Schweitzer Fachinformationen
Wenn es um professionelles Wissen geht, ist Schweitzer Fachinformationen wegweisend. Kunden aus Recht und Beratung sowie Unternehmen, öffentliche Verwaltungen und Bibliotheken erhalten komplette Lösungen zum Beschaffen, Verwalten und Nutzen von digitalen und gedruckten Medien.
Stehst du oft ratlos vor den Regalen der Drogerie? Vertraust du den aussichtsreichen Werbeslogans, die dir strahlend schöne Haut, porentiefe Reinheit, einen faltenfreien Teint ohne Pickel und Mitesser versprechen? Liest du, was hinten auf den Verpackungen deiner Pflegeprodukte steht? Oder besser gesagt: verstehst du es?
Shenja Garderentlarvt fragwürdige Verkaufsargumente der Kosmetikindustrieund zeigt dir, worauf es tatsächlich ankommt, wenn du direine milde und wirksame Hautpflegeroutinezusammenstellen willst. Von der Reinigung, über Pflege bis hin zu Sonnenschutz, obInhaltsstoffe, Funktionsweisen oder Anwendungsgebiete- dieses Buch liefert denDurchblick im Skincare-Dschungel.
ob Rötungen, Pickel oder Pigmentflecken:die richtigen Inhaltstoffe für alle Bedürfnisse erforscht oder erfunden:Hautpflege-Mythen und was dahintersteckt mit praktischemGuide für den Drogerie-Besuch
Creme oder Serum, Reinigungsgel, -schaum oder -milch, chemische oder mechanische Peelings, mineralischer oder chemischer Sonnenschutz? Kollagen, Hyaluronsäure, Retinol, Vitamin C, Niaciamid, AHA oder BHA? Das Angebot auf dem Skincare-Markt ist riesig, und lässt uns Verbraucher*innen oft mit Fragen zurück:Verstopfen bestimmte Inhaltsstoffe die Poren? Ist Naturkosmetik besser für die Haut? Bekomme ich einen Vitamin-D-Mangel, wenn ich Sonnencreme benutze? Wirken Anti-Aging-Produkte wirklich gegen Falten?Brauche ich unterschiedliche Gesichtscremes für tagsüber und nachts?Für Drogistin Shenja Garder sind dieAufklärung geläufiger Mythenrund ums Thema Hautpflege, dasAufdecken zweifelhafter Werbeversprechenund dieWissensvermittlung in Bezug auf kosmetische Inhaltstoffe und ihre Wirkweisenein Anliegen.
Das Kleingedruckte auf der Verpackung richtig einordnen
Auf dem Etikett eines Hautpflegeprodukts bzw. manchmal auch auf dessen Umverpackung aus Pappe findest du viele verschiedene Informationen. Beispiele dafür sind Anwendungshinweise, Inhaltsstoffe oder die Haltbarkeit des Produkts. Leider ist das wenigste davon selbsterklärend, deshalb habe ich mich dafür entschieden, dem Kleingedruckten ein ganzes Kapitel zu widmen.
Die INCI-Liste
Aus welchen Inhaltsstoffen ein Produkt besteht, findet man in den meisten Fällen auf der Rück- beziehungsweise Unterseite. Ich habe die INCI (International Nomenclature of Cosmetic Ingredients) ja schon im ersten Kapitel erwähnt: Sie gibt Aufschluss über die Zusammensetzung des Produkts und in gewisser Weise auch über die Mengenverteilung der Inhaltsstoffe. Letztere werden in absteigender Reihenfolge nach dem Begriff "ingredients" aufgelistet. Der Stoff, der ganz am Anfang der Liste aufgeführt wird, weist die höchste Konzentration im Produkt auf. Jedoch sollte man das keinesfalls missverstehen, da Rohstoffe, deren Konzentration einen oder weniger Prozent betragen, in beliebiger Reihenfolge deklariert werden dürfen. Und es kommt auch gar nicht so selten vor, dass Inhaltsstoffe mit den gleichen Konzentrationen innerhalb der Formulierung vorzufinden sind.
Die Angabe der Inhaltsstoffe ist verpflichtend, jedoch nicht immer direkt auf der Verpackung zu finden, wenn das Produkt zum Beispiel zu klein ist. Dann ist es erlaubt, diese Informationen in einem Beiheft oder der Umverpackung anzugeben.
Sehen wir uns eine solche INCI-Liste doch einmal gemeinsam an:
Das sind Informationen, die man anhand der aufgelisteten Inhaltsstoffe durchaus für sich nutzen kann. Was wir nicht genau wissen? Wie hoch die Konzentration der jeweiligen Rohstoffe ist. Manchmal wird auf der Website die Einsatzkonzentration bestimmter Stoffe transparent kommuniziert, weshalb es sich oft lohnt, auch mal im Internet vorbeizuschauen.
Gut zu wissen
Manche Marken werben auf ihren Hautpflegeprodukten gern mit sogenannten "Komplexen" und verweisen auch auf gewisse Konzentrationen. Jedoch bestehen jene Komplexe, wie der Name schon sagt, oft aus mehreren Bestandteilen, weshalb eine genaue Einschätzung zur tatsächlichen Einsatzkonzentration eines bestimmten Rohstoffs schwierig ist. Anhand der Inhaltsstoffliste lässt sich natürlich auch festmachen, was in einem Produkt nicht drin ist. Das ist vor allem für Allergiker*innen von enormer Wichtigkeit.
