Schweitzer Fachinformationen
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G. van Kaick, G. Schmidt
Es gibt folgende Möglichkeiten, sich in der Ultraschalldiagnostik zu qualifizieren (? Abb. 1.1):
im Rahmen der Facharztweiterbildung,
außerhalb der Facharztweiterbildung; entweder
durch eine ständige bzw. begleitende Tätigkeit in der Sonografie oder
durch die Teilnahme an Ultraschallkursen.
Übersicht über Qualifikationsmöglichkeiten und Anforderungen.
Abb. 1.1
Das vorliegende Buch soll den Qualifikationsweg über Ultraschallkurse unterstützen und begleiten. Ultraschallkurse wurden in den 70er Jahren eingeführt. Ein entscheidender Beweggrund für das Entstehen der Kurse war das Interesse der niedergelassenen Kollegen, diese damals neue Untersuchungsmethode zu erlernen.
In den späten 70er und frühen 80er Jahren umfasste die Kursausbildung einen Grund- und Aufbaukurs von jeweils 5 Tagen. Die Theorie wurde durch praktische Übungen ergänzt. Die KBV-Richtlinien von 1985 erweiterten diese Ausbildung um einen Abschlusskurs von 3 Tagen. Außerdem hatten die Teilnehmer den Nachweis über die Durchführung von 400 sonografischen Untersuchungen und deren Dokumentationen bei dem Kursleiter des Abschlusskurses zu erbringen.
Dies waren die Voraussetzungen, um bei der regionalen KV einen Antrag auf Genehmigung zur Abrechnung von Leistungen der Ultraschalldiagnostik stellen zu können. Die betreffende KV fordert bis heute die Vorlage von 40 in Bild und Text dokumentierten sonografischen Untersuchungen. Wenn diese Dokumentationen einwandfrei waren, lud die KV den Antragsteller zu einem Kolloquium ein.
Den Experten der Deutschen Gesellschaft für Ultraschalldiagnostik (DEGUM) war sehr früh bewusst, dass die stark untersucherabhängige sonografische Diagnostik einer besonderen Qualitätskontrolle bedarf. Die DEGUM engagierte sich bereits in den 70er Jahren für die Qualifikation von Ärzten, die Ultraschallkurse durchführen, sog. Seminarleitern. Wer von der DEGUM als Seminarleiter anerkannt sein wollte, musste sich bestimmten Prüfungen unterziehen. Der DEGUM-Seminarleiter wurde bald zu einem Begriff für qualifizierte Ultraschalllehrer. Diese Seminarleiter bzw. die von ihnen durchgeführten Seminare wurden in der Regel von den regionalen KVen und Ärztekammern ohne Einschränkung anerkannt.
Die Richtlinien von 1985 sahen neben der Ausbildung über die Ultraschallkurse auch eine Ausbildung in Kliniken und größeren Praxen vor. Voraussetzung war eine 4-monatige ganztägige oder 24-monatige begleitende Tätigkeit in der Sonografie, wobei für die Abdominaldiagnostik mindestens 400 Untersuchungen durchzuführen waren. Voraussetzung war ferner, dass der Ausbilder durch die KV anerkannt war.
Die Sonografie hat sich in den letzten beiden Jahrzehnten weiterhin in starkem Maße quantitativ und qualitativ entwickelt. Sie ist heute in fast allen medizinischen Fachbereichen ein wesentlicher Teil der Diagnostik; entsprechend hat sich die Indikationsstellung vervielfältigt. Nicht zuletzt hat die Ultraschallgerätetechnik große Fortschritte gemacht. Daher wurde es erforderlich, die KBV-Richtlinien den genannten Entwicklungen anzupassen.
Grundtendenz der KBV-Richtlinien von 1993 und der Ultraschall-Vereinbarung vom 31.10.2008 in der Fassung vom 15.10.2010 ist die noch stärkere Verankerung der sonografischen Qualifikation in die Weiterbildung (? Abb. 1.1). So heißt es in § 4 der Ultraschall-Vereinbarung:
§ 4
Erwerb der fachlichen Befähigung nach der Weiterbildungsordnung
Die fachliche Befähigung für die Ausführung und Abrechnung von Leistungen der Ultraschalldiagnostik in einem Anwendungsbereich gilt als nachgewiesen, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt und durch die Vorlage von Bescheinigungen nach § 14 (Urkunde über die Berechtigung zum Führen der entsprechenden Gebiets- oder Facharztbezeichnung, Zeugnisse von dem anleitenden Arzt über die nach § 4 Buchstabe b selbständig durchgeführten Ultraschalluntersuchungen) nachgewiesen werden:
Berechtigung zur Durchführung von Leistungen der Ultraschalldiagnostik nach dem für den Arzt maßgeblichen Weiterbildungsrecht.
Selbständige Durchführung von Ultraschalluntersuchungen nach Anlage I Spalte 3 (z.B. 400 B-Modus-Sonografien von Abdomen und Retroperitoneum einschließlich Nieren) unter Anleitung. Die Anleitung hat bei einem nach § 8 Buchstabe b oder c in der Ultraschalldiagnostik qualifizierten Arzt stattzufinden.
Dieser Passus unterstreicht, dass die im Rahmen der Weiterbildung erlernte Ultraschalldiagnostik, die durch entsprechende Zeugnisse belegt ist, in der Regel keine weiteren Kontrollen durch die regionalen Kassenärztlichen Vereinigungen erfordert.
Nur wenn begründete Zweifel am Zeugnis oder den vorgelegten Bescheinigungen auftreten, ist die Sonografiekommission berechtigt, ein Kolloquium zu verlangen. Ansonsten gilt die fachliche Befähigung als nachgewiesen. Einschränkend muss aber hier vermerkt werden, dass die sonografischen Aktivitäten während der Weiterbildungszeit in den vorgelegten Zeugnissen detailliert erklärt werden müssen. Dies gilt vor allem für Fachbereiche, in denen mehrere sonografische Schwerpunkte möglich sind, wie z.B. für die Innere Medizin mit gastroenterologischer, kardiologischer oder angiologischer Ausrichtung. Gleiches gilt für die Bereiche der Chirurgie, Radiologie, Pädiatrie usw.
Wird die Qualifikation für die Sonografie außerhalb der Facharztweiterbildung erworben, gelten die §§ 5 und 6 der Ultraschall-Vereinbarung. In § 5 heißt es:
§ 5
Erwerb der fachlichen Befähigung in einer ständigen Tätigkeit
Soweit eine fachliche Befähigung in einem Anwendungsbereich nicht nach § 4 nachgewiesen wird, kann diese durch eine ständige Tätigkeit erworben werden. Dabei sind die folgenden Voraussetzungen zu erfüllen und durch die Vorlage von Bescheinigungen nach § 14 nachzuweisen:
Mindestens 18-monatige ganztägige oder entsprechende teilzeitliche Tätigkeit in einem Fachgebiet, dessen Kerngebiet den jeweiligen Anwendungsbereich bzw. das jeweilige Organ / die jeweilige Körperregion umfasst.
Selbständige Durchführung von Ultraschalluntersuchungen nach Anlage I Spalte 4 unter Anleitung. Die Anleitung hat bei einem nach § 8 Buchstabe b oder c qualifizierten Arzt stattzufinden.
Erfolgreiche Teilnahme an einem Kolloquium nach § 14 Abs. 6 nach Erfüllung der vorgenannten Voraussetzungen.
Für den Bereich Abdomen und Retroperitoneum einschließlich Nieren sind mindestens 400 Untersuchungen gefordert....
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