Anlage
(zu § 2)
Tabelle über das anzurechnende Einkommen und die zustehende Ausgleichs-und Elternrente für die Zeit ab 1. Juli 2018 in Euro
(Fundstelle: BGBl. I 2018, 844 - 850)
Einkünfte
(brutto) Stufen-
zahl
Anzu-
rechnen-
des Ein-
kommen Ausgleichsrenten Stufen-
zahl
Anzu-
rechnen-
des Ein-
kommen Ausgleichsrenten
Witwen Elternrenten aus
gegen-
wärtiger
Erwerbs-
tätigkeit übrige
Einkünfte
Beschädigte mit einem GdS von Voll-
waisen
Halb-
waisen
Eltern-
paare Eltern-
teile 100
90
80
oder
70 60
oder
50 bis zu Euro bis zu Euro
Euro
Euro
Euro
Euro
Euro
Euro
Euro
Euro
Euro
Euro
...