Schweitzer Fachinformationen
Wenn es um professionelles Wissen geht, ist Schweitzer Fachinformationen wegweisend. Kunden aus Recht und Beratung sowie Unternehmen, öffentliche Verwaltungen und Bibliotheken erhalten komplette Lösungen zum Beschaffen, Verwalten und Nutzen von digitalen und gedruckten Medien.
Die rechtlichen Voraussetzungen für die Durchführung von Beratung in der professionellen Gesundheits- und Krankenpflege bilden das im Jahre 2016 novellierte "Gesundheits- und Krankenpflegegesetz" (GuKG, BGBl. I, Nr. 108/1997) und die "Ausbildungsverordnung für FH-Bachelorstudiengänge in der Gesundheits- und Krankenpflege" (FH- GuK-AV, 2008). In beiden gesetzlichen Grundlagen werden zum Aufgabenbereich des "Gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege" neben der Wiederherstellung der Gesundheit von Menschen auch die Aufrechterhaltung und Förderung von Gesundheit und demnach das Aufgabenspektrum der Gesundheitsförderung und Prävention definiert. Darüber hinaus verdeutlicht die Ausbildungsverordnung von Fachhochschulstudiengängen die Forderung, "pflege- und gesundheitsspezifische Informations- und Aufklärungsarbeit" umsetzen zu können (FH-Gesundheits- und Krankenpflege-Ausbildungsverordnung, 200. VO/2008, S. 4).
Kompetenzbereiche. In der Darstellung von Kompetenzbereichen unterscheidet das GuKG idgF zwischen pflegerischen Kernkompetenzen, Kompetenzen in Notfällen und bei medizinischer Diagnostik und Therapie sowie Kompetenzen in multiprofessionellen Versorgungsteams (GuKG, BGBl. I, Nr. 108/1997, Fassung vom 31.1.2019, S. 11-14).
In den pflegerischen Kernkompetenzen (§ 14, Abs. 2) sind unter Z.6 die Beratung zur Gesundheits- und Krankenpflege sowie die Organisation und Durchführung von Schulungen und unter Z.7 die mit der Beratung im Zusammenhang stehende Förderung der Gesundheitskompetenz, Gesundheitsförderung und Prävention festgelegt.
Im Rahmen der Kompetenzen im multiprofessionellen Versorgungsteam (§ 16, Abs. 3) sind
-unter Z.1 Maßnahmen zur Verhütung von Krankheiten und Unfällen sowie zur Erhaltung und Förderung von Gesundheit,
-unter Z.3 die Gesundheitsberatung und
-unter Z.9 abermals die Förderung der Gesundheitskompetenz zugeordnet.
Auf diese Weise wird der Beratung in der professionellen Gesundheits- und Krankenpflege mit Ausrichtung auf Förderung der Gesundheitskompetenz eine zunehmend wichtigere Rolle eingeräumt.
Health 2020. Gesundheit 2020 ist ein gesundheitspolitisches Rahmenkonzept zur Förderung der Gesundheit und des Wohlbefindens von Menschen in der Europäischen Union. Der Schwerpunkt liegt in der gesundheitsförderlichen Gestaltung der sozialen Einflussfaktoren auf Gesundheit, um gesundheitliche Chancengleichheit zu erreichen. Auf diese Weise sollen Benachteiligungen abgebaut und bürgernahe Gesundheitssysteme geboten werden. Die WHO konnte gemeinsam mit 53 WHO-Mitgliedstaaten in der Europäischen Union eine Strategie für ihre Gesundheitspolitik für das 21. Jahrhundert erstellen. Die Umsetzung der festgelegten Strategie erfolgt unter der Führung der jeweiligen nationalen Gesundheitsministerien mit der jeweiligen Gesundheitsbehörde. Die beteiligten Staaten verfolgen unterschiedliche Ansätze, orientieren sich jedoch an der Erreichung derselben Dachziele (vgl. WHO, 2013, S. 7-11).
A.Gesundheitsziele der WHO
Senkung der vorzeitigen Mortalität in der EU bis 2020;
Erhöhung der Lebenserwartung in der EU;
Abbau gesundheitlicher Ungleichheiten;
Förderung des Wohlergehens der Bevölkerung der EU;
Sicherung der Versorgung und des Rechts auf ein Höchstmaß an Gesundheit;
Aufstellung nationaler Ziele und Vorgaben für die Gesundheit in den Mitgliedstaaten.
Die genannten Ziele sollen durch Maßnahmen der Gesundheitsförderung und Prävention erreicht werden. Dem Vorbild der WHO Europa folgend, hat eine Reihe von Ländern, darunter auch Österreich, nationale Gesundheitsziele entwickelt.
