1 - Inhaltsverzeichnis [Seite 5]
2 - Vorwort [Seite 12]
3 - Vereinssteuerrecht: Was Sie zum Thema wissen sollten [Seite 14]
3.1 - Welche Vorteile hat die Gemeinnützigkeit? [Seite 14]
3.2 - Der wirtschaftliche Geschäftsbetrieb eines Vereins [Seite 22]
3.3 - Vermögensverwaltung [Seite 30]
3.4 - Steuerbegünstigter Zweckbetrieb [Seite 32]
3.5 - Sonderfall "Sportliche Veranstaltungen" [Seite 35]
4 - Rücklagen - das Finanzpolster des Vereins [Seite 41]
4.1 - Formen der Rücklagen [Seite 41]
5 - Umsatzsteuer - die wichtigste Steuerart auch für Vereine [Seite 45]
5.1 - Überblick [Seite 45]
5.2 - Wann ist ein Verein Unternehmer? [Seite 47]
5.3 - Vorsteuerabzug [Seite 52]
5.4 - Besteuerungsverfahren [Seite 58]
6 - Spenden in der steuerlichen Behandlung - was ist bei der Buchführung zu beachten? [Seite 59]
6.1 - Steuerbegünstigte Zwecke [Seite 59]
6.2 - Spendennachweis [Seite 59]
6.3 - Risiken für Mehrspartenvereine [Seite 60]
6.4 - Spendenarten [Seite 61]
6.5 - Haftung des Spendenempfängers [Seite 67]
6.6 - Spendenhöchstbetrag [Seite 69]
6.7 - Übersicht Zuwendungen an Sportvereine [Seite 71]
7 - Sponsoringeinnahmen: Wie werden sie ertragsteuerlich behandelt? [Seite 72]
7.1 - Begriff des Sponsorings [Seite 72]
7.2 - Steuerliche Behandlung beim Sponsor [Seite 72]
7.3 - Gegenleistung für den Sponsor [Seite 77]
7.4 - Höhe der Betriebsausgaben [Seite 78]
7.5 - Besteuerung beim Empfänger [Seite 79]
7.6 - Vermögensverwaltung [Seite 80]
8 - Die steuerliche Behandlung von sportlichen Veranstaltungen [Seite 83]
8.1 - Allgemeines § 51 AO [Seite 83]
8.2 - Selbstlosigkeit § 55 AO [Seite 83]
8.3 - Steuerlich unschädliche Betätigungen § 58 AO [Seite 84]
8.4 - Anforderungen an die tatsächliche Geschäftsführung § 63 AO [Seite 84]
8.5 - Zweckbetrieb § 65 AO [Seite 85]
8.6 - Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb § 14 AO [Seite 85]
8.7 - Vermietung von Sportanlagen [Seite 86]
8.8 - Sportliche Veranstaltungen § 67 a AO [Seite 87]
8.9 - Bezahlte/unbezahlte Sportler [Seite 95]
9 - Reingewinnschätzung - Sonder regelung für Werbeeinnahmen [Seite 101]
9.1 - Wann lässt der Gesetzgeber eine Reingewinnschätzung zu? [Seite 101]
10 - Grundwissen Rechnungswesen - von Aufzeichnungspflichten, Kontenrahmen und Buchungssätzen [Seite 107]
10.1 - Aufzeichnungspflichten [Seite 107]
10.2 - Prüfung durch Finanzbehörden [Seite 111]
10.3 - Rechtsbehelfsverfahren [Seite 111]
10.4 - Haftung des Vorstands [Seite 112]
10.5 - Grundwissen Rechnungswesen [Seite 112]
11 - Glossar [Seite 123]
11.1 - Abgrenzung [Seite 123]
11.2 - Abgrenzung, sachlich [Seite 123]
11.3 - Abgrenzung, zeitlich [Seite 123]
11.4 - Abschreibung [Seite 124]
11.5 - Abschreibung, degressiv [Seite 124]
11.6 - Abschreibung, lineare [Seite 125]
11.7 - Aktiva [Seite 125]
11.8 - Aktivseite der Bilanz [Seite 125]
