1 - Inhaltsverzeichnis [Seite 4]
2 - Einleitung [Seite 7]
3 - Bedeutung der Buchführung [Seite 10]
4 - Gesetzliche Grundlagen der Buchführung [Seite 11]
5 - Was bedeutet Buchführungspflicht? [Seite 12]
6 - Aufgaben der Buchführung [Seite 13]
7 - Inventar [Seite 13]
8 - Bilanz [Seite 16]
9 - Aktivtausch [Seite 17]
10 - Passivtausch [Seite 17]
11 - Aktiv - Passiv - Mehrung [Seite 18]
12 - Aktiv - Passiv - Minderung [Seite 19]
13 - Buchungen mit Gewinnauswirkungen [Seite 20]
14 - Privatentnahmen [Seite 20]
15 - Privateinlagen [Seite 20]
16 - Eigenkapitalkonto [Seite 21]
17 - Einnahmen [Seite 21]
18 - Umsatzerlöse [Seite 21]
19 - Aktivierte Eigenleistungen [Seite 22]
20 - Bestandesveränderungen von Waren und Material [Seite 22]
21 - Aufwendungen [Seite 22]
22 - Gewinn [Seite 23]
23 - Warum muss jedes Unternehmen einen Gewinn erzielen? [Seite 26]
24 - Der Einfluss des Gewinns auf die Liquidität des Unternehmens [Seite 27]
25 - Wie erzielt ein Unternehmen einen Gewinn? [Seite 28]
26 - Produktzyklus [Seite 28]
27 - Rentabilitätsvorschau [Seite 30]
27.1 - Rentabilitätsvorschau Leistung L 1 [Seite 33]
27.2 - Rentabilitätsvorschau Leistung L 2 [Seite 35]
27.3 - Rentabilitätsvorschau Leistung L 3 [Seite 37]
27.4 - Rentabilitätsvorschau Leistung L 4 [Seite 39]
27.5 - Rentabilitätsvorschau L 5 [Seite 41]
27.6 - Rentabilitätsvorschau der Leistung L 6 [Seite 43]
27.7 - Rentabilität Leistung L 7 [Seite 45]
27.8 - Zusammenfassung der 7 Rentabilitätsvorschauen [Seite 47]
28 - Die Ermittlung des Kapitalbedarfs aus der Rentabilitätsvorschau [Seite 48]
28.1 - Berechnung der Liquidität [Seite 49]
28.2 - Analyse der Liquiditätsberechnung [Seite 50]
29 - Kosten- und Leistungsrechnung als Teil des erforderlichen Kontrollsystems [Seite 50]
30 - Aufgabe der Kosten- und Leistungsrechnung [Seite 50]
30.1 - Kosten [Seite 50]
30.2 - Aufwendungen [Seite 51]
30.3 - Nach dem 1. Geschäftsjahr ergibt sich folgende Gewinn- und Verlustrechnung [Seite 52]
31 - Kostenkategorien [Seite 53]
31.1 - Einzelkosten [Seite 53]
31.2 - Gemeinkosten [Seite 53]
31.3 - Fixkosten [Seite 54]
31.4 - variablen Kosten [Seite 54]
31.5 - Kosten mit einem Abfluss von liquiden Mitteln [Seite 54]
31.6 - Kosten ohne einen Abfluss von liquiden Mitteln [Seite 54]
32 - Erläuterungen zu der beigefügten Gewinn- und Verlustrechnung [Seite 55]
32.1 - Materialkosten [Seite 55]
32.1.1 - Rohstoffe [Seite 55]
32.1.2 - Hilfsstoffe [Seite 55]
32.1.3 - Betriebsstoffe [Seite 55]
32.1.4 - Kosten für Waren [Seite 55]
32.2 - Personalkosten [Seite 56]
32.3 - Exkurs zur Berechnung des Stundensatzes [Seite 56]
32.4 - Abschreibungen [Seite 57]
32.4.1 - Berechnung der Abschreibung eines PKWS nach Steuerrecht [Seite 57]
32.4.2 - Berechnung der Abschreibungen eines PKWS nach den betriebswirtschaftlichen Grundsätzen [Seite 58]
33 - Berechnung einer Maschinenstunde [Seite 59]
34 - sonstige betriebliche Kosten [Seite 59]
35 - Verteilung der Kosten auf die einzelnen Leistungen [Seite 61]
36 - Die Bedeutung der Kostenzurechnungsfunktionen [Seite 63]
37 - Deckungsbeitragsrechnung [Seite 63]
37.1 - Deckungsbeitrag Leistung L 1 [Seite 65]
37.2 - Deckungsbeitragsrechnung Leistung L 2 [Seite 66]
37.3 - Deckungsbeitragsrechnung L 3 [Seite 67]
37.4 - Deckungsbeitrag Leistung L 4 [Seite 69]
37.5 - Deckungsbeitrag Leistung L 5 [Seite 70]
37.6 - Deckungsbeitrag Leistung L 6 [Seite 71]
37.7 - Deckungsbeitrag L 7 [Seite 72]
38 - Abweichungsanalysen [Seite 73]
38.1 - Abweichungsanalyse der Leistung L 1 [Seite 74]
