Roger Waters, documenta 15. Wo BDS darauf steht, ist meistens Antisemitismus drin. Das Bundesverfassungsgericht ist klar: "Antisemitische Konzepte" sind mit der Menschenwürde "nicht vereinbar und verstoßen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung". Der Bundesgerichtshof hat zudem festgestellt, dass das Relief der sogenannten Judensau an der Wittenberger Stadtkirche das Judentum als Ganzes verhöhnt und verunglimpft. Sie stelle ohne Distanzierung eine Rechtsverletzung dar.
Dennoch hob das Bundesverwaltungsgericht eine Entscheidung der Stadt München auf, die Raumvergabe von Kommunen an Organisationen zu verweigern, welche sich mit den Inhalten, Themen und Zielen der BDS-Kampagne zu befassen. Eine solche Beschränkung verstoße gegen die Meinungsfreiheit. Auch bei der documenta wurde mit der Kunstfreiheit argumentiert.
Muss man nicht strafbare Aussagen der BDS-Kampagne nicht nur hinnehmen, sondern ihnen auch noch städtische Einrichtungen zur Verfügung stellen? Oder kann der Staat zum Schutz der Menschenwürde gegen antisemitische Hetze auch mit nicht strafrechtlichen Mitteln vorgehen? Diesen Fragen ging eine Tagung des Tikvah Instituts nach, die in diesem Buch dokumentiert wird.
Mit Beiträgen von Norman Nathan Gelbart, Jan von Hein, Patrick Heinemann, Jonathan Heuberger, Matthias von Kaler, Christian Kirchberg, Gerhard Robbers, Alexander Roth
Rezensionen / Stimmen
"An der grundsätzlichen Ablehnung des Existenzrechts des jüdischen Staates durch BDS besteht jedoch kein Zweifel. Sie wird nur politisch verklausuliert. Man spricht von einer Ein-Staaten-Lösung mit vollem Rückkehrrecht. Natürlich bedarf es nicht viel politischer Phantasie, um sich auszumalen, wie es der jüdischen Bevölkerung Israels in einem von Palästinensern dominierten Staat ginge." Jürgen Kaube, FAZ, 7. Januar 2024
"Was also könnte der Senat von Berlin besser machen, damit öffentliche Fördermittel nicht zu antisemitischen Zwecken verwendet werden? Eine stabile Lösung wäre es, eine Anti-Antisemitismus-Klausel in die für Zuwendungen maßgeblichen Vorschriften der §§ 23, 44 Landeshaushaltungsordnung aufzunehmen. Entsprechende Vorschläge hat etwa das Tikvah Institut (Berlin) in einem Policy Paper von letztem Jahr vorgestellt. Damit würde nicht nur ressortübergreifend für ganz Berlin klargestellt, dass es kein Geld für Antisemitismus gibt." Legal Tribune Online, 20. Januar 2024
Reihe
Sprache
Verlagsort
Dateigröße
ISBN-13
978-3-95565-605-8 (9783955656058)
Schweitzer Klassifikation
Vorwort 6
Volker Beck
Policy Paper: Der BDS-Bewegung entschlossen
entgegentreten - Antisemitismus bekämpfen 8 Tikvah Institut
Was nun? Anmerkungen zum BDS-Urteil des Bundesverwaltungsgerichts 44 Matthias von Kaler
Das Grundrecht auf Meinungsfreiheit und Möglichkeiten
zur Beschränkung von BDS. Eine verfassungsrechtliche Perspektive 52 Gerhard Robbers
Nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 20.01.2022: Anmerkungen zu den verfassungsrechtlichen Spielräumen für Maßnahmen gegen die antiisraelische Boykottbewegung BDS 69 Christian Kirchberg
BDS im internationalen Kontext 82
Jonathan Heuberger
Antisemitismus und Israelboykott ("BDS") im Zivilrecht 100
Jan von Hein
BDS und öffentliche Einrichtungen: Möglichkeiten der Zugangsregulierung 141 Patrick Heinemann
Beförderungsverweigerung israelischer Passagiere durch
Kuwait Airways - ein Thesenpapier 156 Norman Nathan Gelbart
Gutachten zur materiellen Verfassungsmäßigkeit
einer Ergänzung des Art. 21 Abs. 1 der Bayerischen Gemeindeordnung 164 Landeshauptstadt München: Fachstelle für Demokratie, Direktorium Rechtsabteilung
Antiisraelischer Antisemitismus und BDS-Bewegung: Überlegungen aus strafrechtlicher Perspektive 190 Alexander Roth
Dokumente 198
Urteil vom 20.01.2022 -
BVerwG 8 C 35.20 199
Antrag der Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 209
Arbeitsdefinition von Antisemitismus der
International Holocaust Remembrance Alliance (IHRA) 213