlesungsveranstaltung bestimmte "Literaturempfehlungen" vom Professor herausgegeben, die eine gewisse Orientierung bieten. Es empfiehlt sich, vor dem Kauf eines Lehrbuchs erstmal in der Bibliothek einen Blick in das Werk zu werfen und die ersten Seiten zu lesen. Während Student S besser mit dem Lehrbuch A zurechtkommt, schwört beispielsweise seine Kommilitonin J auf das Buch B. Die große Auswahl sollte man sich somit zunutze machen und das persönlich passendste Lehrbuch herausfiltern.
Zu beachten ist, dass es auch innerhalb der Rubrik "Lehrbücher" durchaus Unterschiede betreffend den Umfang des Werkes geben kann. So gibt es neben den normalen Lehrbüchern auch große Lehrbücher, die sehr ausführlich gehalten sind und deshalb häufig nicht zum vorlesungsbegleitenden Lernen verwendet werden. Da ihre Autoren allerdings meist bestimmte juristische Auffassungen und Meinungen entscheidend mitgeprägt oder begründet haben, bietet sich der Rückgriff auf diese Lehrbücher besonders in der Hausarbeits- oder Seminararbeitszeit an.
2. Kommentare
Kommentare stellen ein ebenfalls sehr wichtiges Lernmittel dar, welches angehende Juristinnen und Juristen über die Studienzeit hinaus auch das gesamte, künftige Berufsleben begleiten wird. Wie der Name es schon verrät, werden in einem Kommentar Paragraphen von verschiedenen Bearbeitern (z. B. Professoren, Richtern, Rechtsanwälten) kommentiert. Kommentierung meint, dass die Bedeutung und der Regelungsgehalt der betreffenden Rechtsnorm umfassend aufgearbeitet wird. Quasi wird das Verborgene hinter dem Wortlaut des Paragraphen mit all seinen Facetten und Besonderheiten aufgedeckt.
Kommentierungen nehmen oftmals auf eine Vielzahl unterschiedlicher Materialien Bezug, die z. B. in den Fußnoten vermerkt werden. Etwa finden Bundestagsdrucksachen, Rechtsprechung, Aufsätze oder andere Kommentierungen umfassend Berücksichtigung. Einzelne Paragraphen werden in einer unglaublichen Tiefe analysiert, die in einem Lehrbuch vom Umfang her gar nicht denkbar wäre. So finden sich in Kommentierungen auch zu seltenen oder abstrakten Rechtsproblemen meist Antworten.
Für Studierende ist das Lesen einer Kommentierung vor allem dann relevant, wenn es um das Verfassen einer Hausarbeit oder Seminararbeit geht. Für den Studienalltag reicht meist das Lesen eines Lehrbuchs aus. Allerdings kann es sein, dass man manchmal vor Rechtsproblemen steht, die sich einfach nicht erschließen wollen. Dann kann es sehr nützlich sein, auf eine ausführliche Kommentierung zu dem Paragraphen zurückzugreifen. Oft helfen schon abweichende Formulierungen aus, um Aufschluss zu verschaffen.
Zu unterscheiden ist allgemein zwischen Studienkommentaren, Kurzkommentaren, Handkommentaren und mehrbändigen Kommentaren. Wie sich bereits aus dem Wortlaut ergibt, stellen die mehrbändigen Kommentierungen - wie etwa der Münchener Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) - die Ausführlichsten dar. Davor sollte allerdings keineswegs zurückgeschreckt werden! So wird hier meist eine einfache, verständliche Sprache und Darstellung verwendet, die sich bereits Erstsemestern gut erschließen wird.
3. Fallbücher
Für die Vorbereitung auf die juristische Klausur, auf die noch im Folgenden hinreichend eingegangen werden wird, eignen sich ganz hervorragend sog. Fallbücher. Ohne allzu viel vorwegzugreifen, zeichnet sich die juristische Klausur durch die Fallbearbeitung durch Verfassen eines Gutachtens aus. Jenes muss geübt werden. Anhand der im Fallbuch vorhandenen Fälle kann zum einen das Schreiben von Gutachten trainiert werden. Zum anderen werden in den sehr ausführlichen Lösungsskizzen gängige Probleme thematisiert und klausurreif aufgearbeitet.
4. Skripte
Um sich in kurzer Zeit ein Maximum an Wissen anzueignen, greifen einige Studierende auch auf sog. Skripte zurück. Dies sind meist kleine Bücher, die den Stoff eines Rechtsgebietes in sehr komprimierter Form wiedergeben. Für ausführliche Erläuterungen und Darstellungen von Hintergründen etwa einer Rechtsnorm bleibt hier oft kein Platz.
Ich persönlich habe nie alleine nur mit Skripten gelernt. Gerade in den ersten Semestern ist es nämlich wichtig, sich ein juristisches Grundverständnis und Problembewusstsein anzueignen, wozu sich nun mal am besten Lehrbücher (ggf. in Kombination mit einem Kommentar) eignen. Darüber hinaus gilt das Lernen mit Skripten als eher "unwissenschaftlich", sodass ihre Zitation in Hausarbeiten oder Seminararbeiten nicht erwünscht ist.
Jedoch mögen Skripte in den höheren Semestern durchaus hilfreich sein. So können sie in der Examensvorbereitung helfen, größeres Stoffaufkommen in kürzerer Zeit noch einmal zu wiederholen. An der Stelle zahlt es sich dann aus, wenn in den Anfangssemestern bereits ein gewisser Grundstock an Wissen fundiert wurde, auf den nun zurückgegriffen werden kann.
5. Eigene Lernmaterialien
Die beste und individuellste Vorbereitung auf eine Klausur ist das eigenständige Erstellen von Lernmaterialien. Dabei kann auf verschiedene Quellen zurückgegriffen werden. Schon das eigenständige Zusammentragen und Ausformulieren von Inhalten trägt dazu bei, dass ein Lernprozess im Kopf in Gang gesetzt wird und sich viele prägnante Informationen geistig manifestieren. Zudem hinterfragt und versteht man bestimmte z. B. Streitstände eher, wenn sie mit eigenen Worten dargestellt werden.
Zu den typischen und beliebtesten Lernmaterialien, die sich Studierende erstellen können, zählen die Karteikarten. Diese lassen sich beidseitig beschriften und sind in verschiedenen Größen verfügbar. Das hat den Vorteil, dass auf ihnen nicht nur eine bestimmte juristische Definition Platz findet, sondern durchaus auch mal ein Aufbauschema oder ein etwas ausführlicher Streitstand. Ich finde Karteikarten vor allem nützlich, um Definitionen zu erlernen. Auf eine Seite der Karte wird der Oberbegriff (z. B. "Angriff") vermerkt und auf der Rückseite dessen Definition. Auf diese Weise kann man dann auch zwischendurch selbst sein Wissen abfragen, was aufgrund der Kompaktheit der Karten etwa auch in der Bahn oder unterwegs möglich ist. Mittlerweile gibt es auch einige Karteikarten-Apps für das Smartphone oder Tablet.
Ich persönlich habe mir seit dem...