38.2 - Abweichungsanalyse Leistung L 2 [Seite 76]
38.3 - Abweichungsanalyse der Leistung L 3 [Seite 78]
38.4 - Abweichungsanalyse der Leistung L 4 [Seite 80]
38.5 - Abweichungsanalyse der Leistung L 5 [Seite 82]
38.6 - Abweichungsanalyse der Leistung L 6 [Seite 84]
38.7 - Abweichungsanalyse der Leistung L 7 [Seite 86]
39 - Auswirkungen der Abweichungen auf die Liquidität [Seite 87]
40 - Bilanz [Seite 88]
41 - Maßnahmen zur Steigerung des Gewinns [Seite 89]
42 - Gewinn- und Vwerlustrechnung nach den Maßnahmen [Seite 91]
43 - Die vorweg Kontrolle [Seite 93]
44 - Schluss [Seite 95]
Gewinn (S. 23-24)
Definition des Gewinn gem. § 4 Abs. 1 Satz 1 EStG i. V. m § 5 EStG
Gewinn ist der Unterschiedsbetrag zwischen dem Betriebsvermögen am Schluss des Geschäftsjahres und dem Betriebsvermögen am Schluss des vorangegangenen Geschäftsjahres, vermehrt um den Wert der Entnahmen und vermindert um den Wert der Einlagen, siehe dazu die Gewinnermittlung, gem. der G + V (Gewinn- und Verlustrechnung), gem. § 275 HGB i. V. m. § 5 EStG.
Im Steuerrecht ist nur entscheidend, dass der Unternehmer eine Gewinnerzielungsabsicht hat. Dies bedeutet, dass das Unternehmen einen Totalgewinn erzielen kann. Es ist ausreichend, wenn der Unternehmer innerhalb seines Bestehens einen Gewinn erzielt. Sofern davon auszugehen ist, dass das Unternehmen während seines Bestehens höhere Umsätze hat als Kosten und somit einen Gewinn erzielt, ist die Gewinnerzielungsabsicht nachgewiesen. Es ist zu beachten, dass im Steuerrecht nicht gefragt wird, ob die Aufwendungen angemessen sind. Es wird nicht danach gefragt, ob die getätigten Aufwendungen zu einem entsprechenden Umsatz führen und durch den erzielten Umsatz die Aufwendungen bezahlt werden können.
Beispiel:
Das Unternehmen kauft Waren für € 10.000,00 ein und der zu erwartende Verkaufserlös der Waren beträgt nur € 9.500,00. Auch wenn bei diesem Geschäft mit einem Verlust gerechnet werden muss, handelt es sich um Betriebsausgaben i. S. d. § 4 Abs. 4 EStG. Im Steuerrecht gibt es nur die Abgrenzung von Betriebsausgaben, gem. § 4 Abs. 4 EStG und Privataufwendungen i. S. d. § 12 EStG. Für Kapitalgesellschaft gibt es keine Privataufwendungen, wie bei einem Einzelunternehmen und Personengesellschaften. In diesem Fall dürfen diese Aufwendungen den Gewinn der Kapitalgesellschaft nicht mindern, sondern werden aus dem versteuerten Gewinn bezahlt. Somit ist festzustellen, dass das Ziel der Gewinnmaximierung nur mit der Buchführung nach dem Steuerrecht nicht erreicht werden kann. Denn die Angemessenheit der Aufwendungen wird im Steuerrecht nicht geprüft. Dies ist Aufgabe der Kosten- und Leistungsrechnung. Die Buchführung ist durch eine Kosten- und Leistungsrechnung zu ergänzen.
Neben der Frage der Betriebsausgaben und der Betriebseinnahmen ist die Frage der Bewertung der Vermögensgegenstände, sowie Bilanzierungswahlrechte für die Ermittlung des steuerlichen Gewinns zu beachten. Die Bewertung ist in § 252 HGB i. V. m. § 5 und 6 EStG geregelt. Je höher der steuerliche Gewinn einer Personengesellschaft ist, je höher ist die Steuerzahlung. Somit haben der Unternehmer und der Steuerberater das Ziel, den steuerlichen Gewinn des Unternehmens und die Vermögensgegenstände so niedrig wie möglich auszuweisen. Außerdem sollte der steuerliche Gewinn möglichst konstant ausgewiesen werden, weil die Steuerzahlung aufgrund des progressiven Verlaufs absolut und relativ höher ist. Bei einem Gewinn von € 50.000,00 fallen € 10.825,59 Einkommensteuern und Solidaritätszuschlag.