Schweitzer Fachinformationen
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Ein plötzlicher, völlig unerwarteter Tod kommt sehr selten vor. Besonders bei schweren und unheilbaren Erkrankungen ist absehbar, dass der Tod mit medizinischen Mitteln im günstigsten Fall hinauszuzögern, aber nicht mehr zu vermeiden ist. Exakte Prognosen über den Sterbezeitpunkt sind jedoch nicht einmal versierten Fachärzten möglich. Jeder Arzt wird sich aus guten Gründen bedeckt halten, eher keinen wahrscheinlichen Todeszeitpunkt mitteilen und „Kann“-Formulierungen wählen („etwa in vier bis acht Wochen“). Nicht nur die Angehörigen sollten sich auf „den letzten Weg“ eines sterbenskranken Menschen einstellen. Auch Sie selbst können sich darauf vorbereiten und Ihre Vertrauenspersonen – häufig Ihr Partner und Ihre Kinder, enge Freunde, aber auch ehrenamtliche Sterbebegleiter – unterstützen. Es ist sehr beeindruckend, wie manche todkranken Menschen noch auf dem Sterbebett gelassen und gefasst mit ihren Angehörigen sprechen, ihnen wichtige Wünsche für die Zeit nach ihrem Tod mitteilen und durch klare religiöse und weltanschauliche Äußerungen Mut machen. Sprechen Sie Ihre Wünsche und Erwartungen offen an. Sie helfen damit Ihren Vertrauten, Sie würdig in Ihren letzten Stunden zu begleiten, und geben ihnen die Sicherheit, dass sie alles richtig machen. Seien Sie sich darüber im Klaren, dass Sie alle Ihre Vorstellungen, Wünsche und Grundeinstellungen bis zuletzt abändern und der jeweiligen Situation anpassen können.
Der Sterbeprozess selbst ist oft anhand folgender Symptome erkennbar:
Für Angehörige, die noch nie einen Sterbenden begleitet haben, ist diese Phase meist sehr schwierig, ungewohnt und mit heftigen Gefühlen (Schmerz, Ohnmacht, Unbeholfenheit) verbunden. Sie helfen Ihren Angehörigen, diesen schweren Weg zu meistern, wenn Sie Ihre Wünsche immer möglichst klar mitteilen. Die meisten Menschen sterben heute nicht zu Hause, sondern in einem Krankenhaus, Pflegeheim oder Hospiz. Hier kann es sein, dass im selben Zimmer ein anderer Patient liegt. In diesem Fall sollten Sie selbst, Ihre Angehörigen und das Pflegepersonal mit dem anderen Patienten klären, ob er in den letzten Stunden mit anwesend sein soll oder nicht.
Sobald sich aufgrund von Symptomen abzeichnet, dass der unmittelbare Sterbeprozess begonnen hat, passen die Ärzte und Pflegekräfte die Behandlung an:
Da man sich möglicherweise zuletzt kaum mehr verständlich machen kann, sollte man den Angehörigen seine Vorstellungen für die unmittelbare Zeit vor dem Tod rechtzeitig mitteilen. Wichtig sind in diesem Zusammenhang folgende Punkte:
Insbesondere wenn Sie in einer Patientenverfügung klar geregelt haben, wie Sie in Ihren letzten Stunden medizinisch behandelt werden wollen, entlasten Sie Ihre Angehörigen von schwierigen Entscheidungen.
Der Eintritt eines Todesfalles ist für viele Angehörige ein Schock. Selbst wenn auf Grund einer schweren Erkrankung das Ableben eines nahen Verwandten absehbar war, ist es ein tiefgreifender Einschnitt in das Leben der Hinterbliebenen, wenn sie plötzlich doch mit der Endlichkeit des Daseins ihres Angehörigen konfrontiert werden. Um dieses Ereignis zu verarbeiten, kann es vor allem helfen, sich Zeit mit dem Verstorbenen zu nehmen, um von ihm Abschied zu nehmen. Dazu sollte eine angemessene Atmosphäre geschaffen und auf die Wünsche von Angehörigen eingegangen werden. Vor allem eine erste gemeinsame Abschiedsfeier noch am Sterbebett (sofern möglich) kann helfen, über dieses einschneidende Ereignis besser hinwegzukommen.
