1 - Titel [Seite 1]
2 - Impressum [Seite 5]
3 - Vorwort des Herausgebers [Seite 6]
4 - Vorwort des Sachverständigen [Seite 10]
5 - Inhaltsverzeichnis [Seite 12]
6 - 1 Statik und Befestigungen [Seite 21]
6.1 - Geländer mit falschen Dübeln befestigt [Seite 21]
6.2 - Verzinkte Dübel im Außenbereich [Seite 23]
6.3 - Falsche Dübel im Außenbereich [Seite 25]
6.4 - Dübel ohne Zulassung [Seite 27]
6.5 - Zu geringe Dübelabstände [Seite 29]
6.6 - Zu geringe Randabstände [Seite 31]
6.7 - Mangelhaft ausgeführte Geländerbefestigung [Seite 33]
6.8 - Falsche Befestigung auf Fliesen [Seite 35]
6.9 - Gefahr des Betonausbruchs [Seite 37]
6.10 - Minderwertiger Anbaubalkon [Seite 39]
6.11 - Zu geringer Pfostenquerschnitt [Seite 41]
6.12 - Falsche Befestigung eines Sonnenschutzes [Seite 43]
6.13 - Kontaktkorrosion zwischen Eisen und Kupfer [Seite 45]
6.14 - Verdrehter Riegel und Undichtigkeit [Seite 47]
6.15 - Falscher Einbau eines Fensterelementes [Seite 49]
6.16 - Fehlende Entlüftung eines Hohlprofils [Seite 51]
7 - 2 Maße und Toleranzen [Seite 53]
7.1 - Geringer Versatz ist kein Mangel [Seite 53]
7.2 - Zu große Beulen [Seite 55]
7.3 - Mangelhaft verarbeitete Dachplatten [Seite 57]
7.4 - Thermische Glasbrüche an Fassadenverglasungen [Seite 59]
7.5 - Glasbruch durch falsche Punkthalter [Seite 61]
7.6 - Fassadenbekleidung mit vielen Mängeln [Seite 63]
7.7 - Subjektiv unzureichende Wärmedämmung [Seite 65]
7.8 - Zulässiger Türspalt [Seite 67]
7.9 - Zu großer Spalt an einem Rolltor [Seite 69]
7.10 - Ungenaue Leistungsbeschreibung [Seite 71]
7.11 - Türknopf mit zu geringem Abstand [Seite 73]
7.12 - Negative Unterschneidung [Seite 75]
7.13 - Falsche Auslegung der Absturzsicherung [Seite 77]
7.14 - Geländer mit vielen Fehlern [Seite 79]
7.15 - Zu großer Pfostenabstand [Seite 81]
7.16 - Unterschätzte Längenausdehnung [Seite 83]
8 - 3 Bauanschlüsse und Dichtungen [Seite 85]
8.1 - Wärmebrücken an einem Erkerfenster [Seite 85]
8.2 - Ausreichend dichte Konstruktion [Seite 87]
8.3 - Bauteilfugen ohne fachgerechte Abdichtung [Seite 89]
8.4 - Undichte Dachanschlüsse [Seite 91]
8.5 - Wassereintritt durch undichte Oberlichter [Seite 93]
8.6 - Glasdach nach Nachbesserung dauerhaft dicht [Seite 95]
8.7 - Mangelhaft abgedichtete Glasdächer [Seite 97]
8.8 - Fehlende innere Dichtungsebene [Seite 99]
8.9 - Feuchteschäden an einer Tür [Seite 101]
8.10 - Schaden durch fliegenden Tisch [Seite 103]
8.11 - Mangelhafte Hinterlüftung einer Kaltfassade [Seite 105]
8.12 - Unsauber ausgeführte Eckausbildung [Seite 107]
8.13 - Stahlfenster mangelhaft saniert [Seite 109]
8.14 - Fehlender Schallschutz an einer Toranlage [Seite 111]
8.15 - Falsch montierte Treppe [Seite 113]
8.16 - Mangelhafte Abdichtung eines Pfostens [Seite 115]
9 - 4 Brand- und Rauchschutz [Seite 117]
9.1 - Rauchmelder mit falscher Einbauposition [Seite 117]
9.2 - Falsche Befestigung einer Feuerschutztür [Seite 119]
9.3 - Keine fachgerechte Hintermörtelung [Seite 121]
9.4 - Falsche Fugenfüllung an einer Feuerschutztür [Seite 123]
