Kirche und Jugendamt: Die kriminelle Verbindung!
Missbrauchsskandal: Kirche und Jugendamt unter einer Decke!
Sexueller Missbrauch in der römisch-katholischen Kirche, Erziehungsheime, Kinderheime, Jugendfürsorge und das hilfreiche Jugendgericht.
Die heilige Trödelbude - Sodom und Gomorrha. Ordinierung von Homosexuellen und Päderasten.
Das Bistum San Diego zahlte 198 Millionen US-Dollar für 144 Opfer.
Diese perverse, psychopathische Organisation muss endlich als allgemein gefährlich verboten werden. Der Staat darf nicht länger als Verteidiger und Unterstützer dieser Organisation tätig sein, ohne dass er zur Rechenschaft gezogen wird.
Die rechtlichen Grundlagen für die Verfolgung von sexuellem Missbrauch durch das Kirchenrecht sind im Titel V im Strafrecht des Codex Iuris Canonici (Canones 1392-1395 "Straftaten gegen besondere Verpflichtungen") geregelt.
Nach Skandalen in Irland und den USA wurden seit Anfang 2010 auch in Deutschland Sexualdelikte in katholischen Einrichtungen in größerem Umfang bekannt. Zum großen Teil hatte keine Strafverfolgung der Täter durch Staatsanwaltschaft oder Polizei stattgefunden. Opfer erhielten keinen oder unzureichenden Schutz. Daher steht das Verhalten kirchlicher Institutionen in der Kritik, auch wenn diese Delikte von höchster kirchlicher Stelle wiederholt öffentlich verurteilt wurden und schwere Vergehen gegen Recht und Moral der römisch-katholischen Kirche darstellen.
Sexueller Missbrauch in der römisch-katholischen Kirche ist ein Phänomen, das seit Mitte der 1990er Jahre weltweit größere öffentliche Aufmerksamkeit erhält. Die Sensibilisierung für das frühere Tabuthema hat viele Opfer ermutigt, selbst noch 30 oder 40 Jahre nach den Vorfällen ihre traumatischen Erlebnisse öffentlich zu machen. Sie berichten sowohl über Fälle sexuellen Missbrauchs, insbesondere durch Priester, Ordensleute und angestellte Erzieher innerhalb der römisch-katholischen Kirche an ihren Schutzbefohlenen und Untergebenen, als auch über den damaligen Umgang kirchlicher Stellen mit den Tätern und Opfern.
Nach Skandalen in Irland und den USA wurden seit Anfang 2010 auch in Deutschland Sexualdelikte in katholischen Einrichtungen in größerem Umfang bekannt. Zum großen Teil hatte keine Strafverfolgung der Täter durch Staatsanwaltschaft oder Polizei stattgefunden. Opfer erhielten keinen oder unzureichenden Schutz. Daher steht das Verhalten kirchlicher Institutionen in der Kritik, auch wenn diese Delikte von höchster kirchlicher Stelle wiederholt öffentlich verurteilt wurden und schwere Vergehen gegen Recht und Moral der römisch-katholischen Kirche darstellen.
Juristisch werden sexueller Missbrauch von Kindern und Jugendlichen durch die jeweilige gesetzliche Festlegung des Schutzalters voneinander abgegrenzt. Zu den Formen zählen unmittelbar geschlechtliche Handlungen mit und ohne Geschlechtsverkehr und auch das Zeigen pornografischer Medien. Zu den in Frage kommenden Tatbeständen gehören ferner Vergewaltigung, sexuelle Nötigung, sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen oder Widerstandsunfähigen sowie Straftaten im Zusammenhang mit Exhibitionismus, Jugend- oder Kinderpornografie.
Die Missbrauchshandlung kann sich über Jahre erstrecken. Opfer sexuellen Missbrauchs können auch hierarchisch Untergebene sein, etwa Nonnen und Seminaristen oder im Rahmen des Beichtsakramentes Pönitenten. Eine weitere Gruppe von Opfern können hilfsbedürftige Menschen in Einrichtungen sein. Die Täter entstammen nicht nur der Gruppe der Kleriker, sondern auch der der Laien wie zum Beispiel Lehrer und weiteres Personal, in Heimen auch Mitzöglinge.
Bei der Diskussion des Hintergrunds werden allgemein Sexualität, sexuelle Orientierung sowie die Verdrängung von Sexualität und der Zölibat angesprochen, im engeren Rahmen auch:
Pädophilie (seltener auch als "Pädosexualität" bezeichnet),
Präferenzstörungen und
Hebephilie (sexuelle Vorliebe für pubertierende Mädchen oder Jungen).
Ersatzobjekttäter vergreifen sich an Ersatzobjekten (beispielsweise Opfern, die nicht hinreichend Widerstand leisten können), die nicht ihrer eigentlichen sexuellen Präferenz entsprechen (dissexuelles Verhalten).
Empirische Daten für Missbrauch durch katholische Geistliche oder andere Mitarbeiter der katholischen Kirche gibt es kaum; die vorhandenen Schätzungen aus verschiedenen Ländern kommen zu unterschiedlichen Ergebnissen, die besagen, dass zwischen 1 und 5 % der Kleriker durch Missbrauch aufgefallen sind. Manche gehen davon aus, dass überdurchschnittlich viele Kleriker pädophil veranlagt sind, andere hingegen, dass der Anteil unter dem Durchschnitt der Gesamtbevölkerung liegt.
