1 - Inhaltsverzeichnis [Seite 10]
2 - Einleitung [Seite 20]
2.1 - I. Gegenstandsfindung: Kabelfernsehen und Rundfunk [Seite 20]
2.2 - II. Merkmale zur Unterscheidung zwischen Kabelfernsehen und herkömmlichem Rundfunk [Seite 20]
2.3 - III. Kabelfernsehen - heute [Seite 22]
2.3.1 - 1. Kabelfernsehen in den USA [Seite 23]
2.3.2 - 2. Die Situation in der Bundesrepublik [Seite 25]
2.4 - IV. Rechtsprobleme bei der Veranstaltung von Kabelfernsehen [Seite 27]
3 - Erster Teil: Kabelfernsehen und Rundfunkrecht [Seite 29]
3.1 - Erstes Kapitel: Die fernmelderechtliche Seite des Rundfunks und das Kabelfernsehen [Seite 32]
3.1.1 - I. Der Rundfunk als geschichtlicher Erfahrungsgegenstand [Seite 37]
3.1.2 - II. Die Rundfunkverbreitungstechnik nach dem Verständnis der administrativen Regelungen [Seite 39]
3.1.2.1 - 1. Die Rundfunkverfügungen der Weimarer Zeit [Seite 39]
3.1.2.2 - 2. Der Ausbau des Drahtfunks und die Drahtfunkverordnung [Seite 42]
3.1.2.3 - 3. Die Rundfunkregelungen der Besatzungszeit und das Rundfunkverwaltungsrecht der Bundesrepublik [Seite 45]
3.1.3 - III. Die Aussagen der Obergerichte über die Rundfunkverbreitungsverfahren [Seite 49]
3.1.4 - IV. Rundfunkverwaltungsrecht und internationales Fernmelderecht [Seite 51]
3.1.5 - V. Zwischenergebnis [Seite 53]
3.2 - Zweites Kapitel: Die kulturell-rechtliche Seite des Rundfunks und das Kabelfernsehen [Seite 54]
3.2.1 - I. Das Kabelfernsehen und der Rundfunkbegriff nach Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG [Seite 54]
3.2.1.1 - II. Rundfunk und Drahtlosigkeit Zur Entwicklung von Begriff und Gegenstand des Rundfunks [Seite 56]
3.2.1.1.1 - 1. Die Beschreibungsqualität des Wortes Rund-"Funk" [Seite 56]
3.2.1.1.1.1 - a) "Funk" als drahtloses und drahtgebundenes Nachrichtenübermittlungsverfahren [Seite 58]
3.2.1.1.1.2 - b) Die Gleichstellung von Drahtfunk und Raumfunk im Fernmelderecht [Seite 61]
3.2.1.1.1.3 - c) Besonderheit des niederfrequenten Drahtfunks [Seite 64]
3.2.1.1.1.4 - d) Zwischenergebnis [Seite 66]
3.2.1.1.2 - 2. "Rund"-Funk und Drahtlosigkeit [Seite 66]
3.2.1.1.2.1 - a) Die Entwicklung des Rundfunkbegriffs [Seite 68]
3.2.1.1.2.2 - b) Zwischenergebnis [Seite 73]
3.2.1.1.3 - 3. Die Bedeutung von Kabel und Draht beim herkömmlichen Rundfunk [Seite 73]
3.2.1.1.3.1 - a) Rundfunk und Rundfunkleitungstechnik [Seite 73]
3.2.1.1.3.2 - b) Der Einsatz von Draht oder Kabel bei der Verbreitung von Programmdarbietungen [Seite 75]
3.2.1.1.3.2.1 - aa) Die ersten Programmübertragungen über Draht [Seite 75]
3.2.1.1.3.2.2 - bb) Die wirtschaftlichen und politischen Bedingungen für die Einführung des drahtlosen Rundfunks [Seite 76]
3.2.1.1.3.2.3 - cc) Die Ausnutzung vorhandener Leitungsnetze zur Verbreitung von Drahtfunkprogrammen [Seite 79]
3.2.1.1.3.2.4 - dd) Die Drahtfunktechnik als Ergänzung zur drahtlosen Ausstrahlung [Seite 79]
3.2.1.1.3.2.5 - ee) Der Drahtfunk als Mittel der Rundfunkpolitik [Seite 80]
3.2.1.1.3.2.6 - ff) Der Ausbau von Drahtfunknetzen im Nationalsozialismus [Seite 80]
3.2.1.1.3.2.7 - gg) Der Drahtfunk als letztes intaktes Schnellnachrichtenmittel [Seite 82]
