1 - Cover [Seite 1]
2 - Zum Inhalt / Zum Autor [Seite 2]
3 - Titel [Seite 3]
4 - So nutzen Sie dieses Buch [Seite 4]
5 - Vorwort: Zueignung für Nicht-Buchhalter [Seite 5]
6 - Inhalt [Seite 7]
7 - 1. Kapitel: Vom Sinn und der Notwendigkeit des Rechnungswesens [Seite 11]
7.1 - I. Zahlen lügen nicht - oder? [Seite 11]
7.2 - II. Vom Nutzen des Rechnungswesens - ein Modell [Seite 13]
8 - 2. Kapitel: Erfolgsermittlung bei Unternehmen [Seite 19]
8.1 - I. Bestände vs. Stromgrößen [Seite 19]
8.2 - II. Liquidität als Erfolgsmaßstab [Seite 20]
8.3 - III. Die erfolgswirtschaftliche Betrachtung [Seite 21]
8.4 - IV. Der Vergleich [Seite 23]
8.5 - V. Der Systemvergleich in Zahlen [Seite 28]
9 - 3. Kapitel: Buchführung und Rechnungslegung [Seite 34]
9.1 - I. Rechnungswesen als Oberbegriff [Seite 34]
9.2 - II. Die Abgrenzung der Pflichten [Seite 42]
9.3 - III. Die Pflicht zur fortlaufenden Erfassung der Geschäftsvorfälle [Seite 43]
9.3.1 - 1. Vollständige Erfassung der Geschäftsvorfälle [Seite 43]
9.3.2 - 2. Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung [Seite 46]
9.3.3 - 3. Konten, Kontentypen und Kontenplan [Seite 47]
9.3.4 - 4. Jahresabschlussbuchungen [Seite 55]
9.4 - IV. Grundlegende Annahmen [Seite 57]
9.4.1 - 1. Erfolgswirtschaftliches Grundkonzept und Nominalwertprinzip [Seite 57]
9.4.2 - 2. Unternehmensfortführung [Seite 58]
9.5 - V. Jahresabschlussaussagen [Seite 59]
9.5.1 - 1. Überblick [Seite 59]
9.5.2 - 2. CEAVOP im Detail [Seite 60]
9.6 - VI. Normen zur Rechnungslegung: HGB, EStR - IFRS - US-GAAP [Seite 73]
9.6.1 - 1. Rechnungslegungsnormen [Seite 73]
9.6.2 - 2. Die Buchhalter - und wie sie die Welt sehen [Seite 78]
9.6.3 - 3. Rechnungslegung nach deutschem HGB [Seite 90]
9.6.4 - 4. Steuerliche Gewinnermittlung (Betriebsvermögensvergleich/Steuerbilanz) [Seite 106]
9.6.5 - 5. IFRS [Seite 113]
9.6.6 - 6. US-GAAP [Seite 125]
9.6.7 - 7. Schlussbetrachtung: HGB vs. IFRS vs. US-GAAP [Seite 131]
9.7 - VII. Rechnungslegung und Insolvenz [Seite 133]
9.7.1 - 1. Insolvenztatbestände und deren Ermittlung [Seite 133]
9.7.2 - 2. Verlust des hälftigen Stamm-/Gezeichneten Kapitals [Seite 135]
9.7.3 - 3. Rechnungslegung und Insolvenzprognose [Seite 135]
9.7.4 - 4. Rechnungslegung und Insolvenzstrafrecht [Seite 138]
10 - 4. Kapitel: Rechnungslegungsinstrumente [Seite 140]
10.1 - I. Vermögens-, Finanz- und Ertragslage [Seite 140]
10.2 - II. Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung [Seite 141]
10.2.1 - 1. Die Bilanz [Seite 141]
10.2.2 - 2. Die Gewinn- und Verlustrechnung [Seite 143]
10.2.3 - 3. Der Jahresabschluss [Seite 146]
10.3 - III. Unterstrichvermerke und Haftungsverhältnisse [Seite 147]
10.4 - IV. Kapitalflussrechnung [Seite 150]
10.4.1 - 1. Konzeption [Seite 150]
10.4.2 - 2. Interpretation der Kapitalflussrechnung [Seite 152]
10.4.3 - 3. Aufstellungspflicht [Seite 155]
10.4.4 - 4. Kapitalflussrechnung nach der Direkten Methode [Seite 156]
