Schweitzer Fachinformationen
Wenn es um professionelles Wissen geht, ist Schweitzer Fachinformationen wegweisend. Kunden aus Recht und Beratung sowie Unternehmen, öffentliche Verwaltungen und Bibliotheken erhalten komplette Lösungen zum Beschaffen, Verwalten und Nutzen von digitalen und gedruckten Medien.
Das Schweitzer Vademecum ist ein renommierter Fachkatalog, der speziell die relevanten Angebote für juristisch und steuerrechtlich Interessierte sortiert, aufbereitet und seit über 100 Jahren der Orientierung dient. Das Schweitzer Vademecum beinhaltet Bücher, Zeitschriften, Datenbanken, Loseblattwerke aus dem deutschsprachigen In- und Ausland und ist seit 1997 wichtiger Bestandteil des Schweitzer Webshops.
Anforderungen an Interventionskräfte
Das Kapitel Dienstkunde hat für die Interventionskraft einen enorm wichtigen Praxisbezug. Verhaltens- und Handlungsgrundsätze auf dem Weg zum Interventionsort und am Interventionsort müssen zwingend beachtet werden, um potentielle Gefahren für die Interventionskraft auszuschließen. Insbesondere das besonnene Vorgehen am Interventionsort muss für die Interventionskraft obligatorisch sein. Falsches "Heldentum" ist zu vermeiden, da eine Konfrontation mit einem Straftäter unkalkulierbare Risiken birgt.
Jede Sicherheitskraft und jede IK möchte nachvollziehbarerweise schnellstmöglich zum Ereignisort kommen, um Gewissheit über Fehlalarm oder Echtalarm zu erhalten. Genau in dieses Spannungsfeld stößt jedoch die StVO. Wie bereits einleitend dargestellt, besitzen die IK keinerlei hoheitliche Befugnisse. Sie müssen daher auf dem Weg zum Interventionsort strengstens die StVO beachten. Bei Verkehrsverstößen, insbesondere bei Geschwindigkeitsübertretungen, haftet die IK eigenverantwortlich. Daher ist die Fahrt zum Interventionsort immer eine nicht zu unterschätzende physische und psychische Herausforderung, auch für eine erfahrene IK.
Der Funkkontakt zur NSL sollte während der gesamten Einsatzfahrt zum Interventionsort aufrechterhalten werden. Während der Fahrt zum Einsatzort können sich zwischenzeitlich wichtige Informationen ergeben, die für das Vorgehen am Einsatzort grundlegende Bedeutung haben können.
Die Annäherung an den Interventionsort hat so umsichtig wie möglich zu erfolgen! Möglicherweise haben sich der oder die Täter bereits wieder vom Einsatzort entfernt und kommen den IK mit einem Pkw entgegen. In der Nähe des Interventionsortes sollten daher nach Möglichkeit immer die Kennzeichen der entgegenkommenden Fahrzeuge notiert werden. Gerade nachts, bei wenigen Verkehrsbewegungen darf den IK nicht entgehen, dass sich beispielsweise ein Kleintransporter in einem Industriegebiet vom Interventionsort entfernt. Hier kann ein abgelesenes Kennzeichen für die polizeilichen Ermittlungen von enormem Wert sein.
Auch entgegenkommende Personen in der Nähe des Interventionsortes sollten von den IK wahrgenommen werden. Die IK sollten zumindest eine vage Personenbeschreibung, vorrangig Auffälligkeiten der Personen, gegenüber der Polizei abgeben können, wenn sich später am Interventionsort herausstellt, dass eine Straftat vorliegt.
Die Zeugenaussagen der IK können sodann von der Polizei im Rahmen einer Nahbereichsfahndung zielgerichtet genutzt werden, sofern der zeitliche und örtliche Zusammenhang noch gegeben ist.
Der IK sollte immer bewusst sein, dass ihre Aufgabe in erster Linie nicht darin besteht, Straftäter auf frischer Tat festzunehmen oder zu verfolgen. Vielmehr ist das hauptsächliche Ziel, in einem erreichbaren zeitlichen Rahmen am Ereignisort einzutreffen und alle weiteren Maßnahmen für den Vertragskunden zu koordinieren. Sind bereits Polizeikräfte vor Ort, hat die IK in geeigneter Weise Kontakt aufzunehmen und ihre Hilfeleistung anzubieten. Dabei können die mitgeführten Objektunterlagen und Schließmittel für die Polizei von erheblichem Wert sein.
Die Einbindung der IK im Rahmen des Polizeieinsatzes bedarf der präzisen Absprache mit dem Polizeiführer vor Ort. Ein persönliches Risiko sollte von der IK nicht eingegangen werden, dafür sind die Polizeibeamten prädestiniert.
Beachte
Sehr wichtig ist die Erkennbarkeit der IK gegenüber der Polizei. Bei einem unkoordinierten Einsatz am Interventionsort, in unbekannter Umgebung und unter schlechten Sichtverhältnissen kann nicht ausgeschlossen werden, dass IK mit möglichen Straftätern verwechselt werden. Die IK haben daher immer Dienstbekleidung zu tragen!
Beim Eintreffen der IK am Einsatzort ist umsichtiges und vorsichtiges Verhalten wichtigster Einsatzgrundsatz. Sofern die Möglichkeit besteht, sollte der Einsatzort/das Einsatzobjekt umfahren werden. Die IK können sich so einen ersten Lageüberblick verschaffen, mögliche Veränderungen oder unberechtigte Personen wahrnehmen und dies bereits der NSL mitteilen. Die IK sollten weiterhin nicht sofort zielgerichtet zum Eingangsbereich des Einsatzobjektes gehen, sondern einige Zeit im Einsatzfahrzeug verbleiben und das Objekt beobachten. Sofern keine unberechtigten Personen im Objekt festgestellt werden, kann das Objekt betreten werden. Dabei sind die objektspezifischen Besonderheiten zu beachten. Das bedeutet für die IK sich an den Kundenvorgaben zu orientieren und alle sicherheitsrelevanten Vorgaben zu beachten.
