Schweitzer Fachinformationen
Wenn es um professionelles Wissen geht, ist Schweitzer Fachinformationen wegweisend. Kunden aus Recht und Beratung sowie Unternehmen, öffentliche Verwaltungen und Bibliotheken erhalten komplette Lösungen zum Beschaffen, Verwalten und Nutzen von digitalen und gedruckten Medien.
Grenzüberschreitende Einsätze von Arbeitnehmern sind aus der globalisierten Welt nicht mehr wegzudenken. Mit dem erhöhten Aufkommen von Remote Work im Zuge der Covid-19-Pandemie verstärkt sich dieser Trend. Zugleich sind Unternehmen für die damit einhergehenden Compliance-Risiken sensibilisiert. Diese verwirklichen sich nicht selten in Form starker Reputationsschäden, hoher Strafzahlungen sowie Anwaltskosten für Internal Investigations und Rechtstreitigkeiten mit den Steuerbehörden.
Das vorliegende Werk befasst sich mit der Auslegung des Arbeitgeberbegriffes im Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zwischen der Schweiz und Deutschland. Davon hängt häufig ab, in welchem Staat ein Arbeitnehmer im Fall der grenzüberschreitenden Entsendung zu einer anderen Konzerngesellschaft oder der internationalen Arbeitnehmerüberlassung bzw. des Personalverleihs besteuert wird und welche Gesellschaft in welchem Staat zum Lohnsteuer- bzw. Quellensteuerabzug verpflichtet ist.
Berücksichtigt werden hierbei die spezifische Sicht sowohl der Schweiz als auch Deutschlands sowie die Besonderheiten des DBA im Vergleich zum Musterabkommen der OECD. Der Großteil der Ausführungen ist auch auf die DBA Deutschlands und der Schweiz mit jeweils anderen Staaten anwendbar. Daneben enthält das Werk auch relevante Bezüge zur Auslegung von Doppelbesteuerungsabkommen im Allgemeinen sowie der Berücksichtigung konzerninterner Arbeitnehmerentsendungen durch Verrechnungspreise.
Autor
Pascal Hornstein ist im internationalen Steuerrecht für die Anwaltskanzlei DLA Piper tätig und berät deutsche Mandanten zu ihrem Auslandsgeschäft sowie ausländische Mandanten zu ihren Aktivitäten in Deutschland. Englisch-, französisch-, spanisch und italienischsprachige Mandatsbeziehungen unterhält er in deren jeweiliger Muttersprache. Bereits im Alter von 25 Jahren war er in Deutschland sowohl als Rechtsanwalt als auch als Steuerberater zugelassen.
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