Schweitzer Fachinformationen
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Die Internationalen Regeln zur Verhütung von Zusammenstößen auf See (Kollisionsverhütungsregeln; KVR) gelten als Grundregeln. Diese werden innerhalb der Hoheitsgewässer vieler Staaten von regionalen Verordnungen überlagert. Das ist in Deutschland von See kommend die Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung und weiter landeinwärts die Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung.
DIE VERKEHRSREGELN auf Seerevieren sind in verschiedenen Verordnungen festgelegt:
Kollisionsverhütungsregeln (KVR) - Sie gelten auf Hoher See und den mit dieser zusammenhängenden, von Seeschiffen befahrbaren Gewässern.
Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung (SeeSchStrO) - Gilt als nationale Vorschrift nur auf den deutschen Seeschifffahrtsstraßen, also innerhalb der deutschen Hoheitsgewässer. Die SeeSchStrO ergänzt die KVR.
Schifffahrtsordnung Emsmündung - Gilt im Mündungsgebiet der Ems und auf der Leda.
Man unterscheidet grundsätzlich zwischen Ausweichregeln im Nahbereich zur Vermeidung von Zusammenstößen und zusätzlichen Verkehrsregelungen im Fahrwasser durch Tafel- oder andere Schifffahrtszeichen. Streng genommen sind im Fahrwasser die Ausweichregeln durch besondere Verkehrsregeln aufgehoben (s. Seite 22).
Allerdings ist die Enge eines Fahrwassers relativ, denn was für einen Supertanker absolute Bewegungsunfähigkeit bedeutet, ist für ein Sportfahrzeug ein weites Revier. In diesem Sinn gelten die Ausweichregeln unter Sportbooten auch im Fahrwasser vor dem Manöver des letzten Augenblicks.
Auf freier See und außerhalb der Fahrwasser (Binnen, Küste, See) sind theoretisch alle Fahrzeuge gleich, wenn man von den manövrierbehinderten und manövrierunfähigen absieht. Es gelten die althergebrachten Ausweichregeln der Schifffahrt, wie sie in den Kollisionsverhütungsregeln (KVR) international gültig festgelegt und auf den nächsten Seiten beschrieben sind.
DIE AUSWEICHREGELN sind prinzipiell einfach und verständlich, in der Praxis jedoch trifft das nur auf bestimmte Fahrzeuggruppen zu. So haben die Ausweichregeln .
. für das Zusammentreffen von Sportfahrzeugen auf freien Gewässern volle Gültigkeit. Den Begriff »freie Gewässer« habe ich zum besseren Verständnis gewählt. Er steht für Wasserflächen, die außerhalb der durch Verkehrsvorschriften geregelten Gebiete liegen, auf denen die Ausweichregeln der KVR gelten.
. für das Zusammentreffen von Sportfahrzeugen mit annähernd gleich großen gewerblichen Fahrzeugen (Barkassen, Arbeitsbooten usw.) auf freien Gewässern haben sie ebenfalls (zumindest theoretisch) volle Gültigkeit, praktisch aber artet ihre Anwendung häufig zum Nervenkrieg und zu nicht sehr seemännischen Szenen aus.
. für das Zusammentreffen von gewerblichen Schiffen auf freien Gewässern haben sie selbstverständlich bei annähernd gleicher Größe auch volle Gültigkeit.
Prinzip des Ausweichens nach den KVR: Kurshalter ist das Fahrzeug, das Wegerecht hat. Er muss Kurs und Geschwindigkeit beibehalten, während der Ausweichpflichtige früh genug, klar und eindeutig auszuweichen hat. Dennoch werden Sie auf den folgenden Seiten etwas anderes lesen, das sich aus der Relativität des Nahbereichs ergibt, in dem Ausweichmanöver zu fahren sind. Auslösendes Moment für die Ausweichregeln ist der Kollisionskurs, der im Folgenden beschrieben ist.
Bei der Bestimmung, wer das Wegerecht hat und wer ausweichen muss, wenn sich Segler begegnen, ist es wichtig zu wissen, von welcher Seite der Wind einfällt:
Auf Backbordbug segelt ein Fahrzeug, wenn es den Wind von Steuerbord hat.
Auf Steuerbordbug segelt ein Fahrzeug, wenn es den Wind von Backbord hat.
Die Abbildungen auf der gegenüberliegenden Seite zeigen die verschiedenen Grundregeln des Ausweichens:
Motorboot weicht Segler aus
Motorboot weicht Motorboot aus, das von rechts in seinen Steuerbordsektor einfährt
Segler mit Wind von Backbord weicht Segler mit Wind von Steuerbord aus
Bei Wind von derselben Seite, weicht der Segler in Luv dem Segler in Lee aus
> Backbordwind weicht Steuerbordwind, Luv weicht Lee!
