Schweitzer Fachinformationen
Wenn es um professionelles Wissen geht, ist Schweitzer Fachinformationen wegweisend. Kunden aus Recht und Beratung sowie Unternehmen, öffentliche Verwaltungen und Bibliotheken erhalten komplette Lösungen zum Beschaffen, Verwalten und Nutzen von digitalen und gedruckten Medien.
Die deliktische Noxalhaftung ist eine eigentümliche Erfindung der Römer. Hat ein Sklave ein Delikt begangen, kann der haftende Eigentümer zwischen einer Bußzahlung und der Übereignung des Täters an den Geschädigten wählen. Armin Heßelschwerdt untersucht die Rechtsprobleme, welche entstehen, wenn dieser Sklave als servus communis im Miteigentum mehrerer steht: Im Außenverhältnis haftet jeder Miteigentümer dem Geschädigten mit den Noxalklagen in solidum; unter den Miteigentümern findet ein Ausgleich mit den Teilungsklagen statt. Richtet sich das Delikt gegen einen der Miteigentümer, kann der Geschädigte keine Noxalklage anstellen; deren Funktion erfüllen die Teilungsklagen. Diese beiden Haftungsprinzipien erklärt der Autor dahingehend, dass sie ihren Ursprung im altrömischen consortium ercto non cito haben. Im klassischen römischen Recht dürften zudem praktische Gründe für ihre Beibehaltung gesprochen haben.
geboren 1993; Studium der Rechtswissenschaft an den Universitäten Tübingen, Oslo und Neapel; Parallelstudium der Geschichtswissenschaft; 2019 Erste Juristische Prüfung; Akademischer Mitarbeiter am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Römisches Recht und Europäisches Privatrecht der Universität Tübingen; Rechtsreferendariat im Bezirk des OLG Karlsruhe; 2024 Promotion (Tübingen).
Einleitung
Teil 1: Die in-solidum-Haftung jedes Miteigentümers und ihre Folgen § 1 Entscheidungen zur noxae deditio in solidum§ 2 Ausgleich für eine bereits geleistete Deliktsbuße§ 3 Einordnung und Zusammenfassung der Entscheidungen
Teil 2: Der Ausschluss der Noxalklagen unter Miteigentümern§ 4 Afr. D. 47, 2, 62 pr.: furtum eines servus communis gegen den Miteigentümer§ 5 Ulp.-Ofil. D. 10, 2, 16, 6: furtum eines servus hereditarius gegen den Miterben§ 6 Paul. D. 4, 9, 6, 1: Sonderfall Schifferhaftung?
Teil 3: Erklärung der Haftungsprinzipien§ 7 Die in-solidum-Haftung jedes Miteigentümers§ 8 Der Ausschluss der Noxalklagen unter Miteigentümern
Schlussbetrachtung§ 9 Ergebnisse§ 10 Zum Verständnis der Teilungsklagen§ 11 Zur Terminologie: servus communis und servus hereditarius§ 12 Ein zeitloses Problem: Ausblick auf die Mithalterhaftung nach § 833 S.1 BGB
Sintesi italiana
Dateiformat: PDFKopierschutz: Adobe-DRM (Digital Rights Management)
Systemvoraussetzungen:
Das Dateiformat PDF zeigt auf jeder Hardware eine Buchseite stets identisch an. Daher ist eine PDF auch für ein komplexes Layout geeignet, wie es bei Lehr- und Fachbüchern verwendet wird (Bilder, Tabellen, Spalten, Fußnoten). Bei kleinen Displays von E-Readern oder Smartphones sind PDF leider eher nervig, weil zu viel Scrollen notwendig ist. Mit Adobe-DRM wird hier ein „harter” Kopierschutz verwendet. Wenn die notwendigen Voraussetzungen nicht vorliegen, können Sie das E-Book leider nicht öffnen. Daher müssen Sie bereits vor dem Download Ihre Lese-Hardware vorbereiten.
Bitte beachten Sie: Wir empfehlen Ihnen unbedingt nach Installation der Lese-Software diese mit Ihrer persönlichen Adobe-ID zu autorisieren!
Weitere Informationen finden Sie in unserer E-Book Hilfe.