Schweitzer Fachinformationen
Wenn es um professionelles Wissen geht, ist Schweitzer Fachinformationen wegweisend. Kunden aus Recht und Beratung sowie Unternehmen, öffentliche Verwaltungen und Bibliotheken erhalten komplette Lösungen zum Beschaffen, Verwalten und Nutzen von digitalen und gedruckten Medien.
Das erklärte Ziel des Projekts zur Entbürokratisierung der Pflegedokumentation war es, die Pflegedokumentation auf ihre wesentlichen Inhalte zu reduzieren, damit den Pflegekräften mehr Zeit für die Bewohner bleibt. Dazu kommen noch die Anerkennung und Bestätigung Ihrer eigenen fachlichen Kompetenz als Pflegekraft! Das sind die Ziele der vereinfachten Pflegedokumentation nach dem neuen Strukturmodell, bei dem der Pflegeprozess auf vier Phasen reduziert wird ( Abb. 1).
Abb. 1: Die vier Elemente des Strukturmodells.
1. Strukturierte Informationssammlung (SIS®) - Hier wird die Sichtweise des Bewohners bzw. dessen Angehörigen mit der fachlichen Einschätzung der Pflegefachkraft konkretisiert kombiniert. Nach der Eigeneinschätzung des Bewohners folgen die sechs Themenfelder sowie die Risikomatrix, die beide von der Pflegefachkraft auszufüllen sind.
2. Individueller Maßnahmenplan (auf der Grundlage der SIS®).
3. Berichteblatt. Hier werden Abweichungen vom Maßnahmenplan dokumentiert sowie aktuelle Ereignisse - auch durch weitere Beteiligte an der Pflege und Betreuung).
4. Evaluation. Jede Einrichtung legt individuelle Evaluationsdaten fest und verwendet dazu die Erkenntnisse aus SIS®, Maßnahmenplan und Berichteblatt.2
Info
Das Strukturmodell wurde Anfang 2015 bundesweit eingeführt und ist bis heute von rund der Hälfte aller Einrichtungen umgesetzt worden. Im November 2017 wurde die Verantwortung für die weitere Pflege und Implementierung des Strukturmodells in die Hände der Leistungserbringerverbände (bpa, VDAB, Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege, ABVP, APH, DBfK, bad, BKSB und Bundesarbeitsgemeinschaft Hauskrankenpflege) gelegt.
In der SIS® wird die fachliche Perspektive in insgesamt sechs pflegebezogenen Themenfeldern (Tab. 8) erfasst. Sie ähneln tatsächlich den Modulen des BI und das hat seinen Grund: Den Modulen des BI lag bereits eine wissenschaftliche Analyse von bekannten Instrumenten zur Erfassung von Pflege- und Hilfsbedarf zugrunde. Die Experten entschieden sich daher dafür, entlang der sieben bzw. acht Module des BI nunmehr fünf bzw. sechs für das SIS® pflegerelevante Kontextkategorien zu bilden:
1. Kognition und Kommunikation
2. Mobilität und Beweglichkeit
3. Krankheitsbezogene Anforderungen und Belastungen
4. Selbstversorgung
5. Leben in sozialen Beziehungen
6. Haushaltsführung (nur ambulant)3
Tab. 8: Themenfelder der SIS® im Überblick
Wichtig BI und SIS®
Zwei Unterscheidungen gibt es zwischen BI und SIS®:
1. Mit dem BI wird der Grad der Selbstständigkeit der antragstellenden Person im Rahmen der Feststellung der Pflegebedürftigkeit ermittelt.
