Schweitzer Fachinformationen
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Unser Ratgeber zu Steuern, Technik und Umsetzung!
Wer mit einer Photovoltaikanlage Geld sparen und die Umwelt schonen will, muss sich auskennen. Gefördert wird Ihr Engagement mit einer festen Vergütung für den eingespeisten Strom. Dieser Ratgeber hilft Ihnen den Durchblick in der Bürokratiewüste zu bekommen und zeigt Ihnen, wie Sie Ihre Photovoltaikanlage reibungslos und kostengünstig errichten.
Aus dem Inhalt des Ratgebers:
Unser Ratgeber »Photovoltaikanlagen und Blockheizkraftwerk« enthält ein ausführliches Glossar, nützliche Adressen, Checklisten, Musterberechnungen und ein umfassendes Stichwortverzeichnis .
Photovoltaikanlage und Blockheizkraftwerk: Steuern, Technik und Umsetzung
1 Vorwort
»Ich würde mein Geld auf die Sonne und die Solartechnik setzen. Was für eine Energiequelle! Ich hoffe, wir müssen nicht erst die Erschöpfung von Erdöl und Kohle abwarten, bevor wir das angehen.« Bereits vor 90 Jahren war Thomas Edison schon klar, dass Strom durch die begrenzt verfügbaren Ressourcen ein endliches Gut sein kann. Daher ist es heute umso wichtiger die erneuerbaren Energiequellen, wie das Sonnenlicht, zu nutzen, um unsere Stromversorgung zu sichern und vor allem um unseren Planeten zu schützen.
Bei der Nutzung von Solarenergie, insbesondere durch eine Photovoltaikanlage oder eine Kraft-Wärme-Kopplung, gibt es so viele Dinge zu beachten, dass man schnell den Überblick verlieren kann. Neben Fragen zu technischen Voraussetzungen stellt man sich in jedem Fall die Frage, ob sich die kostspielige Anschaffung einer solchen Anlage überhaupt noch lohnt. Hierauf gibt es keine allgemeingültige Antwort, denn diese ist neben der individuellen Nutzung, den gesetzlichen Rahmenbedingungen unter anderem auch von den technischen Voraussetzungen abhängig.
Nachdem die wirtschaftlichen und vertraglichen Grundlagen geklärt sind, stehen neben der Anmeldung beim Marktstammdatenregister und der physischen Installation auf Ihrem Hausdach auch steuerliche Fragen an. Seit den Neuereungen im Erneuerbare-Energien-Gesetz und im Jahressteuergesetz 2022 hat sich für Photovoltaikanlagenbetreiber einiges geändert. Ob und welche Steuern zu leisten sind, basiert nicht mehr nur auf der Motivation eine Photovoltaikanlage zu betreiben. Nun steht die Größe einer Photovoltaikanlage im Fokus, da die Besitzer von Anlagen mit einer Größe von bis zu 30 kWp bei Wohn- und Gewerbeimmobilien von der Erstellung einer Gewinnermittlung befreit sind.
Im Ergebnis führt die neu eingeführte Steuerbefreiung also dazu, dass die meisten Betreiber von Photovoltaikanlagen keinerlei einkommensteuerliche Erklärungspflichten mehr gegenüber dem Finanzamt haben und die Gewinne, aber auch etwaige Verluste im Rahmen der Einkommensteuererklärungen unberücksichtigt bleiben.
Dieser Ratgeber unterstützt Sie bei allen Herausforderungen der Neuanschaffung und des Betriebs von Stromgewinnungsanlagen auf Basis von erneuerbaren Energien, insbesondere von Photovoltaikanlagen. Einen breiten Raum nehmen die Förderungen und steuerlichen Neuregelungen von bestehenden und neuen Anlagen ein. Viele konkrete Beispiele und aufschlussreiche Checklisten helfen Ihnen, den Durchblick in einem Dschungel voller Technik, Gesetze und Steuern zu behalten.
Ihre »Steuertipps«-Redaktion
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Tipp: Das Steuerrecht ist eine dynamische Thematik, besonders wenn es um Photovoltaikanlagen geht. Daher möchten wir Ihnen mitteilen, dass alle relevanten Informationen aus dem vergangenen Jahr bis zum Redaktionsschluss eingearbeitet wurden. Da noch einige praktische Fragen unbeantwortet geblieben sind, erwarten wir im Laufe des Jahres 2023 mindestens ein Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen.
Dieses und etwaige zusätzliche Informationen werden wir Ihnen auf unserer Webseite zur Verfügung stellen.
Auch in unserem Newsletter informieren wir Sie über die steuerlichen Neuerungen bei Photovoltaikanlagen. Diesen können Sie ganz bequem abonnieren.
2 Allgemeine Informationen
2.1 Einleitung
Seit dem UN-Klimabericht 2007 sind sich die Wissenschaftler einig, dass Kohlendioxid, neben anderen Gasen, maßgeblich am Treibhauseffekt beteiligt ist. Wichtige Meilensteine in den Bestrebungen, den Ausstoß an Treibhausgasen zu verringern, wurden jedoch bereits 1997 in dem allseits bekannten Kyoto-Protokoll der Vereinten Nationen festgelegt.
Dazu muss man wissen, dass bei der Verbrennung fossiler Energieträger wie Öl, Gas oder Kohle immer Kohlendioxid (CO2) freigesetzt wird - egal ob dies zu Zwecken der Gebäudebeheizung im privaten Bereich oder zur Stromerzeugung in einem Kraftwerk geschieht.
