Schweitzer Fachinformationen
Wenn es um professionelles Wissen geht, ist Schweitzer Fachinformationen wegweisend. Kunden aus Recht und Beratung sowie Unternehmen, öffentliche Verwaltungen und Bibliotheken erhalten komplette Lösungen zum Beschaffen, Verwalten und Nutzen von digitalen und gedruckten Medien.
Auszug, Umzug und Einzug planen
?Vereinbaren Sie Termine: mit dem neuen Vermieter für die Wohnungs-, die Schlüsselübergabe und den Einzug; mit der alten Vermieterin für den Auszug und die Übergabe.
?Legen Sie die Umzugstage fest und geben Sie beim Arbeitgeber Freitage ein.
?Erstellen Sie einen Zeitplan - planen Sie dabei vom Umzugsdatum her rückwärts.
?Entrümpeln Sie Wohnung, Keller und Estrich. Verkaufen, verschenken und entsorgen Sie, was Sie nicht mehr brauchen.
?Erkundigen Sie sich bei Brockenhäusern nach Räumungsangeboten.
?Informieren Sie sich, was zu putzen ist. Wollen Sie Profis beziehen, holen Sie zwei bis drei Offerten ein. Vergleichen Sie die Offerten, erteilen Sie den Auftrag und lassen Sie sich den Termin schriftlich bestätigen.
?Für einen Umzug mit Profis holen Sie ebenfalls zwei bis drei Offerten ein und lassen sich vom Favoriten Auftrag und Termin schriftlich bestätigen. Je früher Sie das tun, desto eher können Sie das Umzugsdatum vorgeben.
?Organisieren Sie Helfer und ein Umzugsauto, wenn Sie selber zügeln, Helfer und Reinigungsgeräte, wenn Sie selber putzen, und klären Sie die Versicherungsfragen.
?Klären Sie, welche Veränderungen und Schäden an der Mietwohnung Sie zu beheben haben und in welchem Umfang Sie die Vermieterin entschädigen müssen.
?Kümmern Sie sich frühzeitig um kleine Reparaturen, die Sie als Mieter oder Mieterin selber erledigen müssen.
?Organisieren Sie Umzugskisten, Packmaterial und Werkzeug und bringen Sie Ihren Garten auf Vordermann.
?Beginnen Sie damit, Ihren Hausrat in Kisten zu packen und Möbel leer zu räumen.
?Kaufen Sie keine neuen Vorräte mehr und brauchen Sie die alten möglichst auf - vor allem in Küche und Bad.
?Kümmern Sie sich um die Sperre von Parkplätzen am neuen und am alten Ort.
?Bereiten Sie Ihre Kinder auf den Umzug vor und informieren Sie Kita, Schule und Kindergarten rechtzeitig. Suchen Sie bald einen neuen Betreuungsplatz.
?Organisieren Sie für kleine Kinder einen Babysitter am Umzugstag.
?Organisieren Sie den Transport und die Betreuung Ihrer Haustiere.
?Erstellen Sie einen Einrichtungsplan für die neue Wohnung und bestellen Sie allenfalls neue Möbel.
?Informieren Sie alle nötigen Stellen: Gemeinde, Schulen, Versicherungen, Banken, Freunde und Nachbarn etc. Kündigen Sie Abos, die Sie nicht mehr brauchen, und richten Sie bei der Post einen Nachsendeauftrag ein.
?Prüfen Sie Ihre Versicherungspolicen.
?Holen Sie am Vorabend des Umzugstags das Transportfahrzeug ab und bringen Sie die Kinder und die Haustiere zu den Betreuern.
DEN UMZUG PLANEN
Sie haben die richtige Wohnung gefunden, den Mietvertrag nach gründlicher Prüfung unterzeichnet - jetzt beginnt die Umzugsplanung. Eines vorweg: Je besser Sie sich auf den Umzug vorbereiten, umso reibungsloser und stressfreier wird er ablaufen. Die Checkliste und die Planungstipps in diesem Kapitel helfen Ihnen dabei.
KERNSTÜCK: DER ZEITPLAN
Die Zeit bis zum Umzug ist meist knapp bemessen. Erstellen Sie einen Zeitplan, der Ihnen hilft, nichts zu vergessen. So kann die Züglete am Tag X effizient über die Bühne gehen.
Ihren Zeitplan erstellen Sie am besten von hinten nach vorn. Legen Sie also den Umzugstermin fest, sorgen Sie dafür, dass Sie an diesem Termin freibekommen, und erarbeiten Sie dann einen Plan für die Wochen vor dem Umzug.
Umzugstermin festlegen
Zuallererst gilt es, abzuklären, wann der Umzug stattfinden soll. Wichtig sind dabei zwei Eckdaten: das Datum, an dem Sie die alte Wohnung ab-geben müssen, und der Tag, an dem Sie in die neue Wohnung einziehen können. Nehmen Sie also möglichst rasch mit beiden Vermietern Kontakt auf, um die Daten zu fixieren.
Lassen Sie sich sowohl den Einzugs- als auch den Abgabetermin schriftlich bestätigen. Trifft diese Bestätigung nicht rasch ein, halten Sie den vereinbarten Termin am besten schriftlich in einer E-Mail an den jeweiligen Vermieter fest. So vermeiden Sie Missverständnisse, und für den Fall, dass sich ein Vermieter später nicht mehr an die Vereinbarung erinnern will, haben Sie etwas in der Hand.
