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Die Wahl der passenden Rechtsform ist ein entscheidender Schritt bei der Gründung eines Unternehmens in der Schweiz. Jede Rechtsform bringt spezifische rechtliche, steuerliche und organisatorische Anforderungen sowie Vor- und Nachteile mit sich. Zu den gängigsten Rechtsformen zählen die Aktiengesellschaft (AG), die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) und die Einzelfirma. Darüber hinaus gibt es weitere Rechtsformen, die in speziellen Situationen von Bedeutung sein können.
Die Aktiengesellschaft (AG) ist eine der am häufigsten gewählten Rechtsformen für grössere Unternehmen in der Schweiz. Sie bietet den Vorteil einer Haftungsbeschränkung, was bedeutet, dass die Aktionäre nur bis zur Höhe ihrer Kapitaleinlage haften. Die AG erfordert ein Mindestkapital von 100.000 CHF, wovon mindestens 50.000 CHF bei der Gründung einbezahlt werden müssen.
Die AG ist als juristische Person konstituiert, was ihr ermöglicht, eigenständig Rechte und Pflichten zu erwerben, vor Gericht zu klagen und verklagt zu werden. Die Unternehmensstruktur besteht typischerweise aus einem Verwaltungsrat und einer Generalversammlung der Aktionäre. Der Verwaltungsrat übernimmt die strategische Führung des Unternehmens, während die Generalversammlung grundlegende Entscheidungen trifft, wie etwa die Wahl des Verwaltungsrats oder die Genehmigung des Jahresberichts.
Die Gründung einer AG erfordert eine öffentliche Beurkundung, bei der die Statuten festgelegt und die notwendigen Organe bestellt werden. Ein weiterer wichtiger Aspekt der AG ist die Möglichkeit, Kapital durch den Verkauf von Aktien zu beschaffen, was insbesondere für grössere Projekte und Expansionsvorhaben vorteilhaft sein kann.
Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) ist eine flexible und weit verbreitete Rechtsform, die besonders für kleine und mittlere Unternehmen geeignet ist. Sie kombiniert Elemente der Aktiengesellschaft und der Personengesellschaft und bietet ebenfalls eine Haftungsbeschränkung, wobei die Gesellschafter nur mit ihrem eingebrachten Stammkapital haften.
Das Mindestkapital für die Gründung einer GmbH beträgt 20.000 CHF. Dieses Kapital muss vollständig einbezahlt werden, bevor die Gesellschaft im Handelsregister eingetragen werden kann. Die GmbH ist ebenfalls eine juristische Person und besitzt daher eine eigene Rechtspersönlichkeit.
Die organisatorische Struktur der GmbH umfasst in der Regel eine Gesellschafterversammlung und eine oder mehrere Geschäftsführer. Die Gesellschafterversammlung ist das oberste Organ der GmbH und trifft wichtige Entscheidungen wie die Genehmigung des Jahresberichts oder Änderungen der Statuten. Die Geschäftsführer sind für die operative Leitung des Unternehmens verantwortlich.
Ein Vorteil der GmbH gegenüber der AG ist die geringere Kapitalanforderung, während sie dennoch eine ähnliche Haftungsbeschränkung bietet. Die Gründung erfordert ebenfalls eine öffentliche Beurkundung, bei der die Statuten festgelegt und die Geschäftsführer bestellt werden.
Die Einzelfirma ist die einfachste und kostengünstigste Rechtsform zur Gründung eines Unternehmens in der Schweiz. Sie wird häufig von Einzelunternehmern gewählt, die ihr Geschäft eigenständig und ohne grosse formelle Anforderungen betreiben möchten. Die Einzelfirma ist keine juristische Person, was bedeutet, dass der Inhaber persönlich und unbeschränkt mit seinem gesamten Vermögen für die Verbindlichkeiten des Unternehmens haftet.
