Schweitzer Fachinformationen
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"Unmöglich - sagt deine Angst, zu viel Risiko - deine Erfahrung, sinnlos - dein Zweifel, versuch's - flüstert dein Herz"
(Verfasser unbekannt)
Sie haben bereits den ersten Schritt hinter sich, sind schon aktiv in Einsätzen oder haben sich zumindest dieses Buch gekauft. In diesem Kapitel beschreibe ich die Grundlagen der Tiergestützten Intervention. Falls Sie eventuell bemerken, dass Sie davon einiges noch nicht umsetzen, keine Sorge - einfach anfangen und nicht entmutigen lassen, der Weg ist das Ziel!
Der Einsatz von Hunden in Senioreneinrichtungen kann sehr viel Freude bereiten und Abwechslung bringen. Damit das auch wirklich so ist, sollten einige allgemeine Anforderungen an die Hundehaltung und den Einsatz des Mensch-Hund-Teams in der Einrichtung erfüllt werden. Oberste Priorität sollte hier immer die tierschutzgerechte Arbeit vor den Bedürfnissen der Besuchten haben!
Es lassen sich aus dem White Paper (IAHAIO 2018) folgende Prinzipien für die tierschutzgerechte Ausbildung und Arbeit eines Hundes in der tiergestützten Aktivität oder Therapie ableiten:
Für die besuchten Seniorenheime kann es eine Überlegung wert sein, einen Tierschutzbeauftragten für ihre Einrichtung zu ernennen. Dieser koordiniert die Hundeeinsätze, ist Ansprechpartner, steht mit seiner Sachkenntnis bei Fragen und Problemen zur Seite und ist für die Kontrolle der artgerechten Haltung sowie Pflege zuständig. Er stellt dann die Kontaktperson bezüglich aller Fragen zum Hundeeinsatz dar, sollte somit auch Hundeerfahrung haben. Hat die Einrichtung die Tiergestützte Therapie über eine angestellte Fachkraft etabliert, sollte ernsthaft über eine Tierschutzbeauftragten innerhalb der Einrichtung nachgedacht werden, um auch bei Kontrollen von Ämtern gut vorbereitet zu sein. Es ist hier sinnvoll, dass der Tierschutzbeauftragte auch der Hygienebeauftragte ist (siehe S. 50), um nur eine generelle Ansprechperson zu haben. Natürlich kann das auch die Person sein, welche den Hund einsetzt.
Bei der Arbeit mit dem Hund muss darauf geachtet werden, dass dieser nicht instrumentalisiert wird. Dass Hunde auf Menschen sehr positive Wirkungen haben können, wurde bereits geklärt, jedoch muss betont werden, dass sie kein Allheilmittel sein können!
Menschen, die Angst vor Hunden haben, sie nicht mögen oder meiden, werden auch nicht positiv auf einen Hundeeinsatz ansprechen. Zudem können Hunde immer nur eine Ergänzung der menschlichen Arbeit darstellen (vgl. Greiffenhagen 2007, S. 112).
Ein Hund sollte daher immer nur mit klar definierten und erreichbaren Zielen bei Menschen eingesetzt werden, die seine Anwesenheit auch wünschen. Er darf nicht als "Wundermittel" generell bei jedem Bewohner zum Einsatz kommen! Tiergestützte Arbeit folgt nicht dem Gießkannenprinzip, sondern ist eine individuell überlegte Interaktion zwischen dem Hund, dem Besitzer und einer weiteren Person oder einer Kleingruppe.
Für eine tierschutzgerechte Arbeit mit dem Hund ist es notwendig, dass der Hundebesitzer seinem Hund ein konstantes Umfeld und einen festen Tagesablauf bietet, ihn kennt und fähig ist, seine Signale für Überforderung zu erkennen, um dann auch bei Bedarf einen Einsatz unter-/oder auch abbrechen zu können.
Er sollte sich für seinen Hund immer die Frage stellen, ob dieser während der Besuche Freude an der Arbeit zeigt. Eine wirklich ungezwungene, freie und somit förderliche Begegnung zwischen Hund und Mensch ist nur bei einem Hund möglich, der sich psychisch und physisch rundum wohlfühlt.
"Beziehung" das für mich wichtigste Wort in der tiergestützten Arbeit. Die absolute Grundvoraussetzung, um erfolgreiche Einsätze absolvieren zu können, ist eine gute Beziehung zwischen Hund und Mensch. Denn wie sollte ich meinen Hund zu anderen Menschen in eine positive Beziehung bringen können, wenn ich diese nicht selbst zu ihm habe? Zudem sollte der Hundebesitzer den Kontakt und Dialog mit seinen Mitmenschen suchen und die positiven Mensch-Mensch, Mensch-Tier-Begegnungen zur Motivation seiner weiteren Einsätze zu nutzen wissen. Er sollte soziale Kompetenz, Empathie und Sensibilität in der Deutung minimaler Signale von Mensch und Tier haben. Eine hohe Belastbarkeit, Motivation und Ausdauer sind ebenso grundlegende Aspekte.