Die Dunkelziffer wird bei Taten sexuellen Missbrauchs allgemein als sehr hoch eingeschätzt.
Entwicklung im deutschen Sprachraum
Deutschland 19. Jahrhundert
Vorwürfe sexuellen Missbrauchs durch Geistliche und Ordensleute machen einen Großteil des Pfaffenspiegels aus, eines in Deutschland weit verbreiteten antikatholischen Pamphlets, das nach seinem Erscheinen 1845 bis ins 20. Jahrhundert hinein immer neue Auflagen erlebte. Der Verfasser Otto von Corvin bemüht sich, die katholische Kirche als vernunftfeindlich und bigott darzustellen. Zu diesem Zweck breitet er über lange Strecken die Topik des "geilen Pfaffen" aus, der die intime Situation der Beichte sexuell ausnutze, wie sie etwa in zahlreichen Schwänken und Mären des Spätmittelalters und der Frühen Neuzeit immer wieder erzählt und variiert wurde. Anders als der Diskurs der frühneuzeitlichen Dichtung, in dem Pädokriminalität nicht vorkommt, ergeht sich Corvin auch in der Schilderung von angeblichen "schändlichen Verführungen, die unter Leitung der Mönche stehenden Knaben ausgesetzt sind, und ein jeder Vater wird daraus erkennen können, wie höchst gefährlich es für seine Kinder ist, wenn er diese in Klosterschulen unterrichten lässt."
Die Historikerin Irmtraud Götz von Olenhusen untersuchte in einer sozialhistorischen Arbeit von 1994 den badischen Klerus im 19. Jahrhundert und kam dabei auch auf mehrere Fälle zu sprechen, in denen Priestern Vergewaltigung oder Unzucht mit Minderjährigen vorgeworfen wurde.
NS-Zeit
Sittlichkeitsprozesse gegen Ordensangehörige und Priester im Nationalsozialismus
Sittlichkeitsprozesse gegen Ordensangehörige und Priester im Nationalsozialismus
Einleitung
Die Zeit des Nationalsozialismus (1933-1945) war geprägt von einer tiefgreifenden Feindseligkeit gegenüber der katholischen Kirche. Neben der ideologischen Ablehnung und der systematischen Verfolgung der Kirche und ihrer Vertreter durch das NS-Regime spielten auch sogenannte Sittlichkeitsprozesse eine bedeutende Rolle. Diese Prozesse, die oft auf Vorwürfen sexuellen Missbrauchs oder anderer sittlicher Vergehen gegen Ordensangehörige und Priester basierten, wurden von den Nationalsozialisten instrumentalisiert, um die Kirche zu diskreditieren und ihre moralische Autorität zu untergraben. Dieser Artikel beleuchtet die Hintergründe, Verläufe und Konsequenzen der Sittlichkeitsprozesse im Dritten Reich.
Historischer Kontext
Die nationalsozialistische Ideologie war von einem radikalen Antiklerikalismus geprägt. Hitler und seine Gefolgsleute sahen in der katholischen Kirche einen ideologischen Gegner, der ihren totalitären Machtanspruch infrage stellte. Die Kirche mit ihrer eigenen moralischen und sozialen Autorität war für das NS-Regime eine Bedrohung, die es zu neutralisieren galt. Neben direkter Repression, wie Verhaftungen und Schließungen kirchlicher Einrichtungen, wurden Sittlichkeitsprozesse als subtile Waffe eingesetzt, um das öffentliche Ansehen der Kirche zu schädigen.
Instrumentalisierung der Sittlichkeitsprozesse
Die nationalsozialistischen Behörden nutzten Sittlichkeitsprozesse gezielt, um die katholische Kirche zu diffamieren. Dabei gingen sie oft skrupellos vor, indem sie Anschuldigungen konstruierten oder bestehende Verdachtsmomente aufbauschten. Diese Prozesse wurden dann propagandistisch ausgeschlachtet, um das Bild einer moralisch verkommenen Kirche zu zeichnen. Die Medien, insbesondere Zeitungen wie der "Völkische Beobachter", griffen solche Fälle bereitwillig auf und präsentierten sie in sensationslüsternen Berichten.
Fallbeispiele
Ein prominentes Beispiel ist der sogenannte "Klostersturm" von 1936, bei dem mehrere Klöster durchsucht und zahlreiche Ordensleute wegen angeblicher sittlicher Vergehen verhaftet wurden. Die Prozesse, die daraufhin stattfanden, waren oft von mangelnden Beweisen und fragwürdigen Zeugenaussagen geprägt. Ein weiterer bekannter Fall ist der Prozess gegen den Priester Alois Andritzki, der 1941 wegen angeblicher homosexueller Handlungen verhaftet wurde. Trotz fehlender stichhaltiger Beweise wurde er 1943 im Konzentrationslager Dachau ermordet.
Propagandistische Ausschlachtung
Die nationalsozialistische Propaganda nutzte die Sittlichkeitsprozesse, um die katholische Kirche als Hort von Sünde und Verkommenheit darzustellen. Dabei spielten antisemitische und antiklerikale Stereotype eine große Rolle. Die Propagandamaschinerie des NS-Regimes verstand es, einzelne Fälle so zu verallgemeinern, dass sie das gesamte katholische Klerus in Misskredit brachten. Dabei wurde auch nicht davor zurückgeschreckt, persönliche Tragödien und Schicksale zu...