Schweitzer Fachinformationen
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Mit der Arbeit auf Abruf hat der Gesetzgeber den Unternehmen ein Instrument an die Hand gegeben, welches die Anpassung von Lage und Dauer der Arbeitszeit an den betrieblichen Bedarf ermöglicht. Die radikalste Form der Arbeit auf Abruf ist der sog. Nullstundenvertrag. Dieser schließt jeden Anspruch auf eine Mindestarbeitszeit aus und bestimmt, dass nur die tatsächlich erbrachte Leistung vergütet wird. Die Arbeit beschäftigt sich mit der rechtlichen Einordnung dieser Gestaltung als Arbeitsvertrag. Sodann erfolgt eine umfassende Inhaltskontrolle dieser Vereinbarungen aus allen in Betracht kommenden Gesichtspunkten. Dabei wird zwischen Gestaltungen mit und ohne Ablehnungsrecht, also dem Recht des Beschäftigten, den einzelnen Arbeitseinsatz zu verweigern, unterschieden. Anschließend wird die Frage nach den Rechtsfolgen einer möglicherweise unwirksamen Vereinbarung erörtert. Dabei werden die Rechtsprechung und die jüngste Gesetzesänderung zu § 12 TzBfG ausführlich beleuchtet
Ferdinand Hultzsch studierte Rechtswissenschaften an der Universität Heidelberg und der Universität Bergen, Norwegen. Anschließend promovierte er im Arbeitsrecht an der Universität Heidelberg bei Prof. Dr. Markus Stoffels und erlangte die Würde eines Doktors der Rechte. Nebenbei war er als wissenschaftlicher Mitarbeiter für eine internationale Wirtschaftskanzlei in Düsseldorf im Arbeitsrecht tätig. Während des Referendariats absolvierte er u.a. Stationen bei einer Wirtschaftskanzlei im Arbeitsrecht sowie einer Anwaltssozietät in New York, USA. Seit 2019 ist der Autor als Rechtsanwalt bei einer Düsseldorfer Arbeitsrechts-Boutique tätig. Zugleich ist er Lehrbeauftragter der Hochschule Fresenius
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