Schweitzer Fachinformationen
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Während des Arbeitskampfes sind die gegenseitigen Hauptleistungspflichten im Arbeitsverhältnis suspendiert. Diese Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts veranlasst weite Teile der Literatur, die arbeitskampfrechtlichen Sonderregeln auf andere Vertragsverhältnisse zu erweitern. Insbesondere sollen bekämpfte Unternehmen ihre vertraglichen Pflichten gegenüber ihren unternehmerischen Vertragspartnern suspendieren können.
Entgegen der herrschenden Auffassung unterliegt das Leistungsstörungsrecht außerhalb des Arbeitsverhältnisses keinen arbeitskampfrechtlichen Modifikationen. Die Tarifautonomie ist auch ohne einen arbeitskampfbedingten Zugriff auf die privatrechtlichen Rechtsverhältnisse funktionsfähig. Eine Ergebnisanalyse zeigt, dass der Verzicht auf arbeitskampfbedingte Sonderregeln nebst individuellen Steuerungsmöglichkeiten der Kampfbeteiligten das Arbeitskampfgeschehen risikogerecht ordnen und die steuernde sozialpolitische Funktion des Arbeitskampfes erfüllen wird
Lucas Lichtenberg studierte ab Oktober 2012 Rechtswissenschaft an der Universität Konstanz. Die Erste Juristische Prüfung legte er im Januar 2018 vor dem Landesjustizprüfungsamt Baden-Württemberg ab. Im Anschluss daran verfasste er seine Dissertation unter Betreuung von Professor Dr. Richard Giesen am Lehrstuhl für Sozialrecht, Arbeitsrecht und Bürgerliches Recht der Ludwig-Maximilians-Universität München. Er war zudem am Lehrstuhl seines Doktorvaters als wissenschaftlicher Mitarbeiter tätig. Im Mai 2020 wurde Lucas Lichtenberg promoviert. Seit April 2020 ist er Rechtsreferendar am Oberlandesgericht München
§ 1 Die tatsächlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen für arbeitskampfbedingte LeistungsstörungenDer Arbeitskampf und seine tatsächlichen Folgen für zivilrechtliche Vertragsverhältnisse - Rechtliche Rahmenbedingungen des Konflikts zwischen der Arbeitskampfbeteiligung und den vertraglichen Pflichten gegenüber Dritten§ 2 Ziel der Arbeit§ 3 Arbeitskampfbedingte Leistungsstörungen zwischen bekämpften Arbeitgebern und DrittenErfüllungsansprüche Dritter gegen bekämpfte Arbeitgeber - Die Haftung für arbeitskampfbedingte Schäden - Weitere leistungsstörungsrechtliche Folgen im Verhältnis des bekämpften Arbeitgebers und Dritter - Die Bedeutung der umfassenden vertraglichen Haftung des bekämpften Arbeitgebers für die Koalitionsfreiheit der Gewerkschaft§ 4 Arbeitskampfbedingte Leistungsstörungen in anderen VerhältnissenLeistungsstörungen im Verhältnis unmittelbar kampfbeteiligter Arbeitnehmer und Dritten - Leistungsstörungen im Verhältnis von mittelbar Arbeitskampfbetroffenen§ 5 ErgebnisLiteratur- und Sachwortverzeichnis
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