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Das herausragende Renommee dieser Liste beruht auf weltweiter Anerkennung: Das UNESCO-Welterbe enthält Stätten, die von der UNESCO nach der Welterbe Konvention von 1972 anerkannt wurden. 194 Vertragsstaaten (States Parties) haben die Welterbe Konvention ratifiziert. Dies sind 190 der 193 UN-Mitgliedsstaaten; es fehlen Liechtenstein, Tuvalu und Nauru; dazu kommen Mitglieder der UNESCO: (1) Niue, (2) Cookinseln und die (3) Palästinensischen Autonomiegebiete ("Staat Palästina"); außerdem der (4) Heilige Stuhl (Holy See), der den Vatikanstadt vertritt.
Von den 194 Vertragsstaaten haben 167 Vertragsstaaten ein oder mehr Welterbe(n) einschreiben lassen. Die Spitzenreiter sind Italien (60), China (59) und Deutschland (53) gleichauf mit Frankreich (53). 27 Vertragsstaaten haben noch kein Welterbe.
Der Kerngedanke der Liste ist der Schutz von Kultur- und Naturgütern von universellem Wert (global value). Die Einschreibung in die Liste ist ein fünfstufiger Prozess: (1) Aufnahme in die Kandidatenliste (Tentative List), (2) Nominierung durch das Land, (3) Antrag auf Aufnahme mit Unterlagen, (4) Überprüfung durch internationale Fachorganisationen (mindestens 17 Monate bis zur Stellungnahme), (5) Endgültige Entscheidung durch das Welterbekomitee (21 Länder, rotierend), die oberste Entscheidungsinstanz in Bezug auf das UNESCO-Welterbe. Seine Befugnisse sind: Aufnahme neuer Stätten, Überwachung des Erhaltungszustands, Beurteilung seiner Gefährdung und Streichung.
Die Welterbeliste ist von allen Listen über Sehenswürdigkeiten die angesehenste Liste. Alle 1.223 (Stand 6.2025) Welterben sind auch in unserer Welthighlightsliste enthalten, denn selbstverständlich respektieren wir die Meinung der Welt in vollem Umfang.
Aber wir haben in unserer Weltliste eine andere Zielsetzung: Wir wollen in erster Linie die Stätten besuchen und wir werden im Folgenden zeigen, dass wir die Stätten als solche akzeptieren können, aber nicht deren Definition. Wir werden im Folgenden zeigen, dass 40% der Welterbeliste in der bestehenden Form für Reisende nicht geeignet ist. Daher muss dieser Anteil verändert werden und damit vollen wir uns in den weiteren Unterkapiteln beschäftigen.
In den Reiseclubs wurde noch 2015 die Welterbeliste, die ich schon viele Jahre propagierte, als Reisemaßstab belächelt. Noch 2018 war Sascha Grabow, der Begründer der Globetrotter-Liste, stolz darauf, nur ein einziges Welterbe gesehen zu haben und kommentierte dazu: "Systematisches Besuchen der Welterbe-Stätten? Mit mir nicht". Das hat sich in der Zwischenzeit total gewandelt. Thomas Büchler, der "Verifier" von NomadMania posierte 2023 in Sokotra mit einem Schild und verkündete: "900 UNESCOs". Es bleiben ihm noch über 300. Die Frage ist, wie viele genau? Es scheint so zu sein, dass einige die Welterbeliste jetzt als die Hauptreisezielliste ansehen. Und das hat seine Tücken.
Im Zusammenhang mit den Ranglisten von Reisenden hat man manchmal über uns gesagt, wir seien Spezialisten im Welterbe. Ich bin oder war die Nr. 1 sowohl auf der Welterbe-Liste als auch der Tentative List. Aber: Beide Listen waren bei uns nie das Zentrum unseres Reisens, sie waren wichtig, aber nicht zentral. Unsere Ziele gingen deutlich darüber hinaus. Die UNESCO-Welterbe-Liste ist bei allem Respekt keine geeignete Liste für Reiseziele zur ganzen Welt, weil sie mit 19% vom Erforderlichen einen zu geringen Umfang hat und zum anderen, weil 533 Definitionen (von 1324, WEL landesbezogen, Stand 6.2025) für einen Reisenden nicht geeignet sind.
Die Extreme der UNESCO-Welterbeliste
Probleme der Welterbeliste resultieren aus drei Gegebenheiten. Die Liste hat 49 grenzüberschreitende Welterben, definiert 6.095 Orte ("multi locations") für 1.223 Welterben also rund 5 Orte pro Welterbe im Durchschnitt und definiert über 200 Schutzgebiete und in diesen keine Besuchsziele.
Kurz: Die Probleme resultieren aus Grenzüberschreitung, Mehrfachorten und Schutzgebieten.
Das sind für die UNESCO keine Probleme, weil sie den Schutz sieht, aber es sind erhebliche Probleme für den Reisenden, der das Welterbe besuchen und verstehen will, vor allem für den Reisenden, der das Wesen erfassen will. Allerdings wollen wir auch erwähnen, dass es für den Reisenden kein Problem ist, der den Besuch nur abhaken will und dem es egal ist, welchen Ort vom Welterbe er gesehen hat, Hauptsache er war bei einem Ort, egal wie viele es pro Welterbe sind.
