Schweitzer Fachinformationen
Wenn es um professionelles Wissen geht, ist Schweitzer Fachinformationen wegweisend. Kunden aus Recht und Beratung sowie Unternehmen, öffentliche Verwaltungen und Bibliotheken erhalten komplette Lösungen zum Beschaffen, Verwalten und Nutzen von digitalen und gedruckten Medien.
Rechtliche Grundlagen und Besteuerung der NPOs
Der Autor erläutert smart & fokussiert die rechtlichen Grundlagen und die Besteuerung steuerbegünstigter Körperschaften (NPOs, Vereine, Verbände, Stiftungen, gGmbHs). Steuerbefreiungs- und -vergünstigungsvorschriften werden ebenso dargestellt wie die steuerliche Behandlung der Vermögensverwaltung, der Zweckbetriebe und des steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs. Wichtige sozialversicherungsrechtliche Themen runden die Darstellung ab.
Die Reihe #steuernkompakt bietet knapp und auf den Punkt gebracht einen fundierten Überblick über das jeweilige Rechtsgebiet. Dabei liegt der Schwerpunkt auf einem praxisorientierten Einstieg, auf wichtigen Beratungsfragen und häufigen Fehlerquellen. Viele Beratungshinweise, Beispiele, Grafiken und Übersichten machen Leser:innen schnell fit im jeweiligen Wissensgebiet. Perfekt beim Onboarding, in der Fortbildung und als Schnelleinstieg für Steuerprofis in ein nicht geläufiges Rechtsgebiet.
Das Schweitzer Vademecum ist ein renommierter Fachkatalog, der speziell die relevanten Angebote für juristisch und steuerrechtlich Interessierte sortiert, aufbereitet und seit über 100 Jahren der Orientierung dient. Das Schweitzer Vademecum beinhaltet Bücher, Zeitschriften, Datenbanken, Loseblattwerke aus dem deutschsprachigen In- und Ausland und ist seit 1997 wichtiger Bestandteil des Schweitzer Webshops.
Vorwort
1. Einführung: Die steuerbefreite gemeinnützige Körperschaft1.1 Gemeinnützigkeitsrecht und Abgrenzung: gemeinnützige, mildtätige und kirchliche steuerbefreite Körperschaften1.2 Steuervergünstigungen für gemeinnützige Körperschaften im Überblick1.3 Ausgewählte außersteuerliche Vorteile für gemeinnützige Körperschaften1.4 Abgrenzung der nach §§ 51 ff AO steuerbefreiten Körperschaft zu anderen gemeinwohlorientierten Körperschaften1.5 Pro und contra Gemeinnützigkeit: »Lohnt« sich die Steuerbefreiung?
2. Zulässige Rechtsformen für steuerbegünstigtes Tätigwerden2.1 Mögliche und »unmögliche« Rechtsformen steuerbefreiter Körperschaften2.2 Der eingetragene Verein (e V )2.3 Die Stiftung2.4 Die gGmbH2.5 Die gemeinnützige UG (haftungsbeschränkt)2.6 Zwischenfazit: Welche Rechtsform ist die richtige?
