Schweitzer Fachinformationen
Wenn es um professionelles Wissen geht, ist Schweitzer Fachinformationen wegweisend. Kunden aus Recht und Beratung sowie Unternehmen, öffentliche Verwaltungen und Bibliotheken erhalten komplette Lösungen zum Beschaffen, Verwalten und Nutzen von digitalen und gedruckten Medien.
Grüne Mietverträge, sogenannte Green Leases, legen Nachhaltigkeitsverpflichtungen oder -anstrengungen zwischen Vermieter:innen und Mieter:innen fest. Diese sollen die Erreichung der Klimaziele im Gebäudebetrieb sicherstellen. Dieses Buch führt in die Hintergründe und Ziele grüner Mietvertragsklauseln ein und zeigt den Mehrwert für beide Vertragsparteien auf. Es stellt die verschiedenen Anwendungsbereiche vor und bietet einen Leitfaden für die praktische Umsetzung und Formulierung individuell zugeschnittener Green-Lease-Klauseln. In jedem Themenfeld werden zudem die Wirkungsgrade der Green-Lease-Klauseln für die Gebäudezertifizierungen DGNB Gebäude im Betrieb und BREEAM In-Use International Commercial erläutert. Mit zahlreichen Umsetzungsbeispielen für Gewerbe- und Wohnraummietverträge.
Nur mit allumfassenden und wechselseitigen Nachhaltigkeitsstrategien lassen sich die Klimaziele im Gebäudesektor erreichen.
Das Schweitzer Vademecum ist ein renommierter Fachkatalog, der speziell die relevanten Angebote für juristisch und steuerrechtlich Interessierte sortiert, aufbereitet und seit über 100 Jahren der Orientierung dient. Das Schweitzer Vademecum beinhaltet Bücher, Zeitschriften, Datenbanken, Loseblattwerke aus dem deutschsprachigen In- und Ausland und ist seit 1997 wichtiger Bestandteil des Schweitzer Webshops.
Inhalte:
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Bei verbindlicher Formulierung und konsequenter Umsetzung helfen Green Leases, die Klimaziele der Vertragsparteien sowie die ganzheitliche Nachhaltigkeitsstrategie des Gebäudes einzuhalten. Ferner können Green Leases dabei unterstützen, steigende regulatorische Risiken zu minimieren und gesetzliche Anforderungen zu erfüllen. Sie stärken die Qualität des Berichtswesens durch feste Vereinbarungen zur Bereitstellung von entsprechenden Dokumenten. Durch gesetzte Reduktionsziele können Energiekosten gesenkt und die CO2-Steuern für fossile Energieträger für Gebäudeeigentümer und Mietende reduziert werden. Die Partizipation der Mietenden an Nachhaltigkeitsmaßnahmen steigert das Erreichen von höheren Gebäudezertifizierungs- und Nachhaltigkeitsbenchmark-Scorings, welche wiederum zu höheren Verkaufspreisen und Mieten führen können. Leerstandsraten können durch die so gewonnenen Alleinstellungsmerkmale reduziert werden. Die Gesundheit und das Wohlbefinden der Gebäudenutzenden sowie die Reputation der Vermietenden und Mietenden kann gesteigert werden. Das Risiko von »Brown Discounts«, die zu Vermietungs- und Verkaufsrestriktionen sowie zu Abschlägen im Verkaufspreis führen können, wird minimiert. Die Wirkung der Mehrwerte von Green Leases für Gebäudeeigentümer und Gebäudenutzende variiert dabei nach Ausführung und vertraglicher Zielbenennung.
Aufgrund der ansteigenden Erderwärmung sind gezielte Reduktionsziele und Umsetzungen zur Minderung klimaschädlicher Gase notwendig. Das Kyoto-Protokoll (auch Protokoll von Kyoto zum Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über Klimaänderungen), das im Jahr 1997 beschlossen wurde und im Jahr 2005 in Kraft getreten ist, war das erste völkerrechtlich bindende Klimaabkommen zur Reduzierung klimaschädlicher Gase. Es wurde von insgesamt 191 Staaten ratifiziert und sicherte die Reduzierung der Treibhausgasemissionen um durchschnittlich 5,2 % zwischen 2008 und 2012 gegenüber dem Jahr 1990 zu. Um die Durchschnittsziele einzuhalten, hat sich die Europäische Union (damalig 15 Mitgliedstaaten) zu einer Reduktion von 8 % gegenüber 1990 verpflichtet. Deutschland hingegen hat eine Reduktion der klimaschädlichen Gase von 21 % im Zeitraum zwischen 2008 und 2012 gegenüber dem Jahr 1990 zugesagt. Für die Jahre 2013 und 2020 wurde das zweite Verpflichtungsprotokoll, das Kyoto-II-Protokoll, aufgelegt. Dort vereinbarten die im Protokoll aufgeführten Länder, die Treibhausgasemissionen bis 2020 um durchschnittlich 18 % gegenüber 1990 zu senken. Das Rahmenübereinkommen von Kyoto wurde im Jahr 2015 durch das Pariser Klimaabkommen (auch Übereinkommen von Paris) abgelöst. Ziel dieses Abkommens ist es, bis 2050 den globalen Temperaturanstieg auf möglichst 1,5 °C zu limitieren, aber zumindest auf deutlich unter 2 °C zu beschränken. Insgesamt haben sich 195 Staaten dazu verpflichtet, dieses Ziel einzuhalten und die Wirtschaft entsprechend klimafreundlich auszurichten. Ein Umlenken der Finanzströme hin zu nachhaltigen Investitionen ist eines der Hauptumsetzungsziele dieses Abkommens.
