Schweitzer Fachinformationen
Wenn es um professionelles Wissen geht, ist Schweitzer Fachinformationen wegweisend. Kunden aus Recht und Beratung sowie Unternehmen, öffentliche Verwaltungen und Bibliotheken erhalten komplette Lösungen zum Beschaffen, Verwalten und Nutzen von digitalen und gedruckten Medien.
Wer kennt solche Situationen nicht? Man hat ein Elektrogerät gekauft, und nach wenigen Tagen muss man feststellen, dass bei bestimmten Funktionen Störungen auftreten. Man hat sich auf den Traumurlaub gefreut, aber man sitzt im falschen Hotel mit Aussicht auf eine Müllhalde. Man bekommt von der Bank wieder einmal die Mitteilung, dass die Gebühren erhöht werden, und fragt sich, wofür.
Unser Alltag ist voll von Konflikten, im Arbeitsleben, beim Einkaufen, in der Familie. Und häufig fühlt man sich im Recht und stellt sich die Frage: Wie kann ich mein Recht durchsetzen?
Der erste Schritt zur Rechtsdurchsetzung ist sicherlich, dass man - ohne Juristerei zu studieren - in etwa Bescheid weiß, welche Rechte man hat und wie man diese im Fall der Fälle durchsetzen kann. Unser "Rechts-Berater" will Ihnen diesen Überblick über Ihr Recht im Alltag und die Chancen der Durchsetzung vermitteln. Ob Sie in einem Kapitel schmökern oder über das ausführliche Stichwortverzeichnis rasch zu einem bestimmten Problem nachlesen: Sie finden die Grundzüge der rechtlichen Regelungen, viele Beispiele, die diese trockenen Regeln illustrieren, und Tipps zur Selbsthilfe bzw. zur weiteren Recherche - insbesondere auch im Internet.
Doch auch unsere Warnung: Wenn es um viel geht - wenn Sie eine Wohnung kaufen, wenn Schadenersatz nach einem Verkehrsunfall geltend zu machen ist, wenn Sie vom Arbeitgeber gekündigt wurden oder in einen komplizierten Erbschaftsstreit verwickelt werden -, dann müssen Profis ran. Wir empfehlen Ihnen, sich in solchen Situationen von Rechtsanwälten, Notaren, Steuerberatern oder von kostenlosen Rechtsberatungsstellen (VKI, Arbeiterkammer, .) Rat einzuholen. Unser "Rechts-Berater" wird Ihnen dennoch nützlich sein, weil Sie leichter verstehen werden, worüber die Berater sprechen, und weil Sie besser wissen, was an Informationen für Letztere wichtig ist, um die Sache umfassend einzuschätzen.
Viele Menschen haben eine gewisse Scheu, mit Behörden in Kontakt zu treten, haben ein mulmiges Gefühl beim Gang zum Finanzamt oder stecken den "Kopf in den Sand", wenn ein blauer Brief vom Gericht zugestellt wird. Unser "Rechts-Berater" soll Ihnen den Rücken stärken. Die staatlichen Behörden werden von unseren Steuergeldern bezahlt. In einem Zivilprozess vor Gericht zu streiten ist keine Schande, sondern manchmal unvermeidlich. Wird man zu Unrecht bestraft, muss man sich dagegen zur Wehr setzen.
Dabei ist es wichtig unterscheiden zu können: Welches Recht kommt zur Anwendung? Wer ist wofür zuständig? Woher bekommt man Hilfe und weitere Informationen?
Wenn Sie ein Auto kaufen, falsch parken und danach das Pech haben, eine Stopptafel zu übersehen und einen Unfall zu verursachen, dann bekommen Sie es mit ganz verschiedenen Rechtsbereichen rund um ein Auto zu tun:
Der Kaufvertrag über das Auto fällt in das Zivilrecht. Hier regelt der Gesetzgeber die Rechtsbeziehungen zwischen Privaten. Das kann auch der multinationale Autokonzern oder der kleine Verbraucher sein. Es gibt allgemeine Regelungen - beispielsweise im Allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuch (ABGB), das im Kern immerhin aus 1811 stammt. Und es gibt Sonderregelungen; beispielsweise für Verbraucher (Konsumentenschutzgesetz), für Mieter (Mietrechtsgesetz) oder für Handelsgeschäfte (Unternehmensgesetzbuch).
Falsch parken kann zu einer Verwaltungsstrafe führen. Man hat Verwaltungsrecht übertreten und muss zahlen. Verwaltungsrecht regelt Rechtsbeziehungen zwischen Privaten und dem Staat. Wenn man ein Haus baut, muss man Vorschriften einhalten - zum Wohl der Allgemeinheit. Daher regelt der Staat das Bauen von Häusern in den Bauordnungen. Wenn man Auto fährt, muss man - ebenfalls zum Wohl der Allgemeinheit - Regeln einhalten, sonst geht nichts mehr. Viele Bereiche des alltäglichen Lebens sind von Verwaltungsvorschriften erfasst, bis hin zur Einhaltung von "Ruhezeiten" in so manchen Gemeindeordnungen.