10.4.5 - 5. Kapitalflussrechnung nach der Indirekten Methode [Seite 157]
10.5 - V. Anhang [Seite 162]
10.5.1 - 1. Zielsetzung [Seite 162]
10.5.2 - 2. Aufstellungspflicht [Seite 163]
10.5.3 - 3. Inhalt des Anhangs [Seite 164]
10.6 - VI. Lagebericht [Seite 166]
10.6.1 - 1. Zweck und Inhalt [Seite 166]
10.6.2 - 2. Aufstellungspflicht [Seite 169]
10.7 - VII. Weitere Berichtsinstrumente [Seite 170]
10.7.1 - 1. Der Geschäftsbericht [Seite 170]
10.7.2 - 2. Eigenkapitalspiegel [Seite 170]
10.7.3 - 3. Segmentberichterstattung [Seite 170]
10.7.4 - 4. Wertschöpfungsrechnung [Seite 171]
10.7.5 - 5. Umweltberichte und Corporate Social Responsibility (CSR) Reports [Seite 172]
10.8 - VIII. Konzernrechnungslegung [Seite 174]
10.8.1 - 1. Bedeutung [Seite 174]
10.8.2 - 2. Konsolidierungskreis [Seite 175]
10.8.3 - 3. Konsolidierungsmaßnahmen [Seite 177]
10.9 - IX. Steuerliche Gewinnermittlung [Seite 181]
10.9.1 - 1. Betriebsvermögensvergleich (Steuerbilanz) [Seite 181]
10.9.2 - 2. Einnahmen-Überschussrechnung nach § 4 Abs. 3 EStG [Seite 185]
11 - 5. Kapitel: Elemente des Jahresabschlusses [Seite 187]
11.1 - I. Ansatz - Ausweis - Bewertung - zusätzliche Angaben [Seite 187]
11.1.1 - 1. Überblick [Seite 187]
11.1.2 - 2. Ansatz [Seite 188]
11.1.3 - 3. Ausweis [Seite 190]
11.1.4 - 4. Bewertung [Seite 191]
11.1.5 - 5. Zusätzliche Angaben [Seite 203]
11.2 - II. Vermögensgegenstand - asset - Aktive Wirtschaftsgüter [Seite 204]
11.2.1 - 1. Grundsätze [Seite 204]
11.2.2 - 2. Ansatz [Seite 209]
11.2.3 - 3. Ausweis [Seite 218]
11.2.4 - 4. Bewertung [Seite 232]
11.2.5 - 5. Zusätzliche Angaben [Seite 247]
11.3 - III. Schulden (Verbindlichkeiten und Rückstellungen) - liabilities and provisions - passive Wirtschaftsgüter [Seite 250]
11.3.1 - 1. Ansatz [Seite 250]
11.3.2 - 2. Ausweis [Seite 260]
11.3.3 - 3. Bewertung [Seite 262]
11.3.4 - 4. Zusätzliche Angaben [Seite 270]
11.4 - IV. Rechnungsabgrenzungsposten und latente Steuern [Seite 271]
11.4.1 - 1. Rechnungsabgrenzungsposten [Seite 271]
11.4.2 - 2. Latente Steuern [Seite 273]
11.5 - V. Erfolgswirksamkeit: Gewinnrealisation - Erträge/Aufwendungen - Betriebseinnahmen/Betriebsausgaben [Seite 277]
11.5.1 - 1. Erfolgswirksamkeit [Seite 277]
11.5.2 - 2. Ausweis [Seite 279]
12 - A Theory of Justice - oder: Die Idee der Rechnungslegung [Seite 281]
13 - Stichwortverzeichnis [Seite 285]
14 - Impressum [Seite 290]
212. Kapitel
Erfolgsermittlung bei Unternehmen
I. Bestände vs. Stromgrößen
Wann ist ein Unternehmen erfolgreich? Im Sport oder der Physik gibt es gewissermaßen 'natürliche' Maßgrößen. Morgens im Badezimmer auf der Waage sagt diese unmittelbar, wie erfolgreich der Versuch des Abnehmens war. Auch im Sport gilt: 'Schneller, höher und weiter'. Bei der Erfolgsmessung für ökonomische Aktivitäten ist das schwieriger. Es lassen sich zwei unterschiedliche Konzeptionen unterscheiden.