Die Europäische Union hat die Ziele des Pariser Klimaabkommens mit seinem im Jahr 2019 veröffentlichten European Green Deal übersetzt. Darüber hinaus hat sich die EU zum Ziel gesetzt, bis 2050 der erste klimaneutrale Kontinent zu werden. Hierzu sind Zwischenschritte vorgesehen, die eine Reduktion der Netto-Treibhausgase um mindestens 55 % bis 2030 gegenüber 1990 vorsehen. Um diese Ziele zu erreichen, hat die Europäische Kommission verschiedene Handlungsfelder initiiert, die unter anderem
umfassen. Für jeden Wirtschaftsbereich wurden zudem individuelle Ziele festgelegt. So soll beispielsweise der Anteil der erneuerbaren Energien bis 2030 auf 40 % erhöht werden. Ferner soll bis 2030 eine Reduktion des Endenergie- und Primärenergieverbrauchs um 36 % bis 39 % angestrebt werden. Das Paket »Fit für 55« übersetzt die Zielvorgaben in gültige Rechtsvorschriften.
Deutschland strebt an, im Gegensatz zur Zielsetzung der Europäischen Union, bereits bis 2045 treibhausgasneutral zu werden. Mit dem im Jahr 2021 geänderten Klimaschutzgesetz (KSG) wurden zudem Zwischenziele festgelegt. Bis 2030 sollen die Treibhausgasemissionen um 65 % (statt 55 %, wie im European Green Deal festgelegt) gegenüber 1990 gemindert werden. Bis 2040 ist eine Reduktion von 88 % vorgesehen. Die Festlegung weiterer Zwischenziele ist für die Jahre
vorgesehen. Im Jahr 2045 soll die Klimaneutralität erreicht und nach 2050 sollen negative Emissionen angestrebt werden (§ 3 KSG)21.
Da der Gebäudesektor ein wesentlicher Treiber für den Anstieg der Treibhausgasemissionen ist, trägt er einen bedeutenden Teil zur Einhaltung der Klimaziele bei. Der European Green Deal sieht daher vor, dass der Gebäudebestand in der Europäischen Union bis 2050 klimaneutral werden soll. Hierzu ist die Reduktion der Energieverbräuche sowie die Förderung erneuerbarer Energien notwendig. Zur Umsetzung dieser Ziele wird die Europäische Union Förderprogramme auflegen, um private, aber auch professionelle Gebäudeeigentümer zu unterstützen. Im Rahmen der Überarbeitung der Gebäuderichtlinie (Energy Performance of Buildings Directive, vergleiche Kapitel 1) werden konkrete Umsetzungsvorgaben benannt. Auf Bundesebene wurden die zahlreichen Zielsetzungen der Europäischen Union für den Gebäudesektor in nationale Gesetzgebung übersetzt und mit den bereits bestehenden Klima- und Gebäudeleitlinien verbunden. Für den Gebäudesektor wurden zudem Vorgaben für Jahresemissionsmengen festgelegt. So sollen sich die Emissionsmengen bis 2030 im Gebäudesektor um jährlich fünf Millionen Tonnen CO2-Äq. reduzieren (Abbildung 3). Sollten diese Werte überschritten werden, muss durch das zuständige Bundesministerium (Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz sowie das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen) innerhalb von drei Monaten ein Sofortprogramm aufgelegt werden (§ 8 Absatz 1 KSG). Da die Jahresemissionsmengen im Jahr 2021 überschritten wurden (115 Millionen Tonnen CO2-Äq. statt 113 Millionen Tonnen CO2-Äq.), wurde im Jahr 2022 bereits ein Sofortprogramm für den Gebäudesektor verfasst. Unter dem Klimaschutz-Sofortprogramm 2022 werden Maßnahmen wie
benannt.
Um neben der klimatischen Zielsetzung die Entwicklung von ganzheitlichen nachhaltigen ökologischen, ökonomischen sowie sozialen Ebenen zu fördern, haben die Vereinten Nationen im Jahr 2016 insgesamt 17 nachhaltige Entwicklungsziele (Sustainable Development Goals, SDGs) für die nächsten 15 Jahre (bis 2030) definiert. Für den Gebäudesektor sind vorranging die Ziele
(1) »Keine Armut«,
(3) »Gesundheit und Wohnbefinden«,
(7) »Bezahlbare und saubere Energie«,
(11) »Nachhaltige Städte und Gemeinden«,
(12) »Nachhaltiger Konsum und Produktion«,
(13) »Maßnahmen zum Klimaschutz« sowie
(15) »Leben an Land«
Abbildung 3: Jahresemissionsmengen in Deutschland pro Sektor bis 2030. In Anlehnung an: BMUV: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz, 202322
von größter Relevanz.23 Mit gezielten Umsetzungsstrategien können auch Gebäudeeigentümer zur Stärkung dieser Entwicklungsziele beitragen. Die Bekämpfung der Armut kann durch den Ausbau des sozialen Wohnungsbaus verbessert werden. Die Stärkung von Gesundheit und Wohlbefinden kann durch
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