Schweitzer Fachinformationen
Wenn es um professionelles Wissen geht, ist Schweitzer Fachinformationen wegweisend. Kunden aus Recht und Beratung sowie Unternehmen, öffentliche Verwaltungen und Bibliotheken erhalten komplette Lösungen zum Beschaffen, Verwalten und Nutzen von digitalen und gedruckten Medien.
Der VorsorgePlaner: Mehr als nur Patentienverfügung & Testament
Mit dem VorsorgePlaner von Steuertipps haben Sie ein umfassendes und rechtssicheres Paket in der Hand, um für den Fall von Krankheit, Unfall oder Tod schon heute alle wichtigen Dinge zu regeln. Damit Sie in Ruhe bestimmen können, was Im Fall eines Unfalls, einer schweren Krankheit im Alter oder dem Todesfall geschehen soll, werden Sie Schritt für Schritt beim Vorbereiten und Ausfüllen der Formulare begleitet.
Für den Notfall & Krankheit im Alter vorsorgen
Auch wenn es im Alltag weit weg scheint: Ein Unfall oder eine Krankheit kann jeden von uns ohne Ankündigung treffen. Und das so sehr, dass ein Arbeiten nicht mehr möglich ist oder wir sogar gar keine Entscheidungen mehr für uns alleine treffen können.
Um auf diese Fälle richtig vorbereitet zu sein, stellt der VorsorgePlaner Plus von Steuertipps alle Muster, Formulare und Checklisten zur Verfügung, damit Sie sich vorbereiten können.
Sie sollten nicht nur regeln, wer im Falle einer Krankheit oder eines Unfalls für Sie Entscheidungen treffen soll und darf. Sie sollten Ihren Angehörigen oder Freunden, die im Notfall die Verantwortung übernehmen würden, die Aufgabe so leicht wie möglich machen. Dazu gehört auch eine Aufstellung aller Versicherungen, die Sie für den Notfall abgeschlossen haben, sowie eine Aufstellung der jeweiligen Ansprechpartner. Alle wichtigen Dokumente sollte Sie für den Notfall zusammengestellt haben.
Daher finden Sie im VorsorgePlaner zu jedem Thema die passenden Formulare und Checklisten, damit Sie keine Angaben vergessen. Eine Auflistung der notwendigen Dokument finden Sie ebenfalls. Darüber hinaus gibt es immer einen Ratgeberteil, der Sie bei der Entscheidungsfindung unterstützen soll. Neue Elementen wie "Die 10 wichtigsten Regeln bei ..." und "Die häufigsten Fehler bei ..." helfen Ihnen in der 17. Auflage Schritt für Schritt an alles zu denken. Auch zeigen wir Ihnen auf welche Personengruppen welche Vorsorgelemente benötigen.
Vorbereitet auf den Ernstfall: Risiko Krankheit im Alter
Auch wenn wir nicht gerne darüber nachdenken, aber ab einem bestimmten Alter wird es immer wahrscheinlicher, dass uns eine Krankheit so schwer trifft, dass wir Entscheidungen nicht mehr selbst treffen können.
Grundsätzlich besteht dieses Risiko auch für junge Erwachsene und Menschen, die in der Mitte des Lebens stehen, die Wahrscheinlichkeit steigt jedoch, je älter man wird. Mit dem Alter kommen altersbedingte Krankheiten hinzu und es häufen sich die chronischen Erkrankungen.
Für diesen Lebensabschnitt sollten Sie darüber nachdenken, welche Regelungen Sie sich im Fall einer schweren Krankheit wünschen. Wichtig ist festzulegen, wer sich um Sie kümmern soll, sollten Sie Betreuung oder Pflege brauchen.
Unser VorsorgePlaner geht genau auf diese Fragen ein und gibt Ihnen Hilfestellungen. Machen Sie sich in gesunden Zeiten in Ruhe Gedanken über eine sinnvolle und sichere Regelung, damit im Ernstfall alle Angaben verfügbar sind und nach Ihren Vorstellungen gehandelt werden kann.
