Schweitzer Fachinformationen
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Die Untersuchung beschäftigt sich mit der Frage, ob die Verständigung einen Fremdkörper im deutschen Strafprozess darstellt und mit der sich anschließenden Frage, inwiefern dieser durch Anpassungen in den Strafprozess eingegliedert werden kann. Dabei wird die theoretische Vereinbarkeit mit dem deutschen Strafprozess, dessen Verfassungsprinzipien und Verfahrensmaximen betrachtet und es werden einzelne Gesetzesvorschläge gemacht. Dabei spielt auch der Fairnessgrundsatz eine große Rolle. Die bessere Eingliederung der Verständigung durch Gesetzesanpassungen soll vor allem unter Zuhilfenahme des Fairnessprinzips erfolgen, was einen völlig neuen Forschungsansatz darstellt. Anschließend wurde die höchstrichterliche Rechtsprechung seit dem Jahr 2013 ausgewertet. Am Ende kommt die Autorin zu der Erkenntnis, dass die Verständigung trotz aller Bemühungen ein Fremdkörper im deutschen Strafprozess bleiben wird, dennoch versucht werden muss, diese bestmöglich an den Strafprozess anzupassen.
Tanja Feichtlbauer studierte von 2013 bis 2018 Rechtswissenschaften (Schwerpunkt: Strafrecht in der modernen Gesellschaft) an der Universität in Regensburg. Sie promovierte als Stipendiatin der Studienstiftung des deutschen Volkes an der Goethe Universität in Frankfurt am Main. Neben der Promotion arbeitete sie zudem als wissenschaftliche Hilfskraft am Lehrstuhl für Strafrecht und Strafprozessrecht von Herrn Professor Dr. Matthias Jahn. Seit April 2020 ist die Autorin Rechtsreferendarin beim Freistaat Bayern und arbeitet nebenberuflich als Dozentin für ein juristisches Repetitorium.
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