Zunächst ist der aufgelaufene Alarm an der Gefahrenmeldeanlage auszulesen und zu bewerten. Mit dem Auslesen verfügen die IK über weitere Informationen hinsichtlich der Beurteilung des Alarms und damit für ihre weiteren Maßnahmen.
Auch wenn der Verdacht eines Fehlalarms besteht, sollte das Objekt begangen werden, um den Alarm abschließend bewerten zu können. Bei der Objektbegehung ist trotzdem immer vorsichtiges Handeln geboten. Solange sich die IK nicht sicher sind, dass sich keine unberechtigten Personen im Objekt aufhalten.
Es ist selbstverständlich, dass Objektkontrollen immer von zwei IK durchzuführen sind. Dabei sind taktische Grundsätze der Eigensicherung zu beachten, beispielsweise gegenseitige Absicherung beim Betreten von Räumen oder bei der Konfrontation mit unbekannten Personen!
Wichtig
Den IK muss dabei immer bewusst sein, dass eine Konfrontation mit einem Straftäter im Objekt ein enormes Risiko darstellt. Der Täter ist in einer psychischen Ausnahmesituation, da er sich entdeckt fühlt und mögliche Fluchtwege versperrt sind. Die IK sollten daher vor Objektbegehung alle Räumlichkeiten beleuchten, um einem Täter Präsenz zu signalisieren und um ihm Fluchtmöglichkeiten offen zu halten.
Die Objektkontrollen haben immer mit der Kontrolle der Außenhaut des Gebäudes zu beginnen, um mögliche Beschädigungen sofort zu erkennen. Erst danach ist das Gebäude zu betreten!
Die NSL ist über die jeweilige Maßnahme und die getroffenen Feststellungen zu informieren. Im Gebäude ist der erste Kontrollpunkt die Gefahrenmeldeanlage (wenn vorhanden). Bei der weiteren Gebäudekontrolle ist immer zu beachten, dass bei mehrstöckigen Gebäuden möglichst immer von oben nach unten kontrolliert wird. Einem im Gebäude verborgenen Straftäter wird damit nicht der Fluchtweg abgeschnitten und eine direkte Konfrontation mit dem Interventionsdienst verhindert.
Sofern bereits vor Eintreffen am Einsatzort fest steht, dass es sich um einen Echtalarm handelt, ist einsatztaktisch das Eintreffen von Polizeikräften außer Sichtweite vom Einsatzort abzuwarten. Nach Verbindungsaufnahme mit den eintreffenden Polizeikräften können von den IK für die Folgemaßnahmen alle Objektinformationen zur Verfügung gestellt werden. Wie bereits erwähnt, kann eine Einsatzeinbindung der IK nur nach Rücksprache mit dem Einsatzleiter der Polizei und nur im Rahmen größter Eigensicherung erfolgen.
Nach Beenden der Kontrollmaßnahmen ist die NSL zu verständigen. Zunächst hat eine fernmündliche Meldung nach dort zu erfolgen, um einen gleichen Informationsstand zu gewährleisten.
Sobald es dem Interventionsdienst möglich ist, ist der entsprechende Bericht zu fertigen und über die NSL dem Kunden vorzulegen.
Definitionen Meldung und Bericht:
- Die Meldung ist eine Information über den Sachverhalt (eine Lage) eines rechts, sicherheits- oder ordnungswidrigen Vorgangs oder Zustands, der während der Auftragserfüllung durch den Sicherheitsdienst festgestellt wurde.
- Der Bericht beinhaltet neben dem Text der Meldung auch die Zusammenfassung durchgeführter Maßnahmen, von Erkenntnissen und Ermittlungsergebnissen sowie Folgerungen aus dem gemeldeten Sachverhalt. Der Bericht enthält aber keine subjektive Einschätzung des Verfassers, sondern bezieht sich in dessen Textform nur auf die objektiven Elemente (vgl. Kapitel 6.2, Einsatzbericht Alarmverfolgung/Aufzugsbefreiung).
Im Rahmen der Interventionstätigkeit sind das Absetzen einer Meldung und das Erstellen eines Berichts von elementarer Bedeutung. Sofortmeldungen über Funk auf der Fahrt zum Ereignisort oder am Ereignisort sind für die Eigensicherung und für erforderliche Folgemaßnahmen enorm wichtig. Die IK muss daher in der Lage sein, eine eindeutige und strukturierte Meldung an die NSL abzusetzen, damit von dort aus alle notwendigen Maßnahmen eingeleitet werden können. Eine verständlich und klar abgegebene Sofortmeldung erspart unnötige Nachfragen und entlastet damit auch den Funkverkehr.
Der IK muss beim Absetzen einer Sofortmeldung über Funk oder Mobiltelefon bewusst sein, dass auf diesem Übertragungsweg nicht alle Informationen in der NSL ankommen müssen. Es ist daher im Rahmen dieser Kommunikation wichtig, dass die NSL-Kraft und der Interventionsdienst über gleiche Informationen verfügen. Sollte eine sichere Informationsübertragung aufgrund technischer Gegebenheiten nicht vollständig sichergestellt sein,...
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