Schweitzer Fachinformationen
Wenn es um professionelles Wissen geht, ist Schweitzer Fachinformationen wegweisend. Kunden aus Recht und Beratung sowie Unternehmen, öffentliche Verwaltungen und Bibliotheken erhalten komplette Lösungen zum Beschaffen, Verwalten und Nutzen von digitalen und gedruckten Medien.
Die Pflegeversicherung wurde zum 1. Januar 1995 als fünfte Säule der Sozialversicherung in Deutschland eingeführt. Sie ist eine Pflichtversicherung. Gesetzlich Versicherte sind durch die Krankenkasse versichert. Privatversicherte müssen eine private Pflegeversicherung abschließen.17
Abb. 6: Die fünf Säulen der Sozialversicherung in Deutschland.
Zum 1. Januar 2002 trat das Pflege-Qualitätssicherungsgesetz (PQSG) in Kraft, welches Qualitätssicherung und -prüfung sowie die Einführung eines Qualitätsmanagements vorschrieb. Es wurden Vorgaben zur Personalausstattung und Leistungs- und Qualitätsvereinbarungen benannt. Der Anspruch auf Beratung wurde der Verbraucherschutz gestärkt.
In den letzten Jahren wurden viele neue Pflegereformen und Anpassungen verabschiedet und es werden in Zukunft sicherlich noch weitere kommen. Häufig wurden Reformen dringend erwartet und gefordert, beispielsweise zur Änderung des Pflegebedürftigkeitsbegriffs. Der demografische Wandel, der dauerhafte Personal- und Fachkräftemangel, fortschreitende Digitalisierung, Ressourcenschonung und die sich immer verändernden Gegebenheiten machen ständige Anpassungen notwendig. Gesetzliche Anforderungen an die Pflegequalität und an das Qualitätsmanagement sind in zahlreichen Paragrafen festgehalten. Detaillierte Anforderungen finden sich meist in Richtlinien, Expertenstandards, wissenschaftlichen Studien usw. Um diese Anforderungen umsetzen zu können, benötigen Sie genaue Kenntnisse und einen Überblick.
Abb. 7: Entwicklung der Pflegeversicherung in Deutschland.
Als die ersten nationalen Expertenstandards für die Pflege eingeführt wurden, hatten sich z. B. bestimmte Pflegeeinrichtungen schon damit befasst und konnten diese schnell einführen und umsetzen. Andere Pflegeeinrichtungen hörten erst Jahre später erstmals davon und hinkten mit der Anpassung und Umsetzung hinterher. Woher bekommen Sie zeitnah Informationen über Veränderungen und Neuigkeiten? Abonnieren Sie aktuelle Informationen über (E-Mail-)Newsletter, z. B.
Bundesgesundheitsministerium, Ministerium für Wirtschaft und anderen offiziellen Behörden wie dem Robert-Koch-Institut (RKI),
Berufsverbände, wie Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK), Deutscher Berufsverband für Altenpflege (DBVA), Deutscher Pflegeverband (DPV), Berufsverband für Heil- und Pflegeberufe (BHP),
Berufsgenossenschaft für Gesundheit und Wohlfahrtspflege (BGW),
(Bundes- und Landes-) Arbeitsgemeinschaften, z. B. Bundesarbeitsgemeinschaft für Hauskrankenpflege e. V.,
Aus- und Fortbildungsstätten und Hochschulen,
Anbieter Ihres Pflegedokumentationssystems oder Ihrer Software,
Stiftung Zentrum für Qualität in der Pflege (ZQP),
(Pflege-)Fachzeitschriften und Fachverlage,
lokale Pflegestützpunkten und Angehörigenverbänden.
Tipp
Hören statt Lesen: Zwischenzeitlich gibt es zu unzähligen Themen Podcasts, darunter auch pflegerische Themen oder Qualitäts- und Zeitmanagement. Zu hören sind (Pflege-) Experten und Sachverständige, die zu einzelnen Teilbereichen informieren.
Nachstehend ( Tab. 3) sind einige Paragrafen des Sozialgesetzbuches und weitere gesetzliche Grundlagen der Qualitätsarbeit für die Pflege aufgelistet. Allerdings können nicht alle geltenden Gesetze hier benannt werden, da diese sich in unterschiedlichen Gesetzesbüchern befinden, dahin verweisen bzw. auf weitere geltene Leit- und Richtlinien sowie Standards.