Der Hundeführer sollte zudem über eventuelle spezielle Phänomene und Probleme der von ihm besuchten Personengruppe informiert sein, um zum Beispiel bei einem Seniorenheimbesuch das Verhalten an Demenz erkrankter Bewohner richtig deuten zu können.
Dass der Halter seinen Hund bestens kennt und somit auch über ausreichend kynologisches Wissen bezüglich Ernährung, Haltung, Krankheit und Verhalten seines Tieres verfügt, ist eine absolute Mindestvoraussetzung!
Generell ist es auch für Ehrenamtler empfehlenswert (bzw. durch das White Paper auch vorgegeben), spezielle Sachkenntnisse zu erwerben. Das ist zum Beispiel in Hundeschulen über den Sachkundenachweis, die Begleithundeprüfung oder idealerweise durch den Anschluss an einen Verein, der auf hundegestützte Aktivitäten spezialisiert ist, möglich. Was ein Hund als Besuchs- oder Therapiebegleittier mitbringen sollte, um erfüllte Einsätze zu haben, führt das Buch "Der Therapiehund" von Müller ausführlich auf. Ich möchte hier nur kurz auf die Rasse und das Alter eingehen. Die Rasse ist eigentlich egal, verschiedene Rassen bringen verschiedene Vor- und Nachteile mit, Mischlinge sind eher "Wundertüten". Hauptsächlich muss der Hund mit seinen Eigenschaften zu seinem Halter passen! Ist das Kriterium erfüllt, kann auch eine gemeinsame Tätigkeit in der Tiergestützten Intervention möglich sein. Ich habe im Rahmen meiner Tätigkeit als Ausbilderin mittlerweile sehr viele Rassehunde und Mischlinge kennenlernen dürfen. Besonderen Respekt, ob es überhaupt was werden kann, hatte ich bei einem Kangal und meinem ersten Dackel in der Weiterbildung. Die Befürchtungen waren umsonst - es waren wundervolle Hunde mit wundervollen Haltern, welche die Weiterbildung mit Bravour meisterten. Beim Alter gibt die TVT (2018, S. 9) ein Alter über 18 Monaten an, besser 2-3 Jahre, um eine Eignung des Hundes zu testen. Das deckt sich mit meiner Praxiserfahrung als Ausbilderin: Bei uns dürfen Hunde frühestens mit einem Alter von 20 Monaten beginnen, oft sind sie noch älter. Wir möchten die kritische "Konfetti-im-Kopf-Phase", auch Pubertät genannt, bei den Teams gerne abgeschlossen haben, um den Hund nicht zu überfordern und damit sich der Mensch gut auf uns und nicht nur auf seinen Hund konzentrieren kann. Falls Sie sich also vielleicht schon einmal gefragt haben, warum so viele Anbieter von Weiterbildungen oder auch Besuchshundevereine erst so spät anfangen - wir haben unsere guten Gründe dafür. Jüngere Hunde sollten nur zur kurzen Gewöhnung an das spätere Einsatzfeld gewöhnt werden (genauer siehe TVT 2018, S. 9)
"Bakterien und Viren, Pilze und bis zu einem gewissen Grad auch Parasiten sind in der menschlichen Umgebung allgegenwärtig. Etwa 1% des Körpergewichts von Mensch und Tier sind reine Bakterienmasse und repräsentiert Billionen von Bakterien."
(Schwarzkopf, 2015, S. 6.)
Die größten Bedenken bei Hunden in Einrichtungen sind Fragen rund um die Hygiene. Hunde schleppen Schmutz ein, können Parasiten verbreiten und Bewohner krank machen. Doch ist das Risiko gegenüber dem möglichen Nutzen wirklich so hoch?
Gutzwiller sagte: "Im Vergleich zu den positiven Aspekten der Mensch-Tier-Beziehung sind die von einem Tier ausgehenden Gefahren überaus gering." (Konrad Lorenz Kuratorium, S. 13)
Auf die Frage, wie hoch die Gefahren durch Hunde wirklich sind, soll nachfolgend eingegangen werden. Nach dem Lesen des Kapitels können Sie das Thema Hygiene hoffentlich etwas beruhigter angehen und besorgten Angehörigen mit Argumenten schnell ihre Sorgen rund um den Einsatz nehmen.
Bevor auf die hygienischen Aspekte und Risiken durch Hunde eingegangen werden kann, muss zunächst geklärt werden, aufgrund welcher Grundlage diese in Einrichtungen eingesetzt werden...
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