Schweitzer Fachinformationen
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Referenzwerte finden breite Verwendung in Finanzinstrumenten und Verträgen. Trotz ihrer weitreichenden Integration in das Finanzsystem bedurfte es des Bekanntwerdens verschiedenster Manipulationen, bis dieser bedeutsame Bereich in den Fokus von Gesetzgebern und Aufsichtsbehörden rückte. Die 2014 erfolgte Ergänzung der VO (EU) 596/2014 (MAR) um ein Verbot der Referenzwertmanipulation sah erstmals explizit die Sanktionierung von Manipulationen vor, adressierte jedoch nicht den kritischen Wertschöpfungsprozess von Referenzwerten.
Zur Beseitigung dieses regulatorischen Vakuums wurde 2016 die VO (EU) 2016/1011 (BMR) erlassen, die einen umfassenden aufsichtsrechtlichen Rahmen für Referenzwerte etabliert. Unter Einordnung der BMR in das Gesamtbild des europäischen Kapitalmarktrechts und die internationalen Reformbestrebungen setzt sich Kristina L. Gütte kritisch mit dem durch die BMR geschaffenen Rechtsrahmen für Referenzwerte auseinander und zeigt an zahlreichen Stellen Umsetzungsmöglichkeiten für die Praxis auf.
Kristina L. Gütte, geboren 1990; Studium der Rechtswissenschaften mit wirtschaftswissenschaftlicher Zusatzausbildung an der Universität Bayreuth; Wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, deutsches, europäisches und internationales Unternehmens- und Kapitalmarktrecht der Universität Bayreuth; seit 2018 Wissenschaftliche Mitarbeiterin in einer international tätigen Anwaltssozietät; 2019 Promotion; seit 2019 Rechtsreferendarin im OLG-Bezirk Frankfurt am Main.
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