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Ausgangspunkt des Werkes war die Entscheidung BGHZ 222, 165, in der sich der IX. Senat auszugsweise mit der Insolvenz eines selbstständig tätigen Globalzedenten zu befassen hatte. Konkret ging es dabei um die Frage, ob die vorinsolvenzliche Globalzession auf die vom Schuldner im Insolvenzverfahren erwirtschafteten Forderungen zuzugreifen vermag, wenn die selbstständige Tätigkeit zuvor nach § 35 Abs. 2 Satz 1 InsO freigegebenen worden war. Da der Senat den Schuldner in seiner selbstständigen Betätigung schützen wollte, wendete er das Erwerbsverbot des § 91 Abs. 1 InsO entgegen des eindeutigen Wortlauts auch auf die in das insolvenzfreie Vermögen fallenden Einnahmen des Schuldners an.
Die Entscheidung demonstrierte, dass die Regelungen des Insolvenzrechts in dieser Konstellation an ihre Grenzen stoßen. Dies gilt nicht nur in Bezug auf das Insolvenzverfahren im Anschluss an eine Negativerklärung gem. § 35 Abs. 2 Satz 1 InsO. Auch in den übrigen denkbaren Phasen der Insolvenz stellt es eine besondere Herausforderung dar, das Interesse des Schuldners an einer Betriebsfortführung mit den gegenläufigen Interessen des Globalzessionars sowie der sonstigen Insolvenzgläubiger an einem Zugriff auf die Einnahmen des Schuldners in Ausgleich zu bringen. Der Verfasser macht es sich vor diesem Hintergrund zur Aufgabe, in chronologischer Reihenfolge die Wechselwirkungen der Globalzession des selbstständig tätigen Schuldners mit dem Eröffnungsverfahren, dem Insolvenzverfahren, der Wohlverhaltensperiode und schließlich der Restschuldbefreiung zu untersuchen.
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