9.5 - Unzulässig entfernte Mörtelkästen [Seite 125]
9.6 - Schachttüren mit falscher Fälzung [Seite 127]
9.7 - Durch Feuchtigkeit verzogene Rauchschutztür [Seite 129]
9.8 - Falsches Spaltmaß an einer Feuerschutztür [Seite 131]
9.9 - Mangelhafte Montage von Feuerschutzabschlüssen [Seite 133]
9.10 - Zu hohe Korrosionsbelastung einer Feuerschutztür [Seite 135]
9.11 - Falsche Befestigung eines Gitters [Seite 137]
9.12 - Falsche Dimensionierung der Ständerwand [Seite 139]
10 - 5 Bedienungs- und Nutzungssicherheit und Sicherungstechnik [Seite 141]
10.1 - Bänder falsch ausgewählt [Seite 141]
10.2 - Fehlerhafte Montage von Türschließern [Seite 143]
10.3 - Nicht zulassungskonforme Zusatzverriegelungen [Seite 145]
10.4 - Panikfunktion nicht dauerhaft gewährleistet [Seite 147]
10.5 - Zulassungswidrige Befestigung eines Obentürschließers [Seite 149]
10.6 - Falsch verklotzte Verglasungen [Seite 151]
10.7 - Fehlerhafter Einbau einer Rollgittertoranlage [Seite 153]
10.8 - Fehlendes CE-Zeichen an einem Rolltor [Seite 155]
10.9 - Fehlende Federbruchsicherung an einem Sektionaltor [Seite 157]
10.10 - Normgerechte Sicherheit ohne Zusatzkosten [Seite 159]
10.11 - Gebrochene Ecklager an Fensterbeschlägen [Seite 161]
10.12 - Immer noch durchschuss- und einbruchhemmend [Seite 163]
10.13 - Wintergarten fast ohne Mangel [Seite 165]
11 - 6 Oberflächen [Seite 167]
11.1 - Verringerte Schichtdicke an feuerverzinkten Brennschnittflächen [Seite 167]
11.2 - Weißrost auf einer feuerverzinkten Konstruktion [Seite 169]
11.3 - Geringfügige Nachbesserung der Feuerverzinkung [Seite 171]
11.4 - Schäden durch Fremdrost [Seite 173]
11.5 - Lochfraß an feuerverzinkten Rohrleitungen [Seite 175]
11.6 - Spaltkorrosion an einer beschichteten Brückenkonstruktion [Seite 177]
11.7 - Schäden an wetterfesten Baustählen [Seite 179]
11.8 - Korrosionsschäden an Bauteilen in einem Schwimmbad [Seite 181]
11.9 - Oberfläche mit geringen Mängeln [Seite 183]
11.10 - Korrosionserscheinungen an salzhaltiger Seeluft [Seite 185]
11.11 - Stark korrodierte Lochbleche [Seite 187]
11.12 - Verformungen an feuerverzinkten Lochblechen [Seite 189]
11.13 - Korrosionsschäden durch Kondenswasser [Seite 191]
11.14 - Kondenswasserbildung wegen falscher Heizung [Seite 193]
11.15 - Schäden durch unzureichende Pflege und Wartung [Seite 195]
11.16 - Hinnehmbare Farbunterschiede [Seite 197]
11.17 - Thermische Glasbrüche durch Beklebung [Seite 199]
12 - 7 Schweißen [Seite 203]
12.1 - Schäden beim Feuerverzinken durch Schweißsprays [Seite 203]
12.2 - Durch Feuerverzinken verzogene Stahlträger [Seite 205]
12.3 - Wegen Überlastung gerissenes Türband [Seite 207]
12.4 - Verformungen und Risse an einem Rolltor [Seite 209]
12.5 - Zu große Abstände [Seite 211]
12.6 - Nicht umlaufend verschweißt [Seite 213]
12.7 - Sehr unregelmäßige Schweißnähte [Seite 215]
12.8 - Schlecht geschweißte Geländer [Seite 217]
12.9 - Schlecht gebeizt und geschliffen [Seite 219]
12.10 - Fehlende Nachweise [Seite 221]
13 - 8 Die Arbeit des Sachverständigen [Seite 223]