B.Gesundheitsziele in Österreich
Die österreichischen zehn Rahmen-Gesundheitsziele wurden im Jahre 2011 erarbeitet und sind als richtungsweisend bis zum Jahre 2032 anzusehen.1 Beabsichtigt wird:
gesundheitsförderliche Lebens- und Arbeitsbedingungen für alle Bevölkerungsgruppen durch Kooperation aller Politik- und Gesellschaftsbereiche zu schaffen;
für gesundheitliche Chancengerechtigkeit zwischen den Geschlechtern und sozioökonomischen Gruppen, unabhängig von der Herkunft, für alle Arbeitsgruppen zu sorgen;
die Gesundheitskompetenz der Bevölkerung zu stärken;
die natürlichen Lebensgrundlagen wie Luft, Wasser und Boden sowie alle unsere Lebensräume auch für künftige Generationen nachhaltig zu gestalten und zu sichern;
durch sozialen Zusammenhalt die Gesundheit zu stärken;
gesundes Aufwachsen für alle Kinder und Jugendlichen bestmöglich zu gestalten und zu unterstützen;
gesunde Ernährung mit qualitativ hochwertigen Lebensmitteln für alle zugänglich zu machen;
gesunde und sichere Bewegung im Alltag durch die entsprechende Gestaltung der Lebenswelten zu fördern;
psychosoziale Gesundheit bei allen Bevölkerungsgruppen zu fördern;
eine qualitativ hochstehende und effiziente Gesundheitsversorgung für alle nachhaltig sicherzustellen.
C.Gesundheitsziele für Wien 2025
Gemeinsames Ziel bis 2025 ist es, die Gesundheit und Lebensqualität der Wiener Bevölkerung in allen Altersstufen, Lebensphasen und Lebenslagen zu fördern und zu verbessern. Im Wiener Erstellungsprozess der Gesundheitsziele wurden insgesamt neun Gesundheitsziele definiert und mit Wirkungszielen sowie Maßnahmenvorschlägen hinterlegt (vgl. MA 15, S. 54):
von Anfang an gesundheitliche Chancengerechtigkeit für Kinder und Jugendliche erhöhen;
Gesundheitsförderung in der Arbeitswelt stärken;
Selbstständigkeit und Lebensqualität bis ins hohe Alter fördern und erhalten;
integrierte Versorgung etablieren;
die Gesundheitskompetenz der Wiener Bevölkerung stärken;
Prävention, Früherkennung und Behandlungsabläufe bei epidemiologisch relevanten Krankheiten gezielt optimieren;
die psychosoziale Gesundheit der Wiener Bevölkerung fördern;
den Lebensraum Stadt weiter attraktivieren, Umweltbelastungen gering halten und Bewegung fördern;
ein Gesundheitsmonitoring aufbauen.
Implikationen für Gesundheitsberatung in der professionellen Pflege
Für die professionelle Gesundheits- und Krankenpflege sind folgende Gesundheitsziele relevant, die durch Beratung - einschließlich Gesundheitsberatung - förderlich unterstützt und entwickelt werden können. Es sind dies die Ziele,
1.Selbstständigkeit und Lebensqualität bis ins hohe Alter zu fördern und zu erhalten;
2.die Gesundheitskompetenz der Wiener Bevölkerung zu stärken sowie
3.die Prävention, Früherkennung und Behandlungsabläufe bei epidemiologisch relevanten Krankheiten gezielt zu optimieren.
Vorbemerkungen. Im Zusammenhang mit Gesundheitsproblemen sind für Menschen Orientierung, Auswahl und Planung von Handlungsschritten oft nicht mehr möglich, sodass eine Unterstützung und Ergänzung durch Beratung erfolgen muss. Hierbei handelt es sich um eine geplante und auf einen Beratungsanlass hin ausgerichtete pflegerelevante Beratung. Sie hat zum Ziel, PatientInnen die Bewältigung von Problemsituationen oder den (Wieder-)Erwerb von Kompetenzen zu ermöglichen. Diese betreffen nicht nur den somatischen, sondern auch den psychischen und den sozialen Bereich. Begünstigend hinsichtlich der Effizienz von Beratung in der Gesundheits- und Krankenpflege ist, dass Pflegepersonen den PatientInnen in hoher Dichte und langer Dauer begegnen. Vorteile für die Pflegepersonen sind nicht nur im Aufbau der zwischenmenschlichen Beziehung, sondern auch in den Kenntnissen der allgemeinen Lebenssituation, der Ressourcen sowie der Selbstpflegekompetenzen der PatientInnen zu orten.
Definition. Beratung, einschließlich Gesundheitsberatung in der professionellen Gesundheits- und Krankenpflege, ist eine prozessual ablaufende Interaktion mit dem Ziel, in Zusammenarbeit mit einzelnen PatientInnen oder Patientengruppen Lösungen zu existierenden oder drohenden...
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