Schweitzer Fachinformationen
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Europaweit werden nach der DIN EN 1846-1 insgesamt neun unterschiedliche Fahrzeuggruppen unterschieden. Eine Gruppe ist die der Hubrettungsfahrzeuge mit zwei Untergruppen, den Drehleitern und den Hubarbeitsbühnen. Der grundsätzliche technische Aufbau eines Hubrettungsfahrzeuges ist immer gleich und unterteilt sich in das Fahrgestell mit eigenem Antrieb, dem Aufbau und einem maschinell betriebenen Hubrettungssatz mit oder ohne Korb. Aufgrund unterschiedlicher, werkseitiger Vorbereitungen bieten Fahrzeuge beider Untergruppen die Möglichkeit, sie funktionell bei einer Brandbekämpfung einsetzen zu können.
Es gibt verschiedene Typen von Hubrettungsfahrzeugen. Europäische Normen regeln und beschreiben Mindestanforderungen an diese Fahrzeuge. Aufgrund dieser Grundlage wird sichergestellt, dass sämtliche Fahrzeugbauer nach einem gültigen und einheitlichen Mindeststandard produzieren. Die Normung unterscheidet zwischen sogenannten automatischen und sequenziellen Drehleitern. Die DIN EN 14043 »Hubrettungsfahrzeuge für die Feuerwehr - Drehleitern mit kombinierten Bewegungen« normt die automatischen Drehleitern. Charakteristisch für diese Fahrzeuge ist die Möglichkeit, alle Bewegungsfunktionen des Auslegers gleichzeitig ausführen zu können. In der Norm sind zudem Sicherheits- und Leistungsanforderungen sowie Prüfungen definiert.
In der DIN EN 14044 »Hubrettungsfahrzeuge für die Feuerwehr - Drehleitern mit sequenziellen Bewegungen« sind die halbautomatischen Drehleitern genormt. Bei diesen Fahrzeugen ist immer nur eine Bewegung ausführbar, d.h. der Leitersatz kann immer nur nacheinander aufgerichtet, gedreht oder ausgefahren werden. Ein individueller, nationaler Normen-Anhang beschreibt jeweils die feuerwehrtechnische Beladung der Drehleitern.
Beide Normen legen sogenannte Leiterklassen fest, die die maximale Rettungshöhe in Metern beschreibt. Für jede Klasse sind zulässige Gesamtmassen definiert.
[12]Tabelle 1: Leiterklassen und maximale Gesamtmassen
Einteilung in Leiterklassen (Zahlenwert gibt die maximale Rettungshöhe an):
Leiterklasse
18
24
30
> 30 - 56
Fahrzeuglänge [in m]
9,5
11
12
Fahrzeugbreite [in m]
2,5
2,55
Fahrzeughöhe [in m]
3,3
4,0
zul. Gesamtmasse [in kg]
13 000
14 000
16 000
- - -
In die zulässige Gesamtmasse sind einzurechnen:
Besatzung [in kg]
90 kg je Person
Ausrüstung [in kg]
325
Reservemasse [in kg]
200
Mit der verfügbaren Reservemasse sind zusätzliche Ausrüstungsvarianten möglich: dritte Person in der Kabine, Stromerzeuger, Schlauchhaspeln, etc.
Die Typen-Bezeichnung der Drehleiter-Normen orientiert sich an den geforderten Rettungshöhen der Bauordnungen, technischen Richtlinien o.ä. und ermöglicht die Rettung von Menschen aus Höhen, die bis zum siebten Obergeschoß reichen. Bezeichnet werden beispielsweise die DLAK 23/12 für die Automatik-Drehleitern oder die DLSK 23/12 für die halbautomatischen Drehleitern.
Tabelle 2: Arten und Bezeichnungen genormter Drehleitern
DIN EN 14043
Automatische Drehleitern
DIN EN 14044
Sequenzielle Drehleitern
DLA 23/12
DLS 23/12
DLAK 23/12
DLSK 23/12
DLA 18/12
DLS 18/12
DLAK 18/12
DLSK 18/12
DLA 12/9
DLS 12/9
DLAK 12/9
DLSK 12/9
[13]Aber es gibt auch Sonderbezeichnungen, beispielsweise die DLAK 26/12 der Feuerwehr Hamburg. Dieses, auf Grundlage der DIN EN 14043, erstellte Fahrzeug wurde aufgrund von Änderungen der Bauvorschriften in Hamburg notwendig, die einen Aufbau/Ausbau eines zusätzlichen Wohngeschosses ermöglichen. Um dann auch zuverlässig das achte Obergeschoß erreichen zu können, wurden diese Fahrzeuge mit einem verlängerten Ausleger konstruiert.
