Schweitzer Fachinformationen
Wenn es um professionelles Wissen geht, ist Schweitzer Fachinformationen wegweisend. Kunden aus Recht und Beratung sowie Unternehmen, öffentliche Verwaltungen und Bibliotheken erhalten komplette Lösungen zum Beschaffen, Verwalten und Nutzen von digitalen und gedruckten Medien.
Dieses Buch veranschaulicht die Strafzumessung in der Revision. Die meisten Revisionen werden mit einer Rüge zum Rechtsfolgenausspruch gewonnen. Jede Verurteilung beinhaltet einen Rechtsfolgenausspruch, also lohnt es sich für jeden Prozessbeteiligten, sich mit diesem Gebiet vertraut zu machen; je nach Position gilt es eine Revision zu begründen, abzuwehren oder ein Urteil revisionssicher zu verfassen. Das Buch schärft den Blick für revisionsrechtliche Probleme, die bereits ihren Ursprung in der Instanz finden könnten - die Revision beginnt in der Tatsacheninstanz!
Neben einer Einführung in den jeweiligen Problemkreis, erfolgt eine Fokussierung auf mögliche Fehlerquellen anhand der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs. Das Buch ist gleichsam ein Leitfaden für den Verfasser einer Revisionsschrift zur Strafzumessung.
Das Schweitzer Vademecum ist ein renommierter Fachkatalog, der speziell die relevanten Angebote für juristisch und steuerrechtlich Interessierte sortiert, aufbereitet und seit über 100 Jahren der Orientierung dient. Das Schweitzer Vademecum beinhaltet Bücher, Zeitschriften, Datenbanken, Loseblattwerke aus dem deutschsprachigen In- und Ausland und ist seit 1997 wichtiger Bestandteil des Schweitzer Webshops.
Andreas Hohnel hat über die strafprozessuale Revision promoviert und arbeitet seit dem Jahr 2000 ausschließlich als Strafverteidiger in Frankfurt am Main mit einem Schwerpunkt auf dem Revisionsrecht. 2013 erschien Hohnel, Kommentar zum Kapitalmarktstrafrecht.
Teil 1: Zulässigkeit der Revision.- Voraussetzungen der Zulässigkeit.- Beschränkung auf die Strafzumessung.- JGG.- Nebenklage.- Unwahrer Vortrag.- Entscheidungsmöglichkeiten des Gerichts
Teil 2: Begründetheit der Revision.- Verfahrensrüge.- Sachrüge
Teil 3: Beruhen
Teil 4: Entscheidung des Revisionsgerichts.- Einstellung.- Unbegründet, § 349 Abs. 2 StPO.- Aufhebung.- Verschlechterungsverbot.- Erstreckung auf Nichtrevidenten.- Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör bei der Revisionsentscheidung.
Dateiformat: PDFKopierschutz: Wasserzeichen-DRM (Digital Rights Management)
Systemvoraussetzungen:
Das Dateiformat PDF zeigt auf jeder Hardware eine Buchseite stets identisch an. Daher ist eine PDF auch für ein komplexes Layout geeignet, wie es bei Lehr- und Fachbüchern verwendet wird (Bilder, Tabellen, Spalten, Fußnoten). Bei kleinen Displays von E-Readern oder Smartphones sind PDF leider eher nervig, weil zu viel Scrollen notwendig ist. Mit Wasserzeichen-DRM wird hier ein „weicher” Kopierschutz verwendet. Daher ist technisch zwar alles möglich – sogar eine unzulässige Weitergabe. Aber an sichtbaren und unsichtbaren Stellen wird der Käufer des E-Books als Wasserzeichen hinterlegt, sodass im Falle eines Missbrauchs die Spur zurückverfolgt werden kann.
Weitere Informationen finden Sie in unserer E-Book Hilfe.