Vorab an dieser Stelle die erste wichtige Unterscheidung: Bestandsgrößen messen das Vorhandensein allgemein von Dingen, in unserem Fall von Vermögensgegenständen, Vermögenswerten, Wirtschaftsgütern und Schulden; Stromgrößen hingegen die Veränderung von Bestandsgrößen. Als Beispiel aus dem täglichen Leben mag das Körpergewicht dienen. Das Gewicht als solches ist eine Bestandsgröße. Denn die Pfunde/Kilos sind eben vorhanden oder nicht vorhanden. Interessant für die Erfolgsmessung ist jedoch die Veränderung. Im Fall des Körpergewichts wäre das die Zu- oder Abnahme des Gewichts.
Übertragen auf ein Beispiel aus der Wirtschaft: der Kassenbestand hat den Begriff 'Bestand' bereits in der Bezeichnung. Allein das Vorhandensein von (viel) Geld macht aber keinen Reichtum aus. Wer beispielsweise ein Darlehen ausbezahlt bekommen hat, hat viel Liquidität auf dem Konto. Damit ist der Kontoinhaber aber nicht reicher geworden. Denn das Geld sollte irgendwann einmal wieder zurückbezahlt werden.
22Kennzeichnend für Bestände sind insbesondere zwei Feststellungen:
- Bestände sind im Zeitpunkt-bezogen,
d.h. mein Körpergewicht messe ich jeden Morgen, den Kassenbestand stellt das Unternehmen für einen bestimmten Stichtag fest. - Der Endbestand der Vorperiode ist gleich dem Eröffnungsbestand der Folgeperiode;
Beim Körpergewicht mag die Aussage trivial erscheinen. In der Buchhaltung gilt aber: wenn der Endbestand in der Kasse am 31.12.2016 6,50 EUR betragen hat, kann der Eröffnungsbestand in der Kasse am 1.1.2017 nicht 0,00 EUR betragen.
Bei Stromgrößen ist das grundlegend anders:
- Stromgrößen sind Zeitraum-bezogen,
bei der Veränderung des Körpergewichts interessiert, 'um wie viel' dieses von heute auf morgen mehr oder weniger geworden ist; bei der Erfolgsermittlung interessiert, 'um wie viel' das Eigenkapital zu- oder abgenommen hat. - Die Höhe einer Periode hängt nicht mit anderen Perioden zusammen.
Wenn ich in einer Woche viel abgenommen habe, heißt das nicht, dass ich in der nächsten Woche wieder viel abnehmen werde. Wenn ein Unternehmen in 2016 viel verkauft hat (die Buchhalter sprechen vom höheren Umsatz), heißt es das nicht unbedingt den gleichen Umsatz für 2017.
