Schweitzer Fachinformationen
Wenn es um professionelles Wissen geht, ist Schweitzer Fachinformationen wegweisend. Kunden aus Recht und Beratung sowie Unternehmen, öffentliche Verwaltungen und Bibliotheken erhalten komplette Lösungen zum Beschaffen, Verwalten und Nutzen von digitalen und gedruckten Medien.
Gerade im Controlling und in der Kostenrechnung ist die Umsetzung und damit der Transfer des theoretischen Wissens in die strukturierte Bearbeitung von Praxisfällen entscheidend für den Klausur- und späteren Berufserfolg.
Darauf stellt das Übungsbuch ab, das sich konzeptionell am gleichnamigen Lehrbuch des Autors orientiert: Es bietet (Klausur-)Aufgaben und Praxisfälle nebst ausführlich erläuterten Lösungswegen und praktischen Tipps, gerade auch für die Aufbereitung des Zahlenmaterials und die entscheidungsorientierte Berechnung von Kennzahlen und Zielgrößen im Rahmen des internen Rechnungswesens.
Da die Mehrzahl der Controller auf Basis des Tabellenkalkulationsprogramms Excel arbeitet, wird dies in Anwendungsbeispielen besonders berücksichtigt. Sowohl für ein Klausurtraining als auch für eine Vorbereitung auf die berufliche Praxis werden wertvolle Hinweise gegeben, wie sich Fehler vermeiden lassen und wie man auf effiziente Art und Weise Ergebnisse erzielt.
Das Schweitzer Vademecum ist ein renommierter Fachkatalog, der speziell die relevanten Angebote für juristisch und steuerrechtlich Interessierte sortiert, aufbereitet und seit über 100 Jahren der Orientierung dient. Das Schweitzer Vademecum beinhaltet Bücher, Zeitschriften, Datenbanken, Loseblattwerke aus dem deutschsprachigen In- und Ausland und ist seit 1997 wichtiger Bestandteil des Schweitzer Webshops.
Dr. Gerhard Janes lehrt Kostenrechnung, Controlling und Allgemeine BWL an der Hochschule Pforzheim und der DHBW Karlsruhe.
3 Vollkostenrechnung3.1 KostenartenrechnungAufgabe 12: Testfragen - Kostenartenrechnung
Entscheiden Sie ob die folgenden Aussagen richtig oder falsch sind:
a) Die Kostenartenrechnung ermöglicht die Analyse, in welchen Geschäftsbereichen eines Unternehmens die Kosten angefallen sind.
b) Ein bilanziell voll abgeschriebener Anlagevermögensgegenstand kann kalkulatorisch noch weiter abgeschrieben werden.
c) Bei der geometrisch-degressiven Abschreibung entspricht die Abschreibung einer Periode einem festen Prozentsatz des Restbuchwertes der Vorperiode.
d) Der Nachteil des Inventurverfahrens zur Materialkostenermittlung liegt in der Unmöglichkeit, zwischen tatsächlichem Materialverbrauch und Inventurdifferenz zu unterscheiden.
e) Das allgemeine Unternehmenswagnis stellt ein kalkulierbares Risiko dar.
f) Kalkulatorische Zinskosten werden durch Multiplikation des betriebsnotwendigen Vermögens mit einem kalkulatorischen Zinssatz ermittelt.
g) Kalkulatorische Zinsen können über den bilanziellen Zinsaufwendungen liegen, da auch eine Verzinsung des Eigenkapitals berücksichtigt wird.
h) Die permanente und die periodische Durchschnittspreisbewertung führen in einer Periode immer zu den gleichen Materialkosten.
i) Der Verschleiß einer Maschine durch einen unerwarteten Motorschaden kann als Wagniskosten kalkulatorisch in der Kostenrechnung berücksichtigt werden.
j) Die Aufwendungen für die Personalverwaltung werden üblicherweise in der Kostenart »Personalkosten« erfasst.
k) Leistungsabschreibung kann zu progressiv ansteigenden Kosten führen, wenn die Leistungserstellung über die Zeit zunimmt.
l) Mit Hilfe der Kostenartenrechnung lassen sich Benchmarking-Analysen zwischen verschiedenen Betrieben durchführen.
m) Die Gliederung der Kostenrechnung nach Kostenarten ist identisch zur Gliederung der Finanzbuchhaltung nach Konten.
n) Die Methode des gleitenden Durchschnitts ist eine Verbrauchsfolgebewertung zur Ermittlung der Materialkosten.
Lösung:
a) Falsch, b) Richtig, c) Richtig, d) Richtig, e) Falsch, f) Falsch, g) Richtig, h) Falsch, i) Richtig, j) Falsch, k) Richtig, l) Richtig, m) Falsch, n) Falsch
Hinweise:
Zu a) Richtig ist, dass die Kostenstellenrechnung diese Möglichkeit eröffnet (»wo sind die Kosten angefallen?«), während die Kostenartenrechnung üblicherweise geschäftsbereichsübergreifend nach der Art der Kosten unterscheidet (»welche Art von Kosten sind angefallen?«).
Zu e) Das allgemeine Unternehmerrisiko (z. B. konjunkturelle Entwicklung oder Fehlentscheidungen des Managements) kann in der Kostenrechnung kalkulatorisch nicht berücksichtigt werden, da auch aus der Vergangenheit schwer extrapolierbar. Es wird durch den Gewinn des Unternehmens vergütet. Im Gegensatz dazu können individuelle Risiken (wie z. B. Forderungsausfälle) kalkuliert werden (z. B. anhand eines Durchschnitts der Kosten vergangener Perioden).
