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Sowohl § 299 StGB (Bestechung und Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr) als auch §§ 299a und 299b StGB (Bestechung und Bestechlichkeit im Gesundheitswesen) sehen keine Regelung einer tätigen Reue vor. Dies ist nicht ungewöhnlich, denn Regelungen zur tätigen Reue finden sich im Strafgesetzbuch nur vereinzelt und sie folgen - so die allgemeine Meinung - keiner Systematik. Diese Aussage wird von Simone Breit hinsichtlich der Delikte des Wirtschaftsstrafrechts auf den Prüfstand gestellt. Bei der Untersuchung der Delikte kristallisiert sich die Einordnung als Kumulationsdelikt, einer besonderen Form des abstrakten Gefährdungsdelikts, als wesentlicher Anknüpfungspunkt heraus. Die anschließende Frage nach dem Hintergrund der privilegierenden Wirkung tätiger Reue führt zu grundlegenden Überlegungen, die letztlich auf die Strafzwecke abzielen. Schließlich werden die Korruptionsdelikte wieder in den Blick genommen und eine spezifische Regelung der tätigen Reue bei §§ 299, 299a und 299b StGB vorgeschlagen.
Simone Breit studierte Rechtswissenschaften an der Johannes Gutenberg-Universität in Mainz mit strafrechtlichem Schwerpunkt. Nach dem Referendariat am Landgericht Mainz war sie von 2016 bis 2019 als wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl für Straf- und Strafprozessrecht von Herrn Prof. Dr. Jan Zopfs tätig. Seit 2016 arbeitet sie in der auf das Wirtschaftsstrafrecht spezialisierten Kanzlei Knierim & Kollegen in Mainz; dort ist sie nunmehr Partnerin. Sie ist als Lehrbeauftragte an verschiedenen Hochschulen tätig und wurde im Jahr 2021 zum Dr. jur. promoviert.
Einleitung und Gang der UntersuchungErster Teil: Untersuchungsgegenstand Wirtschaftsstrafrecht1. Definition des Wirtschaftsstrafrechts: Strafprozessuale Definition - Kriminologische Definitionen - Strafrechtsdogmatische Definition2. Umfang des Wirtschaftsstrafrechts: Korruptionsdelikte als Wirtschaftsstraftaten - Wirtschaftsstrafrechtliche RegelungenZweiter Teil: Tätige Reue im Wirtschaftsstrafrecht im Vergleich1. Vergleichskriterien: Erfolgs- und Tätigkeitsdelikt - Gefährdungs- und Verletzungsdelikte - Versuch / Vollendung / Beendigung2. Anwendung der Kriterien auf die Delikte des Wirtschaftsstrafrechts Regelung einer tätigen Reue: § 149 StGB - § 261 StGB - § 264 StGB - § 264a StGB - § 265b StGB - § 266a StGB - § 298 StGB - § 370 AO3. Nachtatverhalten: Strafbedürfnis - Privilegierendes NachtatverhaltenDritter Teil: Korruptionsdelikte und tätige Reue1. Darstellung und Analyse der Vorschriften: Darstellung der tatbestandlichen Voraussetzungen - Deliktsart - Versuch / Vollendung / Beendigung2. Die Regelung einer tätigen Reue bei den Korruptionsdelikten: Rechtslage de lege lata - Ausgestaltung einer gesetzlichen RegelungVierter Teil: Thesenartige Zusammenfassung der UntersuchungsergebnisseLiteratur- und Stichwortverzeichnis
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