Mit dem schriftlichen Festhalten Ihrer Wünsche und Vorstellungen machen Sie es Familienmitgliedern und Freunden sogar einfacher. Denn es entfällt ein Raten, was sich die Eltern denn gewünscht hätten und ob eine Entscheidung in ihrem Sinne gewesen wäre. Teilen Sie Ihrer Familie Ihre Vorstellungen so gut es geht schon heute mit: Der VorsorgePlaner mit Checklisten, Formularen und Mustern macht Ihnen die Regelungen Ihrer Wünsche so einfach wie möglich.
Formulare & Vorlagen für Patientenverfügung, Krankheit u. Nachlass
Der VorsorgePlaner Plus beinhaltet alle für Sie notwendigen Formulare und Vorlagen. Diese werden auf dem neuesten Stand gehalten und sind daher rechtssicher. Welche Verfügung oder Vollmacht für Ihre Situation sinnvoll und passend ist, können Sie im Ratgeberteil des VorsorgePlaner herausfinden und gleich regeln. In den folgenden Abschnitten können Sie lesen, welche Verfügung oder Vollmacht was regelt und wie Sie diese am besten erstellen.
Patientenverfügung als fertiges Formular nach Anforderungen des BGH
Mit einer Patientenverfügung legen Sie fest, wer für Sie über medizinische Hilfen und Maßnahmen entscheiden soll, wenn Sie selbst diese Entscheidungen nicht mehr fällen können. Auch wenn im Zusammenhang mit der Patientenverfügung oft über lebenserhaltende oder lebensverlängernde Maßnahmen diskutiert wird, ist das nur ein Teil, der in der Patientenverfügung geregelt wird. Im Gegensatz zu anderen Verfügungen können Sie aber in der Patientenverfügung Ihren Willen dokumentieren, was mit Ihnen passieren soll. Wie Sie dies rechtssicher tun, zeigt Ihnen das Formular Patientenverfügung in unserem VorsorgePlaner. Die Entscheidungen des Bundesgerichtshofes (BGH) zur Patientenverfügung sind selbstverständlich in dem Formular umgesetzt.
Vorsorgevollmacht - Vormundschaft im Pflegefall regeln
Sollten Sie nicht mehr im Stande sein, Entscheidungen für sich zu treffen, dann muss jemand die Entscheidungen für Sie treffen. Wollen Sie verhindern, dass das Amt jemanden für diese Aufgabe bestellt, dann können Sie eine Person Ihres Vertrauens auswählen und diese mit der Vormundschaft für Sie betrauen. Im Gegensatz zu einer Patientenverfügung bestimmen Sie hier, wer für Sie Entscheidungen treffen soll, aber nicht, wie diese Entscheidungen aussehen sollen.
Der VorsorgePlaner Plus gibt Ihnen Vorlagen und Muster für die Vorsorgeverfügung. In einem Ratgeberteil können Sie Erklärungen zu allen relevanten Aspekten finden und erhalten dazu wichtige Tipps. Unter anderem beantwortet der Ratgeber Fragen zur Gültigkeit einer Vorsorgevollmacht, die Unterschiede zur Betreuungsvollmacht und Patientenverfügung und zur Aufbewahrung der Vorsorgevollmacht.
Betreuungsverfügung - Entscheidungen über die Patientenverfügung hinaus
Eine Betreuungsverfügung tritt erst in Kraft, wenn ein Gericht entscheidet, dass Ihr gesundheitlicher Zustand keine eigenen Entscheidungen mehr zulässt und jemand anderes die Entscheidungen für Sie treffen muss. Für diesen Fall können Sie mit einer Betreuungsverfügung bestimmen, wer diese Person sein soll. Haben Sie keine Betreuungsverfügung oder eine andere Verfügung, dann sucht das Gericht eine aus seiner Sicht geeignete Person zur Betreuung aus. Gerade, wenn alterstypische Erkrankungen wie Alzheimer, Demenz oder allgemeiner Verfall drohen, sollten Sie hier Vorsorge treffen und eine Regelung bereit liegen haben. Wie sich die Betreuungsverfügung von anderen Verfügungen unterscheidet, für wen sie in welcher Situation passend ist und wie sie rechtssicher geschrieben wird, stellt Ihnen der VorsorgePlaner dar. Zusätzlich finden Sie das Formular Betreuungsverfügung und eine Checkliste, damit Sie bei der Erstellung einer Betreuungsverfügung alle notwendigen Dinge beachten.