3. Grundlagen der Ertragsteuerbefreiung wegen Gemeinnützigkeit3.1 Voraussetzungen steuerbegünstigter Tätigkeit einer Körperschaft3.2 Reichweite der Ertragsteuerbefreiung3.3 Anerkannte gemeinnützige Zwecke – Überblick3.4 Die gemeinnützigen Zwecke im Einzelnen (§ 52 Abs 2 AO)3.5 »Förderung der Allgemeinheit«, § 52 Abs 1 S 1 AO
4. Der Weg in die Steuerbefreiung: Die »satzungsmäßige« Anerkennung4.1 Die Mustersatzung4.2 Die Abstimmung der Satzung mit dem Finanzamt: Das Feststellungsverfahren nach § 60a AO4.3 Praxisprobleme bei Erstellung und Änderung der Satzung
5. Grundlagen für die dauerhafte Anerkennung als gemeinnützig5.1 Die vier Einnahmen- und Vermögenssphären der steuerbegünstigten Körperschaft5.2 Die »materielle Satzungsmäßigkeit«5.3 Brennpunkt Mittelverwendung
6. Der steuerpflichtige wirtschaftliche Geschäftsbetrieb bei steuerbefreiten Körperschaften6.1 Einer oder mehrere wirtschaftliche Geschäftsbetriebe?6.2 Erleichterungen bei der Besteuerung des wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs6.3 Abgrenzung des wGB von der Vermögensverwaltung und den weiteren Einnahmesphären der Körperschaft6.4 Brennpunkt Sponsoring
7. Spendenrecht7.1 Spenden und andere abzugsfähige Zuwendungen an steuerbegünstigte Körperschaften7.2 Wer darf Spenden empfangen?7.3 Sachspenden und deren Bewertung7.4 Aufwandsspenden7.5 Crowdfunding7.6 Höchstmöglicher Spendenabzug7.7 Sonderfall: Parteispenden und -mitgliedsbeiträge, Zuwendungen an kommunale Wählervereinigungen7.8 Spendenbescheinigung (Zuwendungsbescheinigung): Voraussetzungen und Inhalt7.9 Spendenhaftung bei unrichtiger Spendenbescheinigung oder -verwendung
8. Mitgliedsbeiträge
9. Umsatzsteuer bei gemeinnützigen Körperschaften9.1 Umsatzsteuerliche Grundlagen für gemeinnützige Körperschaften9.2 Umsatzsteuerbefreiungen für gemeinnützige Körperschaften9.3 Steuersatz: Ermäßigter Steuersatz oder Regelsteuersatz9.4 Berechnung der Umsatzsteuer – Rechnungstellung9.5 Umsatzsteuererklärungen9.6 Vorsteuerberechnung: Vereinfachungsregel für kleinere Körperschaften9.7 Beantragung einer Umsatzsteuer-ID-Nummer9.8 Umsatzsteuerliches Praxisproblem: Mitgliedsbeiträge
10. Lohnsteuer: Die gemeinnützige Körperschaft als Arbeitgeber10.1 »Arbeitnehmer« der gemeinnützigen Körperschaft10.2 Steuerbefreiung für Übungsleiter, Ausbilder sowie nebenberufliche Pflegekräfte (§ 3 Nr 26 EStG)10.3 Steuerbefreiung für andere nebenberufliche »Ehrenamtler« (§ 3 Nr 26a EStG)10.4 Steuerbefreiung für gelegentliche Hilfeleistungen10.5 Aufwandsentschädigungen an Amateursportler10.6 Geringfügig Beschäftigte (»Mini-Jobber«)10.7 Lohnsteuerpauschalierung10.8 Lohnsteuer-Außenprüfungen
11. Weitere Steuerarten11.1 Grundsteuer11.2 Grunderwerbsteuer11.3 Erbschaft- und Schenkungsteuer11.4 Rennwett- und Lotteriesteuer
12. Rechnungslegung, Buchführung, steuerliche Compliance12.1 Jahresabschlusserstellung, Bilanzrecht12.2 Steuererklärungen und steuerliche Buchführung12.3 Aufbewahrungsfristen
13. Steuerlicher Konkurrentenschutz
14. Literatur
Dateiformat: PDFKopierschutz: Wasserzeichen-DRM (Digital Rights Management)
Systemvoraussetzungen:
Das Dateiformat PDF zeigt auf jeder Hardware eine Buchseite stets identisch an. Daher ist eine PDF auch für ein komplexes Layout geeignet, wie es bei Lehr- und Fachbüchern verwendet wird (Bilder, Tabellen, Spalten, Fußnoten). Bei kleinen Displays von E-Readern oder Smartphones sind PDF leider eher nervig, weil zu viel Scrollen notwendig ist. Mit Wasserzeichen-DRM wird hier ein „weicher” Kopierschutz verwendet. Daher ist technisch zwar alles möglich – sogar eine unzulässige Weitergabe. Aber an sichtbaren und unsichtbaren Stellen wird der Käufer des E-Books als Wasserzeichen hinterlegt, sodass im Falle eines Missbrauchs die Spur zurückverfolgt werden kann.
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