Schweitzer Fachinformationen
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Viele Familien entsprechen heute nicht mehr dem traditionellen Schema von Mutter, Vater und Kind . Aufgrund von Trennungen und Scheidungen wandeln sich in Deutschland in zunehmendem Maße die Familienstrukturen. Wieder zu heiraten und mit dem neuen Partner/der neuen Partnerin weitere Kinder zu haben oder Stiefkinder zu erhalten, gehört inzwischen zum Alltag. Neue Lebenspartner mit Kindern aus früheren Beziehungen, Ex-Partner mit dem Wunsch, ins neue Familienleben integriert zu werden, oder die Adoption eines nicht leiblichen Kindes führen zu vielfältigen und komplexen Familienkonstellationen - den sogenannten Patchworkfamilien.
Aus den Familienkonstellationen, die von der Vater-Mutter-Kind-Norm abweichen, ergibt sich ein erhebliches Potenzial finanzieller und rechtlicher Fragen und Probleme . Das Familienleben in einer Patchworkfamilie wird nicht nur durch viele praktische Fragen und Probleme des Alltags belastet, wie nichteheliche Lebensgemeinschaften werden zudem Patchworkfamilien als neue Familienformen oft auch rechtlich benachteiligt . Viele Vergünstigungen, die Kernfamilien zustehen, gelten nach wie vor nicht für eine Patchworkfamilie.
Dieser Ratgeber will Eltern, Stiefeltern und Elternteilen Entscheidungshilfen bei den Finanz- und Rechtsfragen in einer Patchworkfamilie geben. Vorrangiges Ziel ist es, Hilfestellung bei einvernehmlichen Regelungen zu leisten. Und vor allem soll auch auf rechtliche Fallstricke aufmerksam gemacht werden, die man besser vermeiden sollte.
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Patchworkfamilie absichern: Der Ratgeber, um rechtlich und finanziell auf der sicheren Seite zu sein
1 Vorwort
Patchworkfamilie ist ein anderer Ausdruck für eine Stieffamilie. Darunter ist eine Familie zu verstehen, in der mindestens ein Kind mit einem Elternteil und dem neuen Partner des Elternteils zusammenlebt. Häufig leben in einer Patchworkfamilie sowohl gemeinschaftliche Kinder der Partner als auch Kinder aus vorherigen Partnerschaften gemeinsam in einem Haushalt. Überwiegend entsteht eine Patchworkfamilie nach einer Trennung oder Scheidung der Eltern, wenn anschließend von einem leiblichen Elternteil eine neue Partnerschaft eingegangen wird. Keine Bedeutung hat in diesem Zusammenhang dann, ob die neuen Partner miteinander verheiratet sind oder in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft leben. In Deutschland lebt etwa jedes siebte Kind in einer Patchworkfamilie. Dieses Familienmodell gehört also längst zum Alltag.
Wenn ein Kind seine Familienverhältnisse vorstellt, könnte sich dies bei einer Patchworkfamilie ungefähr so anhören:
»Ich bin Emma und habe eine Mama, einen Papa und einen Bruder, Felix. Wir leben zusammen mit Marcus, dem Freund meiner Mutter, und seinen beiden Kindern, Tina und Tim. Ich sage immer, Tina und Tim sind meine Geschwister, aber wahrscheinlich ist das so nicht richtig. Auf jeden Fall habe ich aber noch einen Halbbruder, Max, das gemeinschaftliche Kind von Mama und Felix. Und ich habe drei Omas und Opas. Papa wohnt nicht bei uns, aber mein Bruder und ich verbringen bei ihm jedes zweite Wochenende.«
Publikationen über die Patchworkfamilie beschränken sich regelmäßig darauf, die Familienverhältnisse aus soziologischer Sicht zu betrachten. Allerdings ergibt sich aus den Familienkonstellationen, die von der Vater-Mutter-Kind-Norm abweichen, ein erhebliches Potenzial finanzieller und rechtlicher Fragen und Probleme auf mehreren Ebenen. Fakt ist: Das Familienleben in einer Patchworkfamilie wird nicht nur durch viele praktische Fragen und Probleme des Alltags belastet, wie nichteheliche Lebensgemeinschaften werden zudem Patchworkfamilien als neue Familienformen oft auch rechtlich benachteiligt. Viele Vergünstigungen, die Kernfamilien zustehen, werden Patchworkfamilien nach wie vor vorenthalten.
Dieser Ratgeber will Entscheidungshilfen bei den finanziellen und rechtlichen Fragen in einer Patchworkfamilie geben. Vorrangiges Ziel ist es, Hilfestellung bei einvernehmlichen Regelungen zu leisten. Und vor allem soll auch auf Fallstricke aufmerksam gemacht werden. So hängt beispielsweise der Umfang des Erbrechts der Kinder der Partner allein vom Zufall ab, welcher Partner als erster stirbt. Ein fehlendes Testament führt mithin zu bösen Überraschungen.
Dr. iur. Otto N. Bretzinger
2 Familienmodelle bei Patchworkfamilien
Im Grundsatz handelt es sich bei einer Patchworkfamilie um eine »Stieffamilie«. Darunter ist eine Familie zu verstehen, bei der mindestens ein Elternteil ein Kind aus einer früheren Beziehung in die neue Familie mitbringt, wobei das Kind zeitweise auch im Haushalt des jeweils zweiten leiblichen Elternteils leben kann.
Während der Begriff »Stieffamilie« besonders in der Rechtssprache verwendet wird, ist der Begriff »Patchworkfamilie« umgangssprachlich bedeutender. Der Begriff »Patchwork« stammt aus dem Englischen und bedeutet so viel wie »Flickenwerk«. In Patchworkfamilien werden die Familienmitglieder wie ein Flickenwerk neu zusammengesetzt.
