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Immanuel Kant gilt - sicherlich zu Recht - als einer der wichtigsten Philosophen in der Geschichte der westlichen Philosophie. Neben seinen einflussreichen Werken wie den drei Kritiken oder der Grundlegung zur Metaphysik der Sitten gibt es eine große Menge weiterer veröffentlichter und unveröffentlichter Texte. Sein Werk erstreckt sich dabei nicht nur auf die wichtigsten Bereiche der Philosophie, sondern enthält auch Beiträge zur Naturwissenschaft. Da man in einer kurzen Einführung nicht alle diese Texte und Themen behandeln kann, konzentrieren wir uns hier auf die drei Kritiken und die Grundlegung zur Metaphysik der Sitten. Das Ziel besteht darin, zentrale Ideen dieser Werke verständlich zu machen und zugleich ihren Zusammenhang zu beleuchten. Der übergreifende Zusammenhang besteht unserer Meinung nach in dem Gedanken, dass die für den Menschen grundlegenden geistigen Handlungen Phänomene sind.
ist dabei ein Kunstwort, das bei Kant selbst nicht vorkommt und erst sehr viel später in der Philosophie gebildet wurde. Herleiten lässt es sich vom Begriff der Norm - dem Maßstab, dem eine Sache im besseren Fall entspricht oder den sie im schlechteren Fall verfehlt. Als normativ lassen sich aber auch die geistigen Aktivitäten des Menschen verstehen, insofern es Maßstäbe dafür gibt, ob sie gelingen oder fehlschlagen. Dieses Verständnis von Normativität spiegelt sich in Kants Erklärung der fundamentalen menschlichen Fähigkeiten wider, die beim Erkennen, Handeln und Beurteilen schöner Gegenstände zum Einsatz kommen. Seine grundlegend neue Einsicht besteht darin, dass sich diese geistigen Fähigkeiten des Menschen nur anhand der mit ihnen verbundenen normativen Maßstäbe erläutern lassen, nach denen sie richtig oder falsch ausgeführt werden. Diese faszinierende Theorie der Normativität des menschlichen Geistes bildet das zentrale Motiv, aus dem wir Kants Werke der kritischen Periode hier verständlich machen wollen.
Den Analysen seiner Werke sind drei Kapitel gewidmet (Kap. 3-?5); außerdem bietet das zweite Kapitel eine Übersicht über Kants Leben und intellektuelle Entwicklung, während das sechste Kapitel einen Blick auf offene Interpretationsfragen wirft. Aber zunächst soll der Gedanke der Normativität, der Kants Unternehmen anleitet, in den folgenden Absätzen näher in den Blick genommen werden.
Verweise und die Fundorte von Zitaten werden - wie es bei Kant gängig ist - nach der Seitenzählung der Akademie-Ausgabe angegeben, die auch in den meisten anderen Kant-Ausgaben in der Randspalte vermerkt ist. Die Klammer nach einem Zitat enthält eine im Literaturverzeichnis aufgeschlüsselte Abkürzung für das Werk, dem das Zitat entstammt, dann die Bandnummer und die Seitenzahl der Akademie-Ausgabe. Eine Ausnahme bilden jedoch Stellenangaben in der Kritik der reinen Vernunft, diese werden nach der ersten (A) und zweiten Auflage (B) wiedergegeben. Doppelte Anführungszeichen benutzen wir, um Zitate zu kennzeichnen, einfache Anführungszeichen vor allem, um einen neuen Begriff Kants hervorzuheben.
Nach Kant verfügt der menschliche Geist über verschiedene Vermögen, die wir im Erkennen, Handeln oder im ästhetischen Beurteilen ausüben. In seiner Einteilung sind das der Verstand, durch den wir die Natur erkennen, die Urteilskraft, die eine besondere Rolle bei Urteilen über das Schöne spielt, und die Vernunft, die es in zwei fundamentalen Formen gibt: mit der Vernunft bilden wir abstrakte Ideen z.B. von Gott oder auch einer unsterblichen Seele und mit der Vernunft wählen wir unsere Handlungen und erfassen zudem das oberste moralische Prinzip. Kants neuer Ansatz besteht nun darin, dass er allen diesen Fähigkeiten - die Kant übergreifend als bezeichnet und der Sinnlichkeit gegenüberstellt (KU 5:179) - eine eigene zuspricht, in denen ihre Normativität zum Ausdruck kommt. Von einer Gesetzgebung spricht Kant dabei deshalb, weil ein Prinzip vorgegeben wird, dem wir folgen müssen, um das Vermögen richtig auszuüben. Entscheidend ist dabei, dass diese Prinzipien nicht aus der Erfahrung stammen, sondern diese erst ermöglichen. Kant bezeichnet sie als , weil sie der Erfahrung vorausgehen - sie lassen sich als die Bahnen verstehen, in denen wir der Welt allererst begegnen. Ermitteln lassen sie sich nur durch philosophisches Nachdenken - und dies ist das Ziel, das Kant mit seinen drei Kritiken vor Augen steht. Das Verfahren, durch das festgestellt werden soll, worin die Gesetzgebungen der Vermögen bestehen und welche apriorischen Prinzipien von ihnen vorgeben werden, bezeichnet Kant dabei als (KU 5:179).