Fehlende Zusammenfassung aller Vorgaben
Aufgrund der vielen verschiedenen Quellen qualitätsrelevanter Grundlagen ist eine komplette Zusammenfassung nicht möglich. Die Gefahr von Inaktualität ist einfach zu groß.
Den genauen Gesetzestext der einzelnen Paragrafen können Sie entsprechend nachlesen. Generell gilt, dass Sie die Grundlagen Ihrer täglichen Arbeit möglichst als Primärquelle kennen sollten - also: Wo steht es geschrieben? Was genau steht dort?
Entsprechend Ihrer Einrichtung im Gesundheitswesen besteht übergeordnet eine Einteilung in
ambulante Einrichtung, z. B. Arztpraxen, medizinische Versorgungszentren, Apotheken,
teilstationäre Einrichtung, z. B. Tages- und Nachtpflege, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen,
stationäre Einrichtung, z. B. Hospiz, Kurzzeitpflegeeinrichtungen, Krankenhäuser.
Tab. 3: Überblick qualitätsrelevanter Gesetze
Weitere Länder- und Bundesgesetze
Für alle Einrichtungen im Gesundheitswesen gilt die Verpflichtung eines Qualitätsmanagementsystems. Demzufolge können weitere gesetzliche Grundlagen beispielsweise aus dem Fünften Sozialgesetzbuch (Gesetzliche Krankenversicherung) § 135 a SGB V »Verpflichtung der Leistungserbringung zur Qualitätssicherung« oder des Heimgesetzes (HeimG) für Ihre Einrichtung zutreffen.
Im stationären Pflegebereich ist das Heimgesetz seit der 2006 Föderalismusreform in Deutschland Ländersache und zwischenzeitlich haben alle Bundesländer ein einsprechendes Heimgesetz. Diese tragen allerdings verschiedene Namen, z. B. »Selbstbestimmungsstärkungsgesetz« (Schleswig-Holstein) oder »Wohnteilhabegesetz« (Berlin). Bundeseinheitlich ist allerdings das Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz WBVG gültig.
Bei Unklarheiten fragen Sie Ihre Pflegedienstleitung - ihr obliegt die Verantwortung. Sollten darüber hinaus noch individuelle Vereinbarungen Ihres Unternehmens mit Kostenträgern, Kooperationspartnern, öffentlichen Behörden oder anderweitige interne Vorgaben bestehen, die qualitätsmanagementrelevant sind, erfragen Sie dies ebenfalls bei Ihrer Pflegedienstleitung oder dem Träger. Aufgrund von Gesetzesänderungen und -neuerungen in den vergangenen und zukünftigen Jahren ist es überlegenswert, in welchen Abständen gedruckte Gesetzesbücher angeschafft werden sollen ( Kap. 4.7). Sie können das gedruckte Werk jeweils nutzen, um Hinweise hineinzuschreiben, Markierungen vorzunehmen und aktiv mit dem Buch zu arbeiten. Wer mit dem Computer nicht so firm ist, wird dadurch sicherlich Vorteile erkennen.
Alternativ können Sie sich die einzelnen Paragrafen ausdrucken und als Loseblatt-Sammlung in einem Ordner verwahren und bei entsprechenden Änderungen austauschen. Dies kann auch praktisch und praktikabel sein, weil Sie dann die Schriftgröße bzw. beim Druck die Seitenanpassung einstellen können, was das Lesen erleichtert und Platz für eigene Bemerkungen bietet.
Andererseits ist so ein Gesetzbuch schnell gekauft (bedenken Sie die Zeit des Ausdrucks, Lochens und Abheftens) und kostet nicht die Welt. Noch mal schnell nachschlagen, alles zusammen haben, dabei über andere interessante Texte stoßen. Was wäre ich für eine Autorin, wenn ich Ihnen von einem Buch abraten würde?! Häufig bilden sich Arbeitskreise oder -gruppen, die die entsprechenden Gesetzestexte und Expertenstandards verständlich und praxisnah aufbereiten....
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