Schweitzer Fachinformationen
Wenn es um professionelles Wissen geht, ist Schweitzer Fachinformationen wegweisend. Kunden aus Recht und Beratung sowie Unternehmen, öffentliche Verwaltungen und Bibliotheken erhalten komplette Lösungen zum Beschaffen, Verwalten und Nutzen von digitalen und gedruckten Medien.
Wer plötzlich oder auch allmählich in die Situation einer Pflegebedürftigkeit kommt, sei es als Angehöriger oder selbst Betroffener, fühlt sich häufig überfordert und alleingelassen. Viele geben an, sich zuvor nicht mit der Thematik rund um die Versorgung und Pflege befasst zu haben. Viele Begriffe, Voraussetzungen und Regularien sind unbekannt und undurchsichtig. Teil- und Falschwissen sind weit verbreitet. Daher braucht es leicht zugängliche und qualitativ hochwertige Beratung in der Pflege.
Schon seit 2009 besteht ein gesetzlicher Anspruch auf eine kostenlose Pflegeberatung. Im Rahmen des Pflegeneuausrichtungsgesetzes (PNG) von 2013 wurden sogenannte »Beratungsgutscheine« beschlossen. Im Pflegestärkungsgesetz II1 sollte dieser Anspruch durch eine zeitnahe und neutrale Beratung nachhaltig gestärkt werden. Änderungen und Neuerungen in der Pflegeberatung ergeben sich durch die Pflegereformen aus den Jahren 2021 und 2023.
Abb. 1: Zeitliche Entwicklung der Pflegeberatung im Rahmen der gesetzlichen Pflegeversicherung.
Die Pflegekassen finanzieren seit 2017 verpflichtend kostenfreie Schulungen und Kurse für pflegende Angehörige und Interessierte. Diese Kurse werden zunehmend in Form von (Video-)Schulungen durchgeführt ( Kap. 4). Veranstalter der Schulungen können unabhängige Beratungsstellen, selbstständige Pflegeberater*innen und Pflegestützpunkte sein, aber auch ambulante Pflegedienste.
Durch das Entlassmanagement im Krankenhaus gem. § 39 SGB V sollen ebenfalls Beratungs- und Versorgungslücken geschlossen werden. Im Bereich der Stärkung von Palliativer Versorgung haben Hospizvereine die Beratungsaufgabe gem. § 39 SGB V erhalten. Durch gezieltes Netzwerken können hier sicher Synergien genutzt und so die Beratungsqualität für alle Betroffenen angehoben werden.
Beratungen im Gesundheits- und Pflegebereich finden durch zahlreiche Anbieter und Leistungsträger statt, beispielsweise direkt durch Mitarbeiter*innen der Krankenund Pflegekassen, Wohlfahrtsverbände, Pflege- und Seniorenstützpunkte, Beratungs- und Koordinationsstellen, Seniorenverbände sowie durch Ärzte, Sozialarbeiter, Pflegefachkräfte usw. Es scheint also, dass es genügend Angebote zur Beratung in der Pflege gibt. Die unterschiedlichen Bezeichnungen einzelner Beratungsangebote können aber verwirrend wirken: Wer berät wen wann und zu was?
Abb. 2: Chaos in der Beratungslandschaft: Wer berät wen zu welchen Themen?
Auf dem »Markt« der Pflegeberatung hat sich in den letzten Jahren viel getan. Themen und Angebote werden immer umfangreicher und komplexer, immer mehr Menschen werden pflegebedürftig und der Bedarf an strukturierter Beratung in den unterschiedlichen Stadien der Versorgung steigt. Mit einer einmaligen Beratung ist es nicht getan. Verändert sich die Situation bedarf es einer erneuten Beratung.