2. Mit der SIS® wird geklärt, wie Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit überwunden, reduziert oder ausgeglichen werden können. Die SIS® setzt also den neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff konkret um.*
* Vgl. MDS & MDK (2019): Hinweise zur Umsetzung des Strukturmodells zur Effizienzsteigerung der Pflegedokumentation im Zusammenhang mit Qualitätsprüfungen in Pflegeeinrichtungen nach den Qualitätsprüfungs-Richtlinien (QPR). Im Internet: https://www.ein-step.de/schulungsunterlagen/schulungsunterlagen/
Die SIS® soll eine umfassende Darstellung und Orientierung der Gesamtsituation des Pflegebedürftigen ermöglichen. Mit der Risikomatrix, die an ihrem Schluss steht, erfolgt nun eine Risikoeinschätzung im Ankreuzverfahren. »Die Risikomatrix hat die Funktion einer fachlichen >Befunderhebung< durch die Pflegefachkraft und erfordert je nach Ergebnis zusätzlich eine Entscheidung zum weiteren Vorgehen. Das Prinzip der Abkehr des schematischen Einsatzes von Checklisten und Erhebungsinstrumenten im Strukturmodell hat den Vorteil, dass Risiken und Phänomene nun im konkreten Zusammenhang mit dem Befund in den Themenfeldern betrachtet werden. Pflegerische Probleme der pflegebedürftigen Person werden nicht mehr isoliert (>nebeneinander pro Risiko<), sondern im Hinblick auf ihre Gesamtsituation (im Überblick) wahrgenommen und eingeschätzt.«4
Tab. 9: Die praktische Anwendung der Risikomatrix im Überblick
ist die Einschätzung abgeschlossen
ist die nächste Frage zu beantworten »Ist eine weitere Einschätzung notwendig - ja oder nein?«
Planung von Maßnahmen, da aus pflegefachlicher Sicht genügend Informationen aus der SIS® (den Themenfeldern) einschließlich der Risikomatrix vorliegen.
die Pflegefachkraft legt fest, womit die weitere Einschätzung erfolgen soll (z. B. durch befristete Beobachtungsphase oder weitere Fachexpertise oder standardisierte Instrumente). Je nach Entscheidung fließt das Ergebnis in den Maßnahmenplan ein (vgl. Der Beauftragte der Bundesregierung für die Belange der Patientinnen und Patienten sowie Bevollmächtigter für Pflege, 2016, S. 2).
Was lange Maßnahmenplanung hieß, heißt inzwischen etwas kürzer nur noch »Maßnahmenplan«5. Für diesen Maßnahmenplan wurde im Strukturmodell kein verbindliches Dokument zur Verfügung gestellt. Jede Pflegeeinrichtung bzw. ihr Pflege- und Qualitätsmanagement hat einen solchen Maßnahmenplan festzulegen. Basis dabei sind die Erkenntnisse aus der SIS®.
Wichtig Die Basis - der Maßnahmenplan
Im Maßnahmenplan werden die wichtigen Aspekte immer wiederkehrender Pflege- und Betreuungsmaßnahmen fachlich aussagekräftig und genau dokumentiert.
Folgende Inhalte können in den Maßnahmenplan einbezogen werden:
Darstellung von Wünschen, Vorlieben, Ritualen etc.
Festlegung von sich wiederholenden Maßnahmen in den Bereichen der Grundpflege, Betreuung und Hauswirtschaft
Maßnahmen aus dem Risikomanagement oder deren Beobachtung
Hinweise zu zusätzlichen Betreuungsleistungen
Maßnahmen zur Behandlungspflege
Hinweise zur Pflegeorganisation oder vereinbarte individuelle Unterstützung für definierte Situationen6
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2 Vgl. Beikirch, E. & Rose, M. (2014). Projekt »Praktische Anwendung des Strukturmodells - Effizienzsteigerung der Pflegedokumentation in der ambulanten und stationären langzeitpflege«. Abschlussbericht. Berlin/Witten. S. 11 ff.
3 Vgl. https://www.bundesgesundheitsministerium.de/service/begriffe-von-a-z/s/strukturierte-infor-mationssammlung-sis-als-element-des-strukturmodells.html
4 Die Beauftragte der Bundesregierung für die Belange der Patientinnen und Patienten sowie Bevollmächtigte für Pflege (2017). Informations- und Schulungsunterlagen zur Einführung des Strukturmodells in der ambulanten, stationären und teilstationären Langzeitpflege. Version 2.0, S. 49 Im Internet: https://www.ein-step.de/schulungsunterlagen/schulungsunterlagen/ [Zugriff am 14. Februar 2018]
5 Vgl. Arbeitsgruppe technischer Implementierungsleitfaden, FINSOZ e.V., Projektbüro Ein-STEP und DVMD e.V., Anforderungsprofil für die Abbildung des Strukturmodells in Dokumentationssystemen (Version 1.4), www.ein-step.de, Berlin, Juni 2017
6 Vgl. Der Bevollmächtigte der Bundesregierung für...
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