Die Haltbarkeit von Kosmetika
Grundsätzlich sind kosmetische Mittel ungeöffnet mindestens 30 Monate haltbar - sofern sie kein Mindesthaltbarkeitsdatum aufweisen. Tragen sie kein MHD, dann findet sich ein kleines Tiegelsymbol auf der Verpackung. Das bedeutet, dass das Produkt nach dem Öffnen innerhalb von sechs Monaten aufgebraucht werden sollte.
Dabei handelt es sich jedoch nur um eine Empfehlung. Falls das Produkt noch gut riecht, Öl und Wasser sich nicht getrennt haben und es sich nach wie vor problemlos anwenden lässt, kann man es natürlich weiterhin nutzen.
Bei Sonnenschutzmitteln sollte unbedingt auf das Mindesthaltbarkeitsdatum geachtet werden, da deren Schutzleistung extrem von der Stabilität der enthaltenen Stoffe abhängt. Nach Ablauf des MHD kann der angegebene Schutz nicht mehr garantiert werden.
Die Füllmenge
Dass die enthaltene Menge eines Produkts auf der Verpackung zu finden ist, ist wahrlich nichts Neues, jedoch gibt es auch hier ein paar zusätzliche Informationen für die Kundschaft. Es ist durchaus erlaubt, dass ein Produkt weniger Inhalt beherbergt als angegeben. Die Fertigpackungsverordnung legt nämlich fest, dass es beim Abfüllen von Erzeugnissen gewisse Minusabweichungen geben darf.
Zulässige Minusabweichungen lt. § 9 FpackV
Nennfüllmenge QN
in g oder ml
in % von QN
5 bis 50
9
/
50 bis 100
4,5
100 bis 200
200 bis 300
300 bis 500
3
Kauft man beispielsweise ein Produkt mit einer Mengenangabe von 100 Milliliter, dann ist es entsprechend zulässig, dass es nur 95,5 Milliliter enthält. Viele Hersteller nutzen auch gern das e-Symbol auf ihrer Verpackung, um auf abweichende Füllstände hinzuweisen.
Weitere Angaben auf den Verpackungen:
Neben den verpflichtenden Angaben finden sich auch manchmal Infos zur Lagerung, dem pH-Wert oder ob ein Produkt vegan, also ohne tierische Inhaltsstoffe, ist.
Sehr oft finden sich sogenannte Selbstbewertungen auf Kosmetikprodukten, etwa jene, dass 88 Prozent der Tester*innen nach vierwöchiger Anwendung des Produkts ihren Teint als ebenmäßiger und strahlender einschätzen. Solche Selbstbewertungen haben eine große Tücke: Sie sind subjektiv, also nicht messbar. Außerdem werden selten Angaben zum Ablauf der Bewertungen gemacht. Wussten die Personen, um welches Produkt es sich handelt und was es bewirken soll? Gab es ein Referenzprodukt? In diesen Fällen kann ein Placeboeffekt nicht ausgeschlossen werden, weshalb man solche Selbstbewertungen lieber mit einem Augenzwinkern betrachten sollte.
Mythen-Check
"Clean Beauty"
Während in der Kosmetikwelt alte Trends scheinbar verschwinden, werden sie von neuen abgelöst oder einfach durch andere Namen ersetzt. Ähnlich verhält es sich mit "Clean Beauty".
Das Oxford Dictionary gibt zu clean (dt. sauber) folgende Erklärungen vor: not dirty (dt. nicht dreckig) sowie not harmful (dt. nicht schädlich). Produkte mit dem Clean Beauty Label werben oftmals damit, auf bestimmte oder gar "giftige" Inhaltsstoffe wie Parabene oder Sulfate zu verzichten - ganz unabhängig davon, ob diese Substanzen überhaupt in der jeweiligen Produktkategorie normalerweise Verwendung finden. Dadurch wird impliziert, dass mit anderen Produkten etwas nicht stimmt oder diese nicht sicher seien. In diesem Zusammenhang fällt oftmals der Begriff "Fear Mongering" - zu deutsch: Panikmache.
Wichtig zu wissen: Für jedes kosmetische Mittel in der EU muss eine Sicherheitsbewertung samt toxikologischen Informationen zu den einzelnen Rohstoffen vorliegen. Zudem müssen die fertigen Produkte auf ihre mikrobiologische, chemische und physikalische Beschaffenheit geprüft werden - das nennt sich Good Manufacturing Practice (GMP) und ist Standard. Außerdem werden in der Kosmetikverordnung (KVO) maximale Einsatzkonzentrationen für bestimmte Inhaltsstoffe wie zum Beispiel UV-Filter oder Konservierungsstoffe festgelegt. Laut § 26 LFGB (Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch) ist es auch verboten, gesundheitsschädliche Kosmetika auf den Markt zu bringen.
Kosmetische Mittel sind also vom Gesetzgeber klar definiert und hinsichtlich ihrer Sicherheit streng reguliert. Außerdem veröffentlicht die Europäische Kommission bezüglich bestimmter Themen sehr regelmäßig Empfehlungen...
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