3.2.1.1.3.2.8 - hh) Wiederaufbau des Drahtfunknetzes nach dem Weltkrieg [Seite 82]
3.2.1.1.3.2.9 - ii) Die Entscheidung der Rundfunkanstalten für den UKW-Rundfunk [Seite 83]
3.2.1.1.3.2.10 - kk) Die Bedeutung des Drahtfunks für den Rundfunk anderer Länder [Seite 85]
3.2.1.1.3.2.11 - ll) Der Einsatz von Kabel beim Fernsehen [Seite 86]
3.2.1.1.3.2.12 - mm) Die Zentralantennenanlage [Seite 88]
3.2.1.1.3.2.13 - nn) Zwischenergebnis [Seite 89]
3.2.1.1.4 - 4. Der Rundfunk als besonderes technisches Nachrichtenmittel in Abgrenzung zu Presse und Film [Seite 90]
3.2.1.1.5 - 5. Zwischenergebnis [Seite 92]
3.2.1.2 - III. Das Kabelfernsehen und die Rundfunkgesetze der Länder [Seite 93]
3.2.1.2.1 - 1. Der Rundfunkbegriff des Staatsvertrags über die Regelung des Rundfunkgebührenwesens [Seite 93]
3.2.1.2.2 - 2. Rundfunkgesetze, die den Drahtfunk ausdrücklich mit einbeziehen [Seite 95]
3.2.1.2.2.1 - a) Das Gesetz über den "Westdeutschen Rundfunk, Köln" [Seite 95]
3.2.1.2.2.2 - b) Der Staatsvertrag über den Norddeutschen Rundfunk [Seite 96]
3.2.1.2.2.3 - c) Der Staatsvertrag über den Südwestfunk [Seite 98]
3.2.1.2.3 - 3. Rundfunkgesetze ohne eindeutige Festlegung der Übermittlungsverfahren [Seite 99]
3.2.1.2.4 - 4. Das Kabelfernsehen und einzelne Gesetzesbegriffe [Seite 102]
3.2.1.3 - IV. Ergebnis [Seite 103]
4 - Zweiter Teil: Die Erscheinungsformen des Kabelfernsehens und die Merkmale des herkömmlichen Rundfunks nach dem Grundgesetz und den Länderrundfunkgesetzen [Seite 105]
4.1 - Erstes Kapitel: Das Verhältnis der Rundfunkgesetze zum Grundgesetz bei der Gewinnung rechtlicher Wesensmerkmale des Rundfunks [Seite 107]
4.2 - Zweites Kapitel: Die rechtlichen Merkmale des Rundfunkbegriffs [Seite 109]
4.2.1 - I. Die Ausdrucksmittel des Rundfunks [Seite 109]
4.2.2 - II. Der Programminhalt als Wesensmerkmal [Seite 110]
4.2.3 - III. Der Rundfunk als für die Allgemeinheit bestimmte Darbietung [Seite 114]
4.2.3.1 - 1. Die Vieldeutigkeit des Begriffs der Allgemeinheit nach dem Wortlaut der Rundfunkgesetze [Seite 114]
4.2.3.2 - 2. Allgemeinheit als Merkmal der Abgrenzung des Rundfunks von den Funksonderdiensten [Seite 116]
4.2.4 - IV. Die verfassungsrechtliche Ausdeutung des Merkmals der Allgemeinheit [Seite 120]
4.2.4.1 - 1. Allgemeinheit und Allgemeinzugänglichkeit [Seite 120]
4.2.4.2 - 2. Allgemeinheit als "faktische Offenheit" [Seite 122]
4.2.5 - V. Übertragbarkeit der Kriterien des Öffentlichkeitsbegriffs aus anderen Rechtsgebieten zur Konkretisierung des Merkmals der Allgemeinheit [Seite 123]
4.2.5.1 - 1. Öffentlichkeit auch als räumlich getrennte Vielzahl von Personen [Seite 125]
4.2.5.2 - 2. Ubiquität der Ätherwellen und "unbegrenzte Öffentlichkeit" [Seite 126]
4.2.5.3 - 3. Allgemeinheit als "breite Öffentlichkeit" [Seite 128]
4.2.5.4 - 4. Die Zweckbestimmung des Merkmals der Allgemeinheit beim Rundfunk im Unterschied zum urheberrechtlichen Öffentlichkeitsbegriff [Seite 130]
4.2.5.5 - 5. Die Beziehungen der Beteiligten an den Funksonderdiensten als Unterscheidungsmerkmal zur Allgemeinheit des Teilnehmerkreises beim Rundfunk [Seite 131]