Zu f) Nicht das »betriebsnotwendige Vermögen«, sondern das nach Abzugskapital noch verbleibende betriebsnotwendige Kapital wird verzinst.
Zu h) Diese beiden Verfahren führen zu unterschiedlichen Ergebnissen. Der Grund ist, dass beim periodischen Durchschnittspreisverfahren technisch-mathematisch davon ausgegangen wird, dass alle Materialverbräuche zum Ende einer Periode, also nach allen Wareneingängen, stattfinden. Stattdessen folgt das permanente Durchschnittspreisverfahren der tatsächlichen Reihenfolge von Zu- und Abgängen von Material.
Zu j) Die Aufwendungen der Personalverwaltung sind typischerweise die Aufwendung innerhalb der Kostenstelle Personal (und nicht der Kostenart Personal). So z. B. Kosten für Zeiterfassungssysteme, Kosten für die rechtliche Beratung bei Entlassungen, Kosten für die Archivierung von Personalakten usw. Diese können wiederum unterschiedliche Kostenarten umfassen, wie z. B. Gehaltskosten der Personalverwaltung oder Verbrauch an Büromaterial.
Zu m) Kostenarten sind nicht identisch mit den Konten der Finanzbuchhaltung. Beide verfolgen unterschiedliche Zwecke, z. B. muss die Finanzbuchhaltung steuerlich abzugsfähige von steuerlich nicht abzugsfähigen Aufwendungen unterscheiden.
Zu n) Die Durchschnittspreisverfahren (permanent, periodisch) werden nicht den Verbrauchsfolgeverfahren (FiFo, Lifo, Hifo, Lofo) zugeordnet, sondern stellen eine eigene Kategorie dar.
3.1.1 Grundkosten3.1.1.1 MaterialkostenAufgabe 13: Übung (leicht) - Verfahren zur Bestimmung der Materialverbrauchsmenge
Ein Hersteller von Vollkornmüsli füllt zwei verschiedene Sorten ab: Ein Schokomüsli und ein Früchtemüsli. Das Schokomüsli beinhaltet 45 % Vollkornhaferflocken, das Früchtemüsli 50 % Vollkornhaferflocken. In einem Monat werden 400.000 500-g-Packungen Schokomüsli und 600.000 400-g-Packungen Früchtemüsli hergestellt.
a) Wieviel Vollkornhaferflocken (in Tonnen) wurden in diesem Monat insgesamt zur Herstellung dieser Müslisorten verbraucht? Wie heißt die Methode, mit der man diese Frage beantworten kann?
b) Welche zusätzliche Information erhält man zu a), wenn am Monatsanfang ein Inventurbestand an Vollkornhaferflocken von 80 Tonnen vorhanden war, das Unternehmen in demselben Monat 160 Tonnen hinzugekauft hat und am Monatsende der Inventurbestand auf 27 Tonnen gesunken ist?
c) Welche zusätzliche Information zu a) und b) steht für das Unternehmen zur Verfügung, wenn der Verbrauch an Vollkornhaferflocken in demselben Monat aufgeschrieben wird und ergibt, dass für die Herstellung von Schokomüsli 90,5 Tonnen an Vollkornhaferflocken verbraucht wurden und für die Herstellung von Früchtemüsli 121 Tonnen? Wie heißt diese Methode der Ermittlung des Materialverbrauchs?
Zu a)
Mit der Methode der Rückrechnung lässt sich unter Angabe des »theoretischen« Verbrauchs mit Hilfe der Stückliste (oder dem Rezept oder der Herstellungsformel) der Materialverbrauch wie folgt bestimmen:
Schokomüsli: 400.000 Stck. × 0,5 kg/Stck. × 45 % ÷ 100 = 90.000 kg.
Früchtemüsli: 600.000 Stck. × 0,4 kg/Stck. × 50 % ÷ 100 = 120.000 kg.
Somit ist beträgt der Materialverbrauch nach Rückrechnung 210.000 kg oder 210 Tonnen.
Zu b)
Nach der Inventurmethode ergäbe sich aus den Inventuren ein berechneter Verbrauch von
Anfangsbestand + Zugang - Endbestand = 80 t + 160 t - 27 t = 213 Tonnen.
Somit erhält man durch die Kombination dieser Information mit der unter a), dass entweder bei der Abfüllung zusätzliche 3 Tonnen verbraucht worden sind oder diese aus anderen Gründen nicht mehr vorhanden sind (Inventurdifferenz). Tatsächlich sind aus dem Rohstofflager 3 Tonnen mehr verschwunden, als nach der Rückrechnung erwartet.
Zu c)
Nach der Fortschreibungsmethode erhält man den so ermittelten Verbrauch an Vollkornhaferflocken durch 90,5 t + 121 t = 211,5 Tonnen.
Mit dieser Information sind nun 1,5 Tonnen der Differenz aus b) auf einen tatsächlichen zusätzlichen Verbrauch beim Abfüllen der Müslis zurückzuführen. Offensichtlich hat man bei dem Schokomüsli 90,5 t - 90 t = 0,5 t mehr verbraucht (oder ca. 0,56 % vom theoretischen Wert) und bei dem Früchtemüsli 121 t - 120 t = 1 t mehr verbraucht (oder ca. 0,83 % vom theoretischen Wert). Das kann z. B. auf eine systematische Überfüllung der Anlagen hindeuten, die gewollt sein könnte (um keine Unterfüllung zu riskieren).
Die restlichen 1,5 Tonnen sind nun tatsächlich eine Inventurdifferenz, der separat nachgegangen werden müsste.
Aufgabe 14: Übung...
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