Diese Probleme zeigen sich überdeutlich, wenn man von den Extremen des Welterbes ausgeht. Abb. 12 zeigt zwei Extreme:
(1) "Ancient and Primeval Beech Forests of the Carpathians and other Regions of Europe": Die höchste Zahl von Grenzüberschreitungen: 18 Länder.
(2) "Rock Art of the Mediterranean Basin on the Iberian Peninsula": Die höchste Zahl von Orten (multi locations) (auf der Welterbeliste unter dem zweiten Reiter "Maps"): 758 Orte.
(3) "Canadian Rocky Mountain Parks" das größte Schutzgebiet mit den meisten unterschiedlichen Orten, das Welterbe mit der größten Heterogenität vom Fossilfundort, Gletscher, See, Berg, Gebirge, Gebirgsstraße, Flusssystem. Das ist genauso, als ob man ganz Irland zu einem Welterbe erklärt. In der "Beschreibung" der UNESCO werden die Namen der Orte aufgezählt, aber dort, wohin sie verfahrenstechnisch und definitionsrelevant hingehören, und zwar unter "Maps" als "multi locations", finden sich nur zwei kleine Karten. Das macht sprachlos.
Auf unserer Liste lösen wir das eine Welterbe in 13 Highlights auf, allerdings ist dies ein Extremfall.
Die zehn Probleme der UNESCO-Welterbeliste
Im Folgenden wollen wir die zehn Probleme der Welterbeliste darstellen und die Problemlösungen aufzeigen, die wir in unserer Weltliste berücksichtigen. Weil wir die anerkannte UN-Liste verändern, erläutern wir das genau, aber wir warnen: Es wird formell. Wenn das nicht interessiert, genügen die Überschriften - Problem und Lösung ohne die Beispiele.
Das erste Problem: Viele Orte (Multi Locations) mit großer Diversität
Die Lösung: Fokussierung auf wesentliche Orte, die Besuchsziele
Beispiel "Frontiers of the Roman Empire". In dieser Definition umfasst die antike römische Grenze den Hadrianswall zwischen England und Schottland, den Antonius Wall in Schottland und den Obergermanischen Limes von Rheinbrohl am Rhein nach
Eining an der Donau. Diese Teile umfassen 414 Orte (in der Sprache der UNESCO multi locations), aber nur einen Teil der europäischen Grenzanlagen und diese mit großen Lücken. Erst viel später kommen zwei Teile hinzu, der Niedergermanische Limes mit 102 Orten dann der Donau-Limes. Dieser nicht vollständig, weil Orban von Ungarn sich gegen die Aufnahme - wie immer - sperrte. Der verbliebene westliche Teil hat 77 Orte. Es fehlen zum europäischen Teil dann noch das östliche Segment des Donau Limes. Und damit hat man noch nicht die Grenze am Roten Meer, über ganz Nord-Afrika zur atlantischen Küste also die gesamte Grenzanlage.
Die gegenwärtige Definition umfasst 414 + 102 + 77 = 593 Orte. Ob man nun von der Gesamtzahl oder einer Teilzahl ausgeht, die Zahlen sind so hoch, dass man davon ausgehen muss, dass kein Besucher alle 593 Orte besuchen will. Wenn der dakische Limes hinzukommt, dann sind das 277 Orte zusätzlich, 870 gesamt, unfassbarer Weltrekord.
Für die Abhaker ist der Fall einfach: Hat man einen Ort vom Welterbe besucht, dann hat man das Welterbe besucht und kann es abhaken. Sie propagieren die "einer-für-alle-Regel".
Das kann nur wenige befriedigen und niemanden, der das Wesen der Grenzanlagen verstehen will. Dazu muss man aber genauer hinsehen.
Der Antonius Wall verläuft vom Firth of Clyde zum Firth of Forth. In der Funktion ähnlich dem Hadrianswall, auch ein West-Ost-Verlauf von Meer zu Meer, parallel zueinander, nur 20 Jahre später gebaut, ein Torfwall auf Steinfundament, nach bereits 8 Jahren wieder verlassen, weil man sich auf den Hadrianswall zurückzog. 2 Wälle, einer in Schottland, einer als Grenzwall zwischen Schottland und England, wesentlich stärker befestigt und ausgebaut, wesentlich bedeutender. Für die UNESCO nicht grenzüberschreitend, denn beide liegen in UK. Nun könnte einer, der ein Mauerstück vom Antonius Wall gesehen hat, sagen, er habe das Welterbe "Frontiers of the Roman Empire" gesehen. Offensichtlich ist das Unsinn, vor allem wenn die "Regel" offenlässt, welchen Teil man gesehen hat, vielleicht nur einen unwichtigen. Also ist die "einer für alle Regel" Unsinn.
Die nächste Minimallösung ist, dass man mindestens einen Ort in jedem Land gesehen haben muss, in dem ein "grenzüberschreitendes Welterbe"...
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