Info
Sowohl die Pflegeberater*innen als auch Beratungsstellen geben an, dass die Sichtbarkeit der Beratungsangebote weiter gestärkt werden muss. Nur selten wird über Themen wie Digitalisierung, Prävention und Gesundheitsförderung gesprochen im Rahmen der Pflegeberatung nach § 7 a SGB XI gesprochen.*
* Vgl. IGES (2023) Evaluations-Studie zur Pflegeberatung www.iges.com
Ohne spezielle Pflegeberater*innen würde die Beratung in der Pflege nebenher durchgeführt werden. Trotzdem kann eine einzelne Beratungsperson die Komplexität der Gesundheits- und Versorgungsstrukturen nicht vollumfänglich behandeln und es bedarf zu bestimmten Themengebieten weiterer Experten. Vor allem im Bereich der pflegebedürftigen Kinder und Jugendlichen haben sich Pflegeberater*innen spezialisiert. Besondere Krankenheitsformen und Lebenssituationen mit Geschwisterkindern, Schulen und Fördereinrichtungen brauchen zusätzliches Fachwissen.
Die Kernfrage der Beratung lautet: Welches Ziel hat die Beratung und wie kann es erreicht werden?
Und weitere Fragen kommen hinzu:
Welche Beratungsstelle übernimmt welche Beratung?
Wer bezahlt die Beratung oder muss vom Beratungsklienten doch selbst gezahlt werden?
Welche Themen werden bei der Beratung angesprochen?
Wie lange dauert es, bis die Beratung stattfindet?
Wie lange dauert die Beratung selbst?
Wer darf oder muss anwesend sein?
Wie häufig darf oder muss eine Beratung erfolgen?
Kommt die Beratungsperson ins Haus oder müssen sich die Ratsuchenden selbst auf den Weg machen?
All diese Fragen treiben die Ratsuchenden um und können nicht pauschal beantwortet werden. Im Rahmen der Sozialleistungen gibt es vielfache Leistungen auf Beratung und Auskunft, die primär mit der pflegerischen Versorgung nichts zu tun haben, die jedoch auf die individuelle Versorgungssituation Einfluss nehmen. Daher ist es sinnvoll, auf die weiteren Unterstützungsangebote verweisen zu können, z. B. die Schuldnerberatung und Suchtberatung gem. § 16 SGB II, die Beratung bei Grundsicherung für Arbeitssuchende gem. § 1 SGB II, die Beratung von Menschen mit Behinderung gem. § 33 SGB IX. Die entsprechenden Beratungsstellen sind häufig in der Stadtverwaltung (z. B. Sozialamt, Grundsicherungsamt) oder dem Landratsamt ansässig. Letztlich klärt die Art der Beratung die Finanzierungsmöglichkeit und die entsprechenden Inhalte der Beratung. Deshalb ist eine Übersicht der möglichen Beratungen innerhalb der Pflege sinnvoll ( Tab. 1).
Tab. 1: Übersicht über Beratungsmöglichkeiten in der Pflege
Versicherte, Angehörige und Vertrauenspersonen
Mitarbeiter*innen von Hospizvereinen
Bewohner*innen von vollstationären Pflegeeinrichtungen
Menschen mit Behinderung in Einrichtungen der Eingliederungshilfe
Mitarbeiter*innen der Pflegeeinrichtung
Kooperationspartner
Medizinisch-pflegerische Versorgung und Betreuung
Angebote der Sterbebegleitung
Mögliche Notfallsituationen
Fallbesprechung mit behandelndem Arzt
Antragsteller*innen für Pflegebedürftigkeit gem. § 14 SGB XI und deren Angehörige
(freiberufliche) Pflegefachkräfte mit entsprechender Weiterbildung
Unabhängige Beratungsstellen
Sozialarbeiter*innen
Pflegestützpunkte
Individuelle Beratung und Hilfestellung zur Auswahl und Inanspruchnahme von Sozialleistungen und Hilfsangeboten
Erstellung und Überwachung eines individuellen Versorgungsplans
Information zur Entlastung von Pflegepersonen
An der Pflege Interessierte, Pflegende Angehörige, ehrenamtliche Pflegepersonen
Einrichtungsträger mit Rahmenvertrag der Pflegekassen (zugelassene Pflegedienste)
Förderung soziales Engagement
Erleichterung und Verbesserung von Pflege und Betreuung
Minderung und Vorbeugung von Belastung
Pflegegeldempfänger (ab PG 2 verpflichtend) und deren Angehörige
Empfänger von Kombi- und Pflegesachleistungen auf Wunsch
Zugelassene Pflegedienste,
neutrale und unabhängige Beratungsstellen mit pflegefachlicher Kompetenz, die von den Landesverbänden der Pflegekassen anerkannt...
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