4.2.5.6 - 6. Zwischenergebnis [Seite 133]
4.2.5.7 - 7. Allgemeinheit bei der Wiedergabe oder Allgemeinheit des Rundfunkempfangs [Seite 134]
4.2.5.8 - 8. Zwischenergebnis [Seite 136]
4.2.6 - VI. Der Kommunikationsinhalt oder der Wille des Veranstalters als Kriterium für die "Bestimmung" für die Allgemeinheit [Seite 137]
4.2.6.1 - 1. Der Kommunikationsinhalt als Indiz für die Bestimmung einer Sendung an die Allgemeinheit [Seite 138]
4.2.6.2 - 2. Der Wille des Absenders als Entscheidungskriterium für die Bestimmung einer Sendung für die Allgemeinheit [Seite 140]
4.2.6.2.1 - a) Im nachhinein ist jede unbestimmte Personenmehrheit bestimmt [Seite 142]
4.2.6.2.2 - b) Verobjektivierung des Willensmoments [Seite 143]
4.2.6.2.3 - c) Zwischenergebnis [Seite 144]
4.2.7 - VII. Die Allgemeinheit als Rezipient von Massenkommunikation [Seite 144]
4.2.7.1 - 1. Die Masse [Seite 146]
4.2.7.2 - 2. Das disperse Publikum [Seite 147]
4.2.7.2.1 - a) Zahl und Streuung der Teilnehmer - keine essentiellen Merkmale der Massenkommunikation [Seite 148]
4.2.7.2.2 - b) Massenkommunikationsmittel als Sammelbegriff verschiedener gleichartiger Kommunikationsmedien [Seite 150]
4.2.7.3 - 3. Massenkommunikationsmittel und Grundgesetz [Seite 151]
4.2.7.4 - 4. Zwischenergebnis [Seite 152]
4.2.8 - VIII. Allgemeinheit als Allgemeinheitsbezug des Programms [Seite 153]
4.2.8.1 - 1. Die liberale Komponente des Art. 5 Abs. 1 GG als Verbot staatlicher Eingriffe in die Programmgestaltung [Seite 154]
4.2.8.2 - 2. Allgemeinheitsbezug und die institutionelle Komponente der Rundfunkfreiheit [Seite 156]
4.2.8.2.1 - a) Politischer und unpolitischer Rundfunk [Seite 159]
4.2.8.2.2 - b) Die Eingrenzung des Rundfunks auf die Wahrnehmung einer öffentlichen Aufgabe [Seite 159]
4.2.8.2.3 - c) "Der Weg vom Recht über die Institution zur Pflicht" [Seite 160]
4.2.8.2.4 - d) Die "öffentliche Aufgabe" als definitorisch leerlaufendes Begriffssubstitut [Seite 161]
4.2.8.2.5 - e) öffentliche Meinungsbildung als ständiger Prozeß ohne rechtlich bestimmbaren Verlauf [Seite 163]
4.2.8.2.6 - f) Die Aufhebung der Trennung zwischen politischem und gesellschaftlichem Bereich im demokratischen Sozialstaat [Seite 164]
4.2.8.2.7 - g) Die verfassungsrechtliche Problematik einer programmlichen Inpflichtnahme [Seite 165]
4.2.8.2.8 - h) Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG schützt den "politischen" und den "unpolitischen" Rundfunk [Seite 167]
4.2.8.3 - 3. Ergebnis [Seite 170]
4.2.9 - IX. Exkurs: Der Rundfunk als publizistische Institution [Seite 171]
4.2.10 - X. Die institutionell-publizistischen Voraussetzungen für den Programmbetrieb [Seite 175]
4.3 - Drittes Kapitel: Vergleich der verschiedenen Erscheinungsformen des Kabelfernsehens mit dem herkömmlichen Rundfunk [Seite 177]
4.3.1 - I. Zu 1.: Vollversorgung einer größeren Region [Seite 177]
4.3.2 - II. Zu 2.: Lokales Kabelfernsehen [Seite 180]
4.3.3 - III. Zu 3.: Verkabelung verschiedener örtlich zusammenliegender Gebäude oder einer Großwohnanlage [Seite 185]
