Schweitzer Fachinformationen
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Lernziele
In diesem Kapitel werden vielfältige praktische Aspekte der Vermögensanlage behandelt. Subjekte der Vermögensanlage sind denkende Personen, zumeist als Mitarbeitende in Institutionen oder Organisationen, die mit der Vermögensanlage konkrete Ziele verfolgen und dabei bestimmte Nebenbedingungen beachten möchten oder müssen. Assets sind Objekte der Vermögensanlage, die zur Erreichung der Ziele auf Finanzmärkten gehandelt werden. Zur Strukturierung des Anlageprozesses werden diese in sogenannte Assetklassen eingeteilt. Indizes und Benchmarks erfüllen wichtige Funktionen im Hinblick auf die Messung der Zielerreichung.
Nach dem Erarbeiten der Inhalte dieses Kapitels sollten Sie über folgende Kompetenzen verfügen:
Privatinvestoren sind natürliche Personen, die eigenes Vermögen anlegen. Die Entscheidungen sind in diesem Fall stark vom konkreten Verwendungszweck des Vermögens beeinflusst. Zumeist wird Vermögen gebildet, um es zu einem späteren Zeitpunkt (teilweise) für Konsumzwecke zu verwenden, z.B. für eine größere Anschaffung oder allgemein zur Deckung der Lebenshaltungskosten im Alter. In einigen Fällen kann Vermögenserhalt aber auch ein Selbstzweck sein, z.B. um es an die nächste Generation zu verschenken oder zu vererben. In manchen Fällen soll Vermögen auch planmäßig umgeschichtet werden, beispielsweise beim geplanten Erwerb eines Eigenheims, für den in der Regel ein Mindesteigenkapitalanteil erforderlich ist, um für den verbleibenden Restbetrag ein Darlehen erhalten zu können. Nicht immer ist der Anlagehorizont genau bestimmbar, was die Anlagemöglichkeiten beeinträchtigen kann, wenn möglicherweise die Nebenbedingung einzuhalten ist, dass jederzeit innerhalb eines bestimmten Zeitraums ein bestimmtes Mindestvermögen zur Verfügung stehen soll.
Die Gruppe der Privatinvestoren ist extrem heterogen, und das Thema der Verteilungsgerechtigkeit wird in einigen Bereichen der Wissenschaft und der Öffentlichkeit seit längerem kontrovers diskutiert. Für viele Personen ist Vermögensbildung selbst in geringem Umfang nicht möglich, weil das Einkommen kaum oder gar nicht zur Deckung der notwendigen Lebenshaltungskosten reicht. Auf der anderen Seite gibt es eine Gruppe von sehr wohlhabenden Personen, deren individuelles Vermögen größer ist als das jährliche Bruttoinlandsprodukt eines Landes. So betrug beispielsweise das geschätzte Privatvermögen von Bill Gates per Ende 2016 ca. 81,5 Mrd. USD.
Die Branche der Vermögensverwalter segmentiert Privatinvestoren zumeist nicht nach dem tatsächlichen Vermögen bzw. Einkommen, sondern nach dem frei verfügbaren bzw. investierbaren Vermögen. Nicht hinzugerechnet werden üblicherweise selbstgenutzte Immobilien, Sammlerstücke und Konsumgüter. Das hängt damit zusammen, dass in illiquiden Assets gebundenes Vermögen nicht für die Vermögensanlage zur Verfügung steht und bei den betroffenen Unternehmen daher keine Umsätze generieren kann. Kunden, die sehr vermögend sind, deren Vermögen aber in einem (eigenen) Unternehmen oder in einer selbstgenutzten Immobilie gebunden ist, sind für Vermögensverwalter zumindest auf kurze Sicht wenig lukrativ.