Testament machen, Nachlass regeln - Die Vorsorge für den Todesfall
Auch ein Testament können Sie in Ihrem VorsorgePlaner Plus mit aufnehmen. Sie können Ihren Nachlass ohne Notar regeln und so bestimmen, wer was und in welchem Umfang erbt. Wie Sie ein rechtssicheres Testament erstellen, ob das Berliner Testament eine für Sie sinnvolle und passende Variante darstellt und was Sie beachten sollten, können Sie mit den Checklisten des VorsorgePlaner abgleichen.
Mit Formularen und Mustern zum Nachlass verpassen Sie keinen Aspekt.
Auch den digitalen Nachlass regeln
Was für die Generation unserer Großeltern noch gar kein Thema war, ist schon mehrfach Grundlage von Auseinandersetzung vor Gericht gewesen.
Wer darf wann Zugriff auf den E-Mail- oder Facebook-Account erhalten? Damit auch Ihre Angehörigen nicht erst vor Gericht klären müssen, damit sie Zugriff auf ein Konto in den Sozialen Medien bekommen, sollten Sie dies rechtzeitig klären. Zu den gängigsten sozialen Medien gehören Facebook, X, Instagram und professionelle Netzwerke wie LinkedIn oder Xing.
Aber nicht nur Social Media ist ein Thema des digitalen Nachlasses. Vergessen Sie nicht zu regeln, wer Zugriff auf E-Mail-Konten und eigene Webseiten haben darf und was damit passieren soll. Auch der Zugriff auf den eigenen Rechner und das Handy muss geregelt werden.
Wie Sie die Zugriffe auf Ihre digitalen Konten in sozialen Medien in einem digitalen Nachlass regeln, können Sie ebenfalls im VorsorgePlaner nachlesen. Eine Verfügung für den digitalen Nachlass finden Sie ebenso wie wichtige Hinweise und wertvolle Tipps.
Was ist neu in der 17. Auflage?
Der VorsorgePlaner wurde komplett inhaltlich überarbeitet inkl. eines neuen Layouts und einer neuen Strukturierung.
Mit dem neun VorsorgPlaner steht Ihrer Vorsorge für den Notfall wirklich nichts mehr im Weg!
Der VorsorgePlaner
1 Einleitung
Rechtliche Vorsorge ist in zweierlei Hinsicht wichtig. Einmal kann jeder durch einen Unfall, eine Erkrankung oder durch das Nachlassen der geistigen Fähigkeiten im Alter in eine Situation geraten, seine rechtlichen oder medizinischen Angelegenheiten nicht mehr oder nur noch teilweise selbst erledigen zu können. Wenn Sie auch in diesen Situationen, in denen Sie selbst nicht mehr handlungsfähig sind, selbstbestimmt entscheiden wollen, müssen Sie entsprechende Vorsorgeverfügungen verfassen. Zum anderen ist es wichtig, im Fall der Fälle alle notwendigen Informationen zur Hand zu haben und auch sicherzustellen, dass alle Personen und Institutionen, die im Ernstfall handeln müssen (z.B. Angehörige, Bevollmächtigte, Betreuer, Ärzte, Pflegedienste), schnell auf die entsprechenden Unterlagen zurückgreifen können.
1.1 Die richtigen Vorsorgeverfügungen verfassen
Der VorsorgePlaner hilft Ihnen, Ihren persönlichen Vorsorgebedarf zu ermitteln. Sie erhalten ausführliche Informationen über alle wichtigen rechtlichen Verfügungen für Ihre Vorsorge sowie Formulare mit Erläuterungen, Entscheidungshilfen und Ausfüllhinweisen für Ihre persönliche Verfügung. Die verschiedenen Vorsorgeinstrumente unterscheiden sich nach ihrem Inhalt, ihrem Zweck und dem jeweiligen Adressaten.