II. Liquidität als Erfolgsmaßstab
Damit sind wir bei der ersten Möglichkeit der Erfolgsmessung von Unternehmen: Die Liquiditätsbetrachtung. Sie lässt sich am eigenen Geldbeutel nachvollziehen: wenn mehr Geld zufließt, als abfließt, sind wir (zumindest auf den ersten Blick) 'reicher' geworden. Das gerade genannte Beispiel der Aufnahme des Darlehens zeigt jedoch die Grenzen dieser Erfolgsmessung. Wir werden später noch einmal darauf zurückkommen. An dieser Stelle sei auf den Vorteil dieser Methode hingewiesen: Sie ist in gewisser Weise objektiv. Denn das Geld 'klingt' entweder 'im Kasten' oder es wird herausgenommen. Es bedarf also keiner Regelung, wie diese Methode anzuwenden ist. Ein zweiter Vorteil dieser Methode der Erfolgsmessung ist die Berücksichtigung von Zahlungszeitpunkten. Denn es macht einen Unterschied, ob dem Unternehmen das Geld am 10.1. zufließt oder am 10.12. Beim früheren Zufluss-Zeitpunkt (zu Beginn des Jahres) 23können Rechnungen von Lieferanten bezahlt werden. Kommt das Geld erst im Dezember, muss vielleicht ein kurzfristiges Darlehen mit zusätzlichen Kosten zur Zwischenfinanzierung aufgenommen werden.
Der Fachbegriff für den Zufluss an liquiden Mitteln lautet 'Einzahlung', der Abfluss 'Auszahlung'. Weil es sich in diesem Bereich nicht um gesetzlich definierte Begriffe handelt, taucht manchmal der Begriff 'Einnahme' und 'Ausgabe' auf. Hierunter wird wohl neben den gerade definierten Einzahlungen auch eine Erhöhung der Forderungen verstanden. Die Ausgaben umfassen wohl neben den Auszahlungen auch eine Zunahme der Verbindlichkeiten. Der Verfasser ist jedoch Systematiker. Da die Begriffe Einnahmen und Ausgaben mehr für Verwirrung denn für Trennschärfe zwischen Konzeptionen sorgen, sei in diesem Buch nur von 'Ein-'' und 'Auszahlungen' die Rede - im Gegensatz dem im Folgenden besprochenen 'Ertrag' und 'Aufwand'.
III. Die erfolgswirtschaftliche Betrachtung
Beginnend wohl mit den venezianischen Kaufleuten erkannten Unternehmer, damals hießen sie noch Kaufleute, die Unzulänglichkeit einer reinen Liquiditätsbetrachtung. Wer sich Geld leiht, sollte dieses tunlichst irgendwann einmal zurückbezahlen. Wer eine Maschine kauft, wird allein durch die Anschaffung nicht reicher oder ärmer. Er schichtet Vermögen von den liquiden Mitteln in längerfristig gebundenes Vermögen um. Eine Wertminderung tritt erst im Laufe der Zeit bei der Maschine ein. Irgendwann einmal lässt sich diese Maschine wirtschaftlich oder technisch nicht mehr nutzen. Ein drittes Beispiel hierzu: reicher wird das Unternehmen nicht erst dann, wenn der Kunde zahlt, sondern bereits dann, wenn ein Zahlungsanspruch entsteht. Diesen Zahlungsanspruch nennen die Buchhalter 'Forderung'.
Umgangssprachlich könnte vom 'reicher' oder 'ärmer werden' gesprochen werden. Die Buchhalter messen diese Veränderung des Eigenkapitals mit den Größen 'Ertrag' und 'Aufwand'.
Erträge sind definiert als 'Wert aller erbrachten Leistungen einer Periode, erfasst und bewertet nach den maßgeblichen Rechnungslegungsvorschriften', Aufwendungen als 'Wert aller verbrauchten Güter und Dienstleistungen (Leistungen) einer Periode, erfasst und bewertet nach den maßgeblichen Rechnungslegungsvorschriften'.