Als Patchworkfamilie werden vielfältige Beziehungskonstellationen in Familien bezeichnet, in denen Elternschaft gelebt wird. Es gibt nicht »die« Patchworkfamilie, sondern verschiedene Familienmodelle. Grundsätzlich ist es so, dass entweder zu den leiblichen Elternteilen ein sozialer Elternteil hinzutritt oder ein verstorbener Elternteil durch einen sozialen Elternteil »ersetzt« wird. Vereinfacht ausgedrückt bezeichnet man als Patchworkfamilie Familien, in denen sowohl gemeinschaftliche Kinder als auch Kinder aus vorherigen Partnerschaften gemeinsam in einem Haushalt leben. Man spricht allerdings auch schon von einer Patchworkfamilie, wenn die neuen Partner (noch) keine gemeinschaftlichen Kinder haben.
Häufig entsteht eine Patchworkfamilie nach einer Trennung oder Scheidung der Eltern, wenn anschließend von einem leiblichen Elternteil eine neue Partnerschaft eingegangen wird. Keine Bedeutung hat in diesem Zusammenhang dann, ob die neuen Partner miteinander verheiratet sind oder in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft leben.
Eine Patchworkfamilie weicht vom klassischen Vater-Mutter-Kind-Ideal ab und hat daher viele Gesichter. Sie besteht aus mindestens einem Kind, einem Elternteil und dem neuen Partner des Elternteils, die zusammenleben. Oft wird die Familie noch durch die Geburt gemeinsamer Kinder der aktuellen Partner erweitert. Es gibt dann unter Umständen in der Familie leibliche Kinder, Halbgeschwister und Stiefgeschwister. Häufig treten Patchworkfamilien in folgenden Konstellationen auf:
In einer Familie besteht zwischen dem Kind bzw. den Kindern nur mit einem Erwachsenen ein Elternschaftsverhältnis (Stiefmutter- bzw. Stiefvaterfamilie).
In einer Familie haben beide Erwachsene eigene Kinder, die im gemeinsamen Haushalt leben. Gemeinschaftliche Kinder sind (noch) nicht vorhanden (zusammengesetzte Stieffamilie).
In einer Familie leben im Haushalt sowohl gemeinschaftliche Kinder als auch Kinder aus vorherigen Partnerschaften (komplexe Stieffamilie).
Ebenso wie bei einer Familie, in der ein Partner bereits eine gescheiterte Beziehung hinter sich hat, eine neue Beziehung eingeht und eigene Kinder in die neue Beziehung mit einbringt, handelt es sich auch bei nichtehelichen Lebenspartnerschaften mit Kindern, einer Pflegefamilie oder Adoptivfamilie um eine Patchworkfamilie.
3 Finanzielle und rechtliche Beziehungen der Partner
Wenn im Rahmen einer Patchworkfamilie zwei Personen eine Partnerschaft eingehen, gelten für die Partner bestimmte finanzielle Rahmenbedingungen, ferner sind damit für sie rechtliche Folgen verbunden. Nicht zuletzt ist dabei von Bedeutung, ob die Partner miteinander verheiratet sind oder in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft leben.
3.1 Verheiratete Partner
Die Ehe ist für die Partner in einer Patchworkfamilie mit weitreichenden und teilweise komplizierten Rechtsfolgen verbunden. Kraft Gesetzes sind Ehepartner einander zur ehelichen Lebensgemeinschaft verpflichtet und tragen füreinander Verantwortung. Konkret ergeben sich daraus für die Ehepartner unter anderem folgende allgemeine Pflichten:
Zusammenleben in häuslicher Gemeinschaft: Die Verpflichtung zur ehelichen Lebensgemeinschaft verlangt ein Zusammenleben in häuslicher Gemeinschaft, sofern die Eheleute nicht in gegenseitigem Einvernehmen eine andere Lebensgestaltung vereinbart haben.
Beistandspflicht: Zur ehelichen Lebensgemeinschaft gehört die Beistandspflicht. Daraus resultiert etwa die Pflicht, unter Umständen im Betrieb des anderen mitzuarbeiten und dem anderen Ehepartner bei der Kindererziehung beizustehen, nicht aber die Pflege des schwerstbehinderten Ehepartners zu übernehmen.
Gegenseitige Rücksichtnahme: Die Ehepartner sind zur gegenseitigen Rücksichtnahme verpflichtet. Konkret ergibt sich daraus beispielsweise die Pflicht, die eigene Gesundheit wiederherzustellen und den Missbrauch von Alkohol, Drogen oder Medikamenten zu unterlassen oder einzustellen, das religiöse Bekenntnis des anderen zu tolerieren oder die eigene Lebensform dem anderen nicht aufzuzwingen.
Gemeinsame Angelegenheiten: Zur ehelichen Gemeinschaft gehört die Sorge um die gemeinsamen Angelegenheiten wie etwa die Kinderbetreuung und die Freizeitgestaltung. Dies betrifft auch die Verteilung von Haushaltsführung und Erwerbstätigkeit.
Eheliche Treue: Ehepartner sind zur ehelichen Treue verpflichtet. An Vereinbarungen über Familienplanung sind sie allerdings nicht gebunden. Es besteht auch kein Anspruch, vom anderen Ehepartner die Zeugung oder den Empfang eines Kindes zu verlangen.
Finanzielle Lasten: Aus dem Wesen der ehelichen Gemeinschaft folgt die Pflicht zur Minimierung der finanziellen Lasten des anderen, soweit dies ohne Verletzung der eigenen Interessen möglich ist. Konkret besteht in diesem Zusammenhang etwa die gegenseitige Pflicht zur Mitwirkung an einer gemeinsamen steuerlichen...
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