Schweitzer Fachinformationen
Wenn es um professionelles Wissen geht, ist Schweitzer Fachinformationen wegweisend. Kunden aus Recht und Beratung sowie Unternehmen, öffentliche Verwaltungen und Bibliotheken erhalten komplette Lösungen zum Beschaffen, Verwalten und Nutzen von digitalen und gedruckten Medien.
Einstiegswissen in Buchführung und Bilanzsteuerrecht
Doppelte Buchführung umfassend erklärt: vom Gewinnbegriff über die einzelnen Posten der Bilanz bis hin zur Vorbereitung des Jahresabschlusses. Mit weiterführenden Erläuterungen zu Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätzen, besonderen Bilanzierungsfragen sowie zur Hauptabschlussübersicht und Bilanzberichtigung. Ausführungen zur Umsetzung in Buchhaltungsprogrammen runden den Band ab.
Viele Beispiele, Fälle und Übungen sowie Buchungssätze ermöglichen einen schnellen und praxisnahen Einstieg in die Grundlagen. Die 21. Auflage von "Buchführungstechnik und Bilanzsteuerrecht" wurde aktualisiert und überarbeitet. Enthalten sind Gesetzesänderungen, insbesondere das Wachstumschancengesetz, sowie neue Rechtsprechung und Verwaltungsanweisungen.
Rechtsstand: 1. August 2024
Das Schweitzer Vademecum ist ein renommierter Fachkatalog, der speziell die relevanten Angebote für juristisch und steuerrechtlich Interessierte sortiert, aufbereitet und seit über 100 Jahren der Orientierung dient. Das Schweitzer Vademecum beinhaltet Bücher, Zeitschriften, Datenbanken, Loseblattwerke aus dem deutschsprachigen In- und Ausland und ist seit 1997 wichtiger Bestandteil des Schweitzer Webshops.
Die beiden Warenkonten können nach zwei Methoden abgeschlossen werden, wobei sich ein Unterschied lediglich in der Form, nicht aber in der Auswirkung zeigen darf.
Beim Nettoabschluss wird der Wareneinsatz als Minderung des Ertrags auf das Warenverkaufskonto übertragen. Buchungssatz: Warenverkauf an Wareneinkauf.
Der danach auf dem Warenverkaufskonto verbleibende Saldo weist dann, wie beim einheitlichen Warenkonto, den Rohgewinn (oder Rohverlust) aus, der auf das GuV-Konto zu übertragen ist.
Schlussbilanzkonto und GuV-Konto weisen beim Nettoabschluss keinen Unterschied zum Abschluss des einheitlichen Warenkontos auf, ausgenommen, dass als Gegenkonto im GuV-Konto nun »Warenverkauf« statt »Waren« erscheint.
Die Aussagekraft des GuV-Kontos lässt sich durch den Bruttoabschluss noch verbessern. Bei dieser Abschlussmethode wird der Wareneinsatz nicht auf das Warenverkaufskonto übertragen, sondern unmittelbar ins GuV-Konto. Der Wareneinsatz lässt sich nämlich auch als Aufwand für die verkauften Waren bezeichnen. Im Warenverkaufskonto bleibt als Saldo der Sollumsatz.
Im GuV-Konto sind dann Sollumsatz und Wareneinsatz ausgewiesen. Die Gewinn-und-Verlust-Rechnung lässt damit die Ermittlung der betrieblichen Kennzahlen zu, ohne dass auf die Zahlen der einzelnen Konten zurückgegriffen werden muss.
Beide Formen des Abschlusses sind zulässig.
Hinweis
Die Bezeichnungen Bruttoabschluss und Nettoabschluss beziehen sich nicht auf die Umsatzsteuer, obwohl die Begriffe »Brutto« und »Netto« gerade bei der Buchung der Umsatzsteuer eine große Rolle spielen.
Fälle 27 - 30
Fälle 27?+?28
Buchen Sie die Geschäftsvorfälle der Fälle 23 und 24 auf den getrennten Warenkonten. Machen Sie einen Bruttoabschluss.