24Kennzeichnend für diese Definitionen sind somit vier Komponenten:
- Wert
Es geht also um die Bewertung. Buchhalter rechnen immer in Geldeinheiten, sei es Euro, US-Dollar oder Schweizer Franken. Der Verbrauch (Aufwand) von Material wird also nicht in Kilogramm oder Litern gemessen, sondern in Euro oder einer anderen Währung. Damit taucht schon die erste Herausforderung auf: Wie werden verbrauchten Mengen Werte zugeordnet? Dieses Thema wird uns im 5. Kapitel wieder begegnen. - Leistungen, die erbracht oder verbraucht werden
Bei der Liquiditätsbetrachtung gibt es nur 'Geld rein - Geld raus'. Bei dieser erfolgswirtschaftlichen Konzeption ist anerkannt, dass es nicht nur um Geld geht, sondern auch um andere Güter und/oder Dienstleistung. Wenn der Architekt einen Plan gezeichnet hat, hat er bereits (s)eine Leistung erbracht und hat Anspruch auf Bezahlung. Der Anspruch auf Bezahlung der Ware entsteht bereits bei Lieferung oder der Leistung, nicht erst später, wenn die Rechnung gestellt wird oder Zahlungen erfolgen. - "einer Periode"
Anders als bei der Liquiditätsbetrachtung gilt bei dieser erfolgswirtschaftlichen Betrachtung: 'Geld ist gleich Geld' (gleichgültig, wann bezahlt wird). Besonders deutlich wird das bei Ertragsbesteuerung. Dem Fiskus ist es gleich, ob die Forderung am Anfang des Jahres bezahlt wird oder erst in der Folgeperiode. Das Unternehmen muss den Gewinn aus der Forderung in dem Jahr versteuern, in dem die Forderung entstanden ist und immer in der gleichen Höhe - auch, wenn die Forderung durch die Inflation weniger wert geworden ist. - Die "maßgeblichen Rechnungslegungsvorschriften"
Im Unterschied zur Liquiditätsbetrachtung gibt es bei der erfolgswirtschaftlichen Betrachtung keine 'natürlichen' Erfassungsprinzipien. Zwar haben sich im Laufe der Jahrhunderte gewisse Regeln als sinnvoll erwiesen, im Detail kann aber deren Auslegung voneinander abweichen.
Ein Beispiel: Es ist bei Buchhaltern anerkannt, dass der Erfolg aus dem Verkauf von Waren nicht erst bei der Zahlung der Rechnung durch den Kunden realisiert wird (und damit das Jahresergebnis positiv beeinflusst). In unterschiedlichen Jurisdiktionen weicht das Verständnis über diesen Realisationszeitpunkt voneinander ab. Was ist zum Beispiel, wenn sich die Waren am Stichtag auf hoher See befinden? Wer an den Bar-Verkauf im Laden denkt, wird 25diesem Problem keine große Bedeutung beigemessen. Was aber, wenn der Hersteller in Asien sitzt und die Waren vor dem Stichtag auf den Weg bringt, diese aber erst im neuen Geschäftsjahr beim Empfänger ankommen? Darf der Hersteller den Gewinn noch im alten Geschäftsjahr vereinnahmen? Wann muss der Empfänger die Ware in seinen Jahresabschluss berücksichtigen und entsprechend eine Verbindlichkeit passivieren? An dieser Stelle soll es genügen auf das Problem hinzuweisen und den Leser zu ermuntern, darüber nachzudenken. Im 5. Kapitel gibt es unter V. die Auflösung dieser Problematik unter dem Stichwort 'Gewinnrealisation'.
IV. Der Vergleich
Stellen wir diese beiden Systeme noch einmal gegenüber:
Übersicht: Erfolg als Gewinn oder Liquiditäts-Überschuss
Am einfachsten zu erklären ist die Liquiditätsbetrachtung: 'Geld rein - Geld raus' heißt in der Buchhaltung: Einzahlungen minus Auszahlungen. Ist mehr Geld in der...