Schweitzer Fachinformationen
Wenn es um professionelles Wissen geht, ist Schweitzer Fachinformationen wegweisend. Kunden aus Recht und Beratung sowie Unternehmen, öffentliche Verwaltungen und Bibliotheken erhalten komplette Lösungen zum Beschaffen, Verwalten und Nutzen von digitalen und gedruckten Medien.
Das Schweitzer Vademecum ist ein renommierter Fachkatalog, der speziell die relevanten Angebote für juristisch und steuerrechtlich Interessierte sortiert, aufbereitet und seit über 100 Jahren der Orientierung dient. Das Schweitzer Vademecum beinhaltet Bücher, Zeitschriften, Datenbanken, Loseblattwerke aus dem deutschsprachigen In- und Ausland und ist seit 1997 wichtiger Bestandteil des Schweitzer Webshops.
Steuerfreie Rücklagen werden z. B. nach § 6 b EStG für Veräußerungsgewinne bei Anlagegütern gebildet. Bei einer Ersatzbeschaffung wird der Gewinn innerhalb der folgenden vier Jahre auf das neu angeschaffte Wirtschaftsgut übertragen. Anderenfalls muss die Rücklage ertragswirksam aufgelöst werden. Die 6b-Rücklage ist auf die Übertragung von Grund und Boden und Gebäuden beschränkt.
Forderungsausfälle - etwa durch Konkurs oder Tod des Kunden - sind aufwandswirksam einzubuchen:
Das Konto "Sonstige betriebliche Aufwendungen" verwenden Sie für die Verbuchung von Aufwand, den Sie sonst nicht zuordnen können, z. B. Safemiete, GEZ-Zahlungen u. a. Hingegen bezeichnet "sonstiger Betriebsbedarf" den Verbrauch von Gegenständen. Einmalige Aufwendungen wie z. B. Gründungskosten können auf "sonstige Aufwendungen, unregelmäßig" kontiert werden. Als sonstiger Betriebsbedarf gilt auch die typische Berufskleidung, wie z. B. schwarzer Anzug oder Frack des Kellners oder der Büromantel des Architekten.
Werkzeuge und Kleingeräte werden bis zum Wert von 250 EUR als Sofortaufwand erfasst. Darüber hinaus dürfen sogenannte Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG bis zu einem Betrag von 800 EUR sofort abgeschrieben werden.
Es geht um folgende Positionen des HGB-Schemas:
Als Beteiligungen gelten Anteile, die dem Geschäftsbetrieb durch dauernde Verbindung dienen sollen, bei Kapitalgesellschaften im Zweifel über 20 % der Anteile.
Eigens buchen Sie solche Erträge, die aus Beteiligungen von verbundenen Unternehmen hervorgehen: Als verbunden gelten Unternehmen im Mutter-Tochterverhältnis und zwischen den Töchtern.
Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen des Finanzanlagevermögens, davon aus verbundenen Unternehmen, buchen Sie folgendermaßen:
Und die sonstigen Zinsen und ähnlichen Erträge, davon aus verbundenen Unternehmen, hier:
Zinserträge auf Steuererstattungen betrieblicher Steuern (§ 233a AO) gehören auf folgende Konten. Dabei sind Zinserträge aus Gewerbesteuererstattung steuerfrei (§ 4 Abs. 5b EStG), sofern die Gewerbesteuerzahlung nicht als Betriebsausgabe abgezogen wurde.
Erträge aus Verlustübernahme und erhaltene Gewinne aufgrund Gewinnabführung: Auf diese Konten gehören erhaltene Gewinne aufgrund Gewinn- oder Teilgewinnabführungsverträgen, z. B. auch stille Beteiligungen.
Dateiformat: ePUBKopierschutz: Wasserzeichen-DRM (Digital Rights Management)
Systemvoraussetzungen:
Das Dateiformat ePUB ist sehr gut für Romane und Sachbücher geeignet - also für „fließenden” Text ohne komplexes Layout. Bei E-Readern oder Smartphones passt sich der Zeilen- und Seitenumbruch automatisch den kleinen Displays an. Mit Wasserzeichen-DRM wird hier ein „weicher” Kopierschutz verwendet. Daher ist technisch zwar alles möglich – sogar eine unzulässige Weitergabe. Aber an sichtbaren und unsichtbaren Stellen wird der Käufer des E-Books als Wasserzeichen hinterlegt, sodass im Falle eines Missbrauchs die Spur zurückverfolgt werden kann.
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