Fall 29
Vorhandene Konten, Anfangsbestände in Klammern: Geschäftsausstattung (24 300 ?), Wareneinkauf (37 150 ?), Forderungen (18 320 ?), Bank (16 790 ?), Kasse (5 160 ?), Darlehensschuld (40 000 ?), Verbindlichkeiten (26 310 ?), Kapital (?), Privat, Warenverkauf, Personalkosten, Betriebssteuern, allgemeine Verwaltungskosten (AVK), Zinsaufwand, Abschreibungen, GuV-Konto, SBK.
Geschäftsvorfälle:
1. Warenverkauf gegen bar
2 820 ?
3. Einzahlung auf das Bankkonto aus der Geschäftskasse
4 000 ?
3. Überweisung für Gewerbesteuervorauszahlung
800 ?
3. Wareneinkauf auf Ziel
6 800 ?
3. Banküberweisung durch Kunden
3 100 ?
3. Warenverkauf auf Ziel
8 340 ?
3. Überweisung für Löhne
1 020 ?
3. Überweisung an Lieferer
12 670 ?
17 220 ?
9 500 ?
3. Lastschrift der Bank für Tilgungsrate Darlehen
3. Warenrücksendung durch Kunden
880 ?
3. Barzahlung für Abonnement Fachzeitschrift
120 ?
3. Barentnahme für Haushalt
1 000 ?
4 630 ?
3. Preisnachlass durch Lieferer
430 ?
3. Barzahlung für Werbung
850 ?
3. Überweisung für Einkommensteuer
1 380 ?
3. Kauf eines Aktenschrankes gegen Bankscheck
1 500 ?
3. Banklastschrift für Darlehenszins
620 ?
Angaben zum Abschluss:
Warenbestand laut Inventur 27 250 ?,
Abschreibung (AfA) der Geschäftsausstattung beträgt 10?% des Buchwerts,
sonst Buchbestand?=?Schlussbestand laut Inventur.
Richten Sie die Konten ein und verbuchen Sie die Geschäftsvorfälle. Geben Sie die Buchungssätze an.
Schließen Sie die Konten ab (für Warenkonten Bruttoabschluss) und ermitteln Sie den Gewinn auf Grund eines Betriebsvermögensvergleichs. Wie hoch sind Rohgewinn und Rohgewinnsatz?
Fall 30
Aktiva
Bilanz des Kaufmanns K
zum 31.12.00
Passiva
Geschäftsausstattung
43 600 ?
Kapital
91 600 ?
Warenvorräte
61 500 ?
Verbindlichkeiten
Forderungen
aus Lieferungen
35 100 ?
28 900 ?
Bankschulden
27 300 ?
Postbankguthaben
17 400 ?
Kassenbestand
2 600 ?
154 000 ?
Vorhandene Konten: Geschäftsausstattung, Kapital, Forderungen, Bank, Postbank, Kasse, Verbindlichkeiten, Privat, Wareneinkauf, Personalkosten, Raumkosten, Allgemeine Verwaltungskosten, Abschreibungen, Warenverkauf, GuV-Konto, SBK.
Geschäftsvorfälle 01:
1. Barabhebung vom Bankkonto
5 000 ?
3. Barzahlung für Löhne
4 210 ?
3. Warenverkauf auf Ziel (AR 50 - 55)
37 520 ?
3. Einkauf von Waren auf Ziel (ER 11 und 12)
18 340 ?
3. Postbanküberweisung für fällige Ladenmiete
3. Barzahlung für fällige Wohnungsmiete des K
830 ?
3. Kunde S überweist auf Bankkonto (für AR 46)
8 750 ?
3. Bareinnahme für Warenverkauf
9 550 ?
3. Barzahlung für verschiedene Bürokosten
1 150 ?
3. Postbanküberweisung an Lieferer (für ER 9)
16 280 ?
2 200 ?
3. Warenverkauf auf Ziel (AR 56 und 57)
9 880 ?
3. Banküberweisung von Kunden (AR 47 und 48)
17 940 ?
3. Postbanklastschrift für Stromgeld Laden
580 ?
3. Postbankgutschrift von Kunden (AR 49 und 50)
8 370 ?
10 490 ?
3. Bareinzahlung auf Bankkonto
15 000 ?
3. Banküberweisung für Lebensversicherung K
450 ?
3. Wareneinkauf auf Ziel (ER...
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