4.3.4 - IV. Exkurs: Genehmigungsfreie Fernmeldeanlagen als Rundfunk [Seite 190]
4.3.5 - V. Zu 4.: Kabelsendungen, die von einer Zentrale an verschiedene Einzelstellen mit Publikumsverkehr geliefert werden [Seite 192]
4.3.6 - VI. Zu 5.: Kabelverteilung von Programmen an einem Ort mit Publikumsverkehr [Seite 195]
4.3.7 - VII. Zu 6.: Kabelverteilung von Programmen an verschiedene "private" Empfangsstellen innerhalb eines Gebäudes [Seite 196]
5 - Dritter Teil: Rückwirkungen der Einführung des Kabelfernsehens auf die Verfassungsmäßigkeit der Rundfunkgesetze [Seite 200]
5.1 - Erstes Kapitel: Rundfunkfreiheit ohne Wellenknappheit [Seite 202]
5.1.1 - I. Die teilweise in der Literatur gezogenen Konsequenzen aus einem behaupteten Wegfall der tatsächlichen Prämissen des Fernseh-Urteils [Seite 202]
5.1.2 - II. Der Streit um den Wegfall der technischen Prämisse [Seite 203]
5.1.3 - III. Die nur potentielle Möglichkeit der Erhöhung der Programmzahl und die tatsächlichen Prämissen [Seite 204]
5.1.4 - IV. Die Verknüpfung der technischen mit der finanziellen Prämisse [Seite 205]
5.1.4.1 - 1. Der hohe Kostenaufwand für die Veranstaltung von Rundfunksendungen läßt nur eine kleine Zahl von Veranstaltungsträgern zu [Seite 206]
5.1.4.2 - 2. Verbot jeder vermeidbaren Monopolisierung [Seite 208]
5.1.4.3 - 3. Die unterschiedliche Ausgangssituation bei Presse, Film und Rundfunk [Seite 209]
5.1.4.4 - 4. Die gesetzliche Regelung der Rundfunkfreiheit als vorbeugende "Dienstleistungspflicht" des Gesetzgebers [Seite 211]
5.1.4.5 - 5. Die Verfassungsgarantie der Meinungspluralität gilt auch für den lokalen Bereich [Seite 213]
5.1.5 - V. Binnenpluralistische Organisationsstruktur und individualbezogene Grundrechte [Seite 215]
5.1.6 - VI. Zwischenergebnis [Seite 216]
5.2 - Zweites Kapitel: Die Verfassungskonformität der binnenpluralistischen Organisationsstruktur auch beim Fortfall der Prämissen des Fernseh-Urteils [Seite 218]
5.2.1 - I. Unterschiedliche Begründungsansätze [Seite 219]
5.2.2 - II. Die einzigartige Machtintensität und Suggestivkraft des Rundfunks als besonderes Strukturmerkmal [Seite 220]
5.2.3 - III. Die unterschiedlichen Wahrnehmungsbedingungen von Rundfunk und Presse [Seite 221]
5.2.3.1 - 1. Der Rundfunk als "bequemstes" Massenmedium [Seite 221]
5.2.3.2 - 2. Der Aktualitätsvorsprung des Rundfunks [Seite 222]
5.2.3.3 - 3. Der Glaubwürdigkeitsvorsprung des Rundfunks [Seite 223]
5.2.3.4 - 4. Die Beschränkung der Rezeption mehrfacher Angebote durch die geringere Disponibilität des Rundfunks und die fehlende Selektionsmöglichkeit für den Rezipienten innerhalb der Programmangebote [Seite 224]
5.2.4 - IV. Zwischenergebnis [Seite 227]
5.3 - Drittes Kapitel: Die Verfassungsmäßigkeit des Rundfunk-"Monopols" bei Einführung des Kabelfernsehens [Seite 229]
5.3.1 - I. Die Unzulänglichkeit der Kennzeichnung des alleinigen Rundfunkveranstaltungsrechts der Rundfunkanstalten als "Monopol" [Seite 229]
5.3.1.1 - 1. Die Verzahnung von Rundfunkgesetzen und Grundgesetz als Ausschlußgrund für private Rundfunkveranstaltungen [Seite 231]