Abb. 1.1 Regionale Verteilung des HNWI-Vermögens (Quelle: Capgemini Financial Services Analysis, World Wealth Report 2017)
In den viel beachteten jährlich erscheinenden Wealth Reports von Capgemini und RBC Wealth Management werden Privatpersonen mit einem investierbaren Vermögen von mindestens 1 Mio. USD als High Net Worth Individuals (HNWIs) bezeichnet. Privatpersonen mit einem investierbaren Vermögen von mindestens 30 Mio. USD gelten als Ultra High Net Worth Individuals (UHNWIs). Abbildung 1.1 gibt eine Übersicht über die regionale Verteilung der HNWI und ihr Vermögen. Diese Individuen sind für Vermögensverwalter von großem Interesse, weil die durch Provisionen und Gebühren erzielbaren Umsätze bei diesen Zielgruppen ausreichen, um qualifizierte Beratungsdienstleistungen anbieten zu können. Zu unterscheiden ist hier zwischen Anlageberatung und Verwaltungsmandaten. Bei der Beratung sprechen die Betreuer lediglich Empfehlungen aus, die Kunden sind weiterhin Auftraggeber der Transaktionen. Im Rahmen eines Mandats ist der Verwalter ermächtigt, im Namen des Kunden Anlageentscheidungen zu treffen und auszuführen, d.h. Assets zu kaufen und zu verkaufen. Dabei agiert er im Rahmen der mit den Kunden vereinbarten Anlagerichtlinien. In beiden Fällen erfolgen die Aktionen auf Rechnung und Risiko der Anleger, d.h. die Anleger haften mit ihrem Vermögen für eintretende Verluste. Es ist jedoch möglich, Berater oder Verwalter auf Schadenersatz zu verklagen, wenn die Empfehlungen oder Entscheidungen nachweislich nicht im Kundeninteresse waren oder dem Kundenauftrag widersprachen. Vermögensverluste allein sind jedoch im Allgemeinen kein ausreichender Grund für Schadenersatzklagen.
Kunden mit einem geringeren investierbaren Vermögen haben häufig nur Zugang zu standardisierten Vermögensverwaltungsprodukten. Je nach investierbarem Vermögen werden abhängig vom Anbieter möglicherweise einfache Beratungsdienstleistungen angeboten. Die immer noch gering ausgeprägte Bereitschaft vieler Privatinvestoren, für Finanzdienstleistungsberatung Geld zu bezahlen, lässt den Anbietern wenig Spielraum für individualisierte Angebote. Wer über die notwendigen Kenntnisse und ausreichend Zeit verfügt, kann recherchieren und selbst die Entscheidungen über die Aufteilung des Vermögens auf die unterschiedlichen Assets treffen.
Institutionelle Investoren sind Organisationen, Institutionen oder Unternehmen, in wenigen Fällen auch natürliche Personen, die Entscheidungen über die Anlage fremden, also von Dritten übertragenen Vermögens treffen. Zwar verfügen institutionelle Investoren zumeist auch über eigenes Vermögen, das aber im Umfang zumeist gering ist und daher nachfolgend vernachlässigt wird. Eine wesentliche Eigenschaft institutioneller Investoren ist, dass sie als Treuhänder fremden Vermögens Verantwortung dafür tragen, das übertragene Vermögen im Interesse der jeweiligen Kunden bzw. Geldgeber anzulegen. Eigene Ziele der institutionellen Investoren oder ihrer Mitarbeiter dürfen mit den Zielen der Kunden nicht in Konflikt geraten. Die Beziehung zu den Kunden bzw. Geldgebern kann sehr unterschiedlich ausgestaltet sein. Häufig können Kunden unmittelbar und konkret Vorgaben für die Anlageentscheidungen machen, so dass der Handlungsspielraum für die Vermögensverwalter nur sehr gering ist. In anderen Fällen fließt das Vermögen vieler Kunden in ein Portfolio, über dessen Aufteilung die Vermögensverwalter im Rahmen allgemeiner Anlagegrundsätze oder gesetzlicher Vorgaben mehr oder weniger frei entscheiden können. Unabhängig von der Vertragsbeziehung zwischen Kunde und Vermögensverwalter tritt als Geschäftspartner am Markt der institutionelle Investor in Erscheinung. Durch die Bündelung von Vermögen und Aufträgen können institutionelle Investoren eine große Verhandlungsmacht auf sich vereinen und damit möglicherweise günstigere Konditionen bei den jeweiligen Geschäftspartnern aushandeln. Eine wichtige Kennzahl beim Größenvergleich von Vermögensverwaltern sind die Assets under Management (AuM). Die AuM sind die zu einem bestimmten Zeitpunkt mit Marktpreisen bewerteten Assets, die für Kunden verwaltet werden.
Häufig bestehen Geschäftsbeziehungen nicht nur zwischen Privatinvestoren und institutionellen Investoren, sondern auch zwischen institutionellen Investoren. So sind beispielsweise Versicherungsgesellschaften...
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