Schweitzer Fachinformationen
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In diesem Kapitel wird eine »direkte« und eine »indirekte« Form der Nutzung der ICF als Grundlage der Einschätzung des Hilfebedarfs beschrieben. Diese erfolgt auf der Basis der Komponente Aktivitäten und Partizipation [Teilhabe]. Sie muss getrennt für die Lebensbereiche einer Person erfolgen.
Im BTHG wird in den Art. 1 §§ 2 u. 99 Behinderung auf der Grundlage der ICF definiert. Orientierung bietet das bio-psycho-soziale Modell. Danach zeigt sich Behinderung in der Einschränkung der Teilhabe. Ursachen dafür sind Beeinträchtigungen der Körperfunktionen und Barrieren durch die Kontextfaktoren der Person sowie Barrieren in der Umwelt.
Beeinträchtigungen der Köperfunktionen,
Barrieren bei den Umweltfaktoren und
Einschränkungen der Teilhabe
als Merkmale einer Behinderung genannt. Das Instrument für die Rehabilitation (BTHG Art. 1 § 13) fordert eine »individuelle und funktionsbezogene Bedarfsermittlung« und die Dokumentation, »1. ob eine Behinderung vorliegt oder einzutreten droht [und] 2. welche Auswirkung die Behinderung auf die Teilhabe der Leistungsberechtigten hat«.
ABBILDUNG 7 Indirekte und direkte Nutzung der ICF am Beispiel von Herrn M.
ICF-nah, ohne Kodierung
ICF-konkret, mit Kodierung
Herr M. ist in der Lage, mit sprachlichen Hinweisen seinen Beschäftigungsplatz entsprechend einzurichten.
d2102 Eine Einzelaufgabe unabhängig übernehmen Die einfache oder komplexe Aufgabe vorzubereiten, anzugehen und sich um die erforderliche Zeit und Räumlichkeit zu kümmern; eine Aufgabe allein ohne Hilfe anderer zu handhaben und zu bearbeiten
b1641 Das Organisieren und Planen betreffende Funktionen Mentale Funktionen, die das Zusammenfügen von Teilen zu einem Ganzen und das Systematisieren betreffen; diese mentale Funktion trägt dazu bei, eine methodische Vorgehens- oder Handlungsweise zu entwickeln
Herr M. kann durch verbale Hinweise zeitliche Abläufe erkennen und einhalten. Er kennt seinen individuellen Wochenplan mit den entsprechenden Terminen. Er kennt die Uhrzeit nicht. Er benötigt vor Terminen einen Hinweis auf die Uhrzeit.
b1140 Orientierung zur Zeit Mentale Funktionen, die sich im bewussten Gewahrsein von Wochentag, Datum, Tag, Monat und Jahr äußern
b1642 Das Zeitmanagement betreffende Funktionen Mentale Funktionen, die das Ordnen von Ereignissen in eine chronologische Reihenfolge und das Zuweisen von Zeiten zu Ereignissen und Aktivitäten betreffen
Herr M. benötigt entsprechende Informationen, um bestimmte Orte aufzusuchen.
e1552 Entwurf, Konstruktion sowie Bauprodukte und Technologien zur Wegefindung, für Wegeführungen und zur Bezeichnung von Stellen in privaten Gebäuden Produkte und Technologien für den Innen- und Außenbereich zur Wegeführung in privaten Gebäuden, die Menschen helfen, ihren Weg innerhalb und unmittelbar außerhalb von Gebäuden zu finden, und die Orte, die sie aufsuchen möchten, zu lokalisieren, wie Anzeigen in Schrift oder Braille, Größe der Korridore und Bodenoberflächen
Beide Varianten der Verwendung der ICF finden sich in den bisher bereits genutzten wie in den aktuellen BTHG-konformen »neuen« Instrumenten der Eingliederungshilfe. Die Instrumente werden im Kapitel »Instrumente zur Bedarfsermittlung in der Eingliederungshilfe« dargestellt.
Bevor auf die Kodierung mit der ICF eingegangen wird, ist darauf zu verweisen, dass die ICF eine ausschließlich die Gesundheitszustände einer Person abbildende Klassifikation ist. Die ICF
»deckt keine Umstände ab, die nicht mit der Gesundheit im Zusammenhang stehen. [.] Wenn »Menschen wegen ihrer ethnischen Zugehörigkeit, ihres Geschlechts, ihrer Religion oder anderer [.] Sachverhalte in der Ausführung von Aufgaben in ihrer gegenwärtigen, tatsächlichen Umwelt beeinträchtigt werden, sind [dies] keine mit der Gesundheit im Zusammenhang stehenden [Einschränkungen] der Partizipation [Teilhabe] im Sinne der ICF.« (WHO 2005, S. 13)
Das bedeutet, dass die ICF in solchen Fällen nicht genutzt werden sollte. Das heißt nicht, dass die Zustände nicht zu dokumentieren sind, nur dass es dazu anderer Grundlagen bedarf.