TIPP Planen Sie so, dass Sie nicht zum Jahresende umziehen müssen. Der 31. Dezember ist nicht ohne Grund kein gängiger Umzugstermin. Viele Verwaltungen, Putz- und Umzugsfirmen haben dann geschlossen. Dadurch können sich die Wohnungsabgabe und -übernahme sowie der ganze Umzug komplizierter gestalten. Zudem sind Umzüge bei Schnee und kalten Temperaturen ohnehin anfälliger für Komplikationen.
Der Einzugstermin
Zum Einzug in Ihre neue Wohnung sind Sie grundsätzlich am ersten Tag des Mietverhältnisses berechtigt. Wenn Sie die Wohnung also ab dem 1. November gemietet haben, dürfen Sie an diesem Tag einziehen - es sei denn, es handelt sich um einen Sonntag oder Feiertag. Dann ist der Einzug erst am darauffolgenden Werktag möglich. Nach weitverbreiteter Ansicht gilt das auch für einen Samstag.
Anders verhält es sich, wenn an Ihrem neuen Wohnort etwas anderes üblich ist, wenn also ein anderer Ortsgebrauch herrscht. Ob dem so ist, kann Ihnen die Schlichtungsbehörde am neuen Ort sagen.
Natürlich können Sie mit Ihrem zukünftigen Vermieter auch einen anderen Einzugstermin vereinbaren. Tun Sie dies, sollte der von der gängigen Regel abweichende Termin aus Beweisgründen schriftlich festgehalten werden - zum Beispiel im Mietvertrag (siehe Seite 27).
LINK
Schlichtungsbehörden
www.mietrecht.ch
( Schlichtungsbehörde im Suchfeld Postleitzahl eingeben)
TIPP Achten Sie darauf, dass Sie die Wohnung bei Tageslicht übernehmen. Tagsüber ist die Chance grösser, dass Sie allfällige Mängel bereits bei der Übergabe erblicken und sie nicht nachträglich noch melden müssen (mehr zur Wohnungsübernahme auf Seite 76).
Der Auszugstermin
Der Auszugstermin fällt in der Regel auf den letzten Tag des Mietverhältnisses. Die Wohnung ist an diesem Tag zur Geschäftszeit abzugeben. Haben Sie Ihre Wohnung also auf den 31. Oktober gekündigt, müssen Sie sie an diesem Tag gereinigt an den Vermieter zurückgeben. Fällt der letzte Tag auf einen Sonntag oder Feiertag, müssen Sie die Wohnung erst am nächsten Werktag abgeben. Das gilt nach weitverbreiteter Ansicht auch für einen Samstag. Auch hier können andere Termine ortsüblich sein; so ist beispielsweise in gewissen Kantonen die Rückgabe der Wohnung am Tag nach Ablauf des Mietvertrags möglich.
Auch im Mietvertrag ist manchmal ein anderer Abgabetermin festgehalten. Häufig ist zum Beispiel eine Klausel, dass die Wohnung bis um 12 Uhr des Tages zurückgegeben werden muss, der auf den letzten Tag des Mietverhältnisses folgt. Dies verschafft Ihnen etwas mehr Zeit für den Umzug und ist vor allem dann praktisch, wenn Ihr neuer Mietvertrag unmittelbar an den alten anschliesst.
Besprechen Sie sich mit Ihrem Vermieter, um den idealen Termin für die Wohnungsübergabe zu finden. Wenn Sie unsicher sind und sich mit dem Vermieter nicht einigen können, kann es sich lohnen, sich bei der zuständigen Schlichtungsstelle nach Ihren Rechten zu erkundigen.
TIPP Die alte Wohnung Ende Monat abgeben und die neue per Ersten des Folgemonats übernehmen und so keine doppelte Miete zahlen - das erscheint verlockend. Erkundigen Sie sich beim Vermieter der neuen Wohnung, ob Sie diese schon etwas früher beziehen können, damit Sie mehr Zeit fürs Putzen der alten Wohnung haben. Ist dies nicht möglich, sollten Sie sich überlegen, ob Sie den Auszugstermin einen Monat nach dem Einzugstermin festlegen wollen. Für den Betrag einer Monatsmiete können Sie so viel Hektik vermeiden.
Umzugstag(e) festlegen und freinehmen
Sobald das Auszugs- und das Einzugsdatum feststehen, können Sie den Umzugstag oder die Umzugstage festlegen. Bedenken Sie dabei, dass es möglicherweise günstiger ist, unter der Woche umzuziehen, wenn Sie einen Lieferwagen mieten oder ein Umzugsunternehmen engagieren möchten. Anderseits lassen sich an Wochenenden wohl eher freiwillige Helferinnen und Helfer finden.
Nehmen Sie die festgelegten Tage frei. Das Gesetz sagt lediglich, dass der Arbeitgeber den Angestellten die «üblichen freien Stunden und Tage» zu gewähren hat. Wie viel Zeit Sie in Ihrem Betrieb für den Umzug erhalten, steht meist in Ihrem Arbeitsvertrag oder...
Dateiformat: ePUBKopierschutz: ohne DRM (Digital Rights Management)
Systemvoraussetzungen:
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