Betrachtet man Kants kritisches Projekt etwas näher, so geht es in allen drei Teilen darum, Ansprüche auf die Allgemeingültigkeit von Urteilen anhand der Gesetzgebungen der Vermögen und ihrer Prinzipien zu verteidigen. So beruht die Gesetzgebung des Verstandes auf den sogenannten Kategorien - allgemeinen Begriffen, ohne die eine einheitliche Erfahrung der Natur nicht zustande kommt. Nur wenn wir uns auf die Kategorien stützen, können wir nach Kant Aussagen über die Natur aufstellen, die auch objektiv gültig sind (KU 5:178). Demgegenüber richtet sich die Gesetzgebung der Vernunft auf praktische Urteile, durch die wir unseren Willen bestimmen. So sind wir durch die Vernunft befähigt, unser Handeln an für alle Menschen gültigen zu orientieren. In diesem Sinn behauptet Kant, dass die Vernunft für unseren Willen gesetzgebend ist und mit dem ein für unser aller Handeln gültiges Gesetz liefert (KU 5:176, 178). Die Gesetzgebung der Urteilskraft ist dagegen von besonderer Gestalt, da sie sich auf das Prinzip der Zweckmäßigkeit stützt, das eine Reihe von verschiedenen Funktionen erfüllt. Deutlich tritt der Anspruch auf Allgemeingültigkeit aber bei Urteilen über das Schöne hervor, für die wir die Zustimmung anderer einfordern.
In allen diesen Fällen resultieren aus den Gesetzgebungen Kriterien, durch die Ansprüche auf Allgemeingültigkeit in verschiedenen Bereichen unseres Denkens und Handelns gerechtfertigt werden können. So kann ein Anspruch auf eine allgemeingültige Erkenntnis der Natur erhoben werden, der sich durch auf dem Verstand beruhende Kriterien rechtfertigen lässt. Es können aber auch Ansprüche auf die Allgemeingültigkeit der Lust am Schönen erhoben werden, die wir durch Rekurs auf Kriterien legitimieren können, die der Urteilskraft entstammen. Außerdem können Ansprüche auf allgemeingültige Gesetze des Handelns erhoben werden, die durch ein auf der Vernunft beruhendes Kriterium begründbar sind. Aufgrund dieser Ansprüche auf Allgemeingültigkeit und der sie rechtfertigenden Prinzipien sprechen wir von einem Verständnis von Normativität bei Kant, das auf der Gesetzgebung der Erkenntnisvermögen basiert.[1]
Man muss jedoch beachten, dass Kant auch über ein engeres Verständnis von Normativität verfügt, das in der praktischen Vernunft zuhause ist. Dass der Moral eine eigenständige Form der Normativität zukommt, zeigt sich daran, dass lediglich in ihrem Bereich ein ausdrückliches vorkommt. Da wir nach Kants Moralphilosophie dazu verpflichtet sind, dem Moralgesetz zu folgen, begehen wir einen besonders schwerwiegenden Fehler, wenn wir ihm zuwiderhandeln. Während wir lediglich nicht zu Erkenntnissen gelangen, wenn wir die Kategorien nicht anwenden, wird uns ein Verstoß gegen das moralische Gesetz im Bereich des Handelns als Schuld zugerechnet. Dennoch haben wir es auch hier mit einer Gesetzgebung zu tun, die auf einem apriorischen Prinzip eines (hier: handlungsbezogenen) Erkenntnisvermögens beruht. Das Spezifische der Gesetzgebung der praktischen Vernunft besteht jedoch darin, dass sie ein Sollen begründet.
Im Folgenden fächern wir Kants Positionen in der theoretischen und praktischen Philosophie sowie in der Ästhetik anhand der Gesetzgebungen der Vermögen von Verstand, Vernunft und Urteilskraft auf. Wir kommen dabei immer wieder auf die Leitidee zurück, stellen aber auch die Grundbausteine von Kants Auffassungen in der Erkenntnistheorie, Moralphilosophie und der Theorie des Schönen eingehend vor.
Für Hinweise zu einzelnen Kapiteln danken wir sehr herzlich Claudia Blöser, Achim Brosch und Fabian Burt, für Hilfe...
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