Oft ist man nicht in der Lage, die Endgültigkeit des Todes richtig zu realisieren; daher kann es für die nächsten Angehörigen eine große Hilfe sein, wenn sie in das unmittelbar anschließende Waschen und Ankleiden des Verstorbenen mit einbezogen werden. Die Entscheidung, wie mit dieser Erfahrung umzugehen ist, kann aber nur jeder Angehörige ganz allein für sich treffen.
Um die Würde des Verstorbenen zu wahren, können die Angehörigen unmittelbar nach dem Tod eine friedvolle Atmosphäre schaffen. Die nächsten Verwandten können sich an den folgenden Handlungen beteiligen: Schließen der Augen, Kämmen der Haare, Entfernung schmutziger Wäsche, Schließen des Mundes des Verstorbenen, indem stützend etwas unter das Kinn gelegt wird.
Um eine angemessene Atmosphäre am Totenbett herzustellen, empfiehlt es sich,
Besonders wenn der Tod plötzlich und unerwartet eingetreten ist, ist der Schock oft größer, als wenn das Ereignis wegen schwerer Krankheit absehbar war. Ein längeres Abschiednehmen ist in diesen Fällen unmöglich. Jeder Todesfall löst unterschiedliche Gefühle aus, die es aufzuarbeiten gilt, wie etwa das der Unwirklichkeit und Fassungslosigkeit, Ohnmacht und Benommenheit oder die Frage nach dem „Warum“.
Alle Bundesländer haben in den jeweiligen Bestattungsgesetzen geregelt, dass jeder Verstorbene vor der Bestattung von einem Arzt untersucht werden muss. Diese „Leichenschau“ dient der Feststellung von Todesart, Todesursache und Todeszeitpunkt. Krankenhäuser, Pflegeheime und Hospize verständigen von sich aus einen Arzt. Bei einem Todesfall in einer privaten Wohnung ist es sinnvoll, den Hausarzt oder einen anderen Arzt aus dem näheren Umfeld zu holen.
Von einer notwendigen Leichenschau sollte ein Arzt möglichst sofort informiert werden, bei einem Todesfall in der Nacht spätestens am nächsten Morgen. Ist der Hausarzt unbekannt oder nicht erreichbar, ist ein anderer erreichbarer Arzt, zum Beispiel der Hausarzt eines Hinterbliebenen, zu informieren. Unter Umständen muss der Notarzt gerufen werden.
Die Leichenschau hat weitere Zwecke: Es wird dafür gesorgt, dass ein Mensch, der nicht tot ist („Scheintod“), sofort wieder medizinisch korrekt behandelt werden kann. Erst dann, wenn ein Arzt oder eine Ärztin den Totenschein ausgestellt hat, können die Hinterbliebenen beim Standesamt die Sterbeurkunde beantragen. Der Arzt kann bei gefährlichen Infektionserkrankungen Maßnahmen zur Vermeidung von Ansteckungen anordnen.
Wenn ein Patient in einer Klinik, einem Krankenhaus oder in einem Pflegeheim verstirbt, führt in der Regel ein Klinik- oder Heimarzt die Leichenschau durch. Die Angehörigen können jedoch den Klinikarzt von der Leichenschau ausschließen und einen anderen Arzt mit dieser Aufgabe beauftragen, wenn der Tod nach einer Operation oder sonstigen Behandlung eingetreten ist.
Die Leichenschau sollte bei einem Tod während oder nach einer Operation nicht vom operierenden Arzt selbst vorgenommen werden. Liegen Anhaltspunkte für ärztliche Behandlungs- oder Kunstfehler als Todesursache vor, ist der Leichenschauarzt verpflichtet, darauf hinzuweisen. Immer dann, wenn ein solcher Verdacht existiert, kommt es darauf an, Beweismittel für ein gerichtliches Verfahren zu sichern.
Bei Verdacht auf ärztliche Behandlungs- oder Kunstfehler sollten die Angehörigen die Öffnung der Leiche (Obduktion/Sektion) beantragen und umgehend die Staatsanwaltschaft verständigen.
In aller Regel kommen die Angehörigen nach dem Todesfall nicht daran vorbei, ein Bestattungsunternehmen zu beauftragen. Zumindest die Beschaffung eines Sargs oder einer Urne sowie die Überführung der sterblichen Überreste vom Sterbeort zum Friedhof müssen über ein...
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