Schweitzer Fachinformationen
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Hugo Mennemann/Eva Kanth/Michael Monzer/Andreas Podeswik
1 Präambel
1.1 Begriffserklärung
2 Zweck des Case Managements
3 Grundlagen
3.1 Indikationskriterien
3.2 Voraussetzungen
4 Zentrale Inhaltsbereiche des Case Managements
5 Struktur der Standardformulierungen
6 Die Case Management umsetzende Organisation
6.1 Qualitätsmanagement
6.2 Verantwortung und Befugnisse
6.3 Dokumentation
6.4 Überprüfung der Qualitätsstandards
Anhang
I CM-Leitprinzipien
II CM-Qualitätsstandarddefinitionen
Dem Handlungskonzept Case Management (CM) kommt im Sozial- und Gesundheitswesen sowie in der Beschäftigungsförderung eine wachsende Bedeutung zu. Es geht in unterschiedliche Gesetzesgrundlagen ein und wird in vielen Handlungsfeldern von unterschiedlichen Trägern, Einrichtungen und Professionen umgesetzt.
Einblicke in die Fachliteratur und in die bestehende Praxis zeigen jedoch schnell, dass die Ziele der Anwendung, die ethischen Grundlagen und das fachliche Verständnis von Case Management unterschiedlich sind.
Ziel der Formulierung dieser Rahmenempfehlungen zum Handlungskonzept Case Management seitens der Deutschen Gesellschaft für Care und Case Management e. V. (DGCC) ist es, die CM-Leitprinzipien7, die ethische Grundlagen enthalten, und das Verständnis von Case Management seitens der DGCC eindeutig darzustellen und damit auch Abgrenzungen zu anderen Formulierungen vorzunehmen.
Die vorliegenden Rahmenempfehlungen zum Handlungskonzept Case Management stellen seitens der DGCC eine fachliche Orientierungsgrundlage dar, sowohl für Einrichtungen, die das Konzept Case Management umsetzen, als auch für gesetzliche Festlegungen und deren Umsetzung. Die Empfehlungen bleiben offen für handlungsfeldbezogene oder einrichtungsbezogene Spezifika. Zudem liegt der Fokus der Darstellungen auf Case Management als organisationsgestaltendem Handlungskonzept und nicht auf der Tätigkeit eines Case Managers oder einer Case Managerin innerhalb einer Organisation. Für nach den Richtlinien der DGCC zertifizierte "Case Manager*innen im Sozial- und Gesundheitswesen sowie in der Beschäftigungsförderung" ist die Orientierung an den hier formulierten Rahmenempfehlungen zum Handlungskonzept Case Management Grundlage der Leistungserbringung.
Case Management bezeichnet eine bedarfsorientierte Steuerung ("Management") einer Fallsituation ("Case") zur Bewältigung einer personenbezogenen Problematik. Es erfolgt innerhalb einer Organisation und im regionalen Versorgungsgefüge. Damit ist Case Management ein das organisierte Verfahren und das regionale Versorgungsgefüge veränderndes Handlungskonzept, an dem unterschiedliche Professionen und Organisationen sektorenübergreifend beteiligt sein können.
Der Fall ("Case") ist die problematische Lebenssituation, in der sich eine Person mit Unterstützungsbedarf befindet. Gesteuert wird die Bearbeitung der Situation und Problematik im Bezugsfeld der sozialen und räumlichen Umgebung, der beteiligten Organisationen und Professionen sowie der rechtlichen Rahmenbedingungen. Bearbeitet wird mit dem Fall nicht ein Mensch. Wessen die Person bedarf, wird am Fall ausgemacht. Die Bedarfsfeststellung im Einzelfall berücksichtigt bei Personen mit Unterstützungsbedarf ihre subjektiven Wünsche und Bedürfnisse, die zu Beginn des Prozesses aufgenommen werden, und fachliche Bewertungen. Der Aufnahme und Berücksichtigung der Wünsche und Bedürfnisse der Menschen mit Unterstützungsbedarf kommt im Case Management fachlich und ethisch eine besondere Bedeutung zu, weil alle Steuerungsleistungen innerhalb einer Organisation und im regionalen Versorgungsgefüge das Ziel haben, die soziale und gesundheitliche Alltagssituation der Menschen zu verbessern.