11.9 - Anlagenbuchhaltung [Seite 125]
11.10 - Anschaffungswertprinzip [Seite 126]
11.11 - Aufbewahrungspflicht [Seite 126]
11.12 - Aufwandskonten [Seite 126]
11.13 - Ausgabe [Seite 126]
11.14 - Auszahlung [Seite 127]
11.15 - Automatische Buchungen [Seite 127]
11.16 - Beleg [Seite 127]
11.17 - Bestandskonto [Seite 128]
11.18 - Bestandskonto, aktiv [Seite 128]
11.19 - Bestandskonto, passiv [Seite 128]
11.20 - Betriebsergebnis [Seite 129]
11.21 - Bilanz [Seite 129]
11.22 - Bücher der doppelten Buchführung [Seite 129]
11.23 - Buchführung [Seite 130]
11.24 - Buchführungspflicht [Seite 130]
11.25 - Buchung ohne Beleg [Seite 131]
11.26 - Buchung, einfache [Seite 131]
11.27 - Buchung, zusammengesetzte [Seite 131]
11.28 - Buchungssatz [Seite 131]
11.29 - Doppelte Buchführung [Seite 132]
11.30 - Durchlaufende Posten [Seite 132]
11.31 - Durchschreibebuchhaltung [Seite 132]
11.32 - Eigenkapital [Seite 133]
11.33 - Einfache Buchführung [Seite 133]
11.34 - Eingangsrechnungen [Seite 133]
11.35 - Einnahmen [Seite 133]
11.36 - Einnahmen Überschuss Rechnung [Seite 134]
11.37 - Einzahlung [Seite 134]
11.38 - Erfolgsrechnung [Seite 134]
11.39 - Ertragskonten [Seite 135]
11.40 - Fakturierung [Seite 135]
11.41 - Finanzbuchhaltung [Seite 135]
11.42 - Geldvermögen [Seite 136]
11.43 - Geschäftsvorfall [Seite 136]
11.44 - Gewinn und Verlustkonto [Seite 137]
11.45 - Grundbuch (Journal) [Seite 137]
11.46 - Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ( GoB) [Seite 137]
11.47 - Haben [Seite 138]
11.48 - Hauptbuch [Seite 138]
11.49 - Höchstwertprinzip [Seite 138]
11.50 - Ideeller Bereich [Seite 138]
11.51 - Imparitätsprinzip [Seite 139]
11.52 - Inventar [Seite 139]
11.53 - Jahresabschluss [Seite 140]
11.54 - Journal [Seite 140]
11.55 - Kassenbericht [Seite 140]
11.56 - Kassenbestand [Seite 141]
11.57 - Klarheit [Seite 141]
11.58 - Kontenarten [Seite 141]
11.59 - Kontenrahmen [Seite 141]
11.60 - Konto [Seite 142]
11.61 - Konto, Buchung [Seite 142]
11.62 - Kontoform [Seite 142]
11.63 - Lohn und Gehaltsbuchhaltung [Seite 143]
11.64 - Nebenbücher [Seite 143]
11.65 - Nebenbuchhaltung [Seite 143]
11.66 - Nettovermögen [Seite 143]
11.67 - Niederstwertprinzip [Seite 144]
11.68 - Niederstwertprinzip, gemildert [Seite 144]
11.69 - Niederstwertprinzip, streng [Seite 144]
11.70 - Passiva [Seite 144]
11.71 - Passivseite der Bilanz [Seite 145]
11.72 - Primanota [Seite 145]
11.73 - Rechnungssystem [Seite 145]
11.74 - Rechnungswesen [Seite 145]
11.75 - Rechnungswesen, externes [Seite 146]
11.76 - Reinvermögen [Seite 146]
11.77 - Richtigkeit und Willkürfreiheit [Seite 146]
11.78 - Schlussbilanzkonto ( SBK) [Seite 146]
11.79 - Schulden [Seite 147]
11.80 - Spendenkonten [Seite 147]
11.81 - Splittingbuchungen [Seite 147]
11.82 - Sportliche Veranstaltungen [Seite 148]