Im Jahr 2005 erschien die DIN EN 1777 »Hubrettungsfahrzeuge für Feuerwehren und Rettungsdienste, Hubarbeitsbühnen (HABn) - Sicherheitstechnische Anforderungen und Prüfung«. Diese Norm ist keine typenspezifische Norm, d.h. es wird kein konkretes Fahrzeug mit Nennrettungshöhen, Bauausführungen oder Beladeplänen beschrieben. Sie enthält nur Sicherheitsanforderungen, die das Gerät erfüllen muss. Es erfolgt keine Klassen- oder Höheneinteilung - diese kann jedes EU-Land, im Gegensatz zu den DL-Normen, eigenständig festlegen. Im Januar 2018 erschien zusätzlich die DIN EN 14701 »Hubrettungsfahrzeuge für Feuerwehren und Rettungsdienste - Teil 1: Hubarbeitsbühnen (HABn) nach DIN EN 1777 - Einsatztaktische Klassifizierung und Begriffe sowie Leistungsanforderungen von Teleskopgelenkmasten (TGM)«. Sie hat den Zweck die Beschaffung von Hubarbeitsbühnen zu erleichtern. Sie definiert Mindestleistungsanforderungen, beschreibt Typenbezeichnungen und Klassifizierungen und enthält die maximalen Gesamtmaße sowie die Fixierung einer feuerwehrtechnischen Beladung.
Die angebotenen technischen Ausstattungsmöglichkeiten der Fahrzeughersteller sind sehr umfang- und detailreich. Vieles davon steht auch als Nachrüstlösung zur Verfügung. Auf diese Weise lässt sich der Einsatzwert eines bereits vorhandenen Fahrzeuges erhöhen oder eine verbesserte Sicherheit erreichen. Vorteilhaft für die Nutzung im Rahmen einer Brandbekämpfung sind eine fest verlegte Wasserleitung im Ausleger, so dass sich lange Strecken durch Ausbringen von Schlauchmaterial erübrigen. Diese können sich als Teilstück in einem Leitersatz befinden oder über die gesamte Auslegerlänge als Teleskoprohrausführung gefertigt und beispielsweise in dem Mast einer Hubarbeitsbühne integriert sein. Der Aufbau einer Löschwasserversorgung kann insgesamt schneller erfolgen und die Schlauchführung durch ein optionales, aufsteckbares »Schlauchfenster« vereinfacht werden. Der Einbau sogenannter »Erkundungsscheinwerfer« erleichtert das Aufspüren von Hindernissen in der Dunkelheit. Beim Einschalten des Nebenantriebes werden extra verbaute Scheinwerfer aktiviert, bzw. vorhandene Scheinwerfer in eine vordefinierte Stellung [14]gelenkt, um den Bereich oberhalb des Hubrettungsfahrzeuges auszuleuchten. Selbst bei hochliegenden Leitungsseilen ergibt deren Reflexion eine sehr gute Sichtbarkeit dieser Gefahrenquelle. Ein weiterer Vorteil besteht in der Ausleuchtung von Fassaden oder anderen anzuleiternden Stellen. Falls keine speziellen Erkundungsscheinwerfer vorhanden sind, können sonstige (Hand-)Scheinwerfer hilfsweise manuell zur Erkundung nach Leitungen oberhalb des Hubrettungsfahrzeuges eingesetzt werden. Da Einsatzkräfte im Brandeinsatz Beeinträchtigungen durch den Brandrauch ausgesetzt sein können, kommt dem Atemschutz eine zentrale Bedeutung zu. Auch die Besatzungen von Hubrettungsfahrzeugen müssen sich effektiv vor giftigen Rauchgasen schützen, daher beschreiben die nachfolgenden Punkte mögliche technische Atemschutzausstattungen, um eine adäquate Sicherheit erreichen zu können.
Das Anlegen eines Pressluftatmers im Rahmen eines Brandeinsatzes sollte für direkt agierende Einsatzkräfte im Nahbereich vorhandener Brand- und Brandfolgeprodukte (Kapitel 5.1) obligatorisch sein. Auch die Besatzung eines Hubrettungsfahrzeuges kann immer wieder in die Situation geraten Atemschutzgeräte verwenden zu müssen. Insbesondere in sehr dynamischen Einsatzlagen kann es passieren, dass u.U. vorschnell auf das Anlegen eines Pressluftatmers verzichtet wird, um einen scheinbaren Zeitvorteil zu erlangen. Müssen Einsatzmaßnahmen jedoch aufgrund einer nur unvollständig angelegten Schutzausrüstung unterbrochen werden, wird dieser vermeintliche Vorteil ebenso schnell wieder zunichte gemacht. Eine angepasste Gerätevorhaltung kann helfen Interventionszeiten zu verkürzen und trotzdem mit einem maximalen Schutz vorgehen zu können.
Merke:
Nur mit einer vollständig angelegten und geeigneten Schutzausrüstung kann vollumfänglich Hilfe geleistet werden.
Die Ausstattung eines Hubrettungsfahrzeuges mit einem bauarttechnisch geprüften Sondersitzes, anstelle eines serienmäßigen Beifahrersitzes, ermöglicht die Integration eines Pressluftatmers in dessen Rückenlehne, ohne dass ein Anlegen des 3-Punkt-Sicherheitsgurtes oder die Funktion der...
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