Den wirtschaftlichen Auswirkungen der COVID-19-Pandemie versuchte der deutsche Gesetzgeber im Frühjahr 2020 mit großzügigen Rechtssetzungsmaßnahmen u.a. auf dem Gebiet des Insolvenzrechts, des Gesellschaftsrechts, des Mietrechts und des teuerrechts zu begegnen. Im Mittelpunkt der Pandemiegesetze stand die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht, welche nach mehreren Verlängerungen und Modifikationen Ende April 2021 auslief. Jedoch wird die Fortgeltung vieler im Zuge der COVID-19-Pandemie eingeführter Vorschriften sowie die Nachwirkungen der außerkraftgetretenen Vorschriften die Rechtspraxis noch viele Jahre beschäftigen.
Die 2. Auflage dieses Praxiskommentars berücksichtigt die Anpassungen des COVInsAG und dessen Paragraphen 4, 5, 6 und 7 sowie die neuesten Entwicklungen um GesRuaCOVBekG anhand des letzten Standes der Gesetzgebung. Zudem werden insbesondere die Änderungen durch das SanInsFoG sowie die steuerlichen Aspekte, die aus den Corona-Steuerhilfegesetzen I, II und III folgen, behandelt. Dabei haben sich Herausgeber und Autoren zum Ziel gesetzt, diese Vorschriften und ihre Anpassungen praktisch handhabbar zu kommentieren, etwaige Lücken oder Unstimmigkeiten aufzuzeigen und Lösungsvorschläge zu unterbreiten.
Rezensionen / Stimmen
„In einer Gesamtschau muss dem Herausgeber und Autorenteam eine kompakte, eingängige und somit rundum gelungene Aufbereitung der Regelungen des COVAbmildG bescheinigt werden. [...] Aufgrund ihrer Lösungsorientiertheit wird die Kommentierung gewiss dort weiterhelfen, wofür sie konzipiert wurde: in der Praxis.“ (Wiss. Mitarb. Philipp Knauth zur Vorauflage, in: WM 44/2020)
„Wie dieses (im Bearbeiterverzeichnis detailliert aufgelistete) Team das aktuelle Schrifttum verarbeitet hat, das seit der plötzlich Mitte März bei 2020 hereingebrochenen CORONA-Pandemie rasch angeschwollen und kaum mehr überschaubar ist, verdient größte Bewunderung! [...] wer sich intensiv auf das Gesamtwerk einlässt, wird in der täglichen Auseinandersetzung mit diesem äußerst komplizierten neuen Recht reichen Lohn ernten.“ (Präsident des LG a.D. Prof. Dr. Michael Huber zur Vorauflage, in: NZI 18/2020)
„Das Insolvenzverwalterbüro hat noch jahrelang mit diesen ‚pandemiebedingten‘ Regelungen zu tun, zumindest mit einigen von ihnen. Wer dazu eine fundierte Kommentierung sucht, ist mit dem ‚Fritz’ gut bedient, um gut beraten (und verwalten) zu können.“ (RiAG Frank Frind zur Vorauflage, in: Insbüro 9/2020)