11.83 - Staffelform [Seite 148]
11.84 - Stapelbuchungen [Seite 148]
11.85 - Stetigkeit [Seite 148]
11.86 - Stichprobeninventur [Seite 149]
11.87 - Stichtagsinventur [Seite 149]
11.88 - Stornobuchung [Seite 149]
11.89 - Umlaufvermögen [Seite 149]
11.90 - Umsatzsteuerkonto [Seite 150]
11.91 - Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen [Seite 150]
11.92 - Verlust [Seite 150]
11.93 - Vermögen [Seite 151]
11.94 - Vermögensübersicht [Seite 151]
11.95 - Vermögensverwaltung [Seite 151]
11.96 - Vollständigkeit [Seite 152]
11.97 - Vorsichtsprinzip [Seite 152]
11.98 - Vorsteuer [Seite 152]
11.99 - Vorsteuerkonto [Seite 152]
11.100 - Vorsteuerpauschalierung [Seite 153]
11.101 - Wareneinkaufskonto [Seite 153]
11.102 - Warenverkaufskonto [Seite 153]
11.103 - Werberechte [Seite 153]
11.104 - Wirtschaftsjahr [Seite 154]
11.105 - Wirtschaftliche Geschäftsbetriebe [Seite 154]
11.106 - Zahlungsmittelbestand [Seite 154]
11.107 - Zweckbetriebe [Seite 155]
12 - Die Rahmenbedingungen der SKV Insolvenza stellt sich vor [Seite 156]
12.1 - Die Kernaussagen der Satzung [Seite 156]
12.2 - Rechnungslegung [Seite 160]
13 - Fallbeispiele und Musterlösungen [Seite 161]
13.1 - Ansichtskartenverkauf [Seite 161]
13.2 - Altherren Turnier [Seite 161]
13.3 - Altmaterialsammlung [Seite 163]
13.4 - Arbeitnehmerüberlassung [Seite 164]
13.5 - Aufnahmegebühr [Seite 165]
13.6 - Aufwandsersatzspende von Übungsleitern [Seite 165]
13.7 - Aufwendungen, ersparte [Seite 166]
13.8 - Ausbildungsentschädigung [Seite 168]
13.9 - Ausgaben, diverse [Seite 168]
13.10 - Auslagenersatz [Seite 170]
13.11 - Ausländische Künstler [Seite 171]
13.12 - Bandenwerbung [Seite 172]
13.13 - Basarveranstaltung [Seite 174]
13.14 - Baukosten Tennishalle [Seite 175]
13.15 - Beerdigung [Seite 177]
13.16 - Beherbergung und Beköstigung, Familienfreizeit [Seite 178]
13.17 - Beiträge [Seite 179]
13.18 - Bezahlter Sport [Seite 180]
13.19 - Clubabend [Seite 182]
13.20 - Computer, Anschaffung [Seite 183]
13.21 - Druckkosten [Seite 184]
13.22 - Energiekosten, Betrieb Tennisplätze [Seite 185]
13.23 - Erbschaften [Seite 186]
13.24 - Fernsehgelder [Seite 186]
13.25 - Gewerbesteuer [Seite 187]
13.26 - Hallennutzungsgebühren [Seite 187]
13.27 - Hektolitervergütung [Seite 188]
13.28 - Helferessen [Seite 189]
13.29 - Herbstball einer Festgemeinschaft [Seite 190]
13.30 - Instandhaltung Freiplätze Tennis [Seite 191]
13.31 - Kuchen und Getränkespenden [Seite 192]
13.32 - Kursgebühren [Seite 194]
13.33 - Musikabteilung, öffentliche Auftritte [Seite 195]
13.34 - Oldie Night [Seite 196]
13.35 - Pferdepension [Seite 198]
13.36 - Pokale, Medaillen, Urkunden [Seite 199]
13.37 - Pokalspiel [Seite 200]
13.38 - Reitpferd, Verkauf [Seite 202]
13.39 - Reitunterricht [Seite 203]
13.40 - Schwimmbad [Seite 204]
13.41 - Schlachtenbummler [Seite 206]
