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Was sind eigentlich Tiere?
Die Rechtswissenschaft befasst sich mit den Tieren nur am Rand, wenn überhaupt. Dagegen spielen sie die Hauptrolle in der Zoologie, einem Teilbereich der Biologie. Die zoologischen Kategorien stellen meist die Grundlage für das Tierrecht dar.
Es mag Sie überraschen: In biologischer bzw. zoologischer Hinsicht ist der Mensch ein Tier. Er gehört zur Familie der Menschenaffen (Great Apes). Menschen und Tiere sind Lebewesen, die sich unter anderem durch Stoffwechsel, Wachstum und Fortpflanzung auszeichnen. Nichtsdestotrotz behandelt das Recht Menschen und Tiere ganz unterschiedlich - allein schon aus historischen, kulturellen und religiösen Gründen.
Wirbeltiere und wirbellose Tiere
In zoologischer Hinsicht werden sämtliche Tiere in zwei Oberkategorien eingeteilt: die Wirbeltiere einerseits sowie die wirbellosen Tiere andererseits. Diese Zweiteilung erweist sich als juristisch sehr wichtig, gelangt doch das schweizerische Tierschutzrecht im Prinzip nur bei Wirbeltieren zur Anwendung. Es bestehen sechs Kategorien von Wirbeltieren:
Wenn Sie an «typische» Tiere denken, dürften Sie sich Wirbeltiere vorstellen, vor allem Säugetiere. In der Tierwelt herrschen zahlenmässig jedoch die wirbellosen Tiere vor. Tiere ohne Wirbelsäule machen ca. 95 Prozent des Tierbestands auf unserem Planeten aus. Zu den wirbellosen Tieren gehören etwa die Spinnentiere, Weichtiere (zum Beispiel Schnecken), Ringelwürmer (wie Egel), Nesseltiere (wie Quallen) sowie Insekten.
Abgrenzung zu den Nicht-Tieren
Spätestens seit dem Jahr 2020 und der globalen Ausbreitung des Coronavirus haben wir uns alle mit dem Thema Viren auseinandergesetzt. Vielleicht haben Sie sich gefragt: Sind Viren eigentlich Tiere? Dieselbe Frage kann gestellt werden für Bakterien. Wir Menschen können an Bakterien und Viren erkranken. Ansonsten existieren indes kaum Gemeinsamkeiten:
Insekten - Tiere oder Nicht-Tiere?
Denken Sie beim Wort Insekten an etwas Schönes? Viele Leserinnen und Leser dürften an etwas Negatives denken, beispielsweise an Ungeziefer. Bei Schaben oder Kakerlaken, bei Ameisen im Wohnzimmer oder in der Dusche rufen die meisten: «Gruusig, weg damit!» Stechmücken werden auf unseren Waden oder Oberarmen ebenfalls nicht freundlich begrüsst, sondern platt gemacht.
Hinweis | Insekten als Filmstars Immerhin werden gewisse Insekten positiv und sogar sympathisch dargestellt - etwa im Animationsfilm «Das grosse Krabbeln» («A Bug's Life») von 1998. Die Bienen geniessen ebenfalls einen guten Ruf - spätestens seit dem Dokumentarfilm «More than Honey» aus dem Jahr 2012 sowie der TV-Serie «Biene Maja», die erstmals in den 1970er-Jahren ausgestrahlt wurde.
Können die Insekten als Tiere qualifiziert werden? Zoologisch ist die Antwort klar: Ja, sie gehören zu den wirbellosen Tieren. Tatsächlich handelt es sich bei ihnen um die artenreichste Tierklasse. Mehr als 60 Prozent aller Tierarten sind Insekten. Sie zeichnen sich typischerweise durch drei Körperteile aus: Kopf, Brust und Hinterleib. Ihre Vielfalt überwältigt: Käfer, Bienen, Wespen, Mücken, Fliegen, Wanzen, Läuse, Heuschrecken, Schmetterlinge, Libellen etc.
Hinweis | Juristische Kategorien für Tiere Nebst den zoologischen Einteilungen der Tiere bestehen rechtliche, vor allem im Tierschutzrecht. So unterscheidet die Tierschutzverordnung des Bundesrats bei den Tieren nach dem Domestikationsstatus (Ist das Tier zahm bzw. gezähmt?) auf der einen Seite sowie nach der Nutzungsart auf der anderen Seite.
Haustiere und Wildtiere
Die tierschutzrechtliche Umschreibung des Begriffs Haustier dürfte vermutlich Ihrer persönlichen Vorstellung, was Haustiere sind (oder eben nicht sind), kaum entsprechen. Als Haustiere im Rahmen des Tierschutzrechts gelten nämlich - nebst den Hauskatzen, Haushunden und Hauskaninchen - ebenso die Tiere der Rinder-, Schweine-, Schaf- und Ziegengattung sowie die Equiden (Pferde, Esel. Maultiere), sofern sie domestiziert sind. Zu den Haustieren gezählt werden ausserdem Lamas, Alpakas, Yaks und Wasserbüffel, wenn es sich um domestizierte Exemplare handelt.