Für die Gründung einer Einzelfirma sind keine Mindestkapitalanforderungen vorgeschrieben, und es ist auch keine öffentliche Beurkundung erforderlich. Die Eintragung ins Handelsregister ist nur dann verpflichtend, wenn der Jahresumsatz 100.000 CHF überschreitet. Inhaber einer Einzelfirma können den Firmennamen frei wählen, müssen jedoch ihren eigenen Namen in der Firmierung führen.
Ein Hauptvorteil der Einzelfirma ist die einfache und kostengünstige Gründung sowie die volle Kontrolle über das Unternehmen. Allerdings bringt die unbeschränkte Haftung ein erhebliches Risiko mit sich, da der Inhaber auch mit seinem Privatvermögen für geschäftliche Schulden haftet.
Neben der AG, GmbH und Einzelfirma gibt es in der Schweiz weitere Rechtsformen, die je nach Art und Umfang des Geschäftsbetriebs von Interesse sein können. Dazu gehören unter anderem:
Kollektivgesellschaft (KG): Eine Personengesellschaft, bei der zwei oder mehr natürliche Personen gemeinsam ein Handels-, Fabrikations- oder ein anderes nach kaufmännischer Art geführtes Gewerbe betreiben. Die Gesellschafter haften unbeschränkt und solidarisch mit ihrem gesamten Vermögen.
Kommanditgesellschaft (KG): Ähnlich der Kollektivgesellschaft, jedoch mit mindestens einem unbeschränkt haftenden Komplementär und einem oder mehreren beschränkt haftenden Kommanditären, die nur mit ihrer Einlage haften.
Genossenschaft: Eine Gesellschaft, die nicht primär Gewinn erzielen, sondern den wirtschaftlichen Zweck ihrer Mitglieder fördern will. Sie eignet sich besonders für gemeinschaftliche Projekte und erfordert mindestens sieben Gründungsmitglieder.
Verein: Eine Körperschaft, die für nichtwirtschaftliche Zwecke gegründet wird, wie etwa kulturelle oder gemeinnützige Tätigkeiten. Vereine können auch wirtschaftlich tätig sein, sofern der wirtschaftliche Zweck dem Vereinszweck untergeordnet bleibt.
Die Gründung eines Unternehmens in der Schweiz ist mit verschiedenen gesetzlichen Anforderungen verbunden, die von der Rechtsform des Unternehmens abhängen. Diese Anforderungen umfassen unter anderem die Mindestkapitalanforderungen, das Gründungsverfahren und die notwendige Dokumentation.
Die Mindestkapitalanforderungen variieren je nach gewählter Rechtsform. Für eine Aktiengesellschaft (AG) beträgt das Mindestkapital 100.000 CHF, von denen mindestens 50.000 CHF bei der Gründung einbezahlt werden müssen. Bei der Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) liegt das Mindestkapital bei 20.000 CHF, welches vollständig einbezahlt werden muss. Andere Rechtsformen wie die Einzelfirma oder die Kollektivgesellschaft haben keine vorgeschriebenen Mindestkapitalanforderungen.
Das Gründungsverfahren umfasst mehrere Schritte, die je nach Rechtsform des Unternehmens variieren können. Allgemein lassen sich die Schritte wie folgt zusammenfassen:
1. Vorbereitung der Statuten: Die Statuten legen die grundlegenden Regeln und Strukturen des Unternehmens fest. Bei der AG und GmbH müssen die Statuten öffentlich beurkundet werden.
2. Kapitalbeschaffung: Das erforderliche Mindestkapital muss aufgebracht und nachgewiesen werden. Dies erfolgt in der Regel durch eine Einzahlung auf ein Kapitaleinzahlungskonto bei einer Bank.
3. Öffentliche Beurkundung: Bei der AG und GmbH muss die Gründung durch einen Notar öffentlich beurkundet werden.
4. Eintragung ins Handelsregister: Alle Kapitalgesellschaften und grössere Einzelunternehmen müssen im Handelsregister eingetragen werden. Dies beinhaltet die Einreichung der Gründungsdokumente, Statuten und eine Erklärung der Gründung durch die Gründungsmitglieder.
5. Steuerliche Registrierung: Die...
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