13.1 - Einführung [Seite 223]
13.2 - Muster-Sachverständigenordnung (MSVO)undFortbildung [Seite 226]
13.3 - Aufgabenund Pflichten des Sachverständigen [Seite 229]
13.4 - Ortstermin [Seite 232]
13.5 - Gutachten [Seite 235]
13.6 - HinzunehmendeUnregelmäßigkeiten [Seite 238]
14 - 9 Zusammenfassung [Seite 241]
15 - Anhang [Seite 247]
15.1 - Schadensfall-Suchmatrix [Seite 247]
15.2 - Glossar [Seite 249]
15.3 - Stichwortverzeichnis [Seite 258]
15.4 - Normenverzeichnis [Seite 262]
15.5 - Richtlinienverzeichnis [Seite 265]
15.6 - Literatur-undQuellenverzeichnis [Seite 267]
15.7 - Bildnachweis [Seite 268]
15.8 - Autoren [Seite 269]
Geländer mit falschen Dübeln befestigt (S. 20-21)
Falsch: Die Geländerbefestigung war unzureichend dimensioniert und wurde mit falschen Dübeln ausgeführt.
Schadensbeschreibung
In einem Mehrfamilienhaus im Bundesland Hessen wurden Balkongeländer montiert. Diese bestehen aus einem feuerverzinkten Stahlrahmen mit Holzfüllung, der stirnseitig an der Bodenplatte des Balkons verschraubt wurde. Als Verschraubung wurden Kunststoff-Schlagdübel verwendet. Diese wurden jedoch durch Schlossschrauben mit Kunststoffdübel und Ankerbolzen ersetzt.
Bemängelt wurden folgende Punkte:
l Korrosion an den Befestigungsschrauben,
l Korrosion an der Geländerbefestigung,
l Befestigung teilweise mit Ankerbolzen, teilweise mit Kunststoff-Spreizdübeln,
l Statik und Standsicherheit der Konstruktion wurden angezweifelt,
l am Handlauf der Umwehrung sind scharfe Kanten und beginnende Korrosion erkennbar.
Fehleranalyse und -bewertung
Balkongeländer sind absturzsichernde Umwehrungen. Die Standsicherheit ist durch Vorlage einer Statik nachzuweisen. An die Befestigungsmittel werden eindeutige Anforderungen gestellt.
In den bauaufsichtlich eingeführten „Technischen Baubestimmungen des Landes Hessen“ (Fassung: 2006) wird bezüglich absturzsichernden Umwehrungen auf die ETB-Richtlinie „Bau teile, die gegen Absturz sichern“ (Fassung: Juni 1985) verwiesen. Nach diesen Vorgaben ist die Statik der jeweiligen Umwehrung nachzuweisen.
Hierzu werden seit einigen Jahren von verschiedenen Herstellern einfach zu bedienende Softwarelösungen sowie Schulungen angeboten. Die Abgabe einer bauaufsichtlich geprüften Statik ist nicht erforderlich, ein Nachweis an Hand verfügbarer Programme ist ausreichend.
Der technischen Richtlinie des Metallhandwerks „Geländer und Umwehrungen aus Metall“, zum Zeitpunkt des Schadens gültige Fassung Oktober 1998, ist im Abschnitt 6.3.1 zu entnehmen, dass im Außenbereich eingesetzte Befestigungsmittel aus nichtrostenden Werkstoffen ausgeführt sein müssen.
Meist erfolgt die Befestigung von Umwehrungen an/auf frei kragenden Betonplatten. Die zu verwendenden Befestigungsmittel müssen für die Montage in gerissenem Beton zugelassen sein. Die vorhandenen Ankerplatten waren für die Belastung sowie für die gewählten Befestigungsmittel zu klein. Das wurde durch einen statischen Nachweis mithilfe der entsprechenden Software festgestellt.