Als Wildtiere - Igel, Dachse, Biber, Hirsche, Füchse, Wölfe etc. - gelten alle Wirbeltiere, die keine Haustiere sind. Sie stellen tierschutzrechtlich sozusagen den Rest der Tiere dar, die nicht unter die Definition Haustier fallen. Wildtiere respektive wild lebende Tiere werden nebst dem Tierschutzrecht im Jagdrecht thematisiert. Dabei erklärt das Jagdrecht zum Beispiel verwilderte Hauskatzen und verwilderte Haustauben zu jagdbaren Arten, sogar ohne jegliche Schonzeiten.
Nutztiere, Heimtiere und Versuchstiere
Eine weitere tierschutzrechtliche Einteilung orientiert sich an der konkreten Nutzung. Das Tierschutzrecht sieht drei Tierkategorien vor: die Nutztiere, die Heimtiere sowie die Versuchstiere. Ihre Nutzungen und die rechtlichen Regelungen unterscheiden sich stark.
Die «nutzbaren» Tiere .
Nutztiere und Versuchstiere haben vor allem einen ökonomischen Nutzen. Die Nutztiere werden in erster Linie in der Landwirtschaft für die Produktion von Lebensmitteln eingesetzt: Kühe für Milch und Fleisch, Hühner für Eier, Schafe für Wolle. Das Tierschutzrecht macht umfassende Vorgaben für die Haltung der Nutztiere; vorgeschrieben ist etwa eine landwirtschaftliche Ausbildung oder ein Mindestraum für den Tiertransport.
Versuchstiere werden im Rahmen von Tierversuchen eingesetzt bzw. genutzt. Zumindest müssen sie dafür vorgesehen sein. Es existiert eine Vielzahl von Spezialbestimmungen zu Versuchstieren, insbesondere zur Haltung, zur Zucht sowie zum Handel. Sie müssen aus einer bewilligten Versuchstierhaltung stammen.
. und die «nutzlosen» Heimtiere sowie die Familientiere
An den Heimtieren, aus zwei Animationsfilmen besser bekannt als Pets, gibt es kein Nutzungsinteresse. Vielmehr steht das Interesse am Tier als solchem und als Gefährten im Vordergrund. Zudem müssen Heimtiere im «Haushalt» gehalten werden. Das Tierschutzrecht enthält Spezialbestimmungen zu ihrer Haltung. Verboten sind beispielsweise körperliche Eingriffe, die einzig die Haltung erleichtern sollen, etwa das Coupieren von Flügeln oder spezifische Zahnbehandlungen (Zahnresektionen). Erlaubt sind jedoch Kastrationen.
Für Nutztiere, Versuchstiere, Heim- und Familientiere gelten unterschiedliche Regeln.
Anfang des 21. Jahrhunderts wurde in der Schweiz mit den «Grundsatzartikeln Tiere» eine neue Tierkategorie eingeführt. Sie sind mit den Heimtieren verwandt, werden indes als Familientiere bezeichnet. Hier steht die emotionale Beziehung zum Tier im Vordergrund. Bei Familientieren handelt es sich um Tiere, die erstens im häuslichen Bereich und zweitens nicht zu Vermögens- oder Erwerbszwecken gehalten werden. Doch was bedeutet die Voraussetzung «im häuslichen Bereich»?
Das Pferd im fern gelegenen Stall kann ein Familientier sein. Denn mit dem gesetzlichen Begriff «im häuslichen Bereich» ist kein räumliches Kriterium gemeint. Betont wird vielmehr die affektive, emotionale Beziehung des Menschen zum Tier. Das Bundesgericht qualifizierte ein Pferd als Familientier, obwohl es in einem sechs Kilometer vom Wohnhaus entfernten Reitstall untergebracht war. Die Pferdehalterin besuchte ihre Stute täglich und versorgte sie persönlich. Dies belegte die emotionale Bindung (Affektion) der Pferdehalterin zum Pferd ausreichend (BGE 143 III 646).
Tiere als Unterstützer
Ausserhalb des Tierschutzrechts existieren weitere Einteilungen. So können die Tiere beispielsweise aufgrund ihrer spezifischen Funktion für die Menschen kategorisiert werden. Etwa als Militärtiere (zum Beispiel Armeehunde und -pferde), Unterhaltungstiere (in Zirkus und Film) oder Assistenztiere. Mit der Einteilung können verschiedene Rechtsfolgen verbunden sein, insbesondere Privilegierungen. In der Praxis sehr wichtig sind die Assistenztiere.
Hinweis | Assistenztiere Assistenztiere (Service Animals) sollen behinderte oder psychisch kranke Menschen unterstützen und werden für ihre Aufgabe speziell ausgebildet. Sie erhalten Zugangsprivilegien, zum Beispiel in öffentlichen Transportmitteln, Restaurants oder am Arbeitsplatz. Als Blindenführhunde sind sie - respektive ihre Halterin - meist von der kantonalen Hundesteuer befreit. In den USA spielen auch nicht ausgebildete Hilfstiere (Emotional Support Animals) eine wichtige Rolle, etwa gegen Flugangst von Passagieren bei...
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