Mehrebenenansatz: Case Management ist ein (auf der Einzelfallebene) am fachlich verifizierten Bedarf der Personen, die professionelle Unterstützung benötigen, orientierter Handlungsansatz im Sozial- und Gesundheitswesen, der demzufolge (auf der Organisationsebene) eine fallorientierte Gestaltung von Strukturen und Abläufen in Organisationen voraussetzt und im Prozess der Unterstützung und Problembearbeitung unterschiedliche Professionen, Dienste und informelle Hilfen im regionalen Versorgungsgefüge (Netzwerkebene) einbezieht und sie bedarfsorientiert aufeinander abstimmt.
Handlungsformbezogene Zuordnung: Auf der Einzelfallebene erfolgt ein Case Management hauptsächlich in Form von Beratung, die offen ist für unterschiedliche methodische und verfahrensbezogene Akzentsetzungen: z. B. in einem systemischen, ressourcenorientierten, stärkenorientierten, lösungsorientierten, motivationsfördernden Case Management usw. Auf der Organisations- und Netzwerkebene ist Case Management ein steuerungsorientierter Handlungsansatz, der offen ist für unterschiedliche Sozialmanagement- und Netzwerkkonzepte, -methoden und -verfahren. Organisationen und Netzwerke sind dabei unterschiedliche soziale Gebilde mit ihren eigenen Konstitutionsbedingungen, die unterschiedliche Steuerungsformen zur Folge haben.
Zwei Case Management-Modelle lassen sich unterscheiden: ein generelles und ein begleitendes Case Management. Ein generelles Case Management liegt vor, wenn mit der Regieleistung in der Feststellung des Bedarfs, der Formulierung von Zielen und Vereinbarung von Maßnahmen im Rahmen eines Serviceplanes sowie der Koordination von Diensten keine eigenen Dienstleistungen den Personen mit Unterstützungsbedarf gegenüber übernommen werden. Ein begleitendes Case Management bezeichnet die gleichzeitige Übernahme von Case Management-Aufgaben sowie funktions- und professionsbezogenen eigenen Dienstleistungen. Begleitendes Case Management ist aufgrund der Rollen- und Funktionsverteilung sowohl mit Blick auf die Personen mit Unterstützungsbedarf als auch mit den Netzwerkpartner*innen zu klären.
Unterschiedliche professions- und handlungsfeldbezogene Ausformungen und Begriffe: Je nach Handlungsfeld und professionsbezogener Perspektive kommt es zu unterschiedlichen Ausformungen des Handlungsansatzes: z. B. Case Management in der Pflege, der Medizin, der Verwaltung oder der Sozialen Arbeit. Zwar können die fachlichen und ethischen Grundlagen des Case Managements eindeutig benannt werden, aber sie firmieren je nach Handlungsfeld unter unterschiedlichen Begriffen. Zudem werden Begriffe wie Fallmanagement, Unterstützungsmanagement, die Kombination von Fall- und Systemmanagement sowie Lotsenmanagement teils synonym, teils als spezifische Ausformungen sowie in Abgrenzung zum generellen Case Management verwandt.
Auf der Ebene organisierter Versorgung meint Care Management in Abgrenzung vom bedarfs- und personenbezogenen Case Management die Gestaltung personenunabhängiger Sorgestrukturen im regionalen Versorgungsgefüge (Netzwerkebene). Diese umfassen professionelle und informelle Hilfeformen (im Welfaremix). Care Management ist eine Voraussetzung des Case Managements.
Die Begriffe Care Management, Netzwerkmanagement und Systemmanagement werden synonym verwandt. Unabhängig von der Arbeit am Einzelfall bezeichnen sie eine Regie zur Optimierung der Versorgung im regionalen Zuständigkeitsbereich.
Der Qualitätsanspruch - oder die Standardaussage - einer Einrichtung, die nach Case Management arbeitet, oder eines Case Managers oder einer Case Managerin lautet:
Die Person oder Personengruppe, die gemäß des Handlungskonzeptes Case Management begleitet, unterstützt, beraten und versorgt wird, erhält in Absprache gemäß ihres Bedarfs8 aufeinander abgestimmte Leistungen. Die weiteren spezifischen Merkmale dieses Case Management-Prozesses bzw. -Handlungsablaufs sind:
Die Begründung des Qualitätsanspruchs für die Anwendung von Case Management kann wie folgt stichpunktartig dargestellt werden:
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