Gegenkommer: Wenn ein Fahrzeug auf Gegenkurs gesichtet wird, handelt es sich um einen Gegenkommer. Ist das Fahrzeug recht voraus und ändert sich die Peilung nicht, besteht eventuell Kollisionsgefahr. Ein Ausweichmanöver würde man aber erst nach eigener Einschätzung im Nahbereich fahren, da man vorher noch nicht sicher sein kann, ob man nicht doch sicher passiert.
Toter Winkel: Die Länge eines Schiffs, die Position seiner Brücke sowie die Höhe von Freibord und Decksfracht bestimmen die Ausdehnung des "toten Winkels". Er darf von der Steuerposition aus gemessen maximal 500 m nach vorn (s. Abb.) und maximal 10° zu beiden Seiten betragen - ein dennoch sehr großer Bereich in den kein anderes Fahrzeug hineingeraten sollte.
Als Überholer gilt jedes Fahrzeug, das in den Hecklichtsektor eines anderen fährt (ein noch sehr weit entferntes Fahrzeug wird zunächst als Aufkommer bezeichnet). Der Überholer muss sich freihalten und darf auch nach dem Passieren des Kurshalters seinen Kurs nicht so ändern, dass er den früheren Kurshalter zu einem Manöver zwingen würde. Zusätzlich zu diesen grundlegenden Ausweichregeln sind in den KVR (s. Seite 7) und der SeeSchStrO sowie der Schifffahrtsordnung Emsmündung zwischen den verschiedenen Fahrzeugkategorien Rangordnungen festgelegt.
Das Manöver des letzten Augenblicks muss dann vom Kurshalter gefahren werden, wenn der Ausweichpflichtige bei einem Kollisionskurs nicht den Kurs ändert.
> Dabei ändert der Kurshalter den Kurs weg vom Ausweichpflichtigen. Begegnen sich Fahrzeugen mit Maschinenantrieb bedeutet das immer: Ruder hart Steuerbord!
Der Kurshalter hält Kurs und Geschwindigkeit. Der Ausweichpflichtige müsste seinen Kurs ändern . Tut er das nicht, würde es zur Kollision kommen . Also muss der Kurshalter das Manöver des letzten Augenblicks nach Steuerbord fahren . Er darf auf keinen Fall nach Backbord drehen, da ein spätes Manöver des Ausweichpflichtigen immer noch zur Kollision führen könnte .
Der Kollisionskurs ist generell die Voraussetzung für das Inkrafttreten der Ausweichregeln. Erkennt man eine solche Situation rechtzeitig, reicht häufig eine Kursänderung um wenige Grade, um aus dem Kollisionskurs herauszulaufen, ohne dass sich überhaupt weitere Wegerechtsfragen ergeben. Dies gilt im Besonderen bei der Begegnung von Sportbooten mit Berufsfahrzeugen.
Sportboot muss ausweichen: Erfolgt die Kursänderung, sobald der Kollisonskurs feststeht und damit frühzeitig in Punkt , beträgt sie lediglich 15°. Später bei Punkt sind dagegen bereits 35° notwendig.
> Kursänderungen sind für ein Berufsfahrzeug im begrenzten Fahrwasser schwierig und unter Umständen gefährlich, für ein Sportboot aber meist problemlos.
Seemännisch richtiges Verhalten: Sobald der Kollisionskurs erkannt ist, wartet der Skipper nicht auf ein Wunder, selbst wenn die Entfernung zum Gesichteten groß ist, sondern läuft durch Kurskorrektur aus dem Kollisionskurs heraus. Je kleiner die Entfernung zum Gesichteten, umso entschiedener muss das Manöver sein.
STEHENDE PEILUNG: Das Sichten eines Fahrzeugs bedeutet Annäherung. Nun muss geklärt werden, ob man sich mit dem anderen Fahrzeug auf Kollisionskurs befindet. Wie man das erkennt, zeigt die Abbildung:.
Zunächst peilt man die Lage des aufkommenden Fahrzeugs über den Rahmen einer Fensterscheibe oder eine der Wanten (Bild ). Einige Zeit später wiederholt man die Peilung. Zeigt sich nun Bild , steht die Peilung. Man liegt man mit dem Gesichteten auf Kollisionskurs und muss handeln. Ist es jedoch Bild oder Bild , besteht keine Gefahr.
Zeigt sich bei der zweiten Peilung Bild , wird das sich annähernde Fahrzeug sicher vor dem eigenen Bug durchlaufen. Bei Bild wird es achtern...
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