Körperfunktionen: »b« (body functions)
Körperstrukturen: »s« (body structures)
Aktivitäten und Partizipation: [Teilhabe] »d« (domains) - alternativ: »a« (activities) oder »p« (participation)
Umweltfaktoren: »e« (environmental factors)
Personfaktoren: »i« (individual personal factors)
Merkmalsbeschreibung Der Buchstabe als erster Teil eines Kodes verweist auf eine Komponente der ICF. Eine eindeutige Kodierung erfordert die Zuordnung von Ziffern zum Buchstaben. Ein Item wird in der ICF mit einer Buchstaben-Ziffernkombination kodiert. Wie bereits dargestellt, gibt es je nach Klassifikation mehrere Ebenen. Deshalb gibt es Kodes mit bis zu fünf Ziffern. Die Kodes bezeichnen ein definiertes Merkmal und sind damit Teil der einheitlichen und standardisierten Sprache der ICF.
Im Anhang 9 der ICF ist ein »Vorschlag für einen ICF-Datensatz für optimale und minimaleGesundheits-Informationssysteme oder -erhebungen« enthalten (WHO 2005, S. 181). Er ist die Grundlage der ICF-Checkliste 2.1 a (DRV Bund 2009, S. 2) Darin werden als Grundlage für die Einschätzung der Probleme bei allen Komponenten folgende Hinweise gegeben:
Bei der Komponente Umweltfaktoren können die Probleme als »Barrieren« bewertet werden. Es gibt aber auch die Möglichkeit, Umweltfaktoren als »Förderfaktoren« einzuschätzen (vgl. die Grundbegriffe zum Verständnis der ICF). Bei der Kodierung wird dann der Punkt zwischen der Bezeichnung für das Merkmal und der Ziffer für die Bewertung durch ein Plus-Zeichen ersetzt.
BEISPIEL Bei Herrn M. werden die beiden Möglichkeiten verdeutlicht:
Anforderung ist wie oben das selbstständige Einrichten des Arbeitsplatzes. Die Einschätzung des Problems bezieht sich auf
Eine Einzelaufgabe unabhängig übernehmen: d2102.2
Das Organisieren und Planen betreffende Funktionen: b1641.3
Für die sprachliche Unterstützung gibt es in der ICF keinen Kode. Sie kann aber als Umweltfaktor kodiert werden. Dann ist sie allerdings keine Barriere, sondern ein Förderfaktor:
Persönliche Hilfs- und Pflegepersonen: e340+3
Persönliche Hilfs- und Pflegepersonen werden in der ICF definiert als »Personen, die Dienstleistungen erbringen, welche erforderlich sind, um Personen bei ihren täglichen Aktivitäten, bei der Erhaltung und Durchführung der Arbeit am Arbeitsplatz, im Bildungs- / Ausbildungsbereich oder in anderen Lebenssituationen zu unterstützen« (WHO 2005, S. 133).
Im BTHG spielt die ICF-Komponente Aktivitäten und Partizipation [Teilhabe] für die Ermittlung des Unterstützungsbedarfs eine zentrale Rolle. Ihre neun Kapitel werden im BTHG Art. 1 § 118 als Lebensbereiche bezeichnet. Für das Instrument wird bestimmt:
»Das Instrument hat die Beschreibung einer nicht nur vorübergehenden Beeinträchtigung der Aktivität und Teilhabe in den folgenden Lebensbereichen vorzusehen:
1.Lernen und Wissensanwendung
2.Allgemeine Aufgaben und Anforderungen
3.Kommunikation
4.Mobilität
5.Selbstversorgung
6.Häusliches Leben
7.Interpersonelle Interaktionen und Beziehungen
8.Bedeutende Lebensbereiche
9.Gemeinschafts-, soziales und staatsbürgerliches Leben«
In der ICF selbst sind alle Merkmale zur Beschreibung von Aktivität und Teilhabe in einer einzigen Liste enthalten, »die alle Lebensbereiche umfasst (von elementarem Lernen oder...
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