Schweitzer Fachinformationen
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Die Pflegekassen sind verpflichtet, ihre Versicherten umfassend über die Leistungen der Pflegeversicherung zu informieren. Trotzdem fühlen sich viele Pflegebedürftige und ihre Angehörigen nicht gut informiert. Offensichtlich läuft hier einiges schief, vielleicht auch, weil viele Betroffene nicht wissen, dass sie ein Recht auf umfangreiche Unterstützung haben. Die Beratungspflicht reicht nämlich weit über die reine Informationsweitergabe hinaus.
Bei allgemeinen Fragen zur Pflegeversicherung können Sie sich immer direkt an die Geschäftsstelle der Pflegekasse wenden. Die Mitarbeitenden informieren zum Beispiel über die verschiedenen Leistungen der Pflegeversicherung oder schicken Antragsformulare zu. Auch pflegende Angehörige haben ein eigenständiges Recht auf Beratung und können sich zum Beispiel bei der Pflegekasse über Entlastungsangebote informieren. Voraussetzung ist allerdings das Einverständnis der pflegebedürftigen Person. Die Pflegekasse hält außerdem Übersichten der zugelassenen ambulanten Pflegedienste, Betreuungs- und Entlastungsangebote sowie der Tages-, Nacht- und Kurzzeitpflegeeinrichtungen in der Region vor.
der pflegenden Angehörigen und
der pflegebedürftigen Personen gaben in einer Umfrage an, dass sie sich noch nie zu Pflegefragen haben beraten lassen.
Hauptgrund ist, dass sie nichts von denBeratungsmöglichkeiten wussten.
Quelle: VdK-Pflegestudie 2023
[29]Stellt Ihr Angehöriger erstmals einen Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung, muss die Pflegekasse innerhalb von zwei Wochen einen Termin zur Pflegeberatung anbieten und einen festen Ansprechpartner für die Erst- und die Folgeberatung nennen. Eine Auswertung der Beratungspraxis zeigt allerdings, dass die Pflegekassen zwar in aller Regel zeitnah auf die Beratungsmöglichkeit hinweisen, häufig aber versäumen, eine Ansprechpartnerin zu nennen und einen konkreten Termin zu vergeben. Es liegt also an Ihnen, sich darum zu kümmern und ein Gespräch zu vereinbaren. Die Auswertung zeigt nämlich auch: Fast alle, die eine Beratung in Anspruch nahmen, gaben an, dass die Pflegesituation durch die Beratung besser organisiert werden konnte.
Ist die Pflegekasse nicht in der Lage, zeitnah selbst eine Beratung anzubieten, muss sie dem Versicherten einen Gutschein für eine kostenlose Beratung in einer anderen unabhängigen Beratungsstelle aushändigen. Auch hier muss er innerhalb von zwei Wochen einen Beratungstermin bekommen. Die frühe Beratung soll helfen, schnell eine gute Versorgung zu organisieren. Weil sich aber auch während der Pflege immer wieder Fragen stellen, müssen die Pflegekassen bei jedem weiteren Antrag auf Leistungen - zum Beispiel, wenn Sie ein Hilfsmittel beantragen - erneut auf die Beratungsmöglichkeit hinweisen.
Die Pflegeberatung kann in der Geschäftsstelle der Pflegekasse erfolgen. In vielen Bundesländern wird sie auch in Pflegestützpunkten und Pflegeberatungsstellen angeboten. Sie haben aber zusätzlich die Möglichkeit, mit der Pflegeberaterin einen Hausbesuch zu vereinbaren. Das ist sinnvoll, wenn Ihre Angehörige schlecht die Wohnung verlassen kann. Oder wenn Sie spezielle Fragen zur räumlichen Situation haben. Falls Ihnen ein Telefongespräch lieber ist, können Sie darum bitten. Die Beratung kann einen Termin umfassen oder sich über mehrere Monate erstrecken. Das hängt von Ihren Fragen und dem Hilfebedarf Ihres Angehörigen ab.
Der Pflegeberater soll nicht nur Informationen weitergeben, sondern konkrete Hilfe [31]leisten und bei der Organisation der häuslichen Pflege helfen. Das kann bedeuten, dass die Leistungen unterschiedlicher Träger - Krankenkasse, Pflegekasse, Sozialamt - gebündelt werden und die Pflegeberaterin bei der Antragstellung hilft. Benötigt Ihr Angehöriger vorübergehend einen Kurzzeitpflegeplatz, damit Sie die Wohnung barrierefrei umbauen können, muss die Pflegeberaterin Ihnen auf Wunsch bei der Suche nach einer Kurzzeitpflegeeinrichtung helfen. Nicht immer passiert das automatisch. Scheuen Sie sich nicht, den Pflegeberater konkret um solche Unterstützung zu bitten. Sie haben einen Anspruch darauf.