Vorsorge für Krankheit, Unfall und Pflege: Mit einer Patientenverfügung stellen Sie sicher, dass Ihr Patientenwille umgesetzt wird, auch wenn Sie ihn im Ernstfall nicht mehr äußern können. Mit einer Vorsorgevollmacht können Sie gewährleisten, dass sich eine Person Ihres Vertrauens um Ihre wichtigsten Angelegenheiten kümmert, wenn Sie dazu nicht mehr in der Lage sind. Gleichzeitig können Sie verhindern, dass eine fremde Person vom Gericht als Betreuer bestellt wird. Wenn Sie keine umfassende Vorsorgevollmacht erteilen wollen, können Sie durch eine Spezialvollmacht (z.B. Bank- und Depotvollmacht) sicherstellen, dass einzelne Angelegenheiten im Fürsorgefall besorgt werden können. Haben Sie keine Vertrauensperson, die Sie bevollmächtigen können oder wollen, können Sie in einer Betreuungsverfügung für den Fall, dass Sie sich bei der Einrichtung einer notwendigen rechtlichen Betreuung hinsichtlich der Auswahl des Betreuers nicht mehr äußern können, gegenüber dem Betreuungsgericht Wünsche hinsichtlich der Person des Betreuers äußern und Hinweise geben, wie die Betreuung geführt werden soll.
Vorsorge für den Todesfall: Ein Testament ermöglicht Ihnen eine Nachlassplanung, die Ihren persönlichen Wünschen und Vorstellungen entspricht. Mit einer Sorgerechtsverfügung können sorgeberechtigte Eltern bestimmen, wer an ihrer Stelle die elterliche Sorge für ein minderjähriges Kind ausüben soll, wenn sie dazu nicht mehr in der Lage sind. In einer Bestattungsverfügung können Sie abweichend von der gesetzlich vorgesehenen Reihenfolge einer Person die Totenfürsorge übertragen und/oder Wünsche für Ihre Beerdigung äußern. Und wenn Sie sichergehen wollen, dass mit Ihren privaten und geschäftlichen Daten nach Ihrem Tod in Ihrem Sinne verfahren wird, sollten Sie einer Vertrauensperson eine Vollmacht zur Verwaltung Ihres digitalen Nachlasses erteilen.
1.2 Vorsorgeverfügungen und persönliche Daten umfassend dokumentieren
Mit einer vollständigen Dokumentation vorhandener Vorsorgeverfügungen und Ihrer persönlichen Verhältnisse helfen Sie sich selbst und Ihren Angehörigen. Des Weiteren finden Sie im VorsorgePlaner Formular-Blätter über Ihre persönlichen Lebensumstände. Darin können Sie Ihre persönlichen und finanziellen Daten, Ihr Vermögen und bestehende Verbindlichkeiten, Renten, Pensionen und Versicherungen sowie Verträge und Abonnements zusammenstellen und die entsprechenden Unterlagen für den Ernstfall hinterlegen. Wichtig ist, dass Sie Ihre Vorsorgeverfügungen und die zusammengetragenen Informationen regelmäßig auf Aktualität überprüfen, am besten jährlich.
Zusammen mit Ihren Vorsorgeverfügungen sollten Sie die Dokumente, Urkunden und Unterlagen in einem Notfallordner sammeln. Den Inhalt dieses Notfallordners sollten Sie einmal im Jahr überprüfen und gegebenenfalls aktualisieren. Am Ende des VorsorgePlaners finden Sie eine Einsortierhilfe für den Notfallordner, die gleichzeitig als Inhaltsverzeichnis genutzt werden kann.
Wichtig ist, dass auf die Unterlagen im Ernstfall rasch zugegriffen werden kann. Verwahren Sie die Unterlagen an einem sicheren Ort, der Ihren Vertrauenspersonen bekannt sein sollte. Sinnvoll ist es zudem, Ihre Vorsorgeverfügungen im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer registrieren zu lassen.
!
Tipp: Achtung: Alle Ausfüllhilfen zu den Formularen sind auch in den jeweiligen Download-Formularen hinterlegt.
Alle Formulare in diesem Ratgeber finden Sie auch zum Download im Internet. Den Link finden Sie am Ende des Werks.
1.3 Warum Sie Ihre rechtliche Vorsorge planen sollten
Rechtliche Vorsorge ist wichtig. Nur so ist gewährleistet, dass Ihre Wünsche und Vorstellungen beachtet werden, wenn Sie selbst wegen einer Krankheit, eines Unfalls oder altersbedingt nicht mehr selbst entscheiden können. Treffen Sie also frühzeitig durch entsprechende Verfügungen rechtliche Vorsorge, selbst wenn normalerweise erst mit zunehmendem Alter das Risiko von Krankheit und Betreuungsbedürftigkeit steigt. Vor allem auch mit Rücksicht auf Verwandte und Freunde sollten Sie rechtzeitig sicherstellen, dass Ihre Angelegenheiten auch dann in Ihrem Sinne wahrgenommen werden, wenn Sie selbst dazu nicht mehr in der Lage sind.