13.42 - Showauftritt der Tanzsportabteilung [Seite 207]
13.43 - Skatturnier [Seite 208]
13.44 - Skihütte [Seite 209]
13.45 - Sponsoring, Namenswerbung durch Sponsor [Seite 210]
13.46 - Sponsoring, Vermögensverwaltung [Seite 211]
13.47 - Sponsoring, wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb [Seite 212]
13.48 - Sportanlagen, Vermietung [Seite 214]
13.49 - Sportbetrieb, allgemeine Kosten [Seite 215]
13.50 - Sportgeräte, Verleih [Seite 215]
13.51 - Sporthalle, Vermietung [Seite 216]
13.52 - Sportkleidung, Kauf und Reinigung [Seite 217]
13.53 - Sportlerball [Seite 218]
13.54 - Sportreise [Seite 219]
13.55 - Standgebühr, Schießanlage [Seite 220]
13.56 - Standgebühr Vereinsjubiläum [Seite 221]
13.57 - Steuerberatungskosten [Seite 221]
13.58 - Tennishalle, Nutzung [Seite 223]
13.59 - Tombola [Seite 225]
13.60 - Trainingslager [Seite 226]
13.61 - Trikotwerbung [Seite 227]
13.62 - Übungsleiter, Beitragsfreistellung [Seite 228]
13.63 - Vereinsausflug [Seite 229]
13.64 - Vereinsgaststätte [Seite 230]
13.65 - Vergütung an Ehrenamtliche [Seite 233]
13.66 - Verpachtung der Werberechte [Seite 234]
13.67 - Unechter Zuschuss [Seite 235]
14 - Auflösung der Buchungsbeispiele [Seite 237]
14.1 - Sportliche Veranstaltungen [Seite 237]
14.2 - Berechnung der Steuerlast [Seite 239]
14.3 - Reingewinnschätzung [Seite 240]
14.4 - Rücklagen [Seite 242]
15 - Praktische Buchführung mit Vereinsverwaltung professionell [Seite 280]
15.1 - Bevor Sie die Arbeit mit der Vereinsverwaltung professionell beginnen [Seite 281]
15.2 - Vereinsdaten [Seite 281]
15.3 - Kontenrahmen auswählen [Seite 282]
15.4 - FiBu Konten zuweisen [Seite 283]
15.5 - Vorbereitung der Buchhaltung [Seite 285]
15.6 - Bank und Kassenpflege [Seite 286]
15.7 - Schritt 2: Beispielhafte Buchungsvorgänge [Seite 287]
15.8 - Die Buchungsmaske Bank und Kasse [Seite 287]
15.9 - Mitgliedsbeiträge [Seite 287]
15.10 - Spenden [Seite 289]
15.11 - Veranstaltungen/Turniere [Seite 290]
15.12 - Buchen im Stapel [Seite 296]
15.13 - Sponsoring wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb [Seite 296]
15.14 - Buchungen bearbeiten [Seite 299]
15.15 - Buchungen aktualisieren [Seite 299]
15.16 - FiBu/ Auswertungen [Seite 300]
16 - Stichwortverzeichnis [Seite 302]
Spenden in der steuerlichen Behandlung – was ist bei der Buchführung zu beachten? (S. 58-60)
Steuerbegünstigte Zwecke
In einer Anlage 1 zu § 48 Abs. 2 EStDV sind bestimmte gemeinnützige Zwecke allgemein als besonders förderungswürdig zusammengefasst. Maßgebend sind auch hier die Satzungszwecke eines gemeinnützigen Vereins. Ein Sportverein kann neben der Förderung des Sports weitere gemeinnützige Zwecke (z. B. kulturelle Einrichtungen, Jugendhilfe etc.) steuerbegünstigt verwirklichen, wenn diese in die Satzung aufgenommen wurden.