5.3.1.2 - 2. Das Verfassungsgebot der Meinungsvielfalt und die Verlagerung der Rundfunkveranstaltungsträger ins öffentliche Recht als Ausschlußgründe für private Rundfunkinitiativen [Seite 232]
5.3.2 - II. Die öffentlich-rechtliche Struktur der Rundfunkveranstaltungsträger und die Grundrechte [Seite 233]
5.3.2.1 - 1. Die allgemeine Meinungsfreiheit, Art. 5 Abs. 1 GG (1. Halbsatz) [Seite 233]
5.3.2.2 - 2. Die Informationsfreiheit - Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG (2. Halbsatz) [Seite 235]
5.3.2.3 - 3. Die individualrechtliche Komponente des Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG [Seite 235]
5.3.2.4 - 4. Die öffentlich-rechtliche Struktur des Rundfunks als Hinderungsgrund für erwerbswirtschaftliche Betätigungsformen im Rundfunkwesen [Seite 238]
5.3.2.4.1 - a) Die Problematik des Verhältnisses zwischen Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG und Art. 12 Abs. 1 GG [Seite 239]
5.3.2.4.2 - b) Verfassungsrechtliche Zulässigkeit staatlicher Wirtschaftsbetätigung [Seite 241]
5.3.2.4.2.1 - aa) Zu den Voraussetzungen und Grenzen verfassungsrechtlich legitimierter staatlicher Wirtschaftsbetätigung [Seite 242]
5.3.2.4.2.2 - bb) Das Vorliegen einer "öffentlichen Aufgabe" als Voraussetzung für eine staatliche Handlungs- und Gestaltungskompetenz [Seite 243]
5.3.2.4.2.3 - cc) Zum gesetzgeberischen Ermessen auf der Ebene der Handlungskompetenz und im Rahmen der Gestaltungskompetenz [Seite 244]
5.3.2.4.3 - c) Die Anwendung der Grundsätze der "sozialen Determination der Grundrechte" auf das Rundfunkrecht [Seite 246]
5.3.2.4.3.1 - aa) Die staatliche Handlungskompetenz im Rundfunkwesen [Seite 247]
5.3.2.4.3.2 - bb) Die öffentlich-rechtliche Ausformung der Rundfunkveranstaltungsträger als eine im Gestaltungsermessen des Gesetzgebers liegende zulässige Maßnahme [Seite 248]
5.3.2.4.3.3 - cc) Bestätigung durch das Fernseh-Urteil [Seite 249]
5.3.2.4.4 - d) Zur sachlichen Vertretbarkeit der Beibehaltung der öffentlichen Rechtsform für die Rundfunkveranstaltungsträger [Seite 250]
5.3.2.4.4.1 - aa) Die historische Gewachsenheit und Erprobtheit der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten [Seite 250]
5.3.2.4.4.2 - bb) Keine Verdrängung eines bestehenden Berufsbildes [Seite 251]
5.3.2.4.4.3 - cc) Die Verlagerung der Rundfunkorganisation ins Privatrecht als gesetzgeberischer Umweg [Seite 252]
5.3.2.4.4.4 - dd) Die Begrenzung der Kommerzialisierung und der daseinsvorsorgerische Aspekt des Rundfunks [Seite 253]
5.3.2.4.4.5 - ee) Gleichmäßige Rundfunkversorgung [Seite 255]
5.3.2.4.4.6 - ff) K e i n Verstoß gegen den Subsidiaritätsgedanken [Seite 256]
5.3.2.5 - 5. Kein Verstoß gegen Art. 14 GG [Seite 257]
5.3.2.6 - 6. Rundfunkgesetze und allgemeine Handlungsfreiheit nach Art. 2 Abs. 1 GG [Seite 258]
5.3.3 - III. Die Bindungswirkung des Fernseh-Urteils nach 31 Abs. 2 BVGG auch bei unterstellter Verfassungswidrigkeit der Rundfunkgesetze [Seite 259]
5.3.4 - IV. Gesetzeserfordernis als Hinderungsgrund für die Vollziehbarkeit der eventuell einschlägigen Individualgrundrechte [Seite 260]
6 - Literaturverzeichnis [Seite 263]