Wenn man einen Autounfall mit Personenschaden verursacht, kann man wegen Körperverletzung mit dem Strafrichter Bekanntschaft machen. Man verletzt eine staatliche Vorschrift und wird dafür mit Geld oder sogar Freiheitsentzug bestraft. Das Strafrecht will das geordnete Zusammenleben schützen. Das gilt auch für das Falschparken. Doch diese geringere Verletzung der Ordnung ist nur mit Verwaltungsstrafe bedroht. Gerichtlich strafbar sind dagegen Verletzungen absoluter Rechtsgüter wie Leben, Freiheit, körperliche Unversehrtheit oder Eigentum. Diese Delikte werden von den Strafgerichten verfolgt; es droht auch eine Vormerkung im Strafregister.
Schließlich muss man noch die Grundlage unseres Rechtssystems erwähnen: Das Verfassungsrecht regelt das Funktionieren des Staates, die Grundrechte der Bürger und die demokratische Willensbildung durch Wahlen oder Volksabstimmungen. Gesetze werden - je nachdem, ob Bundes- oder Landesgesetze - im National- und Bundesrat oder im Landtag beschlossen und im Bundes- oder Landesgesetzblatt kundgemacht. Die Gesetze müssen der Verfassung entsprechen. Gibt es Bedenken, dann kann der Verfassungsgerichtshof Gesetze überprüfen und allenfalls aufheben. Verordnungen werden von der Regierung - genauer von Bundesministern - erlassen und regeln die konkrete Durchführung von Gesetzen. Es muss also eine gesetzliche Grundlage geben; fehlt diese, ist wieder der Verfassungsgerichtshof am Zug.
Seit Österreich Mitglied der Europäischen Union ist, ist auch das EU-Recht zu beachten. Es gibt Verordnungen, die direkt anwendbares Recht darstellen, und es gibt Richtlinien zur Harmonisierung des Rechtsbestandes der Mitgliedstaaten, die erst innerstaatlich durch Gesetze umgesetzt werden müssen. Schließlich gibt es auch noch Empfehlungen, die allerdings keine bindende Wirkung haben.
Verwaltungsrecht wird von Verwaltungsbehörden vollzogen. Die dort tätigen Beamten sind weisungsgebunden. Eine Entscheidung der Verwaltungsbehörde kann in der Regel mit einer Beschwerde bei einem Landesverwaltungsgericht oder beim Bundesverwaltungsgericht bekämpft werden. Die Entscheidungen in Verwaltungssachen unterliegen der Kontrolle von Verfassungs- und Verwaltungsgerichtshof.
Bei Gericht - sei es Straf- oder Zivilgericht - entscheiden weisungsfreie Richter.
Im Zivilverfahren müssen die Parteien (Kläger und Beklagter) den Fortgang des Verfahrens betreiben; nur was diese vorbringen, wird zur Grundlage der Entscheidung.
Im Strafverfahren dagegen betreibt in der Regel der Staatsanwalt den Prozess: Er klagt an, er legt Beweise vor oder stellt das Verfahren ein. Der Richter ist aber nicht an das Vorgebrachte gebunden; er soll erforschen, was sich wirklich zugetragen hat. Er erforscht die "materielle Wahrheit".
Auch bei Gerichtsverfahren gibt es einen Instanzenzug. Entscheidungen von Gerichten können grundsätzlich mit Rechtsmitteln (z. B. Berufung, Rekurs, Beschwerde) angefochten werden. Grundsätzlich entscheidet über Rechtsmittel das im Instanzenzug übergeordnete Gericht. In Zivilsachen ist gegen die Entscheidung des Rechtsmittelgerichtes unter bestimmten Voraussetzungen noch ein weiteres Rechtsmittel an den Obersten Gerichtshof vorgesehen. In Strafsachen ist grundsätzlich nur ein zweistufiger Instanzenzug eingerichtet.
Die österreichische Bundesverfassung sieht neben der Entscheidung durch Berufsrichter auch eine Mitwirkung des Volkes an der Rechtsprechung vor. So entscheiden in Strafsachen über Verbrechen, die mit mehr als zehnjähriger Freiheitsstrafe bedroht sind (z. B. Mord), und politische Delikte (z. B. strafbare Handlungen nach dem Verbotsgesetz durch nationalsozialistische Wiederbetätigung) Geschworenengerichte; bei Strafdrohungen zwischen fünf und zehn Jahren sind Schöffengerichte zuständig. Im Zivilrechtsbereich sind Laienrichter in Arbeits- und Sozialrechtssachen sowie in Handelssachen tätig und entscheiden gemeinsam in Senaten mit Berufsrichtern.
Seit der Mitgliedschaft Österreichs zur Europäischen Union gibt es auch einen Rechtszug zum Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg. Zum einen können österreichische Gerichte im Rahmen von Vorabentscheidungsverfahren Auslegungen von EU-Recht beim EuGH erfragen, zum an deren kann man innerstaatliche Rechtsnormen auf ihre Übereinstimmung mit EU-Recht überprüfen lassen.
Davon zu unterscheiden ist der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg. Dort kann man sich gegen Maßnahmen von Behörden und Gerichten, die den Menschenrechten zuwiderlaufen, beschweren.
Webtipp
Behördenwegweiser - www.help.gv.at
Gerichtswegweiser - www.bmj.gv.at (Justiz/Die Gerichte)
Behördenwegweiser EU - http://europa.eu/institutions/index_de.htm
Europäischer Gerichtshof - http://curia.europa.eu/de/
Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte - www.echr.coe.int
Wenn Gesetze und Verordnungen im Bundesgesetzblatt veröffentlicht werden, gelten sie als bekannt. Jeder muss sich daran...
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