Spendennachweis
Materiell-rechtliche Voraussetzung für den Spendenabzug bleibt nach wie vor eine förmliche Zuwendungsbestätigung. Diese Bestätigung muss nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck erstellt werden. Steuerbegünstigte Vereine müssen die Vereinnahmung der Zuwendung und ihre zweckentsprechende Verwendung ordnungsgemäß aufzeichnen und ein Doppel der Zuwendungsbestätigung aufbewahren. Der steuerbegünstigte Zweck, für den die Zuwendung verwendet wird, und die Angaben über die Freistellung des Empfängers von der Körperschaftsteuer müssen auf der Zuwendungsbestätigung aufgedruckt sein. Bei allen Geldspenden muss der steuerbegünstigte Verein immer eine Aussage machen, ob es sich um eine reine Geldspende oder eine Aufwandsspende handelt. Bei Sachzuwendungen und beim Verzicht auf die Erstattung von Aufwand müssen sich aus den Aufzeichnungen des Zuwendungsempfängers auch die Grundlagen für den vom Empfänger bestätigten Wert der Zuwendung ergeben.
Hinweis:
Mangelhafte Aufzeichnungspflichten können zum Verlust der Gemeinnützigkeit des Vereins führen und eine Haftung des Zuwendungsempfängers nach § 10 b Abs. 4 EStG auslösen. Bei Zuwendungen bis zu einem Betrag von 100 Euro gilt als Nachweis der Bareinzahlungsbeleg oder die Buchungsbestätigung eines Kreditinstituts, die aber ebenfalls Hinweise auf die Gemeinnützigkeit des Vereins enthalten muss.
Achtung:
Spenden sind Chefsache! Die Zuwendungsbestätigung muss grundsätzlich vom Vorstand nach § 26 BGB oder einem vom Vorstand entsprechend Bevollmächtigten unterschrieben werden. Es ist dabei zu beachten, wie die Vertretung nach außen in der Satzung geregelt ist. Bei einem mehrköpfigen Vorstand bestehen folgende Vertretungsmöglichkeiten:
• aktive Gesamtvertretung,
• reine Einzelvertretung,
• eingeschränkte Einzelvertretung.
Risiken für Mehrspartenvereine
Achtung:
Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. In Mehrspartenvereinen sollte das Haftungsrisiko für den Vorstand nach § 26 BGB nicht unterschätzt werden. Dies gilt vor allem dann, wenn die Untergliederungen rechtlich unselbstständig sind, sich aber selbst verwalten dürfen; d. h. eigene Kassen und Bankkonten haben. Hier sollte eine eindeutige Regelung im Verein vorgeschrieben werden. Die Kompetenz für die Ausstellung von Zuwendungsbestätigungen sollte nur beim BGB-Vorstand liegen. Abteilungsleiter, -kassiere und andere Funktionsträger sind nicht berechtigt, verbindliche auf amtlich vorgeschriebenem Vordruck zu erstellende Zuwendungsbestätigungen anzufertigen. Der Vorstand sollte sich über die richtige Verwendung von Spenden innerhalb der Abteilung vergewissern.
Spendenarten
Spenden sind Ausgaben, die
• freiwillig,
• unentgeltlich geleistet werden und beim
• Spender zu einer Vermögensminderung
• Verein zu einer Vermögensmehrung führen.
Diese können neben Geld auch in Form von Wirtschaftsgütern (Sachspenden), nicht aber in Nutzungen und Leistungen bestehen. Ausgaben zur Förderung sportlicher Zwecke sind nur dann für den Spender als Spende abzugsfähig, wenn der Sportverein die Zuwendungen unmittelbar für steuerbegünstigte satzungsmäßige Zwecke (ideeller Bereich oder steuerbegünstigter Zweckbetrieb), nicht aber im steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb oder in der Vermögensverwaltung verwendet.
Freiwillig ist eine Spende immer dann, wenn sie ohne rechtliche Verpflichtung geleistet wird. Mitgliedsbeiträge, Umlagen, Bausteine etc. werden dem Sportverein durch Satzung oder Mitgliederbeschluss unmittelbar geschuldet.
Beispiel:
Der Sportverein "Land unter" erweitert sein Freibad um ein weiteres Schwimmbecken. In der Mitgliederversammlung werden sog. Bausteinspenden in Höhe von 100 Euro beschlossen, die jedes Alt und Neumitglied neben dem Mitgliedsbeitrag bezahlen muss.