Die Pflegeberatung kann mehrfach in Anspruch genommen werden. Stellen Sie beispielsweise nach ein paar Monaten fest, dass Ihre Angehörige mehr Unterstützung benötigt, können Sie sich erneut an die Pflegeberatung wenden. Die Beratung ist kostenlos.
Für privat Krankenversicherte ist die Firma Compass Private Pflegeberatung zuständig. Die Mitarbeitenden informieren am Telefon unter der Rufnummer 0800/101 88 00 oder vereinbaren einen Beratungstermin. Der Ablauf der Pflegeberatung ist vergleichbar mit der Beratung bei gesetzlich Versicherten.
"Von der Pflegekasse bekam ich kaum Informationen. Ich habe Stunde um Stunde im Internet gesucht, um mich über Hilfeleistungen und Ansprüche zu informieren. Wenn ich die Pflegekasse auf eine Leistung angesprochen habe, hat sie erst mal geblockt, bis ich sagte: 'Ich habe ein Recht darauf.' Erst dann hieß es: 'Wir gucken mal.'"
Heike S.
Die Pflegeberatung soll dabei helfen, den individuellen Hilfebedarf zu ermitteln und einen Versorgungsplan zu erstellen. Wenn ein Angehöriger anruft und sagt: "Meiner Mutter geht es immer schlechter, die kommt nicht mehr zurecht", müsste der Pflegeberater erheben: "Wie ist die Situation? Was genau schafft sie nicht mehr? Braucht sie dauerhaft Unterstützung? Bei welchen Tätigkeiten benötigt sie Hilfe? Welche Unterstützung gibt es schon?" Dann sollte er gemeinsam mit der betroffenen Frau und den Angehörigen überlegen: "Wie kann die Hilfe organisiert werden? Welche Leistungen kommen infrage?" Er kann dabei helfen, Anträge zu stellen oder einen Kurzzeitpflegeplatz oder einen Pflegedienst zu finden, und es ist seine Aufgabe, nach einiger Zeit nachzufragen, ob die Versorgung funktioniert. Das alles macht er aber nur, wenn die Pflegebedürftige und ihre Angehörigen damit einverstanden sind.
Bei einer Pflegebedürftigkeit sind die Angehörigen oft sehr belastet. Kommt dann ein Schreiben der Pflegekasse mit dem Hinweis: "Ihnen steht eine Pflegeberatung zu", habe ich Zweifel, ob das die Menschen erreicht. Außerdem müssen sie sich darum kümmern. Es ist ja nicht so, dass ein Pflegeberater bei der Familie anruft und fragt: "Wie läuft es? Kann ich Ihnen helfen?" Damit würde man wahrscheinlich mehr Angehörige erreichen.
Nein, nicht nur. Manchmal haben Angehörige auch unterschiedliche Vorstellungen von der Versorgung. Dann muss sich die Familie erst mal klar werden, was sie will, bevor sie einen Dritten einschaltet. Eine Umfrage zeigte außerdem, dass viele pflegende Angehörige die Pflegeberatung nicht nutzen, weil die Situation zu Hause stabil ist. Das kann sich aber ganz schnell ändern, und dann hat man oft keine Zeit, sich um eine Beratung zu kümmern. Deshalb sollte man das Angebot möglichst frühzeitig nutzen, um zu wissen, welche Leistungen es gibt. Und immer wieder, wenn sich die Pflegesituation verändert.
Ja, in jedem Fall. Das sollte man sofort bei der Pflegekasse, dem Pflegestützpunkt oder dem Beratungsangebot ansprechen und um einen anderen Pflegeberater bitten. Wenn es menschlich nicht passt, kann keine gute Beratung erfolgen.
Wir fragen erst mal, wo die Mutter im Moment versorgt wird. Wahrscheinlich ist sie im Krankenhaus und anschließend in der Reha. Dann erklären wir, welche Möglichkeiten es zu Hause gibt, was die Pflegekasse und die Krankenkasse zahlt und welche Anträge dafür gestellt werden müssen. Da wir im Stadtteil gut vernetzt sind, kennen wir die Hilfsangebote. Wir haben Kontakte zu Pflegediensten und ehrenamtlichen Helfern und können hier Ansprechpartner vermitteln.
Das sollen die Angehörigen übernehmen. Aber wenn es niemanden gibt, der anrufen kann, oder wir merken, dass eine Person damit im Moment überfordert ist, helfen wir. Unsere Aufgabe ist zu unterstützen, nicht,...
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