Schweitzer Fachinformationen
Wenn es um professionelles Wissen geht, ist Schweitzer Fachinformationen wegweisend. Kunden aus Recht und Beratung sowie Unternehmen, öffentliche Verwaltungen und Bibliotheken erhalten komplette Lösungen zum Beschaffen, Verwalten und Nutzen von digitalen und gedruckten Medien.
A Selbsthilfe des Besitzers,
B Notwehr,
C rechtfertigender Notstand,
D verteidigender Notstand.
A Ja, Kinder ab 7 Jahren können schadensersatzpflichtig sein.
B Nein, aber die Eltern haften für den Schaden.
C Nein, Kinder sind erst ab 14 Jahren haftbar.
D Ja, Kinder erst ab 12 Jahren können schadensersatzpflichtig sein.
A Der Hausrechtsinhaber kann grundsätzlich entscheiden, wen er rein lässt.
B Der Hausrechtsinhaber kann sich im Hausrechtsbereich frei bewegen.
C Der Hausrechtsinhaber kann im Hausrechtsbereich tun und lassen, was er will.
D Der Hausrechtsinhaber ist auch immer der Eigentümer.
A Angreifender Notstand,
B Hausrecht,
C entschuldigender Notstand,
D Selbsthilfe.
A . wenn ich von einem Menschen angegriffen werde,
B . wenn ich mich gegen eine Gefahr wehre, die von einer Sache ausgeht,
C . wenn ich mich direkt gegen einen Hund verteidige, der mich beißen will,
D . wenn ich aus einem Zaun eine Latte reiße, um mich gegen einen streunenden Hund zu verteidigen.
A A wirft aus Versehen das Handy von Sicherheitsmitarbeiter S auf den Boden, wobei es beschädigt wird.
B Ein Einbrecher greift einen Streifenfahrer, der ihn stellt, an. Der Streifenfahrer verletzt den Einbrecher in Notwehr.
C Mitarbeiter A behauptet gegenüber dem Vorgesetzten, Mitarbeiter B habe gestohlen, obwohl er weiß, dass das nicht stimmt. B wird deswegen entlassen.
D Ladendetektiv L hält einen Ladendieb fest, bis die Polizei kommt. Der Dieb kommt daher zu spät zur Arbeit, die Zeit wird ihm vom Lohn abgezogen.
A . weisungsgebunden,
B . ist Besitzer der Sache,
C . ist vom Eigentümer sozial abhängig,
D . übt für den Besitzer die tatsächliche Gewalt aus.
A . wenn der andere bekannt ist,
B . wenn ein einklagbarer Anspruch vorliegt,
C . nur wenn mich der andere angegriffen hat,
D . wenn Polizei nicht rechtzeitig vor Ort ist.
A . jede Reaktion muss der Aktion gegenüber angemessen sein,
B . bei einer Notwehr muss das Mittel eingesetzt werden, das den Täter möglichst wenig schädigt,
C . Verhältnismäßigkeit der Mittel bedeutet, dass die eingesetzten Mittel gleich sein müssen (z. B. Messer gegen Messer),
D . jedes Mittel, das zum Erfolg führt, darf eingesetzt werden, da nur das Ergebnis zählt.
A . einen gestellten Dieb nach dem Ausweis zu fragen,
B . einen Untergebenen eine berechtigte Abmahnung zu geben,
C . jemanden nicht in eine Diskothek zu lassen, weil er einen Schnauzbart hat,
D . eine berechtigte Kontrolle unnötig in die Länge zu ziehen, um den anderen möglichst lange aufzuhalten.
A Arbeitsvertrag,
B Kaufvertrag,
C Gewerbeanmeldung,
D Ordnungswidrigkeit.
A . überhaupt nicht, er muss die Polizei zuziehen,
B . gar nicht, da dies nur dem Besitzer zusteht,
C . wie der Besitzer mit angemessener Gewalt,
D . durch Besitzwehr/Besitzkehr.
A Es gibt keinen; beide richten sich gegen Gefahren von Sachen oder Tieren.
B Defensivnotstand richtet sich z. B. gegen Gefahren durch Hunde, Aggressivnotstand nur gegen Angriffe von Menschen.
C Beim Aggressivnotstand wird Eigentum eines Unbeteiligten beschädigt.
D Beim Defensivnotstand richtet sich die Abwehr der Gefahr direkt gegen die Sache oder das Tier, von der/dem die Gefahr ausgeht.
A Sie darf M vorläufig festnehmen (§ 127 StPO).
B Sie darf im Rahmen der Selbsthilfe den M festhalten (§ 229 BGB).
C Sie darf im Rahmen der Selbsthilfe des Besitzdieners die Patronen an sich nehmen (§ 860 BGB).
D Da ihr der Täter bekannt ist, darf sie nur die Polizei verständigen.
A . eine vorsätzliche Körperverletzung,
B . eine Selbsthilfe nach § 229 BGB,
C . die versehentliche Beschädigung einer Sache,
D . nur eine Straftat.
A Der Eigentümer kann grundsätzlich mit der Sache machen, was er will.
B Das...
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