Brechen Sie ein Tabu .
. und reden Sie mit Ihren Familienangehörigen oder anderen Vertrauenspersonen über Krankheit, Unfall und Tod. In jungen Jahren sollten Sie hier klare Ansagen machen: Wer sich deutlich äußert, lässt seine Lieben nicht im Ungewissen. Wenn der schlimmste aller Fälle eintritt, wissen Ihre Angehörigen und Vertrauten zumindest, was Sie für diesen Fall wollten oder was Sie nicht wollten bzw. wie Ihre Meinung zu einer bestimmten Situation ist. Die Schicksalsschläge treffen auch nicht nur Senioren. Wenn Sie beispielsweise mit dem Auto viel unterwegs sind, dann müssen Sie ständig damit rechnen, von heute auf morgen durch einen Verkehrsunfall Ihre Gesundheit - vielleicht nur vorübergehend - einzubüßen.
Auch junge Menschen können plötzlich unheilbar erkranken. Im hohen Alter kann unerwartet die Altersdemenz eintreten. Es gibt noch zahlreiche weitere Situationen, in denen Menschen aller Altersklassen durch Unfall, lebensbedrohliche Erkrankung oder altersbedingt nicht mehr ohne fremde Hilfe ihre Angelegenheiten des täglichen Lebens selbst regeln können. Das Schicksal schlägt altersunabhängig zu. Oft besteht dann der Wunsch, die wichtigsten Angelegenheiten für sich und die Angehörigen rechtzeitig zu regeln.
Hinzu kommt, dass durch die Möglichkeiten der modernen Medizin Patienten häufig Behandlungen ausgesetzt sind, die Sie für sich nicht gewollt hätten. Helfen Sie sich und Ihren Familienangehörigen, für den Fall der Fälle vorbereitet zu sein. Sorgen Sie vor - und zwar nicht nur finanziell. Unterstützen Sie Ihre Familie bei den vielen dann auftretenden Alltagsproblemen, in dem Sie die Empfehlungen in diesem VorsorgePlaner berücksichtigen.
Verschaffen Sie sich einen Überblick
Ausgangspunkt für jede Form der Vorsorge ist, dass Sie sich zunächst einen Überblick über Ihre Finanzen, Versicherungen, Versorgungen und sonstigen Vertragsangelegenheiten verschaffen. Halten Sie also beispielsweise fest,
bei welchen Banken oder Sparkassen Sie Konten haben,
welche Risiken Sie durch Versicherungen abgedeckt haben,
welche Versorgungsansprüche Sie haben oder
welche Vereinsmitgliedschaften Sie haben usw.
Danach sind Sie bestens gerüstet, auf der Grundlage Ihrer persönlichen Lebensumstände Ihre Vorsorgeplanung zu regeln und zu organisieren.
1.4 Was Sie im VorsorgePlaner erwartet und wie Sie am besten vorgehen
Der VorsorgePlaner ist in vier Abschnitte unterteilt:
Wer braucht welche Vorsorge?
oder
Welche Verfügungen und Vorsorgemaßnahmen für Sie Sinn machen
Vorsorgeverfügungen für...
Dateiformat: ePUBKopierschutz: Wasserzeichen-DRM (Digital Rights Management)
Systemvoraussetzungen:
Das Dateiformat ePUB ist sehr gut für Romane und Sachbücher geeignet - also für „fließenden” Text ohne komplexes Layout. Bei E-Readern oder Smartphones passt sich der Zeilen- und Seitenumbruch automatisch den kleinen Displays an. Mit Wasserzeichen-DRM wird hier ein „weicher” Kopierschutz verwendet. Daher ist technisch zwar alles möglich – sogar eine unzulässige Weitergabe. Aber an sichtbaren und unsichtbaren Stellen wird der Käufer des E-Books als Wasserzeichen hinterlegt, sodass im Falle eines Missbrauchs die Spur zurückverfolgt werden kann.
Weitere Informationen finden Sie in unserer E-Book Hilfe.