Da fossile Energieträger Kohlenwasserstoffverbindungen sind, in denen das Kohlendioxid chemisch gebunden ist, lässt sich deren Freisetzung bei der Verbrennung nicht verhindern. Das Ziel muss also sein, den Verbrauch der fossilen Energieträger durch modernste Anlagentechnik und eine hoch wärmedämmende Gebäudehülle zu reduzieren oder sie mithilfe erneuerbarer Energien zu ersetzen.
Verschiedene staatliche Förderprogramme sollen mithilfe von finanziellen Anreizen die Bereitschaft stärken, in neue Technologien oder Sanierungen zu investieren. Damit beschäftigt sich diese Broschüre ausführlich.
Aber auch eine Verschärfung der Gesetze soll einen gewissen Handlungsdruck erzeugen. Die Energiepolitik der Europäischen Union zwingt die Mitgliedsstaaten durch die Umsetzung der EU-Verordnungen in nationale Gesetze dazu. Ein Beispiel dafür ist die Einführung des Verkaufsverbots für konventionelle Glühlampen. Seit 2009 sind diese Glühlampen sukzessive aus unseren Läden verschwunden. Seit September 2012 ist der Verkauf von Glühlampen mit mehr als zehn Watt verboten.
Durch die Einführung des Energieausweises für Alt- und Neubauten im Jahr 2008, der Informationen über den energetischen Zustand eines Gebäudes liefert, sollte ebenfalls Handlungsdruck erzeugt werden. Schlechte Ergebnisse im Energieausweis wirken sich negativ auf die Vermietung und den Verkauf von Immobilien aus.
Starke Auswirkungen haben auch die regelmäßigen Verschärfungen der Regelwerke zur Energieeffizienz, wie die Energieeinsparverordnung (ENEV), das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) und das Energieeinsparungsgesetz (EnEG). Zuletzt wurden die vorgenannten Regelwerke zusammengeführt und vereinheitlicht zum sogenannten Gebäudeenergiegesetz (GeG). Dieses trat zum 1.11.2020 in Kraft.
Um ihre Klimaziele zu erreichen, hat die Bundesregierung seit Januar 2021 eine CO2-Abgabe eingeführt. Pro Tonne verursachtes CO2 müssen die Unternehmen 25,- ? zahlen. Dieser Preis wird in den kommenden Jahren schrittweise steigen, bis er 2025 einen Wert von 55,- ? erreicht hat. Dies hat selbstverständlich höhere Preise für Güter und Dienstleistungen zur Folge. Ziel ist es, eine Lenkungswirkung in Richtung Senkung der CO2-Emissionen zu erreichen.
Da die Höhe der Kfz-Steuer bereits abhängig vom CO2-Ausstoß eines Fahrzeuges ist, liegt der Gedanke nahe, dass zukünftig auch die Einführung einer CO2-Steuer für Gebäude beschlossen werden könnte. Da der Energieausweis den spezifischen CO2-Ausstoß dokumentiert, wäre er das ideale Werkzeug dazu. Im Hinblick darauf empfiehlt es sich, bereits jetzt auf CO2-senkende Maßnahmen zu setzen.
Leider hat die mangelnde Weitsichtigkeit in der Energiepolitik in der Vergangenheit der Photovoltaikbranche großen Schaden zugefügt. Die hohen Einspeisevergütungen der vergangenen Jahre hatten einen wahren Boom in den Jahren 2010 bis 2012 zur Folge. Die langfristige Verpflichtung der Vergütungszahlungen an die Anlagenbetreiber führte wiederum zu hohen Umlagezahlungen (EEG-Umlage), die von allen Stromkunden getragen werden mussten.
Die heftigen Kurskorrekturen in den Jahren 2013 und 2014 dieser überaus großzügigen Förderpolitik hatten dann wiederum einen massiven Einbruch der Zahl an installierten Anlagen zur Folge. Der Zubau im ersten Halbjahr 2014 war um 45 % geringer als der in 2013. Insolvenzen bei vielen Unternehmen quer durch die Branche waren leider das Resultat.
Durch die stark gesunkenen Einspeisevergütungen für den Strom aus Photovoltaikanlagen liegt der Fokus noch stärker als zuvor auf dem Eigenverbrauch des produzierten Stroms (auch Direktverbrauch genannt). Bei den derzeitigen hohen Strompreisen und den relativ geringen Einspeisevergütungen lassen sich nur noch so wirtschaftliche Anlagen errichten. In diesem Zusammenhang wird auch die Entwicklung intelligenter und bezahlbarer Stromspeicher in Zukunft eine wichtige Rolle spielen. Mehr dazu erfahren Sie in dem Kapitel »KfW-Programm Erneuerbare Energien - Batteriespeicher«.
Beherzigt man diese Planungsgrundsätze, kann die Anschaffung einer Photovoltaikanlage immer noch eine lohnende Sache sein. Unter dem ökologischen Aspekt ist sie dies ohnehin.
2.2 Erneuerbare Energien und sich aufbrauchende Energien
2.2.1 Welche Energieformen stehen zur Verfügung?
Unter Primärenergie versteht man die unmittelbar aus natürlichen Quellen gewonnene Energie. Erneuerbare Energien, auch regenerative Energien genannt, sind ständig und unbegrenzt verfügbar, geografisch aber in unterschiedlicher Stärke vorhanden. Im Gegensatz zu den erneuerbaren Energien sind die sich aufbrauchenden Energien nicht unbegrenzt verfügbar. Fossile Energieträger wie Öl, Gas und...
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